Berlin-Brandenburg

Berlin-Brandenburg
Berlin und Brandenburg

Berlin-Brandenburg ist der verbreitetste Name für ein im Rahmen der Neugliederung des Bundesgebietes geplantes neues Land innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, das sich aus der Fusion von Berlin und Brandenburg ergeben würde.

Informell steht Berlin-Brandenburg auch für den sich entwickelnden Wirtschaftsraum, die Hauptstadtregion, wie auch die weitere Metropolregion mit etwa 4,8 Millionen Einwohnern (2008).

Eine solche Fusion ist seit der deutschen Wiedervereinigung immer wieder in der Diskussion. Sowohl der Senat von Berlin als auch die Brandenburgische Landesregierung haben sie bis etwa 2005 konkret angestrebt und befürworten sie seither zumindest noch als langfristiges Ziel. Zu dessen Verwirklichung bedarf es nach Artikel 118a Grundgesetz neben einer Einigung der Bundesländer auch einer Beteiligung der Wahlberechtigten beider Länder.

Inhaltsverzeichnis

Volksentscheid 1996

Anfang April 1995 verständigten sich die Regierungen der Länder Berlin und Brandenburg über den Vertragstext des Staatsvertrages zur Bildung eines gemeinsamen Bundeslandes. Dieser Neugliederungsvertrag beinhaltete auch die Bedingungen für seine Ratifizierung. Er wurde am 27. April 1995 unterzeichnet und erhielt am 22. Juni 1995 die notwendige Zweidrittelmehrheit beider Parlamente. Im Abgeordnetenhaus von Berlin stimmten von 241 Mitgliedern bei zwei Enthaltungen 188 mit ja und 42 mit nein. Im Landtag Brandenburg stimmten von 88 Mitgliedern 64 mit ja und 24 mit nein. Jedoch bedurfte die Ratifizierung des Vertrags darüber hinaus der Zustimmung in parallelen Volksentscheiden in beiden Ländern. Erforderlich war jeweils die Mehrheit der abgegebenen Ja-Stimmen, die in jedem der beiden Länder mindestens 25 % der Abstimmungsberechtigten umfassen musste (Zustimmungsquorum).[1]

Am 5. Mai 1996 fanden diese beiden Volksentscheide statt. Während die Berliner Bevölkerung mit knapper Mehrheit dafür stimmte, taten dies in Brandenburg bei einer Abstimmungsbeteiligung von 66,38 % nicht einmal die mindestens notwendigen 25 % (Zustimmungsquorum) der Abstimmungsberechtigten. Der Vertrag wäre also auch dann gescheitert, wenn alle 63 % Brandenburger Nein-Stimmer gar nicht abgestimmt hätten. Damit scheiterte das Projekt nicht nur an der Ablehnung sondern auch der fehlenden Mindest-Zustimmung der Brandenburger. Von den abgegebenen Stimmen in Brandenburg waren 36,57 % gültige Ja-Stimmen.[2][3]

Die Nicht-Zustimmung der Brandenburger wurde vor allem auf die im Vertrag nicht ausbalancierte zahlenmäßige Dominanz städtischer Interessen (Berlin 3,4 Millionen zu Brandenburg 2,5 Millionen Einwohner), auf die bürgerferne Diskussion um die Fusion und auf die Finanzprobleme des Landes Berlin zurückgeführt. In Brandenburg ist die Befürchtung verbreitet, das Land könne im Falle einer Fusion zum Berliner Hinterland verkommen und neben seiner Identität auch finanzielle Fördermittel an die Bundeshauptstadt verlieren.

In Berlin herrscht die Auffassung vor, eine Fusion bringe aufgrund geringerer Verwaltungskosten finanzielle Vorteile für Berlin. Kritisch hingegen wird der drohende Verlust des Stadtstaatenprivilegs gesehen, der Nachteile im Länderfinanzausgleich zur Folge hätte. Weiterhin war als Landeshauptstadt im Fusionsvertrag Potsdam vorgesehen.

