NPD-Verbotsverfahren

NPD-Verbotsverfahren

Am 30. Januar 2001 wurde von der Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder ein Antrag beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit dem Ziel eingereicht, die Verfassungswidrigkeit der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) feststellen zu lassen und damit ein Verbot dieser Partei zu erreichen. Am 30. März 2001 folgten Bundestag und Bundesrat mit eigenen Verbotsanträgen.

Die Verfahren wurden vom Bundesverfassungsgericht am 18. März 2003 aus Verfahrensgründen eingestellt, nachdem bekannt geworden war, dass die NPD mit V-Leuten des Verfassungsschutzes durchsetzt war. Die Frage, ob es sich bei der NPD um eine verfassungswidrige Partei handelt, wurde nicht geprüft.

Inhaltsverzeichnis

Initiative

Das Verbotsverfahren ging maßgeblich auf eine Initiative des bayrischen Innenministers Günther Beckstein zurück, der die Bundesregierung im August 2000 aufforderte, ein Verbot der NPD zu erwirken. Eine Reihe von Anschlägen mit teils erwiesenem, teils vermutetem fremdenfeindlichen Hintergrund verlieh dieser Initiative die entscheidende Dynamik. Eine besondere Rolle spielte dabei der Sprengstoffanschlag vom 27. Juli 2000 auf eine Gruppe jüdischer Immigranten aus Russland. Obgleich die Tat ungeklärt blieb, schloss man auf fremdenfeindliche Motive. In allen Parteien außer der FDP wurde ein Ruf nach einem NPD-Verbot laut.[1]

Begründung der Verbotsanträge

Die Verbotsanträge wurden von allen drei antragsberechtigten Organen (Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat) umfangreich begründet. Eine detaillierte Analyse dieser Gründe ließ von Anbeginn Zweifel am Sinn dieses Verbotsverfahrens aufkommen: Das Beweismaterial, das gegen die NPD und ihre Funktionäre vorgebracht wurde, erschöpfte sich weitgehend auf den Vorwurf verfassungsfeindlicher Propaganda (vor allem Volksverhetzung). Gerichtsverwertbare Straftaten, insbesondere Gewaltanwendung oder deren Vorbereitung, konnte der Partei nur in wenigen Fällen konkret zugerechnet werden.[2] Dies wird als ein strukturelles Problem des Parteiverbots kritisiert, da Parteien nach dem Grundgesetz nicht erst wegen des „Verhaltens ihrer Anhänger“, sondern schon dann für verfassungswidrig erklärt werden, wenn sie „nach ihren Zielen“ darauf ausgehen, „die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen“ (Artikel 21 Abs. 2). Im Ergebnis werde damit von links- wie rechtsradikalen Parteien eine inhaltliche (nicht bloß formal legale) Verfassungstreue verlangt, die mit dem Recht auf Opposition und freien Meinungskampf nur schwer zu vereinbaren sei.

V-Mann-Skandal

Das Verbotsverfahren wurde zum Skandal, als der Verdacht aufkam, dass der nordrhein-westfälische Landesverband der NPD durch V-Leute des Verfassungsschutzes gesteuert wurde. Der Landesvorsitzende, sein Stellvertreter sowie der Chefredakteur der regionalen Parteizeitung Deutsche Zukunft wurden als Mitarbeiter des Verfassungsschutzes enttarnt. Die Verfassungswidrigkeit der NPD ist seitens der Antragsteller wesentlich mit Zitaten von Verfassungsschutzmitarbeitern begründet worden.[3][4]

Die juristische Vertretung der NPD erfolgte unter anderem durch den Rechtsanwalt Horst Mahler. Der Mitgründer der Rote Armee Fraktion argumentierte im Verfahren zum Teil auf der Basis eigener Erfahrungen[5] mit dem V-Mann Peter Urbach, der in den späten 1960er Jahren in der Studentenbewegung eingesetzt war.

Auch die Anwerbung von V-Leuten in anderen Fällen geriet in die Kritik.

  • Oktober 2002: In einem Erörterungstermin hatte das Bundesverfassungsgericht den Einfluss von verdeckten Ermittlern des Verfassungsschutzes zu klären. Die Antragssteller weigerten sich, dem Gericht die Namen von V-Leuten zu nennen. Innenminister Otto Schily erklärte, es habe keine Steuerung der NPD durch Mitarbeiter des Verfassungsschutzes gegeben.
  • Am 18. März 2003 verkündete das Bundesverfassungsgericht, dass das Verbotsverfahren nicht weitergeführt werde.[6] Grundlage für die Entscheidung war der Erörterungstermin im Oktober. Eine entscheidende Sperrminorität von drei der entscheidenden sieben Verfassungsrichter des zuständigen zweiten Senats sah ein Verfahrenshindernis durch die V-Leute für gegeben. Begründet wurde dies mit der Gefahr der „fehlenden Staatsferne“ der Partei. Die anderen Richter wollten erst im Hauptverfahren klären, in welchem Umfang der Verfassungsschutz Einfluss auf das Erscheinungsbild der NPD genommen hatte. Aufgrund der bei Parteiverbotsverfahren erforderlichen qualifizierten Zweidrittelmehrheit genügten indes die drei Richter, um eine Einstellung des Verfahrens zu verfügen.

