Politisches System Ägyptens

Politisches System Ägyptens

Ägypten ist nach Artikel 1 der ägyptischen Verfassung vom 11. September 1971[1][2] ein "sozialistischer demokratischer Staat“ und "Teil der arabischen Nation“.

1980, 2005 und 2007 wurde diese Verfassung durch Amendments (Verfassungsänderungen) überarbeitet oder auch neue Artikel hinzugefügt.[3][4] U.a. wurde der Begriff "sozialistisch" getilgt. Diese Passage (Part I/Art.1) lautet nun: "Die arabische Republik Ägypten ist ein demokratischer Staat....".

Der Islam ist Staatsreligion (Art. 2); das Mehrparteiensystem ist in Art. 5 der Verfassung verankert. In Art. 40-63 der Verfassung werden verschiedene Bürgerrechte garantiert.

De facto sind Demokratie und Bürgerrechte jedoch durch das Notstandsgesetz (Gesetz No. 162 aus dem Jahre 1958), das nach der Ermordung Anwar as-Sadats 1981 erneut in Kraft trat und bis heute angewandt wird (am 11. Mai 2010 erneut um zwei Jahre verlängert), äußerst eingeschränkt.[5][6][7][8][9]

Inhaltsverzeichnis

Institutionen

Präsident

Staatsoberhaupt ist gemäß Artikel 73 der Verfassung der Präsident mit folgenden Befugnissen:

  • er ernennt und entlässt seine(n) Stellvertreter und die Regierung (Premier und Minister) (Art. 141),
  • er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte (Art. 150),
  • er erlässt Verordnungen und schließt Verträge ab, die dann Gesetzescharakter haben (Art. 147 und 151),
  • er ruft den Notstand aus; dieser darf nur von begrenzter Dauer sein – es sei denn, die Volksversammlung (madschlis asch-schaab) stimmt einer zeitlichen Verlängerung zu (Art. 148).

Laut Artikel 76 der Verfassung muss ein Präsidentschaftskandidat von einem Drittel der Abgeordneten der Volksversammlung vorgeschlagen werden. Hat der Kandidat in der folgenden Abstimmung im Parlament zwei Drittel der Stimmen erreicht, wird ein Volksentscheid anberaumt, in der die absolute Mehrheit der Stimmen notwendig ist. Die Amtszeit des ägyptischen Präsidenten beträgt sechs Jahre; die Zahl der Amtsperioden ist dabei nicht beschränkt (Art. 77). Beim Präsidentschaftsreferendum sind alle Ägypter ab einem Alter von 16 Jahren teilnahmeberechtigt. Gegenkandidaten sind erst seit der Verfassungsreform 2005 vorgesehen.

Der letzte Präsident, Muhammad Husni Mubarak, war bereits unter Anwar as-Sadat stellvertretender Verteidigungsminister, Vizepräsident und stellvertretender Vorsitzender der regierenden Nationaldemokratischen Partei (Hizb al-watani ad-dimuqrati). Eine Woche nach der Ermordung Sadats 1981 wurde ihm verfassungsgemäß das Amt des Präsidenten übertragen. Von 1982 an hatte er auch den Vorsitz der NDP inne. In den Präsidentschaftsreferenden von 1981, 1987 und 1993 wurde Mubarak jeweils mit mehr als 90 Prozent der Stimmen im Amt bestätigt, auch die Referenden von 1999 und 2005 bestätigten ihn. Seine Amtszeit endete nach fast dreiwöchigen öffentlichen Protesten am 11. Februar 2011.

siehe auch: Wahlen in Ägypten

Parlament

Das ägyptische Parlament (Ägyptische Volksversammlung) ist gemäß Artikel 86 der Verfassung die gesetzgebende Körperschaft, deren Mitglieder gemäß Artikel 92 für fünf Jahre gewählt werden. Mindestens die Hälfte der Mitglieder müssen Arbeiter und Bauern sein (Art. 87). Für die Wahlen zur Volksversammlung ist das derzeitige Wahlgesetz aus dem Jahr 1987 maßgeblich. Stimmberechtigt sind alle Ägypter ab einem Alter von 18 Jahren, das passive Wahlrecht hingegen wird erst nach Vollendung des 30. Lebensjahres erworben. Angehörige von Polizei und Militär sind nicht wahlberechtigt. Gemäß dem Gesetz Nr. 38 von 1972 beträgt die Zahl der vom Volk gewählten Abgeordneten insgesamt 444. Hinzu kommen (höchstens) 10 Abgeordnete, die vom Präsidenten bestimmt werden.