Die Regierungen beider Länder hatten konkrete Pläne für einen neuen Volksentscheid 2009 aufgegeben, bekennen sich jedoch nach wie vor zumindest theoretisch zu der Idee einer Fusion und äußern öffentlich immer wieder, dass sie eng zusammenarbeiteten.

Zusammenarbeit der Länder

Trotz der fehlenden Zustimmung zum Fusionsvertrag im Volksentscheid wurden die Zusammenarbeit beider Bundesländer vor und auch nach 1996 intensiviert und viele Behörden und andere Einrichtungen zusammengelegt, beispielsweise

In der Präambel des Staatsvertrags über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg vom 26. April 2004 heißt es unter anderem:

„Die Länder Berlin und Brandenburg gehören historisch zusammen und stehen nicht zuletzt in einer gemeinsamen Rechtstradition. Sie bilden für viele Menschen einen einheitlichen Lebensraum. Sie sind natürliche Partner für eine landesgrenzenübergreifende Zusammenarbeit.“

Im April 2003 beschlossen beide Länder, einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einzubringen, der ein Bundesgesetz zur Fusion der Landesversicherungsanstalten schaffen soll.

Zum 1. Juli 2005 wurden das gemeinsame Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Berlin sowie das gemeinsame Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Potsdam errichtet. Zum 1. Januar 2007 folgten das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Cottbus und das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Berlin.

Viele Institutionen, die für beide Länder zuständig sind, tragen schon heute die Bezeichnung Berlin-Brandenburg im Namen. Hier einige Beispiele:

Historischer Hintergrund

Berlin gehörte seit dem Mittelalter zur Mark Brandenburg und war ein halbes Jahrtausend lang deren wichtigstes Zentrum, ab 1710 auch Haupt- und Residenzstadt Preußens und zeitweise Hauptstadt der 1815 gebildeten preußischen Provinz Brandenburg. Erst 1881 erhielt Berlin als Hauptstadt des Deutschen Kaiserreichs den Sonderstatus eines Stadtkreises, der jedoch nie mit dem eines Stadtstaates vergleichbar war. Die herausragende Stellung der Stadt Berlin innerhalb der Provinz Brandenburg verstärkte sich noch mit der Bildung Groß-Berlins im Jahre 1920.

Die Eigenständigkeit Berlins als Land war ein Ergebnis der alliierten Besatzung und Teilung Deutschlands nach 1945, als Berlin im Allgemeinen und West-Berlin im Besonderen von seinem brandenburgischen Umland abgetrennt wurde. Während West-Berlin trotz alliierter Vorbehalte de facto zwischen 1949 und 1990 den Rang eines westdeutschen Landes einnahm, kam Ost-Berlin in diesem Zeitraum als Hauptstadt der DDR der Rang eines Bezirkes in deren zentralistischem Verwaltungsaufbau zu. Erst mit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 wurde ganz Berlin ein vollwertiges Land der Bundesrepublik Deutschland. Anders als im Falle der Hansestädte Hamburg und Bremen hat Berlins bundesstaatliche Souveränität also keine echte historische Tradition. Die emotionalen Vorbehalte der Berliner Bevölkerung gegen einen Verlust ihres Status als Stadtstaat sind daher vergleichsweise gering. Insofern gilt eine Fusion der Länder Berlin und Brandenburg als wahrscheinlicher als die verschiedenen ebenfalls diskutierten Neugliederungen im norddeutschen Raum (beispielsweise Bremen/Niedersachsen oder Hamburg/Schleswig-Holstein).

Namensgebung

Im Laufe der Debatte wurden verschiedene Namen für das durch die mögliche Fusion entstehende neue Land diskutiert.

