- Politisches System Irans
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Die Islamische Republik Iran besteht seit dem 1. April 1979. Das politische System enthält demokratische und theokratische Elemente. Grundlage des Staates ist die iranische Verfassung. Staatsoberhaupt ist der Oberste Rechtsgelehrte, die Regierung führt der Präsident. Aufgrund des großen Einflusses der schiitischen Geistlichkeit und der Anwendung der Scharia wird der Iran häufig als Gottesstaat bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Ideologische Grundlagen
Das politische System des Irans beruht auf einer Ausarbeitung Ayatollah Ruhollah Chomeinis. Chomeini entwickelte im Exil das Konzept der Velayat-e Faqih (Herrschaft des obersten Rechtsgelehrten). Die heutige Verfassung entspricht diesem Konzept in weiten Teilen.
Die Velayat-e Faqih bricht mit der laizistischen Tradition der Schia. Die Einmischung in die Politik war bis dahin nicht vereinbar mit der zwölfer-schiitischen Überzeugung, nach der einst der entrückte 12. Imam Mahdi zurückkehren und als einzig legitimer Herrscher die muslimische Welt regieren wird. Jede Regierung während seiner Entrückung ist nach dieser Überzeugung durch nichts legitimiert. Der strikten Nichteinmischung in politische Fragen setzte Chomeini mit der Velayat-e Faqih ein Konzept entgegen, dass den höchsten schiitischen Geistlichen damit beauftragt, die Rückkehr und damit die Herrschaft Mahdis durch Ausübung politischer Herrschaft vorzubereiten.
In Grundsatz 5 der iranischen Verfassung heißt es:
„In der Islamischen Republik Iran steht während der Abwesenheit des entrückten 12. Imam - möge Gott, dass er baldigst kommt - der Führungsauftrag (Imamat) und die Führungsbefugnis (welayat-e-amr) in den Angelegenheiten der islamischen Gemeinschaft dem gerechten, gottesfürchtigen, über die Erfordernisse der Zeit informierten, tapferen, zur Führung befähigten Rechtsgelehrten zu [...]“
– Verfassung der Islamischen Republik Iran, 1979
Staatsaufbau
Ämter
Oberster Rechtsgelehrter
→ Hauptartikel: Oberster Rechtsgelehrter
Der Oberste Rechtsgelehrte ist das Staatsoberhaupt des Iran. Er ernennt die Hälfte der Mitglieder des Wächterrates sowie den obersten Richter des Landes. Dem Obersten Rechtsgelehrten obliegt außerdem der Oberbefehl über die Streitkräfte und die Ernennung der Mitglieder des Schlichtungsrates.
Sollte es keine Person geben, die den Anforderungen der Verfassung gerecht wird, so wird das Amt von einer Versammlung aus 3 oder 5 Personen ausgefüllt. Zur Ernennung des Obersten Rechtsgelehrten oder der Versammlung wird alle acht Jahre durch das Volk ein Expertenrat gewählt, der seine Tätigkeiten überwacht und ihn theoretisch auch wieder absetzen kann. Allerdings trifft der Wächterrat wie bei allen Wahlen in Iran eine Vorauswahl der Kandidaten. Aufgrund des großen Einflusses des Obersten Rechtsgelehrten auf die Zusammensetzung des Wächterrates gilt eine Absetzung als nahezu unmöglich.
In der Verfassung von 1979 wird Ayatollah Chomeini explizit als erster Rechtsgelehrter genannt, der die Kriterien erfüllt und folgerichtig die Herrschaft in Vertretung des 12. Imams antritt. Da Chomeini die entscheidende Führungspersönlichkeit der Islamischen Revolution verkörperte, wurde das Amt während seiner Regentschaft als Amt des Revolutionsführers bezeichnet. Teilweise wird auch noch heute die Bezeichnung Revolutionsführer verwendet.
Im Zuge der Verfassungsänderungen 1989 wurde der Hinweis entfernt, der oberste Rechtsgelehrte müsse von der Mehrheit der Gläubigen als geistige Autorität anerkannt werden. Stattdessen wurde mehr Gewicht auf politische Qualifikationen gelegt.
Staatspräsident
Der Staatspräsident leitet die Regierung des Landes. Er wird alle vier Jahre direkt vom Volk aus allen vom Wächterrat zugelassenen Kandidaten gewählt und darf maximal zwei aufeinander folgende Legislaturperioden im Amt verbleiben. Die Präsidentschaftswahlen finden stets zwei Jahre versetzt zu den Parlamentswahlen statt
In der ursprünglichen Verfassung von 1979 waren die heutigen Kompetenzen des Staatspräsidenten auf die Ämter des Präsidenten der Republik und des Premierministers aufgeteilt: Der Premierminister stand an der Spitze der Regierung, koordinierte die Regierungsarbeit als Leiter des Ministerrates und schlug die Minister zu Beginn ihrer Amtszeit vor. Der Staatspräsident war hingegen der Repräsentant des Staates, sein Amt war das höchste nach dem Obersten Rechtsgelehrten. Er leitete die Exekutive, unterzeichnete internationale Verträge und bestimmte den Premierminister. Seit 1989 sind die Kompetenzen im Amt des Staatspräsidenten vereint, was eine Stärkung der Regierung gegenüber dem obersten Rechtsgelehrten bedeutet.
