Margarete Berent

Margarete Berent
Gedenktafel am Haus Goltzstraße 34, in Berlin-Schöneberg

Margarete Berent (* 9. Juli 1887 in Berlin; † 23. Juni 1965 in New York) war eine deutsche Juristin und eine der ersten Rechtsanwältinnen Preußens. Als Jüdin war sie Verfolgungen des NS-Regimes ausgesetzt.

Lebenslauf

Margarete Berent wuchs als Tochter eines jüdischen Kaufmanns in Berlin auf. Nach dem Abitur am Königstädtischen Realgymnasium unterrichtete sie zunächst an höheren Mädchenschulen, bevor sie in Berlin und Erlangen Rechtswissenschaft studierte. 1914 erwarb sie den Doktor der Rechtswissenschaften mit einer Dissertation über „Die Zugewinngemeinschaft der Ehegatten“, die das Prädikat magna cum laude erhielt.

Da im Deutschen Kaiserreich Frauen keinen Zugang zu den klassischen Juristenberufen (Richter, Anwalt) erhielten, arbeitete Margarete Berent zunächst nur als Hilfskraft in Anwaltsbüros, in Rechtsschutzstellen und in der freien Wirtschaft u.a. auch bei der AEG.

Als in der Weimarer Republik 1919 die Zulassung zu den einschlägigen Examina auch für Frauen möglich wurde, legt sie im Dezember desselben Jahres das Referendarexamen mit der Note „gut“ ab. Anfang 1925 folgte das Assessorexamen. Am 7. März 1925 erhielt Margarete Berent die Zulassung als Rechtsanwältin beim Amtsgericht Berlin Mitte und bei den Berliner Landgerichten und wurde damit eine der ersten Anwältinnen Preußens. Nach dem Aufsatz von Dr. Marion Röwekamp, in Anwaltsblatt 2011, S. 414 ff. (420) hat die Autorin anhand der Personalakten beim Bundesarchiv Berlin festgestellt, dass als erste Anwältin Preußens eine Frau Maria Munk im Jahre 1924 zugelassen wurde. Das ändert aber nichts an der Bedeutung und dem Wirken von Margarete Berent.

Sie spezialisierte sich auf Ehe- und Familienrecht und wurde Mitglied in zahlreichen Frauenverbänden (u.a. Juristinnenverein, Deutscher Akademikerinnenbund, International Organization of Women Lawyers). Daneben war sie auch in der jüdischen Gemeinde Berlins und im Landesverband Preußischer Synagogengemeinden aktiv.

Am 19. Juni 1933 wurde sie als Jüdin aus der Rechtsanwaltskammer ausgeschlossen, da sie, wie alle weiblichen jüdischen Mitglieder, die wenigen Ausnahmekriterien (Tätigkeit vor 1914, Frontkämpferprivileg) des Gesetzes über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom 7. April 1933 nicht erfüllen konnte.

Margarete Berent wurde Vorstandsmitglied im Jüdischen Frauenbund und arbeitete die nächsten Jahre für die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland in Berlin. Erst im November 1939, nach Kriegsbeginn, verließ sie Deutschland, reiste zunächst nach Chile, bevor sie im Sommer 1940 ein Visum für die USA erhielt.

Nach einem erneuten Jurastudium ab 1942 an der New York University - die Ausbildung in Deutschland wurde in den USA nicht anerkannt - und ihrer Zulassung 1949, wurde sie in New York, bereits 63-jährig, wieder als Rechtsanwältin tätig.

Nachdem ihr Bruder und dessen Familie in Auschwitz ermordet wurden, kehrte Margarete Berent nicht nach Deutschland zurück. Hingegen wurde ihre Dissertation von 1914 im Jahre 1958 eine der Grundlagen bei der Umgestaltung des ehelichen Güter- und Erbrechtes in der Bundesrepublik. Margarete Berent war nicht verheiratet und hatte keine Kinder.

Literatur

  • Jutta Dick und Marina Sassenberg: Jüdische Frauen im 19. und 20. Jahrhundert. Lexikon zu Leben und Werk. Reinbek 1993, ISBN 3-499-16344-6.
  • Hiltrud Häntzschel: "Eine neue Form der Bindung und der Freiheit." Die Juristin M.B. in: dies. & Hadumod Bußmann (Hgg): Bedrohlich gescheit. Ein Jahrhundert Frauen und Wissenschaft in Bayern Beck, München 1997 ISBN 9783406418570 S. 231 - 236
  • dies.: M. B. in: Hans Erler u.a. Hg.: „Meinetwegen ist die Welt erschaffen.“ Das intellektuelle Vermächtnis des deutschsprachigen Judentums. 58 Portraits. Campus, Frankfurt 1997, ISBN 3593358425 S. 191 - 197.
  • Oda Cordes: Geschichte und Forderungen des Deutschen Juristinnenvereins von seiner Gründung bis zu seiner Auflösung in den 1930er Jahren. Hamburg 2010, ISBN 978-3-8366-4108-1.

Weblinks


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