Byzantinischer Senat

Byzantinischer Senat
Sinnbild des Senats auf dem Konsulardiptychon des Theodorus Philoxenus, 525 n. Chr.

Der Byzantinische oder Oströmische Senat (griechisch Σύγκλητος, Synklētos, oder Γερουσία, Gerousia) war die Fortführung des Römischen Senats. Er wurde im 4. Jahrhundert von Kaiser Konstantin gegründet. Die Institution des Senats überlebte die Jahrhunderte, wenngleich seine Relevanz kontinuierlich abnahm, bis er im 13. Jahrhundert verschwand.

Der Senat des Oströmischen / Byzantinischen Reiches bestand in den ersten Jahren seiner Existenz aus römischen Senatoren, die im Osten des Reiches lebten und solchen, die gewillt waren nach Konstantinopel umzuziehen, und schließlich eine Reihe von Bürokraten, die in den Senat gewählt worden waren. Konstantin der Große bot jedem römischen Senator, der nach Konstantinopel umziehen wollte, eigenes Land und Getreide-Rationen an. Als Konstantin den Senat des Oströmischen Reiches in Leben gerufen hatte, ähnelte er anfangs eher den Stadträten von wichtigen Städten wie Antiochia als einem römischen Senat. Sein Sohn Constantius II. erhob den Status des Senats von einem städtischen zu dem einer kaiserlichen Körperschaft, jedoch besaß der Senat von Konstantinopel im Wesentlichen die gleiche Macht wie der Senat von Rom. Konstantius II erhöhte die Zahl der Senatoren auf 2000, indem er seinen Freunden, Höflingen, und diversen Provinzbeamten Zutritt zum Senat gewährte. Er existierte bis ins 5./6. Jahrhundert parallel zum weströmischen Senat.

Inhaltsverzeichnis

Aufnahme und Zusammensetzung

Das traditionelle Prinzip der Erblichkeit des Senatoren-Amtes und die Praxis, dass der Weg in den Senat gewöhnlich über das Amt der Magistratur verlief, blieb bestehen.[1] Nach der permanenten Teilung des Römischen Reiches im Jahr 395, waren die Aufgaben eines Prätors nurmehr auf die städtische Ebene beschränkt.[1] Ihre Aufgabe bestand in der Verwaltung der öffentlichen Gelder zur Ausrichtung von Zirkus-Spielen und der Instandhaltung öffentlicher Gebäude. Trotz des Niedergangs anderer traditionell römischer Ämter wie das des Tribuns blieb die Prätur ein wichtiges "Sprungbrett" für Aristokraten, die dadurch Aufnahme in den westlichen oder östlichen Senat erlangen konnten. Die Prätur war ein kostspieliges Amt, da von den Prätoren erwartet wurde, dass sie die städtischen Aufgaben aus eigener Tasche bezahlten. Acht Prätorenämter sind uns aus dem Oströmischen Reich überliefert. Sie teilten die finanziellen Lasten untereinander auf. Der spätantike oströmische Senat unterschied sich stark von republikanischen Senat, da die Ämter des Ädil und Tribun bereits seit langem nicht mehr besetzt wurden und am Ende des 4. Jahrhunderts auch die Quästur kurz vor dem Verschwinden stand, ausgenommen als Provinz-Magistrat.[1] Der Kaiser oder auch der Senat konnten auch ein Dekret zur Aufnahme von Personen verfassen, die nicht mit der Senatorenwürde geboren waren. Oft wurden Personen, die auf diese Weise Senator geworden waren, von der Pflicht zur Ausübung des kostspieligen Amtes des Prätors ausgenommen.

Konsul Anastasius, auf seinem Konsulardiptychon, 517 n. Chr. Er hält das Szepter eines Konsuls, das von einem Adler gekrönt wird sowie die Mappa, ein Kleidungsstück, das beim Start der Rennen im Hippodrom in den Sand geworfen wurde und den Beginn eines Konsulats markierte

Der Senat setzte sich meistens aus den bedeutendsten Staatsbeamten des Reiches zusammen, wie dem Magister officiorum und dem Heermeister aber auch aus Provinz-Gouvereuren und ehemaligen Trägern von Zivilämtern im Ruhestand zusammen. Die senatorischen Familien des Oströmischen Reiches waren tendenziell weniger reich und weniger bedeutsam als die des Westens (wo die Anzahl der Senatoren im 4. Jahrhundert ebenfalls auf 2000 erhöht worden war). Einige Angehörige der Oberschicht versuchten durch die Aufnahme in den Senat den Bürden zu entkommen, die den Adeligen von vielen spätrömischen Kaisern wie Diokletian (284-305 n. Chr.) auferlegt worden waren. Die Curiales (Römische Mittelschicht) wurde oft gezwungen das Amt des Dekurionen zu übernehmen, wo sie mit der Aufgabe konfrontiert wurden auf eigene Kosten das städtische Gemeinwesen zu finanzieren, Steuern einzutreiben und alle Schulden aus ihren Privatvermögen zu begleichen. Da es offenkundig wurde, dass viele, die die Senatorenehre erstrebten, einzig versuchten den ruinösen Pflichten eines Dekurions zu entgehen befahl Theodosius I., dass die Mitglieder des Senats auch nach ihren Eintritt in den Senat ihren öffentlichen Pflichten nachkommen mussten.

