Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
OsterreichÖsterreich  Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Österreichische Behörde
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Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde Oberste Bundesbehörde
Gründung 1720
Hauptsitz Wien
Behördenleitung Michael Spindelegger, Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Website www.BMeiA.gv.at
Österreichisches Außenministerium am Minoritenplatz 8, in Wien

Unter der offiziellen Bezeichnung Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, kurz BMeiA, firmiert Österreichs Außenministerium seit 1. März 2007, davor hieß es Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (BMaA). Es ist jenes Ressort der österreichischen Bundesregierung, welchem die Agenden der Außenpolitik, darunter die Vertretung Österreichs gegenüber anderen Staaten und Organisationen sowie die Koordination der österreichischen EU-Politik, zufallen. Geleitet wird das BMeiA vom Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten.

Inhaltsverzeichnis

Bundesminister

Seit 2. Dezember 2008 leitet Michael Spindelegger (ÖVP) als 16. Außenminister der Zweiten Republik das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten.

Kompetenzen

Laut dem österreichischen Bundesministeriengesetz obliegen dem BMeiA "auswärtige Angelegenheiten, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen". Aufgelistet werden insbesondere:

  • Angelegenheiten der Außenpolitik in allen Bereichen der staatlichen Vollziehung
  • Angelegenheiten des Völkerrechts
  • Verhandlung von Staatsverträgen
  • Vertretung der Republik Österreich gegenüber ausländischen Staaten und sonstigen Völkerrechtssubjekten einschließlich internationaler Organisationen sowie der Verkehr mit diesen
  • Sonstige Angelegenheiten internationaler Organisationen
  • Angelegenheiten der ausländischen Vertretungsbehörden in Österreich und ihrer Funktionäre sowie der österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland
  • Angelegenheiten der Diplomatenpässe
  • Angelegenheiten des zwischenstaatlichen Zeremoniells
  • Angelegenheiten des Auszeichnungswesens, soweit es Ausländer oder ausländische Auszeichnungen und Titel betrifft
  • Schutz österreichischer Staatsbürger und ihres Vermögens im Ausland und gegenüber dem Ausland
  • Vermittlung von Rechts- und Amtshilfe
  • Angelegenheiten der wirtschaftlichen Integration
  • Allgemeine Angelegenheiten des Rechts der Europäischen Union
  • Koordination in Angelegenheiten der Europäischen Union
  • Angelegenheiten der Kooperation mit den Mittel- und Osteuropäischen Staaten und den Neuen Unabhängigen Staaten
  • Angelegenheiten der Internationalen Atomenergie-Organisation
  • Angelegenheiten der kulturellen Auslandsbeziehungen
  • Angelegenheiten der Diplomatischen Akademie
  • Angelegenheiten der Konsulargebühren
  • Verwaltung aller Bauten und Liegenschaften der dem BMeiA unterstehenden österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland
  • Angelegenheiten der Entwicklungszusammenarbeit sowie Koordination der internationalen Entwicklungspolitik
  • Angelegenheiten der Zusammenarbeit mit dem UNHCR und dem IKRK

Organisation

Das BMeiA ist in Sektionen, Gruppen, Abteilungen und Referate gegliedert:

  • Bundesminister und Kabinett
  • Generalsekretär und Büro
  • Generalinspektorat und innere Revision
  • Sektion I: Zentrale Angelegenheiten (Protokoll; Völkerrechtsbüro; Presse und Information; internationale Organisationen und Konferenzen in Österreich; Sicherheitsangelegenheiten)
  • Sektion II: Politische Sektion (Abteilungen zuständig für einzelne geografische Regionen sowie außenpolitische Themenkomplexe wie etwa Sicherheitspolitik, Rüstungskontrolle, GASP, IAEO und internationale Organisationen)
  • Sektion III: Integrations- und wirtschaftspolitische Sektion (Abteilungen zuständig für einzelne Politikfelder der EU sowie Außenhandelsbeziehungen und internationale Wirtschaftspolitik)
  • Sektion IV: Rechts- und Konsularsektion (Abteilungen zuständig für Rechts- und Amtshilfe; Reise-, Grenzverkehr- und Asylangelegenheiten; Passwesen; Auslandsösterreicher; Bürgerservice und Auskunftsstelle zu Konsularfragen; sowie internationale Kooperation im Bereich der inneren Sicherheit inklusive der Terrorismus-, Drogen- und Verbrechensbekämpfung)
  • Sektion V: Kulturpolitische Sektion (Abteilungen zuständig für die Auslandskultur, wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit und multilaterale Angelegenheiten, insbesondere im Rahmen der UNESCO)
  • Sektion VI: Administrative Sektion (Abteilungen zuständig für Personal- und Immobilienmanagement sowie Informationstechnologie)
  • Sektion VII: Entwicklungszusammenarbeit