Seit 1990 beträgt die Zahl der Wahlkreise 222, wobei in jedem Wahlkreis (durch Mehrheitswahlrecht) zwei Abgeordnete zu wählen sind. Es können in jedem Wahlkreis zwei Kandidaten derselben Partei antreten. Jedes der 26 Gouvernements umfasst mindestens zwei Wahlkreise. Bei den Wahlen findet Artikel 87 der Verfassung bereits auf Wahlkreisebene Anwendung, was konkret bedeutet, dass gegebenenfalls der Kandidat mit den zweitmeisten Stimmen zugunsten eines Arbeiters oder Bauern zurücktreten muss. Jeder Wähler ist verpflichtet, zwei verschiedenen Kandidaten seine Stimme zu geben.

Zum ägyptischen Parlament gehört noch eine zweite Kammer, die „Beratende Versammlung“ (Madschlis asch-Schura), deren Funktion mit der des britischen Oberhauses vergleichbar ist.

Scheidet ein gewähltes Parlamentsmitglied z. B. durch Tod aus, so werden in dem betreffenden Wahlkreis Nachwahlen abgehalten.

Parteien

Bis zur Revolution im Januar 2011 hat die Nationaldemokratische Partei (NDP) (Hizb al-watani ad-dimuqrati) das Land regiert. Seither hat der Militärrat die Macht übernommen, der erst für den Spätsommer 2011 Wahlen ansetzte, diese dann aber verschoben hat. Die Wahlen sollen nun Ende November 2011 beginnen und in drei Schritten durchgeführt werden. Beendet werden sollen sie im Herbst 2012 mit der Wahl des Präsidenten.

Regelungen

Bei der Neuzulassung von Parteien gilt das Gesetz Nr. 40 von 1977, das 1978 ergänzt wurde. Demnach muss jede Partei das islamische Recht (die Scharia) als „Hauptquelle der Gesetzgebung“ anerkennen und sich zur Einhaltung der „nationalen Einheit“ und des „sozialen Friedens“ verpflichten. Ebenso müssen das „sozialistische demokratische System“ und die „sozialistischen Errungenschaften“ anerkannt werden. Die Partei darf in ihrem Programm keinen ausschließlichen Bezug auf eine bestimmte Religion, Rasse, Sprache, Berufsstand oder Geschlecht nehmen. Somit sind islamistische Parteien oder Parteien von Minderheiten, wie z. B. der christlichen Kopten, nicht zulässig.

Parteien in Ägypten dürfen keine Ableger ausländischer Parteien sein, was auch für Parteien in den anderen arabischen Ländern, wie den Baath, gilt. Ebenso wenig dürfen die Parteien vom Ausland finanziert werden. Schließlich müssen sich neugegründete Parteien klar von den Programmen bestehender Parteien und deren Ideologien absetzen. Für eine Neugründung sind 50 Gründungsmitglieder erforderlich; hiervon müssen aber 20 der Volksversammlung angehören und 25 Mitglieder von Beruf Arbeiter oder Bauern sein. Über die Zulassung entscheidet ein Parteienkomitee, dem überwiegend Mitglieder der NDP angehören.