Erneuter Verbotsantrag

Nach den jüngsten Wahlerfolgen der NPD auf Länderebene und dem verstärkt offensiven und kämpferischen Auftreten der Partei wird in Politikkreisen die Einreichung eines erneuten Verbotsantrages beim Bundesverfassungsgericht wieder kontrovers diskutiert. In der Frage, ob ein solcher zur Zeit sinnvoll wäre oder Aussicht auf Erfolg hätte, ist bislang jedoch kein Konsens erzielt worden.

Als problematisch werden die Hürden angesehen, die das Bundesverfassungsgericht 2003 für ein erneutes Verbotsverfahren angelegt hat: Der verfassungsrechtliche Auftrag des Staates zur Beobachtung verfassungsfeindlicher Bestrebungen scheint dabei im Widerspruch zur Auflage Karlsruhes zu stehen, unmittelbar vor und während des Verfahrens keine V-Leute in der Führungsebene der NPD zu nutzen.

2007 rief die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) die Initiative nonpd aus, die ein erneutes Verbotsverfahren anstrebt.[7]

Aufgrund eines Messerangriffs auf den Polizeichef von Passau Alois Mannichl am 13. Dezember 2008 kam es erneut zu einer verstärkten Debatte über ein mögliches NPD-Verbotsverfahren. Die Debatte war durch eine entsprechende Äußerung des CSU-Parteichefs Horst Seehofer eröffnet worden.[8] Wegen der fraglichen Erfolgsaussichten äußerten sich etwa der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle,[8] der Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, Stephan Kramer, und der bayerische Innenminister Joachim Herrmann[9] skeptisch zu einem erneuten Verbotsverfahren.[10]

Im Mai 2009 legten Innenminister und Innensenatoren einiger Bundesländer eine Dokumentation vor, die ohne Einsatz von V-Männern erstellt wurde. Diese Dokumentation soll eine erneute Klage auf Verfassungswidrigkeit und Verbot der Partei vorbereiten. Die Gegnerschaft der NPD und ihrer Anhänger zu den wesentlichen Verfassungsprinzipien sei nicht bloß Bestandteil eines theoretisch abstrakten Meinungsstreites, sondern finde ihren Ausdruck in der aktiven Bekämpfung der Verfassungsordnung, heißt es in der aktuellen Dokumentation. „Die NPD verfolge ihre Ziele in einer Weise, die über eine originäre Rolle als Wahlpartei in einem demokratischen Repräsentativsystem weit hinaus reiche. Es gehe ihr nicht um Reformen, wie sie für das politische Leben üblich und notwendig seien, sondern sie verfolge planvoll und kontinuierlich die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Dies betreffe insbesondere ihr Verhältnis zur Gewalt.“[11]

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kündigte im September 2009 ein erneutes Verbotsverfahren in Zusammenarbeit mit den Ministerpräsidenten der SPD-regierten Bundesländer und entgegen der Meinung von Innenminister Wolfgang Schäuble an. Er kommentierte seinen Plan mit den Worten: „Bayern möchte dem Treiben der NPD nicht zusehen, bis sich diese Verfassungsfeinde in der Republik etabliert haben.[12][13]

Quellen

  1. Das Parlament, Nr. 45, 2005; 7. November 2005
  2. Vgl. Horst Meier, "Ob eine konkrete Gefahr besteht, ist belanglos". Kritik der Verbotsanträge gegen die NPD. In: Leviathan, Heft 4/ 2001 (gekürzter Vorabdruck in: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 21. Oktober 2001 unter dem Titel "Ein Sack voll widerlicher Zitate").
  3. Fatale Frenz-Connection, Focus Online, abgerufen am 16. Oktober 2010
  4. V-Mann verlangt Schadenersatz, wienernachrichten.com, abgerufen am 16. Oktober 2010
  5. Rechtsanwalt Horst Mahler: Stellungnahme der Antragsgegnerin im Verfahren Deutsche Bundesregierung und andere gegen NPD. S. 31 ff, 30. August 2002
  6. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. März 2003, Az. 2 BvB 1/01, 2 BvB 2/01 und 2 BvB 3/01
  7. Webseite zur Verbotsforderung
  8. a b Neue Debatte über NPD-Verbot, FOCUS Online vom 15. Dezember 2008.
  9. Mühsame Suche nach Strategien gegen Neonazis Welt Online vom 17. Dezember 2008.
  10. Zur Kritik neuerlicher Verbotsforderungen vgl. Horst Meier, Endlosdebatte NPD-Verbot. In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Heft 10/ 2009.
  11. Bundesländer stellen Dokumentation vor: "Die NPD bekämpft aktiv die Verfassungsordnung" (nicht mehr online verfügbar), tagesschau.de
  12. "Bayern will NPD verbieten lassen", Spiegel-online 10. September 2009
  13. "Bayern provoziert CDU-Protest", Spiegel-online 10. September 2009,

Literatur

  • Lars Flemming: Das NPD-Verbotsverfahren. Vom 'Aufstand der Anständigen' zum 'Aufstand der Unfähigen'. Nomos, Baden-Baden 2005. ISBN 978-3-8329-1344-1
  • Claus Leggewie, Horst Meier (Hrsg.): Verbot der NPD oder Mit Rechtsradikalen leben. Die Positionen. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2002. ISBN 3-518-12260-6.
  • Martin Möllers / Robert Chr. van Ooyen (Hrsg.): Parteiverbotsverfahren, 3. Aufl., Frankfurt am Main 2011. ISBN 978-3-86676-137-7

Weblinks


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