Historische Entwicklung

Die Geschichte internationaler Diplomatie ist eng mit der Stadt Wien verbunden. Die erste einheitliche Klassifikation von Diplomaten erfolgte anlässlich des Wiener Kongresses 1815 und durch das Aachener Protokoll 1818. Als unter dem Dach der Vereinten Nationen die Usancen internationaler Beziehungen in einen völkerrechtlichen Rahmen gegossen wurden, fanden die entsprechenden Konferenzen in Wien statt und gipfelten sowohl im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (1961) als auch im Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (1963).

Als Geburtsstunde eines selbstständigen österreichischen diplomatischen Dienstes gilt das Jahr 1720, als Kaiser Karl VI. die Verwaltung der auswärtigen Beziehungen der Österreichischen Erblande einem eigenen Minister übertrug. Dennoch blieb in der Monarchie bis 1918 die Außenpolitik Domäne des Herrschers, bei der der ab 1861 berufene bzw. gewählte Reichsrat kaum mitzuentscheiden hatte.

Internationale Bekanntheit bis heute erwarb sich als kaiserlicher Außenpolitiker des Biedermeiers Staatskanzler Klemens Wenzel Lothar von Metternich, der den Ballhausplatz, wo er gegenüber der Hofburg residierte, als Synonym für ein europäisches Machtzentrum erscheinen ließ.

Von 1867 an war das nunmehrige k.u.k. Außenministerium eines der drei gemeinsamen Ministerien der Realunion Österreich-Ungarn. 1882 bewirkte es den Dreibund als Defensivbündnis, konnte aber infolge der engen Bindung der Monarchie an das Deutsche Reich nicht vermeiden, dass sie von vielen europäischen Staaten eher als potentieller Gegner als als Freund empfunden wurde. Gegen den in Europa in der zweiten Hälfte des 19. Jh. stark werdenden Nationalismus konnte der Vielvölkerstaat Österreich-Ungarn kein Rezept finden.

Am Ballhausplatz wurde im Juli 1914 von Minister Leopold Berchtold das verhängnisvolle Ultimatum an Serbien formuliert, das wenige Tage später in einer Kriegserklärung Österreich-Ungarns an das Königreich resultierte. Der daraus entstandene Große Krieg wurde später als Erster Weltkrieg bezeichnet. Im Krieg gab der Generalstabschef den Ton an, nicht der Außenminister.

Beim Zerfall der Donaumonarchie im Herbst 1918 entstand am 30. Oktober 1918 das deutschösterreichische Staatsamt des Äußern, das am 10. November 1920 vom Bundesministerium für Äußeres abgelöst wurde. (Zur Liquidierung des k.u.k. Außenministeriums siehe Ludwig von Flotow, bis 1920 Leiter des liquidierenden Ministeriums.) 1923–1938 wurden die auswärtigen Angelegenheiten von einer Sektion im Bundeskanzleramt wahrgenommen. Einige Bundeskanzler der Ersten Republik fungierten daher auch als Außenminister (ohne den Titel zu führen) oder hatten (bis 1959) im Bundeskanzleramt einen Außenminister, der die außenpolitische Sektion leitete. Erst 1959 wurde auf Betreiben Bruno Kreiskys wieder ein eigenes Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten errichtet.