Etablierte Oppositionsparteien

Als wichtigste Oppositionsparteien sind zu nennen:

  • die Neue Wafd-Partei (Hizb al-wafd al-dschadid), die 1977 gegründet wurde und sich 1984 neu konstituierte; sie zählt etwa 2 Mio. Mitglieder und vertritt eine eher konservativ-nationalliberale Politik.
  • Die Sozialistische Partei der Liberalen (Hizb al-ahrar al-ischtiraki); diese zählt 65.000 Mitglieder und verfolgt eine konservativ-liberale Politik.
  • Die National-Progressive Unionistische Sammlungs-Partei (Hizb at-tadschammu alwatani at-taqaddumi al-wahdawi); diese verfolgt einen sozialistisch-marxistischen Kurs und zählt etwa 150.000 Mitglieder.

Bei den übrigen Parteien handelt es sich um unbedeutende Splittergruppen, die außer der sozialistisch-panarabisch geprägten Arabisch-Demokratischen Nasseristischen Partei nicht im Parlament vertreten sind. Zum Beispiel gibt es auch eine Grüne Partei Ägyptens (Hizb al-chudr al-misri).

Muslimbruderschaft

Neben den genannten Parteien existiert jedoch eine weitere bedeutende Bewegung, der wiederholt der Einzug ins Parlament gelungen ist: die Gemeinschaft der Muslimbrüder (Dschamaat al-ichwan al-muslimin). Diese wurde 1928 von dem Lehrer Hassan al-Banna gegründet und fordert unter der Parole „Der Islam ist die Lösung“ (al-islam huwa al-hall) eine Rückkehr zu traditionellen Werten unter Ablehnung westlicher Ideologien, die als dem islamischen Gemeinwesen wesensfremd empfunden werden. Im politischen Kontext fordern die Muslimbrüder die Einführung des islamischen Rechts einschließlich der Hadd-Strafen.

Offiziell ist die Muslimbruderschaft in Ägypten verboten, dennoch gelang ihr – durch nominell unabhängige Kandidaten – mehrmals der Einzug in die Volksversammlung. 1987 stellten die Muslimbrüder gar die stärkste Oppositionsgruppe. Während das Verbot von ägyptischen Gerichten fortlaufend bekräftigt wurde, wurden bei der Wahl von 1995 einige den Muslimbrüdern nahestehende Kandidaten verhaftet. Dennoch kandidierten damals 150 „Unabhängige“ für diese Bewegung, die in den 1990er Jahren mit Anschlägen auf Touristen in Verbindung gebracht wurde.

Die Muslimbrüder haben etwa 1 Mio. aktive Mitglieder und unterhalten verschiedene karitative Einrichtungen wie Krankenhäuser und Sozialstationen, vor allem in den ärmeren Vierteln. Armenspeisungen und die Schaffung von Arbeitsplätzen für Jugendliche haben dazu geführt, dass die Muslimbrüder vor allem aus den unterprivilegierten Schichten Unterstützung erfahren.

Kritik und Reformen

Kritiker merken an, dass Mubarak seit Jahrzehnten per Notstandsgesetz regiert und Ägypten eine Scheindemokratie ist. Er herrsche über ein oft pseudodemokratisches System. Sie sagen, dass Wahlen teilweise gefälscht oder verschoben worden seien und manche Oppositionelle nach Scheinprozessen ins Gefängnis kommen. Das System sei teilweise korrupt. Einzige bedeutende Opposition ist die für ein westliches Demokratieverständnis umstrittene Muslimbruderschaft. Die traditionellen Oppositionsparteien sind hingegen Teil des Systems: sie opponieren in Absprache mit der Regierung. Die demokratischer orientierten Gruppen dagegen sind unzureichend organisiert. Sie haben kaum Rückhalt außerhalb von kleinen bürgerlichen Schichten in den Großstädten. Sie sind momentan nicht regierungsfähig und bei wirklich freien Wahlen würden höchstwahrscheinlich die Fundamentalisten gewinnen.

Mögliche demokratische Reformen, die auch Schutz vor weiterem Terror gäben, sind: der geduldige und langwierige Aufbau einer Parteienlandschaft und Zivilgesellschaft samt wirtschaftlichem Fortschritt, die kontrollierte Aufhebung des Ausnahmezustands und die faire Einbindung der Opposition, insbesondere der Muslimbruderschaft.

