Qualitätsstufe

Qualitätsstufe
Rotwein

Qualitätsstufe eines Weins ist die nach dem EU-Weingesetz zwingend auf dem Etikett vorgeschriebene Angabe der Weinqualität. Einzelheiten sind durch nationales Weinrecht geregelt, daher sind die Qualitätsstufen international nur schwer miteinander zu vergleichen.

Inhaltsverzeichnis

Kriterien für Qualitätsstufen

Die Qualitätsstufen in den Ländern und Regionen sind durch eine Vielzahl unterschiedlicher Kriterien bestimmt. Manche sind weit verbreitet, andere haben nur in einzelnen Regionen Bedeutung. In den mediterranen Weinbauländern einschließlich Frankreich geht man nach dem Terroirprinzip vor, d. h. die Qualitätsstufe wird im Wesentlichen von der geographischen Herkunft des Weines bestimmt.

Das wichtigste Kriterium in Österreich und Deutschland zur Klassifizierung der Weine in die verschiedenen Qualitätsstufen ist das Ausgangsmostgewicht bzw. der natürliche Alkoholgehalt als Maß für die Reife des Leseguts. In Deutschland wird für die höheren Qualitäten ab Qualitätswein b. A. zwingend eine amtliche sensorische Prüfung (Qualitätsweinprüfung) der Qualität durchgeführt.

Weitere wichtige Kriterien sind:

  • Rebsorte Allgemein üblich sind in den verschiedenen Weinbauregionen nur ausgewählte Rebsorten zur Erzeugung von Weinen bestimmter Qualitätsstufen zugelassen.
  • Leseart z. B. ist für die deutsche Beerenauslese Handlese verbindlich während für Eiswein die Trauben bei der Lese gefroren sein müssen.
  • Art und Dauer der Reifelagerung z. B. italienische Riserva und spanische Reserva
  • Ertragsbeschränkungen Auch die Vorschrift eines bestimmten Flächenhöchstertrags zur Erzeugung bestimmter Weinqualitäten ist weit verbreitet.
  • Geschmacksrichtung Beispielsweise muss Landwein immer trocken oder halbtrocken sein.
  • Säure Für bestimmte Qualitätsstufen ist ein Mindestwert der Säure vorgeschrieben, z. B. Tafelwein oder italienische DOCG-Weine.
  • Ausbau und Art der Weinbereitung Hier sei als Beispiel erwähnt die Barrique-Lagerung spanischer Reserva-Weine oder die durch Alkoholzugabe in der Gärung unterbrochenen V. D. N.-Weine aus Südfrankreich.
  • Pflanzdichte Für italienische DOCG-Weine ist die Pflanzdichte im Weinberg reglementiert.

Qualitätsstufen in Deutschland

Weinbergskennzeichnung: Selection

Nach dem Deutschen Weingesetz müssen folgende Qualitätsanforderungen erfüllt werden:

  • Tafelwein muss über mindestens 8,5 vol% Alkohol verfügen. Nach Anreicherung darf der Gesamtalkoholgehalt höchstens 12 vol% betragen. Die Gesamtsäure muss bei mindestens 4,5 g/l liegen.
  • Landwein ist ein gehobener Tafelwein mit gebietstypischem Charakter. Er ist stets trocken oder halbtrocken, die Herkunftslandschaft muss auf dem Etikett angegeben werden.
  • Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q. b. A.) muss zu 100 % aus dem Anbaugebiet und den dort zugelassenen Rebsorten stammen. Er muss sorten- und gebietstypisch sein. Qualitätswein muss ebenso wie Qualitätswein mit Prädikat erfolgreich eine (auch sensorische) amtliche Qualitätsweinprüfung passiert haben. Dem geprüften Wein wird eine amtliche Prüfungsnummer (AP-Nr.) erteilt, die auf dem Etikett dokumentiert sein muss. Classic und Selection sind keine Prädikate, sondern Bezeichnungen für Qualitätsweine, die nach speziellen Richtlinien vinifiziert werden.
  • Prädikatswein, vor 2007 Qualitätswein mit Prädikat: Prädikatsweine dürfen nach deutschem Recht nur aus einer Rebsorte gekeltert sein, Verschnittweine sind als Qualitätsweine (Q. b. A.) zu bezeichnen, auch wenn die dazu verwendeten Weine jeder für sich den Status eines Qualitätsweins mit Prädikat beanspruchen könnten. Das minimale Mostgewicht für die verschiedenen Prädikate variiert je nach Anbaugebiet und Rebsorte. Als Richtwerte können gelten:
Kabinett (mind. 73° Öchsle)
Spätlese (mind. 85° Öchsle)
Auslese (mind. 95° Öchsle)
Beerenauslese (mind. 125° Öchsle)
Trockenbeerenauslese (mind. 150° Öchsle) Handlese verpflichtend
Eiswein benötigt das gleiche Mindestmostgewicht wie die Beerenauslese. Zudem müssen die Trauben bei der Lese gefroren sein (-7 °C) und in gefrorenem Zustand ausgepresst werden.

