- Mittelständisches Unternehmen
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Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), in Belgien und Österreich Klein- und Mittelbetriebe (KMB), ist die Sammelbezeichnung für Unternehmen, die definierte Grenzen hinsichtlich Beschäftigtenzahl, Umsatzerlös oder Bilanzsumme nicht überschreiten. Die Einordnung erfolgt in der Regel unabhängig von der gewählten Rechtsform oder der Eigentümerstruktur.
Unternehmen, die die Größenschwellen überschreiten, werden Großunternehmen genannt und zählen nicht zu den kleinen und mittleren Unternehmen.
International sind die englischen Bezeichnungen Small and Medium-sized Businesses (SMB) oder Small and Medium-sized Enterprises (SME) gebräuchlich.
Inhaltsverzeichnis
Definitionen
Europäische Union
Die Kommission der Europäischen Union sieht folgende Definition:[1]
Typ Beschäftigte Umsatzerlös
(Mio €)Bilanzsumme
(Mio €)Kleinstunternehmen < 10 und ≤ 2 oder ≤ 2 Kleine Unternehmen < 50 und ≤ 10 oder ≤ 10 Mittlere Unternehmen < 250 und ≤ 50 oder ≤ 43 Für die Anerkennung als kleines und mittleres Unternehmen durch die EU ist es weiterhin nötig, dass maximal 25 % des Unternehmens im Besitz von Firmen sein darf, die dieser Definition nicht entsprechen. Ausführliche Informationen zu Operationalisierung und Anwendung der Definition bietet das Benutzerhandbuch der Europäischen Kommission.
KMU sind die sozial und wirtschaftlich vorherrschende Unternehmensgröße. In der Europäischen Union (EU) stellen sie ca. 99 % aller Unternehmen und bieten ca. 65 Millionen Menschen einen Arbeitsplatz. Auf europäischer Ebene werden sie unter anderem von Vereinigungen wie der UEAPME (Union Européenne de l’Artisanat et des Petites et Moyennes Entreprises) und der CEA-PME vertreten.
Die KMU sind einer der entscheidenden Kerne für Innovation. Aufgrund dieser Situation und einem häufig begrenzten Zugang zu frischem Kapital werden KMU besonders vom Staat und der EU gefördert. Die Versorgung mit Kapital ist eines der entscheidenden Hemmnisse für die Entwicklung von KMU. Die Regelungen durch Basel II setzen die KMU, gerade in Deutschland, zusätzlich unter Druck, insbesondere in Richtung auf eine Erhöhung ihres Eigenkapitals.
Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn
Das IfM Bonn zieht die folgenden Größenmerkmale zur Definition von kleinen und mittleren Unternehmen heran:
Typ Beschäftigte Umsatzerlös
(Mio €)Kleine Unternehmen < 10 und ≤ 1 Mittlere Unternehmen < 500 und ≤ 50 Handelsgesetzbuch
Das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) unterscheidet nach § 267 kleine Kapitalgesellschaften, mittelgroße Kapitalgesellschaften und große Kapitalgesellschaften. Demnach gilt eine Kapitalgesellschaft als „Kleine Kapitalgesellschaft“, sofern sie mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale an den Abschlußstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht überschreitet:
- 4.015.000 Euro Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags;
- 8.030.000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlußstichtag und
- 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.
„Mittelgroße Kapitalgesellschaften“ sind solche, die an den Abschlußstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens zwei der drei oben genannten Merkmale überschreiten und jeweils mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:
- 16.060.000 Euro Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags;
- 32.120.000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlußstichtag und
- 250 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.
Dabei werden die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Mitarbeiter nicht berücksichtigt.
Eine Kapitalgesellschaft gilt als „Große Kapitalgesellschaft“, sofern sie mindestens zwei der drei letztgenannten Merkmale überschreitet oder wenn sie einen organisierten Markt durch von ihr ausgegebene Wertpapiere in Anspruch nimmt oder die Zulassung zum Handel an einem organisierten Markt beantragt worden ist.
Typ Beschäftigte Umsatzerlös
(Mio €)Bilanzsumme
(Mio €)Große Kapitalgesellschaft > 250 oder > 32,12 oder > 16,06 Mittelgroße Kapitalgesellschaft < 250 oder < 32,12 oder < 16,06 Kleine Kapitalgesellschaft < 50 oder < 8,030 oder < 4,015 Zwei der drei möglichen Kriterien müssen erfüllt werden.
Volkswirtschaftliche Bedeutung
Die kleinen und mittleren Unternehmen umfassen in der Bundesrepublik Deutschland
- rund 99,7 % aller umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, in denen knapp
- 65,9 % aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten angestellt sind,
- rund 38,3 % aller Umsätze erwirtschaftet werden sowie
- rund 83,0 % aller Auszubildenden ausgebildet werden.[2]
Umfangreiches Datenmaterial enthalten die vom Institut für Mittelstandsforschung Bonn herausgegebenen "Schlüsselzahlen zum Mittelstand", die jährlich neu berechnet und auf den Internetseiten des Instituts veröffentlicht werden.
