Politisches System Saudi-Arabiens

Politisches System Saudi-Arabiens

Die zentrale Institution des saudischen Politisches Systems ist die absolute Monarchie. Diese sieht keine Gewaltenteilung, wie es in Demokratien üblich ist, vor: Der alleinregierende Monarch hat nach Artikel 12 die Pflicht, die Einheit der Nation zu erstreben, Zwietracht, Aufruhr und Spaltung dagegen fernzuhalten: Er kann damit in die Legislative und Exekutive eingreifen.

Politische Parteien gibt es im Lande ebenso wenig wie nationale Wahlen.

Inhaltsverzeichnis

Grundgesetz

Das 1992 angenommene Grundgesetz bestimmt, dass Saudi-Arabien eine Monarchie ist, die von den männlichen Abkömmlingen des Königs und Staatsgründers Abd al-Aziz ibn Saud regiert wird. Die Verfassung des Landes, das auf der Basis des islamischen Rechts der Scharia geführt wird, ist der Koran. Die Machtfülle des Königs wird theoretisch durch die Regeln der Scharia und saudischer Traditionen eingeschränkt. Er muss auch den Konsens zwischen dem Haus Saud (der königlichen Familie), religiösen Führern (Ulema) und anderen wichtigen Elementen der saudischen Gesellschaft wahren. Staatsreligion ist der Islam in seiner wahabitischen Ausprägung. Diese Spielart des Islam gewinnt durch die finanzielle Hilfe Saudi-Arabiens bei der Errichtung von Moscheen und Koranschulen in aller Welt zunehmend an Bedeutung. Die führenden Mitglieder der königlichen Familie wählen im Falle der Vakanz den neuen König mit nachfolgender Zustimmung der Ulema aus ihrer Mitte.

Regierungssystem

Das Königreich besteht aus 13 Provinzen, die von Prinzen oder engen Verwandten der königlichen Familie regiert werden. Alle Provinzgouverneure werden vom König ernannt.

Seit der Staatsgründung haben die saudischen Könige stufenweise ein zentrales Regierungssystem errichtet. 1953 wurde ein Ministerrat ins Leben gerufen, dessen Mitglieder vom König berufen werden, dem sie alleine verantwortlich sind. Dieses Gremium berät den König bei der Festlegung der generellen politischen Linie und leitet die Aktivitäten der wachsenden Verwaltung. Der Ministerrat besteht aus dem Premierminister, dem ersten- und dem zweiten Vizepremierminister, 20 weiteren Ministern, von denen der Verteidigungsminister auch das Amt des zweiten Vizepremierministers bekleidet, zwei Staatssekretären sowie einer kleinen Anzahl von Beratern und Leitern großer autonomer Organisationen. Die Ministerposten werden oft an Mitglieder der Königsfamilie vergeben.

Gesetzgebung

Gesetze werden durch Beschluss des Ministerrates und nachfolgender Ratifizierung durch königliches Dekret in Kraft gesetzt. Sie müssen mit der Scharia in Einklang stehen. Als Legislative könnte das Gremium des Königs fungieren, das allerdings nur beratende funktionen hat und deshalb quasi machtlos ist.

Im Juli 1997 wurde die Anzahl der Mitglieder des beratenden Gremiums von 60 auf 90 erhöht. Im Mai 2001 erfolgte sodann nochmals eine Erweiterung auf 120 und im Jahre 2005 auf 150 Mitglieder. Da viele der alten Mitglieder anlässlich der Erweiterungen nicht erneut ernannt wurden, hat sich die Zusammensetzung des Gremiums deutlich verändert. Die Rolle des Rats wird auch in Anbetracht der wachsenden Erfahrung des Gremiums stufenweise erweitert. Politische Parteien sind verboten.

Gerichtsbarkeit

Siehe auch: Menschenrechte in Saudi-Arabien

Das Rechtssystem basiert auf dem islamischen Recht, der Scharia. Das islamische Recht wird in Saudi-Arabien sehr streng ausgelegt. Die Justiz wird von einem System von Religionsgerichten nach den Regeln der Scharia ausgeübt. Das islamische Rechtssystem ist nicht kodifiziert, da die Rechtsprechung nicht nur von Koran und Sunna, sondern auch vom Meinungs- oder Handlungskonsens der Gelehrten (Idschma) abhängt. Unklar definierte Straftatbestände lassen Richtern großen Ermessensspielraum.