Qualitätsstufen in Österreich

Einteilung der Weine nach Qualitätsstufen lt. Österreichischem Weingesetz 2009 [1] [2]

Wein ohne Herkunftsbezeichnung[3]

Wein

Der Begriff Tafelwein wurde in der neuen Weinmarktordnung 2009 durch ben Begriff Wein ersetzt.

  • ohne Sorten- und Jahrgangsangabe
  • ohne Hektarertragsbegrenzung
  • Verschnitt aus Weinen verschiedener Länder der EU möglich

Bezeichnung:

  • Wein aus Österreich - weiß
  • Wein aus Österreich - rot

Wein ohne g.U. oder g.g.U [4]können Rebsorten- oder Jahrgangsangaben, bei bestimmten Voraussetzungen, haben.

  • Hektarhöchstertrag 9000kg (oder 6750 l Wein/ha)
  • muss im Aussehen und Geschmack frei von Fehlern
  • entsprechende Rebsortentypizität
  • Rebsorten mit Herkunftsnamen (z. B. Weißer Burgunder und alle anderen Burgundersorten, Rheinriesling, Blaufränkisch etc.) sind nicht erlaubt (mögliche Irreführung des Konsumenten).
  • Angaben von Sorten lt. Qualitätsweinrebsorten VO, sowie durch VO zugelassene Rebsorten.

Alkoholerhöhung/Anreicherung Weine ohne geografischer Herkunft

  • Alkoholerhöhung/Anreicherung maximale Anreicherungsspanne 2,0 %vol
  • Gesamtalkohol nach Anreicherung Weißwein 12,0 %vol, Rotwein 12,5 %vol


Weine mit geschützter, geografischer Angabe (g.g.A)[5]

  • Trauben müssen zu 100 % aus der Weinbauregion stammen.
  • Landwein muss auf dem Etikett stehen.
  • Muss ausschließlich aus Qualitätsrebsorten bereitet sein.
  • Mindestmostgewicht der Trauben 14 °KMW.
  • Der Wein muss der Bezeichnung typische Eigenart aufweisen.
  • Gesamtsäuregehalt von mindestens 4 g je Liter
  • Hektarhöchstertrag 9000 kg (bzw. 6750 l Wein/ha)
  • Muss im Aussehen und Geruch frei von Fehlern sein.

Alkoholerhöhrung/Anreicherung

  • Alkoholerhöhung/Anreicherung maximale Anreicherungsspanne 2,0 %vol
  • Gesamtalkohol nach Anreicherung Weißwein 13,5 %vol, Rotwein 14,5 %vol

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)[6]


  • Im Sinne der GMO-Wein sind Qualitätsweine und Prädikatsweine sowie DAC-Weine, Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung.
  • Für alle Qualitätsweine oder Prädikatsweine gilt ein Hektarhöchstertrag von 9000 kg (bzw. 6750 l Wein/ha).
  • Alle Qualitäts- und Prädikatsweine dürfen erst nach staatlicher Prüfung und Vergabe der staatlichen Prüfnummer, in Verkehr gebracht werden.