Beispielhaft belegt eine Studie aus dem Jahr 2000, dass knapp 81 Prozent aller Umsätze der deutschen Musik- und Spielwarenindustrie sowie 70 Prozent der Umsätze der Druck-, Holz-, Stahl- und Leichtmetallbauindustrie in KMU generiert werden.[3]
Betriebswirtschaftliche Bedeutung
Trotz des zahlenmäßigen Überwiegens der Klein- und Mittelunternehmen in der Gesamtwirtschaft trat ihre Bedeutung in der Betriebswirtschaftslehre meist hinter diejenige von Großunternehmen und Konzernen zurück, namentlich in Bezug auf Management-, Marketing-, Marktforschungs- und Personalfragen. "Was in Großorganisationen vor sich geht, schien interessanter und analytischen Prozessen leichter zugänglich zu sein als die wenig formalisierte Welt der Klein- und Mittelbetriebe." (Mugler 1998, S. 6) Seit den 80er Jahren finden betriebswirtschaftliche Probleme der KMU jedoch zunehmend wissenschaftliches Interesse, im deutschsprachigen Raum vor allem in den 1948 von Alfred Gutersohn gegründeten Forschergesprächen "Rencontres de St. Gall", im Schweizerischen Institut für Klein- und Mittelunternehmen an der Universität St. Gallen (vormals Schweizerisches Institut für gewerbliche Wirtschaft an der Handelshochschule St. Gallen) und am Deutschen Institut für kleine und mittlere Unternehmen, Berlin. Speziell von Seiten der Handelsbetriebslehre wurde das Instrumentarium des Handelsmarketings der Situation von KMU im Handel angepasst.[4][5]
Arbeitsrecht
Sämtliche für KMU relevante arbeitsrechtliche Vorschriften orientieren sich an der Anzahl der Beschäftigten. Die Methode zur Ermittlung der Beschäftigtenzahl (z. B. Einbeziehen und Gewichten von Teilzeitbeschäftigten) ist uneinheitlich bzw. abhängig vom jeweils betrachteten Gesetz.[6]
- Bis einschließlich 10 Mitarbeiter gelten für die Betreuung durch den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit pauschale Einsatzzeiten, die der UVV BGV A2 entnommen werden können.
- Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten müssen einen Arbeitsschutzausschuss bilden, siehe § 11 Arbeitssicherheitsgesetz
- Betriebe bis 50 Mitarbeiter können statt einer Betreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit am Unternehmermodell teilnehmen, d. h. sie können nach dem Besuch einiger Lehrgänge die Sicherheitsbetreuung selbst übernehmen. Anzahl und Dauer der Lehrgänge sind in BGV A2 Anlage 3 geregelt.
Siehe auch
Weblinks
- Deutsches Institut für kleine und mittlere Unternehmen
- Institut für Mittelstandsforschung Bonn
- ifm Institut für Mittelstandsforschung der Universität Mannheim
Einzelnachweise
- ↑ Small Business Act. EU-Kommission, Aug 2008. Abgerufen am Nov 2008.
- ↑ Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn: Schlüsselzahlen des Mittelstands in Deutschland 2006/2007, [21.03.2009]
- ↑ Iris K. Weber: Das Planungs- und Kontrollsystem der mittelständischen Unternehmung. Gestaltungsmöglichkeiten in Abhängigkeit von der Unternehmensentwicklungsphase. Peter Lang - Europäischer Verlag der Wissenschaften, Frankfurt/M. 2000, ISBN 3-631-35814-8.
- ↑ Hans-Otto Schenk: Handelsmarketing für kleine und mittlere Unternehmen auf der Grundlage des Vier-Märkte-Ansatzes, in: Jahrbuch der KMU-Forschung 2000, hrsg. von Jörn-Axel Meyer, München 2000, S. 373-389, ISBN 3-8006-2596-2.
- ↑ Hans-Otto Schenk: Der Vier-Märkte-Ansatz als Heuristik für ein differenziertes Marketing von KMU, in: Unternehmer und Unternehmensperspektiven für Klein- und Mittelunternehmen. Festschrift für Hans Jobst Pleitner, hrsg. von Emil Brauchlin und J. Hanns Pichler, Berlin 2000, S. 461-476, ISBN 3-428-10327-0.
- ↑ Otto-Brenner-Stiftung, Michael Blank (Hrsg.): Arbeitsrecht für Klein- und Mittelbetriebe. Bund-Verlag, Frankfurt/M. 2005, ISBN 3-7663-3570-7, S. 43f.
Literaturempfehlung
- Josef Mugler: Betriebswirtschaftslehre der Klein- und Mittelbetriebe; Bd. 1, 3. Aufl., Wien-New York 1998, ISBN 3-211-83198-3; Bd. 2, 3. Aufl., Wien-New York 1999, ISBN 3-211-83277-7.
- Janssen (2009): Rechnungslegung im Mittelstand: Eignung der nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften unter Berücksichtigung der Veränderungen durch den IFRS for Private Entities und das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, Gabler, ISBN: 383491603X
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