Preußen

Im Jahr 2002 schlug der damalige brandenburgische Sozialminister Alwin Ziel vor, das geplante neue Bundesland „Preußen“ zu nennen[4] und stieß damit auf gemischte Resonanz.[5]

Der Vorschlag „Preußen“ erklärt sich damit, dass der brandenburgische Markgraf und Kurfürst Friedrich I. der erste Träger des Titels König in Preußen war, der unter Friedrich II. zu König von Preußen wurde. Allerdings wäre die Namensgebung historisch falsch, denn der Name „Preußen“ stammt von den Prußen, die im sogenannten Altpreußen (West- und Ostpreußen) siedelten; die Mark Brandenburg hat mit Preußen nur soviel gemein, dass sie eben (wie andere Gebiete auch) in diesem Land lag.

Überdies ist die erneute Verwendung des Namens „Preußen“ vor dem Hintergrund der geschichtlichen Rolle des preußischen Staates umstritten. Nach wie vor weckt der Name Preußen bei manchen Menschen negative Assoziationen mit dem preußischen Militarismus des Deutschen Kaiserreichs im 19. und frühen 20. Jahrhundert. Vermehrt wird jedoch in der deutschen Öffentlichkeit die positive Rolle Preußens als Vorreiter des modernen Staates, als Land der Reformen und des zivilen Fortschritts sowie als ein Hort von Kunst und Kultur betont.[6][7]

Brandenburg

Eine historisch sinnvolle Namensvariante für das gemeinsame Land wäre „Brandenburg“ oder „Mark Brandenburg“, da die Stadt Berlin jahrhundertelang ein Teil Brandenburgs war und die Trennung nur einen vergleichsweise kurzen Zeitraum umfasst (siehe Historischer Hintergrund).

Berlin-Brandenburg

Der Name „Berlin-Brandenburg“ gilt als die aussichtsreichste, aber historisch nur bedingt akzeptable Option. Zwar ist die explizite Nennung Berlins aus historischer Sicht überflüssig und ein weiterer Bindestrichname unter den Ländern eigentlich vermeidenswert, doch ist dieser Name der einzige Vorschlag, gegen den keine schwerwiegenden Vorbehalte existieren. Einrichtungen, die von beiden Ländern gemeinsam betrieben werden, tragen diese Variante bereits seit längerem als Bestandteil ihres Namens – beispielsweise der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB), der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) oder der Flughafen Berlin Brandenburg – sodass in der Öffentlichkeit längst eine schleichende Gewöhnung an diesen Doppelnamen eingesetzt hat.

Brandenburg-Berlin

Dieser Vorschlag wird wenig diskutiert und gilt daher allgemein als möglich, aber nicht wahrscheinlich. Zum einen klingt der Doppelname in dieser Stellung ungewohnt, weil die umgekehrte Variante geläufig ist (siehe oben). Zum anderen legen das Verhältnis der Bevölkerungszahlen und auch die alphabetische Reihenfolge nahe, dass Berlin zuerst genannt wird – eine Debatte, mit der die Bundeshauptstadt bereits aus der Bezirksgebietsreform von 2001 Erfahrung hat.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.stk.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.375780.de Art. 3 des Neugliederungsstaatsvertrag vom 18. Juli 1995
  2. http://www.wahlen.brandenburg.de/sixcms/detail.php/lbm1.c.312938.de
  3. http://www.wahlen-berlin.de/wahlen/framesets/va-1996.htm Informationen des Landeswahlleiters für Berlin
  4. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,182485,00.html
  5. http://www.faz.net/s/RubCC21B04EE95145B3AC877C874FB1B611/Doc~E802A4198B2554C76878AB659984C65BD~ATpl~Ecommon~Scontent.html
  6. Klaus Wiegrefe, in: Preußens wirkliche Gloria: Vor 200 Jahren – Die Erfindung des modernen Staates, DER SPIEGEL 33/2007
  7. Reformen von 1807 – Wie Preußen zur Großmacht wurde
  8. http://gl.berlin-brandenburg.de/imperia/md/content/bb-gl/landesentwicklungsplanung/lep_bb_broschuere.pdf

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