Realzins

Realzins

Der Begriff Realzins bezeichnet in der Wirtschaft den Zinssatz, der die Verzinsung bzw. Wertveränderung eines Vermögenswertes angibt unter Berücksichtigung der Preisveränderungsrate. Es soll also berücksichtigt werden, dass insbesondere ein Geldvermögen bei allgemein steigendem Preisniveau an Wert oder Kaufkraft verliert oder auch gegebenenfalls bei allgemein sinkenden Preisen an Wert gewinnt.

Der Realzins wird errechnet durch Abzug einer geeigneten Preisveränderungsrate - des privaten Verbrauchs oder des Bruttoinlandsprodukts - vom Nominalzins. Der Realzins hat Einfluss auf das Sparverhalten von Haushalten und das Investitionsverhalten von Unternehmen und ist damit wichtig für das Wachstum einer Volkswirtschaft. Des Weiteren gibt er Aufschluss über die Finanzierungsbedingungen der Wirtschaft. Problematisch ist die exakte Bestimmung des Realzinses, da die Preisveränderungsrate nur rückwirkend genauer bestimmt werden kann.[1]

Inhaltsverzeichnis

Weiterführende Definition

Ein Realzins ist definiert als ein um die erwartete Preisveränderungsrate korrigierter nominaler Zinssatz. Er gibt folglich preisbereinigt den Ertrag („real“) einer Anlage an. Schwierig ist jedoch die Bestimmung der erwarteten Preisveränderungsrate. Aus diesem Grund wird häufig mit dem "Ex-Post-Realzins" gearbeitet, d.h. der Realzins wurde mit der bereits eingetretenen Preisveränderungsrate berechnet. Diese Ungenauigkeit bei der Bestimmung bleibt relativ gering, da sich die Preisveränderungsrate innerhalb eines kurzen Zeitraumes nicht sprunghaft verändert. Langfristige Realzinsen lassen sich jedoch aufgrund der Ungewissheit über die Preisveränderungsraten eines längeren Zeitraumes nicht hinreichend exakt bestimmen.[2]

Einordnung

In Zeiten stabiler Preise, d.h. bei einer Inflation von 0 sind Nominalzins und Realzins nach obiger Definition gleich. Der Nominalzins steigt jedoch oft bei einer Zunahme des Preisniveaus (nicht unbedingt um den gleichen Prozentsatz, um den die Preise steigen). Ist die Inflationsrate höher als der Nominalzins, folgt daraus ein negativer Realzins. Der Gläubiger eines Geldkreditgeschäfts verliert in diesem Fall Kapital. Der Realzins ist mit dem Nominalzins durch die Fisher-Parität verbunden.

r\approx\ i -\pi

  • r: Realzins,
  • i: Nominalzins
  • π: Inflation

Der Fisher-Effekt besagt, unter den Annahmen der vollkommenen Voraussicht, eines vollkommenen Marktes, vollkommener Markttransparenz und Transaktionskosten von 0, dass die Steigerung des Nominalzinses i mit proportionaler Steigerung der Inflationsrate π einhergeht. Die getroffenen Annahmen sind in der Praxis nicht vollständig anzutreffen. Aus diesem Grund kann in der Praxis nicht von einer hundertprozentigen Proportionalität ausgegangen werden. Ein gewisser zeitlicher Zusammenhang zwischen Veränderung der Inflationsrate und der Veränderung des Nominalzinses (siehe Abb.1) lässt sich jedoch nachweisen. Mit zunehmender Preissteigerungsrate steigt die Umlaufrendite festverzinslicher Wertpapiere ("Umlaufrendite festverzinslicher Wertpapiere" wird oft als Maß des Nominalzinses verwendet und bezeichnet die durchschnittliche Rendite aller im Umlauf befindlichen festverzinslichen Wertpapiere erster Bonität). [3]

Betrachtet man die internationalen Faktorbewegungen innerhalb der Außenwirtschaftstheorie, findet der Begriff Realzins auch Verwendung. Der Realzins hängt von den Präferenzen für Gegenwarts- und Zukunftskonsum der einzelnen Volkswirtschaften ab. Nimmt ein Land einen Kredit auf, so kann es zunächst mehr konsumieren als es produziert. Bei Kreditrückzahlung kehrt sich diese Situation um. Es kann weniger konsumieren als produziert wird, da ein Teil der Produktion für die Kreditrückzahlung aufgewendet wird und somit nicht für den Konsum zur Verfügung steht. Der zukünftige Konsum ist um den Realzins „r“ teurer als der gegenwärtige Konsum. Die Höhe des Realzinses „r“ wird vom relativen Weltangebot und der relativen Weltnachfrage nach zukünftigem Konsum bestimmt.[4]

Der Realzins spielt weiterhin in der Geldpolitik eine große Rolle. Zuständig für die Geldpolitik im Euroraum ist die Europäische Zentralbank, deren oberstes Ziel es ist, die Preisstabilität zu gewährleisten und damit die Kaufkraft des Euro zu erhalten. Preisstabilität ist per Definition durch den "Anstieg des HVPI von unter 2%"[5] gegeben. Ist die Geldmenge im Vergleich zum Angebot von Waren und Dienstleistungen beispielsweise zu hoch, steigt das allgemeine Preisniveau (Inflation) und die Kaufkraft sinkt. Um dies zu korrigieren kann die EZB eine restriktive Geldpolitik betreiben um die (nominalen) Zinsen zu senken. Die Inflationsrate sinkt aufgrund ihrer Trägheit zeitlich versetzt, so dass es damit möglich ist, den kurzfristigen Realzins zu beeinflussen.