Überarbeitung der Verfassung

Als Präsident Husni Mubarak am 11. Februar 2011 durch heftige Proteste der ägyptischen Bevölkerung zum Rücktritt gezwungen wurde, übernahm der Oberste Rat der ägyptischen Streitkräfte (Supreme Council of the Armed Forces) unter Führung von Mohammed Hussein Tantawi in Zusammenwirken mit dem Verfassungsgericht die Macht. Außer Tantawi gehören dem 18-köpfigen Militärrat die Oberbefehlshaber der Teilstreitkräfte und einige andere hohe Offiziere an.[10]

In Folge veröffentlichte der Militärrat mehrere Statements, in denen er seine Vorstellungen über den politischen Wandel konkretisierte.[11] In einer der ersten Erklärungen am 11. Februar 2011 hieß es: Der seit 1981 permanent geltende Ausnahmezustand (bzw. die Notstandsgesetzgebung) solle sobald die Situation es gestatte, aufgehoben werden.[Zukünftige] Wahlen sollten wieder durch die Justizbehörden überwacht werden.Die Verfassung solle überarbeitet werden, so dass [wieder] freie und faire Präsidentschaftswahlen abgehalten werden könnten.[12][13] Am 12. Februar erklärte die Militärführung, dass (der noch von Mubarak eingesetzte) Ministerpräsident Ahmad Schafiq (und sein Kabinett) im Amt bleiben werde.[14]

Am 13. Februar 2011 löste der Oberste Militärrat das mit massivem Wahlbetrug unter Mubarak gewählte Parlament (Nationalversammlung und Schura-Rat) auf und setzte die bis dahin geltende Verfassung außer Kraft. Neue Parlaments- und Präsidentschaftswahlen sollten in spätestens 6 Monaten stattfinden.(Die schnelle Außerkraftsetzung der bis dahin geltenden Verfassung war nötig, da sonst innerhalb von 60 Tagen nach dem Rücktritt des Präsidenten Neuwahlen hätten angesetzt werden müssen. So Art. 84 der bis dahin geltenden Verfassung)[15][16] [17]

Für die Ausarbeitung der Verfassungsänderungen setzte die Militärführung ein 8-köpfiges Komitee ein. Binnen 10 Tagen soll das Komitee einen Entwurf für ein neues Grundgesetz vorlegen, über den dann in einem Referendum abgestimmt werden sollte.[18] Dem Komitee, unter dem Vorsitz des ehemaligen Richters Tariq al-Bishri gehören an: Atef Al-Banna, Professor of Constitutional Law (für Verfassungsrecht), Cairo University (Universität Kairo),Hassanein Abdulal, Professor of Constitutional Law, Cairo University, Mohammad B. Younis , Professor of Constitutional Law, University of Alexandria (Universität Alexandria), Sobhi Saleh, Attorney (Rechtsanwalt), Courts of Cassation (Kassationsgericht) Counselor (Staatsanwalt), Maher Sami, Vice President, Supreme Constitutional Court, Counselor Hassan AlBadrawi, Vice President, Supreme Constitutional Court (Oberstes Verfassungsgericht) sowie Counselor Hatem Bagato, Chief, Supreme Constitutional Court. Keiner von ihnen gehörte dem elfköpfigen Komitee an, das noch von Mubarak kurz vor seinem Abgang mit der Überarbeitung der Verfassung betraut worden waren.[19][20]

