Majdanek-Prozess

Majdanek-Prozess

Der Majdanek-Prozess von 1975 bis 1981 war ein Prozess gegen 16 ehemalige SS-Angehörige des Lagerpersonals des KZ Majdanek in Düsseldorf. Ihm voran gingen zwei Majdanek-Prozesse, die 1944 und von 1946 bis 1948 in Lublin durchgeführt wurden.

Inhaltsverzeichnis

Die Majdanek-Prozesse in Lublin und ihre Vorgeschichte

Das Lager Majdanek war 1941 nahe der Stadt Lublin im damaligen Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete eingerichtet worden. Der Name stammt vom Lubliner Stadtteil Majdan Tatarski, offiziell trug es den Namen Konzentrationslager Lublin. Insgesamt wurden im KZ Majdanek etwa 250.000 Menschen ermordet beziehungsweise in den Tod getrieben. Als die Rote Armee näherrückte, wurde das Lager verlassen und die noch etwa 1.000 Gefangenen fortgeschafft. Am 23. Juli 1944 wurde das Lager befreit. Durch eine polnisch-sowjetische Kommission begann noch im Juli die erste Untersuchung der Verbrechen. Es kam dann in Lublin vom 27. November 1944 bis zum 2. Dezember 1944 zur Gerichtsverhandlung, in der alle sechs Angeklagten zum Tode verurteilt wurden. Ein Angeklagter verübte im Laufe des Verfahrens Suizid. Am 3. Dezember 1944 wurden die Todesurteile durch Erhängen vollstreckt. Zwei Jahre danach, ebenfalls in Lublin, wurde gegen 95 SS-Angehörige verhandelt. Nach dem zweijährigem Prozess wurden sieben der Angeklagten 1948 zum Tode verurteilt und hingerichtet, darunter auch die frühere Oberaufseherin des Frauenlagers, Else Ehrich, die anderen erhielten Haftstrafen.

Der Majdanek-Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf

Als Reaktion auf den Prozess gegen Adolf Eichmann in Israel wurde auch in der Bundesrepublik Deutschland die Strafverfolgung von NS-Tätern intensiviert. Nach langjährigen Ermittlungen zu den Verbrechen im KZ Majdanek begann die Hauptverhandlung am 26. November 1975 vor dem Landgericht Düsseldorf. Alle Angeklagten waren Teil der Wachmannschaft im Konzentrations- und Vernichtungslager Majdanek. Der Tatvorwurf lautete auf Massenvernichtungsverbrechen in Lagern, NS-Gewaltverbrechen in Haftstätten. Es wurden rund 350 Zeugen aus dem In- und Ausland gehört, darunter auch 215 Häftlinge, die sich noch einmal mit den schrecklichen Erlebnissen ihrer KZ-Haft auseinandersetzen mussten. Staatsanwalt war Dieter Ambach. Die Verteidiger der angeklagten SS-Leute gehörten teilweise Neonazi-Organisationen an. Aufgrund des langen Abstandes zum Tatgeschehen und der Erbringung des konkreten Nachweises zu den Straftatbeständen Mord oder Beihilfe zum Mord erwies sich der Zeugenbeweis als außerordentlich schwierig, was sich letztlich in den am 30. Juni 1981 verkündeten Urteilen widerspiegelte.

Die Urteile und Straftaten im Einzelnen

Angeklagter Dienstrang im KZ Majdanek Straftat Urteil
Hermine Braunsteiner-Ryan Aufseherin gemeinschaftlicher Mord in zwei Fällen an mindestens 100 Personen Lebenslänglich
Hildegard Lächert Aufseherin gemeinschaftliche Beihilfe zum Mord in zwei Fällen an mindestens 100 Personen 12 Jahre Haft
Hermann Hackmann SS-Hauptsturmführer gemeinschaftliche Beihilfe zum Mord in zwei Fällen an mindestens 141 Personen 10 Jahre Haft
Emil Laurich SS-Hauptscharführer gemeinschaftliche Beihilfe zum Mord in fünf Fällen an mindestens 195 Personen 8 Jahre Haft
Heinz Villain SS-Unterscharführer gemeinschaftliche Beihilfe zum Mord in zwei Fällen an mindestens 17.002 Personen (Aktion Erntefest) 6 Jahre Haft
Fritz Heinrich Petrick SS-Oberscharführer gemeinschaftliche Beihilfe zum Mord an 41 Personen 4 Jahre Haft
Arnold Strippel SS-Unterscharführer gemeinschaftliche Beihilfe zum Mord an 41 Personen 3,5 Jahre Haft
Thomas Ellwanger SS-Rottenführer gemeinschaftliche Beihilfe zum Mord an 41 Personen 3,5 Jahre Haft
Heinrich Groffmann SS-Hauptscharführer Freispruch

Vier der übrigen Angeklagten wurden nach einer Verfahrensabtrennung bereits 1979 mangels Beweisen freigesprochen: Rosy Süss, Charlotte Mayer, Hermine Böttcher sowie der Lagerarzt Heinrich Schmidt. Zwei Angeklagten, Johanna Zelle und Wilhelm Reinartz waren aus Krankheitsgründen verhandlungsunfähig geworden, Alice Orlowski starb noch während des Verfahrens. Die Gerichtsurteile sorgten in der Folge für hitzige Debatten, da die verhängten Strafen vielen Beobachtern zu gering erschienen. Der fast sechs Jahre dauernde Majdanek-Prozess, als letztes großes NS-Verfahren, ging als aufwändigstes und kostspieligstes Verfahren in die Justizgeschichte Deutschlands ein.

Weitere Majdanek-Prozesse

Bis in die 1990er Jahre fanden einige weitere Prozesse gegen einzelne Angehörige des Lagerpersonals des KZ Majdanek statt. Hervorzuheben ist dabei der Prozess gegen Karl-Friedrich Höcker, der bereits im 1. Frankfurter Auschwitzprozess zu sieben Jahren Zuchthaus verurteilt wurde. Aufgrund seiner im KZ Majdanek begangenen Taten wurde Höcker vom Landgericht Bielefeld am 3. Mai 1989 zu vier Jahren Haft verurteilt.

Angeklagter Dienstrang Straftat Urteil
Karl-Friedrich Höcker SS-Obersturmführer und Adjutant des Lagerkommandanten Weiß Beteiligung an Vergasungen durch Beschaffung von mind. 3610 KG Zyklon B bei der Hamburger Firma Tesch & Stabenow 4 Jahre Haft

Literatur

  • Martin Roos, Helen Quandt: „… und hinter den Gesichtern …“ Biographische Notizen zu Beteiligten am Majdanek-Prozeß 1975–1981. Hrsg. und Verlag Mahn- und Gedenkstätte Düsseldorf 1996
  • Werner Krebber (Hrsg.) Das Gedächtnis der Menschheit… Erinnerungen an das Konzentrations- und Vernichtungslager Majdanek und den Majdanek-Prozess. Interview mit Heiner Lichtenstein. Porträts von Minka Hauschild. Band 16 der Beiträge zur Förderung des christlich-jüdischen Dialogs. Rainer Padligur Verlag, Hagen 1996
  • Diese Augen. In: Der Spiegel. Nr. 12, 1979, S. 92 (19. März 1979, online).
  • Dietrich Strothmann: „Von uns wird keiner sitzen“, in: Die Zeit, Nr. 50, 7. Dezember 1979

Dokumentarfilm

Weblinks

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