Mit Amtsantritt der Bundesregierung Gusenbauer, 2007, entschieden die Koalitionspartner SPÖ und ÖVP, das Ministerium umzubenennen. Als Grund nannte Außenministerin Ursula Plassnik, die bisherige Bezeichnung habe die Verwobenheit, Vernetztheit, Partnerschaft und Solidarität, die unsere internationalen Beziehungen prägen, nicht mehr klar genug zum Ausdruck gebracht, sondern eher den Beigeschmack von Abgrenzung gehabt. Die Änderung gehe nicht mit einer Änderung der Kompetenzen einher, schaffe aber einen neuen Akzent im Selbstverständnis der österreichischen Diplomatie.

Diesen soll auch die kontinuierliche „Öffnung“ des BMeiA widerspiegeln. 2007 fanden im Ministerium anlässlich des 50. Jahrestages der Unterzeichnung der Römischen Verträge am 25. März sowie des österreichischen Nationalfeiertags am 26. Oktober erstmals Tage der offenen Tür statt. Für interessierte Schülergruppen besteht die Möglichkeit, das Ministerium zu besuchen.

Zeitleiste

  • 1742: Geheime Haus-, Hof- und Staatskanzlei für die Angelegenheiten der Außenpolitik
  • 21. Dezember 1867–11. November 1918: k. u. k. Ministerium des kaiserlichen und königlichen Hauses und des Äußern, eines der drei für die Gesamtmonarchie Österreich-Ungarn zuständigen k.u.k. Ministerien, dem Kaiser direkt unterstehend; der Minister war Vorsitzender des Gemeinsamen Ministerrats
  • 30. Oktober 1918: Staatsamt für Äußeres in der provisorischen Staatsregierung Deutschösterreichs
  • 10. November 1920: Bundesministerium für Äußeres gemäß Bundes-Verfassungsgesetz
  • 1923: Eingliederung als Sektion in das Bundeskanzleramt
  • 1959: Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (auf Betreiben Bruno Kreiskys)
  • 2007: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (aus EU-politischen Gründen werden die anderen EU-Mitgliedstaaten in diesem neuen Namen des Ministeriums nicht unter Ausland subsumiert, sondern eigens erwähnt)

Amtssitz des BMeiA

Nach 286 Jahren am Ballhausplatz 2, der Adresse des österreichischen Bundeskanzleramts, übersiedelte das Außenministerium wegen des dort beschränkten Platzangebots, das mehrere Dependancen erforderlich machte, 2005 in das historische Niederösterreichische Landhaus in der Herrengasse 13 und das benachbarte ehemalige Statthaltereigebäude auf Nr. 11. Die Gebäude sind mit einer gläsernen Brücke verbunden. Der Haupteingang befindet sich am Minoritenplatz 8 gegenüber dem Kanzleramt. Das Landhaus war bis 1996 Sitz der Niederösterreichischen Landesregierung und des Niederösterreichischen Landtags, die dann nach St. Pölten übersiedelten.

Im Landhaus befindet sich der ehemalige Landtagssaal mit hochbarocken Deckenfresken, bis 1883 auch Sitzungssaal des Herrenhauses des Reichsrats und von 21. Oktober bis 11. November 1918 der Provisorischen Nationalversammlung für Deutschösterreich. „Wappensaal“ (mit Reproduktionen historischer Landkarten aus dem Bestand der Österreichischen Nationalbibliothek) und „Marmorsaal“ (Historienmalerei-Zyklus von Leopold Kupelwieser) stehen für Veranstaltungen zur Verfügung.

In den beiden Gebäuden ist heute die gesamte so genannte „Zentrale“ des Außenministeriums untergebracht, lediglich die Diplomatische Akademie und die dort angesiedelte Außenpolitische Bibliothek befinden sich nicht am Minoritenplatz. Ein Teil des Gebäudes an der Herrengasse wird von der Landesregierung unter dem Namen „Palais Niederösterreich“ als Veranstaltungszentrum weiter verwendet.

Liste und Zeitleiste der österreichischen Außenminister

Mit *) markierte Leiter der österreichischen Außenpolitik waren Kanzler, die gleichzeitig das Staatsamt für Äußeres bzw. das Außenministerium führten.