Qualitätsweine

  • Alkoholerhöhung/Anreicherung maximale Anreicherungsspanne 2,0 %vol
  • Gesamtalkohol nach Anreicherung Weißwein 13,5 %vol, Rotwein 14,5 %vol
  • Süßung bis zu einem Gehalt von 15 g unvergorenem Zucker möglich
  • Kabinett (mind. 17 °KMW = 84° Oe, max. 13 %vol)
  • keine Alkoholerhöhung/Anreicherung
  • Gehalt an unvergorenem Zucker höchstens 9 g/l
  • keine Süßung

Prädikatsweine

Eine Alkoholerhöhung/Anreicherung, Süßung bei Prädikatsweinen ist nicht zulässig

Angaben auf der Flasche:

  • rot-weiß-rote Banderole (=Zeichen für im Inland auf Flaschen gefüllten Qualitätswein)
  • staatliche Prüfnummer
  • Weinbaugebiet (4 Bundesländer, 16 Weinbaugebiete)
  • Rebsorte, Jahrgang, Qualitätsstufe

In Österreich liegt die Produktionsmenge von Wein der Qualitätsstufe Qualitätswein deutlich über den anderen Stufen.[7]

Qualitätsstufen in der Schweiz

Gemäß dem föderalen System der Schweiz werden auf kantonaler, kommunaler oder regionaler Ebene Qualitätsattribute (Appellation genannt) für jeweilige Terroirs vergeben. Sie sind mittels einer kantonalen Gesetzgebung geregelt, die 1988 mit dem Kanton Genf begann. Man orientiert sich unter dem Begriff Appellation d’Origine Contrôlée (AOC) an französischen Qualitätsmaßstäben für Lebensmittel. Innerhalb der schon hohen Anforderungen für einen AOC-Wein werden weitere Sonderprädikate für herausragende Spitzensorten verliehen.[8]

Internationaler Vergleich der Begriffe

Tab. 1: Übersicht europäischer Qualitätsstufen
Deutschland Italien Frankreich Spanien Portugal
Tafelwein Vino da tavola Vin de table Vino de mesa oder
Vino corriente
Vinho de mesa
Landwein IGT
(Indicazione Geografica Tipica)
Vin de Pays Vino de la tierra Vinho regional
Qualitätswein
(Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete, QbA)
DOC
(Denominazione di Origine Controllata)
Regionale AOC
(Appellation d'Origine Contrôlée)
und VDQS
(Vin Délimité de Qualité Supérieure)
Denominación de Origen VQPRD
(Vinhos de Qualidade Produzidos em Região Determinada)
Prädikatswein
(vor 2007: Qualitätswein mit Prädikat)
DOCG
(Denominazione di Origine Controllata e Garantita)
Subregionale und kommunale AOC
(Appellation d'Origine Contrôlée)
DOC
(Denominación de Origen Calificada)
DOC
(Denominação de Origem Calificada)

Sonstiges

Die Angabe einer Qualitätsstufe ist dem Erzeuger oder Abfüller zwingend vorgeschrieben. Allerdings dürfen Weine auch auf einer niedrigeren Qualitätsstufe deklariert werden, was aus Marketing- und Imagegründen im hochwertigen Weinbau gelegentlich geschieht: ein z. B. als Spätlese deklarierter Wein kann nach seinem Mostgewicht eine „verkappte Auslese“ oder gar Beerenauslese gewesen sein. Aus Alkoholgehalt und Restsüße eines Weines lässt sich hingegen rückrechnen, mit welchem Mostgewicht der Wein erzeugt wurde.

Einzelnachweise

  1. Bundesgesetz über den Verkehr mit Wein und Obstwein von Österreich (Weingesetz 2009), 111. BGB [1]
  2. Martin Raggam: Neues Weingesetz im Überblick, Der Winzer 11/2009 S. 88
  3. Einteilung lt. Gemeinsamer Marktordnung für Wein (GMO-'Wein) VO Nr. 1234/2007
  4. Die gemeinschaftliche Bezeichnung Wein g.U. oder Wein g.g.U sind keine Verkehrsbezeichnungen und dürfen daher nicht auf dem Etikett angeführt werden.
  5. Die gemeinschaftliche Bezeichnung Wein g.A. ist keine Verkehrsbezeichnung und darf nicht auf dem Etikett angeführt werden.
  6. Die gemeinschaftliche Bezeichnung Wein g.U. ist keine Verkehrsbezeichnung und darf nicht auf dem Etikett angeführt werden.
  7. Österreichisches Statistikamt zu Produktionsmenge der Weinqualitätsstufen (2005)
  8. Paul Verrer, Eva Zwahlen: Schweizer Weinführer 2004/2005. Zürich (Werd Verlag) 2004 ISBN 3-85932-479-9

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