- Peter König (Richter)
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Peter König (* 1956 in München) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und seit Januar 2009 Richter am Bundesgerichtshof.
Werdegang
Am 15. April 1985 begann er seine Karriere in der Justiz als Staatsanwalt im Richterverhältnis auf Probe bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I. Bereits 1985 wechselte er dann in das Bayerische Justizministerium, zunächst als Regierungsrat zur Anstellung. 1987 wurde er dann zum Regierungsrat auf Lebenszeit ernannt. Von 1988 bis 1989 war er dann als Richter am Landgericht München I tätig. Hiernach kehrte er in das Justizministerium zurück. 1992 wurde er zum Regierungsdirektor, 1997 zum Ministerialrat befördert. König promovierte zum Thema Strafbarer Organhandel 1998 an der Universität München. 2001 und 2002 war er dann Vorsitzender Richter einer Strafkammer am Landgericht München II, kehrte dann aber erneut als Ministerialrat in das Justizministerium zurück. Hier profilierte er sich als Experte für die Strafgesetzgebung. 2008 wurde er zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt und trat dort seinen Dienst im Januar 2009 im 5. Strafsenat, der in Leipzig beheimatet ist, an.
Seit dem 23. Juli 2007 ist er Honorarprofessor für Strafrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er ist Bearbeiter des von Peter Hentschel herausgegebenen Kommentars zum Straßenverkehrsrecht und seit der 13. Auflage Bearbeiter und Herausgeber des von Erich Göhler begründeten Kommentars zum Ordnungswidrigkeitengesetz.
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