Mit **) Markierte von 1923 bis 1938 und von 1945 bis 1959 waren Bundeskanzler, die die Sektion Außenamt im Bundeskanzleramt selbst führten. In anderen Bundesregierungen dieser Zeit führten Außenminister im Kanzleramt diese Agenden.

Bruno Kreisky setzte 1959 nach einem SPÖ-Wahlerfolg durch, dass das Außenamt, schon 1918–1923 selbstständig, zum eigenständigen Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten erhoben wurde.

1918–1938

Außenminister der Ersten Republik
Name Amtszeit Partei
Victor Adler
Staatssekretär (= Minister) für Äußeres
30.10.–†11.11.1918 SDAPÖ
Otto Bauer
Staatssekretär (= Minister) für Äußeres
21.11.1918–26.07.1919 SDAPÖ
Karl Renner*)
Staatskanzler und Staatssekretär (= Minister) für Äußeres
26.07.1919–22.10.1920 SDAPÖ
Michael Mayr*)
bis 20. Nov. 1920 Staatskanzler und Staatssekretär (= Minister) für Äußeres
22.10.1920–21.06.1921 CS
Johann Schober*) 21.06.1921–26.01.1922 Beamter
Walter Breisky*) 26.–27.01.1922 Beamter
Leopold Hennet 27.01.–31.05.1922 Beamter
Alfred Grünberger 31.05.1922–20.11.1924 CS
Heinrich Mataja 20.11.1924–15.01.1926 CS
Rudolf Ramek**) 15.01.–20.10.1926 CS
Ignaz Seipel**) 20.10.1926–04.05.1929 CS
Ernst Streeruwitz**) 04.05.–26.09.1929 CS
Johann Schober**) 26.09.1929–30.09.1930 Beamter
Ignaz Seipel 30.09.–04.12.1930 CS
Johann Schober 04.12.1930–29.01.1932 Beamter
Karl Buresch**) 29.01.1932–20.05.1934 CS
Engelbert Dollfuß**) 20.05.–10.07.1934 CS/VF
Stephan Tauschitz 10.07.–03.08.1934 Landbund/VF
Egon Berger-Waldenegg 03.08.1934–14.05.1936 VF
Kurt Schuschnigg**) 14.05.–11.07.1936 VF
Guido Schmidt 11.07.1936–11.03.1938 VF
Wilhelm Wolf 11.–13.03.1938 NSDAP

Seit 1945

Nr Name Amtsantritt Ende der Amtszeit Partei
Außenminister der Zweiten Republik
1 Karl Gruber
bis 20. Dez. 1945 Staatssekretär (= Minister) für Äußeres
26.09.1945 26.11.1953 ÖVP
2 Leopold Figl 26.11.1953 09.06.1959 ÖVP
2 Julius Raab**) 10.06.1959 16.07.1959 ÖVP
3 Bruno Kreisky 16.07.1959 19.04.1966 SPÖ
4 Lujo Toncic-Sorinj 19.04.1966 19.01.1968 ÖVP
5 Kurt Waldheim 19.01.1968 21.04.1970 parteilos
6 Rudolf Kirchschläger 21.04.1970 23.06.1974 parteilos
7 Erich Bielka 23.06.1974 30.09.1976 parteilos
8 Willibald Pahr 01.10.1976 24.05.1983 parteilos
9 Erwin Lanc 24.05.1983 10.09.1984 SPÖ
10 Leopold Gratz 10.09.1984 16.06.1986 SPÖ
111 Peter Jankowitsch 16.06.1986 21.01.1987 SPÖ
12 Alois Mock 21.01.1987 04.05.1995 ÖVP
13 Wolfgang Schüssel 04.05.1995 04.02.2000 ÖVP
14 Benita Ferrero-Waldner 04.02.2000 20.10.2004 ÖVP
15 Ursula Plassnik 20.10.2004 02.12.2008 ÖVP
16 Michael Spindelegger 02.12.2008 ÖVP

Siehe auch

Weblinks


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