Die Möglichkeiten des Komitees wurden allerdings durch die Militärführung von vornherein stark begrenzt. Es soll keine vollständig neue Verfassung erarbeitet werden. Lediglich sechs Artikel (der bisher geltenden Verfassung) sollen/dürfen überarbeitet werden. Bei fünf Artikeln (Art. 76, 77, 88, 93 und 189) geht es um die Modalitäten der Präsidentenwahl. Artikel 179 soll verändert/gelöscht werden, weil damit im Namen des Antiterrorkampfes grundlegende in der Verfassung garantierte bürgerliche Rechte (Art. 41 – Individuelle Freiheit, Schutz vor willkürlichen Verhaftungen, Einschaltung richterlicher Beurteilung, Art. 44 – Unverletzlichkeit der Wohnung, Art. 45 – Wahrung der Privatsphäre, Schutz des Brief-, Post- und Fernmeldegheimnisses) ausgesetzt werden konnten. Zudem konnte der Präsident nach Art. 179 frei entscheiden, vor welchem Gericht (Zivil-, Militär- oder Sonder-/Staatssicherheitsgericht) der Fall eines Verdächtigen verhandelt werden sollte.[21]

Siehe auch

Literatur

  • Hatem Elliesie: The Rule of Law in Egypt. In: Matthias Koetter, Gunnar Folke Schuppert (Hrsg.): Understanding of the Rule of Law in various Legal Orders of the World: Working Paper Series Nr. 5 des SFB 700: Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit. Berlin 2010.
  • Bertelsmann Tranformations Index: Ländergutachten Ägypten[22] (594 KB), Gütersloh 2009.
  • Sherifa D. Zuhur: Egypt: Security, Political, and Islamist Challenges. (594 KB), Strategic Studies Institute of the US Army War College, Oktober 2007.
  • Ulrich Wurzel: Länderanalyse Ägypten. In: Sigrid Faath (Hrsg.): Stabilitätsprobleme zentraler Staaten: Ägypten, Algerien, Saudi-Arabien, Iran, Pakistan und die regionalen Auswirkungen. Hamburg 2003.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Regierung/Ägypten: Egypt Constitution (Stand 1971) (engl.)
  2. Regierung/Ägypten: Modernizing the Constitution of Egypt: Egypt Constitution (Stand 1971) (engl.) und weitere Infos
  3. Carnegie Endowment For International Peace: Carnegie Guide to Egypt’s Elections: Constitutional and Legal Framework (unten auf der Seite: pdf: Egyptian Constitution – as amended to 2007)
  4. Carnegie Endowment For International Peace: Carnegie Guide to Egypt’s Elections 23. März 2007: Egypt’s Constitutional Amendments
  5. Carnegie Endowment For International Peace: Carnegie Guide to Egypt’s Elections: Emergency Law (Nicht alle Artikel des Emergency Law)
  6. The Emergency Law in Egypt. In: Egypt News. 19. Mai 2010.
  7. Ägyptische Repressionsparagraphen. auf: faz.net 8. Februar 2011.
  8. Michael A. Lange: Regimewandel in Ägypten? Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. 27. November 2002
  9. Michael A. Lange: Vorzeitige Verlängerung der ägyptischen Notstandsgesetze. Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. 5. März 2003
  10. Regierung Ägypten: Formation of the Armed Forces Supreme Council
  11. Statements of the Supreme Council of the Armed Forces
  12. Oberster Rat der ägyptischen Streitkräfte 11. Februar 2011: Statement of the Supreme Council of the Armed Forces (2)
  13. Frankfurter Rundschau-Online 13. Februar 2011: Nach den Unruhen: Das neue Ägypten
  14. ORF. News 14. Februar 2011: Kommission für neue Verfassung
  15. Ägyptische Regierung. Mitteilung : Suspension of the Constitution
  16. Frankfurter Rundschau-Online 14. Februar 2011: Armee löst Parlament auf: Ägypten räumt auf
  17. taz 16. Februar 2011: Das neue Tahrir-Bewußtsein
  18. Spiegel-Online 14. Februar 2011: Militärrat stellt rasches Referendum in Aussicht
  19. taz 15.Februar 2011: Neue Verfassung ist auf dem Weg.
  20. Handelsblatt 9. Februar 2011: Überarbeitung der Verfassung: Für Ägyptens Armee steht viel auf dem Spiel
  21. Ägyptische Regierung. Mitteilung : Suspension of the Constitution
  22. Bertelsmann Tranformations Index: Ländergutachten Ägypten

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