Institutionen
Wächterrat
→ Hauptartikel: Wächterrat
Der Wächterrat prüft Gesetze und Personen auf Übereinstimmung mit den Prinzipien des Islam sowie auf Konformität mit der Verfassung. Durch sein umfassendes Vetorecht stellt er die wichtigste Institution zur Einflussnahme des Obersten Rechtsgelehrten dar. Der Wächterrat ist ein Gremium aus zwölf Mitgliedern, von denen sechs Juristen vom obersten Richter vorgeschlagen und durch das Parlament gewählt und sechs Geistliche durch den Obersten Rechtsgelehrten bestimmt werden.
In der Verfassung heißt es:
„Um Widersprüche zwischen den Beschlüssen [des Parlaments] und den islamischen Vorschriften oder der Verfassung zu verhindern, wird ein Wächterrat mit folgender Zusammensetzung gebildet:
- 6 gerechte islamische Rechtsgelehrte [...]; sie werden vom islamischen Führer bzw. Führungsrat gewählt.
- 6 Juristen verschiedener Rechtsgebiete, die vom Obersten Richterrat aus der Reihe der muslimischen Juristen [dem Parlament] vorgeschlagen und von [ihm] gewählt werden.“
– Verfassung der Islamischen Republik Iran, Grundsatz 91, 1979
Alle Gesetze, die das Parlament beschließt, werden zunächst vom Wächterrat überprüft. Die vom Obersten Rechtsgelehrten eingesetzten Geistlichen haben unter Berufung auf Widersprüche mit den islamischen Prinzipien die Möglichkeit ein Veto einzulegen. Dieses Veto kann vom Parlament nicht überstimmt werden und verhindert, dass ein Gesetz rechtskräftig wird.
„Die Feststellung des Übereinstimmens der Beschlüsse [des Parlaments] mit den islamischen Vorschriften wird von der Mehrheit der islamischen Rechtsgelehrten des Wächterrates und hinsichtlich des Übereinstimmens mit dem Grundgesetz von der Mehrheit aller Mitglieder des Wächterrates getroffen.“
– Verfassung der Islamischen Republik Iran, Grundsatz 96, 1979
Der Wächterrat entscheidet darüber hinaus über die Eignung der Kandidaten für alle Wahlen. Im Vorfeld jeder Wahl verbietet der Wächterrat vielen Kandidaten die Teilnahme an den Wahlen. Die angegebenen Gründe beziehen sich häufig auf unislamisches Verhalten und erregen regelmäßig Unmut.
Parlament
→ Hauptartikel: Madschles (Iran)
Das Parlament (Madschles) wird alle vier Jahre unmittelbar vom Volk gewählt. Wahlberechtigt sind alle Iraner und Iranerinnen ab dem vollendeten 17. Lebensjahr. Wählbar sind nur die vom Wächterrat zugelassenen Kandidaten.
Das Parlament ist die gesetzgebende Institution des Iran. Gesetzesvorschläge kommen von den Ministern oder der Abgeordneten selbst.
Die letzten Parlamentswahlen fanden am 14. März 2008 statt. (Siehe: Iranische Parlamentswahlen 2008)
Expertenrat
→ Hauptartikel: Expertenrat
Der Expertenrat besteht aus 86 "tugendhaften und erfahrenen" Geistlichen, mindestens mit dem religiösen Titel Hodschatoleslam, die für 8 Jahren vom Volk nach Vorauswahl durch den Wächterrat gewählt werden.
Der Expertenrat tagt zweimal jährlich für mindestens zwei Tage. Er wählt den Obersten Rechtsgelehrten, "überwacht" seine Tätigkeit und kann ihn theoretisch auch wieder absetzen. Aufgrund des großen Einflusses des Obersten Rechtsgelehrten auf die Zusammensetzung des Wächterrates gilt eine Absetzung als nahezu unmöglich.
Schlichtungsrat
→ Hauptartikel: Schlichtungsrat
Zur Vermittlung zwischen Wächterrat und Parlament besteht ein Schlichtungsrat, dessen Mitglieder vom Obersten Rechtsgelehrten ernannt werden.
Sicherheitsrat
→ Hauptartikel: Sicherheitsrat
Den Obersten Rechtsgelehrten als Oberbefehlshaber der Streitkräfte unterstützt ein Sicherheitsrat.
Justiz
Der Oberste Rechtsgelehrte ernennt den obersten Richter, der seinerseits den Generalstaatsanwalt ernennt. Es gibt verschiedene Gerichtszweige, darunter Revolutionsgerichte (für politische Delikte). Das Sondergericht für die Geistlichkeit (für Delikte von Klerikern) steht außerhalb der allgemeinen Gerichtsbarkeit und ist unmittelbar dem Obersten Rechtsgelehrten verantwortlich.
Der oberste Richter ist Mitglied des Sicherheitsrates und ernennt im Zusammenwirken mit dem Parlament die sechs Juristen des Wächterrates.
In der Islamischen Republik Iran gilt das islamische Recht, die Schari'a, ausgeformt durch das Strafgesetz der Islamischen Republik Iran. [1]
Verwaltungsgliederung
→ Hauptartikel Verwaltungsgliederung des Iran
Die Generalgouverneure der 30 Provinzen (Ostan) werden vom Innenminister mit Zustimmung des Ministerrats ernannt. Im Jahr 2005 gab es im Iran 30 Ostans, darunter 324 Schahrestans und 865 Bakschs.
Siehe auch
Einzelnachweise
Weblinks
- Verfassung der Islamischen Republik Iran (englisch)
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