Arierparagraf

Arierparagraf

Ein Arierparagraph ist eine Bestimmung im Statut einer Organisation oder Gebietskörperschaft, die die Mitgliedschaft bzw. das Heimatrecht für Angehörige der postulierten Rasse der „Arier“ reserviert und damit vor allem Menschen jüdischen Glaubens oder jüdischer Abstammung ausschließt. Arierparagraphen waren von 1885 bis 1945 ein wesentlicher Aspekt des öffentlichen Lebens in Deutschland und Österreich.

Inhaltsverzeichnis

Frühe Arierparagraphen

Der österreichische Nationalistenführer und Rassenantisemit Georg von Schönerer erweiterte das als Linzer Programm bekannte Grundsatzpapier des österreichischen Deutschnationalismus 1885 um einen der frühesten dokumentierbaren Arierparagraphen. Zahllose deutschnationale Sportvereine, Gesangsvereine, Schulvereine, Lesezirkel und Burschenschaften schlossen sich an und nahmen ebenfalls Arierparagraphen in ihre Satzungen auf.

Im Zuge des erstarkenden Antisemitismus auch unter den nicht von Anfang an offen völkischen Wehrverbänden in der Weimarer Republik wurden in diesen, in Folge von ideologischen Auseinandersetzungen über „die Judenfrage“, Arierparagraphen eingeführt – so im Jungdeutschen Orden, im Nationalverband Deutscher Offiziere, im Verband nationalgesinnter Soldaten, im Nationalverband Deutscher Soldaten und im Stahlhelm.

Auch im deutschen Adel gab es vermehrt Versuche, nur Adel „reinen deutschen Blutes“ als akzeptabel gelten zu lassen, was einen Arierparagraphen in der größten deutschen Adels-Organisation, der Deutschen Adelsgenossenschaft, zur Folge hatte.

Arierparagraphen im Deutschen Reich 1933–1945

Als Arierparagraph im engeren Sinn bezeichnet man vor allem den Paragraphen 3 des am 7. April 1933 von der Reichsregierung unter dem Reichskanzler Adolf Hitler erlassenen Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums:

Beamte, die nicht arischer Abstammung sind, sind in den Ruhestand zu versetzen.

Ziel dieses ersten rassistisch begründeten Gesetzes im nationalsozialistischen Deutschen Reich war die Gleichschaltung des öffentlichen Dienstes. Es diente zur Entlassung jüdischer Beamter sowie politischer Gegner des Nationalsozialismus. Mit dem am selben Tag erlassenen Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, der Verordnung über die Zulassung von Ärzten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen vom 22. April und dem Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen vom 25. April wurde der Arierparagraph in der Folgezeit auf immer mehr Bereiche des gesellschaftlichen Lebens ausgedehnt. Zunächst noch geltende Ausnahmen (zum Beispiel für jüdische Frontkämpfer des Ersten Weltkrieges, siehe Frontkämpferprivileg) wurden mit Verabschiedung der Nürnberger Gesetze am 15. September 1935 abgeschafft. Auch nahezu alle Organisationen und Verbände übernahmen den Arierparagraphen in ihre eigenen Statuten und Regelungen, so beschloss in der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union die Generalsynode am 6. September 1933 mit einer Mehrheit der Bewegung „Deutsche Christen“ einen Arierparagraphen, der den Anlass zur Gründung des Pfarrernotbundes, eines Vorläufers der Bekennenden Kirche, durch Martin Niemöller bot.

Die Einführung des Arierparagraphen war der erste Schritt, um den angeblich „zersetzenden“ Geist des Judentums Einhalt zu gebieten. Der zweite Schritt waren die antisemitischen Nürnberger Rassengesetze. Der nationalsozialistische Antisemitismus beruhte auf der Annahme einer jüdischen Rasse, durch die die angebliche jüdische Andersartigkeit durch eine biologische Rassendetermination erklärt wurde. Der „zersetzende Geist“ des Judentums wurde hierbei auf einen Grund, die „jüdische Rasse“, zurückgeführt. Da diese Rasseneigenschaften als invariant angesehen wurden, wurde „die Minderwertigkeit der Juden“ als unabänderlich behauptet. Aus diesem Grund müsse dem „zersetzenden Geist … einer minderwertigen Rasse“ „mit den Mitteln der Rassenhygiene Einhalt geboten werden“.[1]

Siehe auch: Ariernachweis, Paul Althaus, Werner Elert

Einzelnachweise

  1. Herbert Sallen, Zum Antisemitismus in der Bundesrepublik Deutschland. Konzepte, Methoden und Ergebnisse der empirischen Antisemitismusforschung. Haag und Herchen, Frankfurt/Main 1977, S. 51 ff.

Literatur

  • Brigitte Hamann: Hitlers Wien. Lehrjahre eines Diktators. Piper, München 2001, ISBN 3-492-23240-X
  • Ursula Trüper: Das Blut der Väter und Mütter. Otto Hegner und der Arierparagraph. In: Ulrich van der Heyden, Joachim Zeller (Hrsg.) ... Macht und Anteil an der Weltherrschaft. Berlin und der deutsche Kolonialismus. Unrast-Verlag, Münster 2005, ISBN 3-89771-024-2

Weblinks


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