Plöner Vertrag

Plöner Vertrag

Der Plöner Vertrag war ein am 14. Februar 1842 zwischen König Christian VIII. von Dänemark und Großherzog Paul Friedrich August von Oldenburg geschlossener Vertrag, in dem ein gegenseitiger Gebietsaustausch zwischen dem Herzogtum Holstein und dem Fürstentum Lübeck (als Teil des Großherzogtums Oldenburg) vereinbart wurde. Durch den am 1. Januar 1843 in Kraft getretenen "Plöner Vertrag" wurde die entstandene Gebietszersplitterung erheblich bereinigt und damit eine Vereinfachung der Verwaltung möglich.

Das Fürstentum Lübeck bestand durch den Plöner Vertrag aus zwei geschlossenen Gebieten (zuvor aus 400 Quadratkilometer Fläche die aus zehn Teilen bestand) um Eutin und Schwartau - eine Zusammenführung auf ein Gebiet erfolgte nicht, da Oldenburg nicht auf einen der beiden historische Kerne seiner Besitzungen verzichten wollte und Dänemark für die Altona-Neustädter Chaussee nicht fremdes Territorium queren wollte.

Im Fürstentum Lübeck wurden im Anschluss an den Plöner Vertrag das Amt Kaltenhof und das Amt Großvogtei zum neuen Amt Schwartau vereinigt. Die im Amt Kollegiatstift zusammengefassten Besitzungen fielen an Holstein.

In dem Plöner Vertrag wurde eine Zollunion vereinbart, wodurch das Fürstentum Lübeck Teil des Dänisch-Holsteinischen Zollgebietes wurde

Details

Das Großherzogtum Oldenburg trat an Holstein die folgenden Orte & Rechte ab:

Holstein trat an das Großherzogtum Oldenburg die folgenden Orte & Rechte ab:

Quellen


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