Die Unabhängigkeit der Gerichte ist zwar gesetzlich geschützt. Die einzelnen Richter werden jedoch vom König auf Vorschlag der Hohen Rates in Justizfragen ernannt. Dieser Rat besteht aus zwölf erfahrenen Juristen. Der König ist die höchste Revisionsinstanz und hat das Begnadigungsrecht. Er ist daher auch de facto oberster Richter des Landes. Richter und Gerichtsverfahren werden nicht öffentlich kontrolliert.

Zwar hat die saudische Staatsverfassung die Menschenrechte seit 1992 anerkannt und internationale Rechtsstandards unterzeichnet, hat aber nur wenige ratifiziert und befolgt diese in der Praxis nach Angaben von Amnesty International unzureichend. Traditionell hat jeder Bürger anlässlich öffentlicher Audienzen Zugang zu hohen Offiziellen und das Recht sich mit Petitionen direkt an diese zu wenden.

Reformen

Im März 1992 erließ König Fahd mehrere Dekrete, in denen die Grundzüge des Regierungssystems geregelt werden. Erstmals wurde bei dieser Gelegenheit das Verfahren bei der Thronfolge kodifiziert. Im Zuge des königlichen Reformprogramms wurde gleichzeitig ein nationales beratendes Gremium geschaffen, dessen ernannte Mitglieder die Regierung in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse beraten. Gleichfalls in dem Reformprogramm enthalten war ein Rahmenplan für die Beschaffenheit entsprechender beratender Gremien auf der Provinzebene.

Im September 1993 erließ König Fahd weitere Reformdekrete, mit denen die Mitglieder des neuen beratenden Gremiums ernannt wurden und diesem eine Geschäftsordnung gegeben wurde. Der König verkündete zudem den Ministerrat betreffende Reformen, die unter anderem eine Beschränkung der Amtszeit auf vier Jahre vorsahen und zudem Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten der Minister und anderer hoher Offizieller enthielt. Die Mitglieder der 13 Provinzräte und die diese betreffenden Geschäftsordnungen wurden gleichfalls 1993 verkündet.

Zusammenfassung

Landesname:
Offizielle Form: Königreich Saudi-Arabien
Kurzform: Saudi-Arabien
Langform in der Landessprache: Al Mamlakah al Arabiyah as Suudiyah (Arabisch: المملكة العربيّة السّعوديّة)
Kurzform in der Landessprache: Al Arabiyah as Suudiyah (Arabisch: العربيّة السّعوديّة)

Nationalfeiertag: Vereinigung des Königreichs, 23. September (1932)

Verfassung: Regiert auf der Basis der Scharia; Das Grundgesetz, in dem die Rechte und Verantwortlichkeiten der Regierung festgelegt sind, wurde 1993 eingeführt.

Rechtssystem: basierend auf dem islamischen Recht

Stimmrecht der Bürger: keines

Verwaltung:
Staatsoberhaupt: Seine Majestät (und Premierminister - der Monarch ist sowohl Staatsoberhaupt als auch Regierungschef) Abdullah bin 'Abdul-'Aziz Al Saud (seit 1. August 2005) zugleich Kustor der beiden heiligen Moscheen

Seine Königliche Hoheit Kronprinz und erster Vizepremierminister Sultan bin Abd al-Aziz (Halbbruder des Königs, Thronfolger seit dem 1. August 2005)

Kabinett: Der Ministerrat wird vom König ernannt, wobei viele Mitglieder zugleich der königlichen Familie angehören.

Wahlen: keine

Legislative: Ein beratendes Gremium (150 Mitglieder und ein Vorsitzender, die alle vom König ernannt werden)

Justiz: Hoher Rat in Justizfragen

Politische Parteien: Nicht erlaubt

Literatur

Joseph A. Kechichian: Succession in Saudi Arabia, Palgrave MacMillan, 2001, ISBN 0312238800


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