Der Senat wurde vom Stadtpräfekten (Konstantinopel) geführt, der allen Unterredungen des Senats mit dem Kaiser vorsaß. Der Senat bestand aus drei Klassen, den illustres, spectabiles und clarissimi. Die Mitglieder der Illustres hatten die höchsten Ämter des Reiches inne, wie das der Heermeister oder Prätorianerpräfekten. Die spectabiles bildeten die mittlere Schicht unter den Senatoren und setzten sich aus wichtigen Staatsdienern wie den Prokonsuln, den Vikaren und militärischen Befehlshaber der Provinzen zusammen. Die clarissimi bildeten den niedersten Rang im Senat und waren den zivilen Verwaltern der Provinzen und anderen kleinerern Ämtern beigeordnet. Angehörigen der beiden unteren Ränge war es gestattet überall im Reich zu leben und waren als Senatoren generell inaktiv. Die Mehrheit der im Senat Aktiven stellten die illustres, deren wichtige Ämter meist an die Stadt Konstantinopel gebunden waren, weshalb sie dem Senat regelmäßig beiwohnen konnten. Gegen Ende des 5. Jahrhunderts wurden die Mitglieder der beiden niederen Klassen offiziell von den Tagungen des Senats ausgeschlossen. Während der Herrschaft Justinians I. wurde die Anzahl der clarissimi wesentlich erhöht, was dazu führte, dass viele Beamte in den Rang von spectabiles erhoben werden mussten. Dies wiederum bedeutete eine Vergrößerung der Anzahl der illustres, die vorher als Elite-Klasse des Senats gegolten hatte. Das hatte zum Ergebnis, dass ein neuer Rang, der der gloriosi, ins Leben gerufen wurde um die angesehensten Senatoren zufriedenzustellen. Es ist wichtig zu unterstreichen, dass das Amt des Senators nur ein untergeordnete Karriere für die meisten Senatoren darstellte, da sie gewöhnlich gleichzeitig wichtige Ämter in der Verwaltung des Reiches besaßen.

Macht und Funktionen

Solidus, Leo II. Der Kaiser ist dargestellt als "Retter" der Republik — die das Imperium in der Theorie immer noch war.

Obwohl die Macht des Senats eingeschränkt war, konnte er Resolutionen verabschieden (senatus consulta), welche der Kaiser in der Form von Edikten verkünden konnte, wenn es seiner Politik entsprach. Der Senat konnte also reichsweite Gesetze vorschlagen und diente von Zeit zu Zeit als Beratergremium des Kaisers. Einige Gesetze hatten die Form von 'Reden an den Senat', und wurden laut vor der Versammlung der Senatoren vorgelesen. Der weströmische Kaiser Valentinian III. formulierte 446 n. Chr. einen Gesetzgebungs-Prozess, der dem Senat ein Recht auf Mitwirkung gewährte: Jedes neue Gesetz musste vor dem Senat und dem Rat diskutiert werden bevor es von Kaiser bestätigt wurde. Diese Prozedur fand Eingang in den Codex Iustinianus, obwohl es unsicher ist, inwieweit der Prozess in der Realität im Osten umgesetzt wurde. Zusätzlich konnte der Kaiser den Senat als Gerichtshof benutzen; manchmal wurden Prozesse wegen Hochverrat dem Senat anvertraut. Auch über gewöhnliche Verbrechen wurden regelmäßig von einem Gericht bestehend aus dem Stadtpräfekten und fünf Senatoren, die durch das Los bestimmt wurden, gerichtet. Der Senat behielt auch verfassungsrechtlich Relevanz, da Kaiser offiziell vom Militär und dem Senat gewählt werden mussten. In der Praxis war die Nachfolge auf den Thron allerdings fast immer erblich bedingt.

Konflikte mit dem Kaiser

Gold-Solidus der beiden Heraclii in Konsuls-Togen, geschlagen während ihrer Revolte gegen Phokas 608 n. Chr.

