- Nahes Ausland
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Als Nahes Ausland werden aus Sicht Russlands die übrigen 14 ehemaligen Republiken der Sowjetunion bezeichnet, insbesondere um eine historische, kulturelle oder wirtschaftliche Verbundenheit oder auch die Abhängigkeit dieser Staaten von Russland zu unterstreichen. Die EU bezeichnet die europäischen ehemaligen Sowjetrepubliken gegen diesen Begriff, in dem sie Hegemonieansprüche ausgedrückt sieht, als „gemeinsame Nachbarschaft“.[1]
Inhaltsverzeichnis
Historische Hintergründe
Die Sowjetunion und zuvor auch das Russische Reich war ein "polyethnisches Imperium".[2] Das Verhältnis des russischen Zentrums zu den unterschiedlichen Völkern der Esten, Litauer, Ukrainern, Armeniern, Tataren, etc. war geprägt durch die Spannung zwischen der politischen und militärischen Dominanz Russlands und seiner relativen sozio-ökonomischen Rückständigkeit. Die vor allem in der amerikanischen Forschung übliche pauschale Übertragung der Begriffe Kolonialismus und Imperialismus auf Russland und die Sowjetunion verschleiert daher mehr als sie erklärt.[3]
Die mit dem Zerfall der Sowjetunion von Moskau unabhängig gewordenen Staaten standen zum Teil bereits zur Zeit des Russischen Reiches unter russischer Herrschaft. In Osteuropa spielte das in jeder Hinsicht dominante Großfürstentum Moskau eine bedeutende Rolle für die Entwicklung der benachbarten Völker. Die enge Bindung zeigt sich auf vielerlei Weise: enge demographische Verflechtung aufgrund von Binnenwanderungen, Umsiedlungen und Mischheiraten. Dazu kommen wirtschaftliche, politische und kulturelle Verbindungen, da sich die Osteuropäische Ebene durch fehlende natürliche Grenzen auszeichnet und damit ein einheitliches Siedlungsgebiet darstellt.
Politik der Russischen Föderation gegenüber dem "Nahen Ausland"
Die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) versuchte als Nachfolgeorganisation der Sowjetunion die engen Beziehungen zwischen den inzwischen selbständig gewordenen Republiken zu institutionalisieren. Durch die Hegemonialrolle der Russischen Föderation stieß diese Institution aber auf wenig Gegenliebe bei den Nachfolgestaaten als Instrument gesehen, mit dem die Russische Föderation weiterhin militärischen, ökonomischen und politischen Druck durch die engen Beziehungen ausüben kann.
Aufgrund der engen wirtschaftlichen Verflechtung der Nachfolgestaaten der Sowjetunion sind nach wie vor enge Handelsbeziehungen zwischen diesen Staaten die Regel, sodass Rohstoffe, wie Öl und Gas, oder Lebensmittel wie Wein oder Obst und Gemüse, aber auch Zwischen- und Fertigprodukte zu nicht-weltmarktüblichen Konditionen aufgrund von Bartergeschäften zwischen diesen Ländern gehandelt werden. Dadurch entstehen Abhängigkeiten, die die Russische Föderation aufgrund ihrer marktbeherrschenden Stellung auszunutzen weiß, so in Blockaden der Weinlieferungen aus der Republik Moldau oder einem Boykott der georgischen Weinlieferungen.
Zudem unterhält das russische Militär in einigen der Nachfolgestaaten militärische Einheiten. Teilweise geschieht dies auf vertraglicher Basis, zum Beispiel in Sewastopol in der Ukraine, teilweise aber auch ohne Einverständnis des betroffenen Landes zur Unterstützung sezessionistischer De-facto-Regimee, wie in der Republik Moldau (Transnistrien) und in Georgien (Abchasien und Südossetien).
Russische Truppen im Nahen Ausland
Präsident Boris Jelzin skizzierte im Juni 1993 zwei Möglichkeiten zur Lösung des Problems russischer Truppen im ‚Nahen Ausland’: Entweder würden sie komplett aus den früheren Sowjetrepubliken abgezogen oder ihr Status in den von Personal einer russischen Militärbasis geändert. Die neue russische Militärdoktrin wurde vom Sicherheitsrat der Russischen Föderation am 2. November 1993 angenommen und verlieh damit der Gründung von Militärbasen im Ausland einen rechtlichen Status.
Diese Doktrin schrieb fest, dass „die Sicherheitsinteressen Russlands und anderer GUS-Staaten, die Stationierung von Truppen und militärischer Ausrüstung außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation verlangen können“. Daneben sah das Gesetz zur Verteidigung der Russischen Föderation vom 24. Dezember 1992 vor, dass russische militärische Einheiten bei Zustimmung des Parlaments außerhalb der russischen Grenzen stationiert werden können. Internationale Diplomaten und die militärische Führung sahen diese Politik im Einklang mit dem Vertrag über kollektive Sicherheit vom 15. Mai 1992 und anderen Abkommen zwischen der Russischen Föderation und den GUS-Mitgliedsstaaten.
Literatur
- Kappeler, Andreas: Russland als Vielvölkerreich. Entstehung, Geschichte, Zerfall. München 2001.
- Kappeler, Andreas: Russische Geschichte. München 2005.
- Graf, Kilian: Der Transnistrien-Konflikt: Produkt spätsowjetischer Verteilungskämpfe und Zerfallskonflikt der implodierten Sowjetunion. Hamburg, Disserta-Verlag, 2010, ISBN 978-3-942109-30-7
- Gribincea, Mihai: Challenging Moscow’s Doctrine on Military Bases, in: Transition Jg. 1, 20. Oktober 1995. S. 4-8.
- Crow, Suzanne: Russian Peacekeeping: Defense, Diplomacy, or Imperialism, in: RFE/ RL Research Report Jg. 1, Heft 37 18. September 1992. S. 37-40.
- Crow, Suzanne: The Theory and Practice of Peacekeeping in the Former USSR, in: RFE/ RL Research Report Jg. 1, Heft 37 18. September 1992. S. 31-36.
- Schröder, Hans-Henning: Eine Armee in der Krise: Die russischen Streitkräfte 1992-93. Risikofaktor oder Garant politischer Stabilität? Berichte des Bundesinstituts für ostwis-senschaftliche und internationale Studien Heft 45 1993.
Weblinks
- Sprachkolumnist William Safire zur Etymologie des Begriffs The Near Abroad in der NYT vom 22. Mai 1994 (englisch)
Einzelnachweise
Kategorie:- Außenpolitik (Russische Föderation)
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