Die Finanzpolitik ist zur Beeinflussung der langfristigen Realzinsen besser geeignet als die Geldpolitik und wirkt direkt auf Angebot und Nachfrage auf dem Kapitalmarkt.[6]

Anwendung

Durch einen Nominalzins i (in Prozent) erfährt ein Vermögensgegenstand, zum Beispiel ein Sparguthaben durch Zinsgutschrift der Bank oder eine Immobilie durch Marktpreisentwicklung, in einem bestimmten betrachteten Zeitraum einen nominellen Wertzuwachs mit dem Faktor:

1+\frac{i}{100}

Bei einer Inflationsrate π (in Prozent) nagt jedoch gleichzeitig die Inflation am Wert der Währung und staucht den Wert des Vermögensgegenstandes mit dem Faktor:

\frac{1}{{1+\frac{\pi}{100}}}

Der Realzins r (in Prozent) in dem betrachteten Zeitraum beträgt daher:

r = \left(\frac{{1 + \frac{i}{100}}}{{1 + \frac{\pi}{100}}} - 1\right) \cdot 100

Wenn i = π ist der Realzins demzufolge 0 %.

Für i > π ergibt sich ein positiver Realzins, das heißt, trotz Inflationswirkung ergibt sich eine reale Werterhöhung des Vermögensgegenstandes.

Bei i < π steht zwar eine nominelle Werterhöhung auf dem Papier, real hat sich der Wert des Vermögensgegenstandes jedoch verringert.

Beispiel

Beträgt der Nominalzins i für ein Darlehen in einem bestimmten Zeitraum 6% und die Inflationsrate π für den gleichen Zeitraum 2%, erhält man nach obiger Formel folgendes Ergebnis:

r = \left(\frac{{1 + \frac{6}{100}}}{{1 + \frac{2}{100}}} - 1\right) \cdot 100 = 3,92157

Dem Kreditgeber bleiben von den 6% Nominalzins unter Berücksichtigung der allgemeinen Preissteigerung von 2% nur 3,92157% Zinsen real übrig.

Entsprechend der Interessenlage des Vermögensbesitzers kann die reale Wertentwicklung außerdem noch individuell unterschiedlich sein. Denn die Inflationsrate π wird aufgrund einer Untersuchung der Preisentwicklung von vielen Produkten festgestellt. Wenn nun ein bestimmter Unternehmer mit seiner Geldanlage oder durch die Veräußerung einer Immobilie ein bestimmtes Einzelprodukt oder eine bestimmte Waren- und Dienstleistungsmischung finanzieren möchte, deren Preisentwicklung günstiger war als die allgemeine Inflationsrate, dann hat sich der Realwert des von ihm betrachteten Vermögens noch mehr erhöht als in der oben genannten Formel. Auch der entgegengesetzte Fall ist möglich: dass sich die Preise gerade für die individuell vorgesehenen Investitionen stärker erhöht haben als der allgemein ermittelte Preisdurchschnitt.

Das gilt auch für Vermögenswerte, die für den privaten Konsum gedacht sind. Denn oftmals werden die individuellen Wünsche mehr oder weniger stark von der Produkt- und Dienstleistungspalette abweichen, für welche die allgemeine Preisentwicklung ermittelt und in Form der Inflationsrate bekannt gegeben wurde.

Wenn man genau wissen möchte, wie sich der Wert des eigenen Vermögens in Bezug auf die persönliche Bedürfnisstruktur real entwickelt, kann es sinnvoll sein, durch Führung eines Haushaltsbuches oder durch Preisbeobachtung der Produkte, die man anzuschaffen wünscht, eine individuelle Inflationsrate zu ermitteln. Dabei darf allerdings nicht außer Acht gelassen werden, dass sich mit dem Preis manchmal auch die Qualität von Produkten ändert.

Siehe auch

Literatur

  • Paul R. Krugman, Maurice Obstfeld:Internationale Wirtschaft:Theorie und Politik der Außenwirtschaft, 7. Auflage, Pearson Studium, 2006, ISBN 978-3-8273-7199-7
  • Die Geldpolitik der EZB 2004, Europäische Zentralbank (2004), ISBN 92-9181-491-1

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bundesbank (2001), Realzinsen: Entwicklung und Determinanten, http://www.bundesbank.de/download/volkswirtschaft/mba/2001/200107mba_realzinsen.pdf, S.33, 25. April 2008
  2. Deutsche Bundesbank (2007), Glossar Realzins, http://www.bundesbank.de/bildung/bildung_glossar_r.php, 12. April 2008
  3. Richter, Rudolf; Schlieper, Ulrich; Friedmann, Willy (1981) Makroökonomie, 4. Auflage, Berlin; Heidelberg; New York: Springer Verlag, ISBN 0-387-10998-6, S. 120 ff.
  4. Krugman, Paul R.; Obstfeld,Maurice (2006) Internationale Wirtschaft:Theorie und Politik der Außenwirtschaft, 7. Auflage, Pearson Studium, ISBN 978-3-8273-7199-7, Kapitel 7.2
  5. Die Geldpolitik der EZB 2004, Europäische Zentralbank (2004), ISBN 92-9181-491-1, S. 53
  6. Bundesbank (2001), Realzinsen:Entwicklung und Determinanten, http://www.bundesbank.de/download/volkswirtschaft/mba/2001/200107mba_realzinsen.pdf, S.41, 12. April 2008

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