Es gab Vorfälle, in denen der Senat mit dem Kaiser in Konflikt geriet und versuchte, Autorität durch seine verfassungsmäßige Bedeutung bezüglich der Wahl eines neuen Kaisers abzuleiten. Im Jahr 457 n. Chr. boten sie Aspar (einen römischen Heerführer alanischer Herkunft) die Kaiserwürde an, jedoch konnte schließlich der Tribun und Senator Leo I., ein Untergebener des Aspar, die Macht ergreifen und den Thron besteigen. Im Jahr 532 n. Chr. unterstützten einige Senatoren den Nika-Aufstand gegen Justinian I, der die reichen Senatoren weder mochte noch ihnen traute. Nach 541 verlor der Senat viele seiner Mitglieder wegen der so genannten Justinianischen Pest und den sich anschließenden wirtschaftlichen Zusammenbruch. Außerdem konfiszierte Justinian den Reichtum vieler der verbliebenen Senatoren. Im 608, während der Herrschaft des Phokas erklärte der Karthagische Senat Herakleios den Älteren und seinen Sohn Herakleios zu Konsuln. Herakleios wurde später zum Kaiser gewählt. Der vorangegangene Kaiser Phokas wurde abgesetzt und in einer Kirche von zwei Senatoren gefangengesetzt.[2]

Als Kaiser Herakleios im Jahr 641 n. Chr. starb, überließ er die Herrschaft über das Reich seinen Söhnen; Konstantin III aus seiner ersten Ehe und Heraklonas aus seiner zweiten Ehe. Martina, die zweite Frau des jüngeren Herakleios und Mutter des Heraklonas, beanspruchte die kaiserliche Macht für sich, was sie in einer großen Zeremonie, an der der Senat und andere Würdenträger der Stadt teilnahmen, im Hippodrom von Konstantinopel verkündete. Da die öffentliche Meinung und die des Volkes sich stark gegen sie wendete, da man Herakleios Sohn Konstantin anstatt ihrer auf dem Thron wollte, war Martina gezwungen unverrichteter Dinge in den Großen Palast von Konstantinopel zurückzukehren. Aber Konstantin starb nur vier Monate später, was seinen Bruder Heraklonas zum Alleinherrscher machte. Sofort verbreiteten sich Gerüchte, Martina habe Konstantin ermorden lassen. Wenig später begann der General Valentinus einen Aufstand, der Heraklonas zwang seinen jungen Neffen Konstans II., Sohn des älteren Konstantin, als Mit-Kaiser anzuerkennen. In einem Versuch dies zu umgehen ernannte Heraklonas seinen jüngeren Bruder David (Tiberius) zum Mit-Herrscher. Dies verminderte aber die Unzufriedenheit im Senat und im Volk nicht, und wenig später setzte der Senat Heraklonas ab. Seine Nase wurde gespalten, Martinas Zunge wurde herausgeschnitten und beide wurden ins Exil nach Rhodos verbannt. Konstans II wurde Alleinherrscher unter der Regentschaft des Senats.

Niedergang

Die Macht des Senats verminderte sich über die Jahrhunderte graduell. Gleichwohl existierte er noch bis ins 13. Jahrhundert hinein. Ab dem siebten Jahrhundert muss der Senat weniger als Institution und mehr als Ansammlung von Würdenträgern angesehen werden,[3] da ihm viel von seiner verbleibenden Macht durch spätere Kaiser wie Basileios I. und Leo VI. entzogen wurde. Trotzdem bewahrte der Senat als Institution ein beträchtliches Maß an Prestige, besonders im 11. Jahrhundert als die "Hofpartei" nach dem Tod Basileios II. an die Macht kam. Mit dem endgültigen Triumph der Militär-Partei durch die Thronbesteigung des Alexius I Komnenus begann der Senat in die Bedeutungslosigkeit zu sinken und der Titel "Senator" konnte vom Kaiser gekauft werden. Die letzte bekannte Handlung des Senats war die Wahl des Nikolaos Kanabos zum Kaiser in Opposition zum Kaiser Isaak II. und Alexius IV während des Vierten Kreuzzugs.[4] Unter der Palaiologen-Dynastie überlebte der Titel des Senators noch eine Weile, aber während der Krisen in der Mitte des 14. Jahrhunderts verlieren sich die Spuren der spätantiken Institution.

Senatsgebäude

Es gab zwei Senatsgebäude in Konstantinopel; eines, das von Konstantin gebaut und von Justinian repariert wurde, befand sich auf der Ostseite des Augustaion, nahe am Kaiserlichen Palast, bei der Magnaura, während das andere an der Nordseite des Konstantinsforum stand. Diese Gebäude gingen dem Senat im 6. Jahrhundert verloren. Von da an trat er im Großen Palast von Konstantinopel zusammen.

Anmerkungen

  1. a b c J. B. Bury: History of the Later Roman Empire, Band 1, London 1923, Kapitel 1.
  2. Judith Herrin: The Formation of Christendom. Princeton University Press, Princeton 1987.
  3. Gilbert Dagron: Emperor and Priest. The Imperial Office in Byzantium. Cambridge University Press, ISBN 978-0-521-03697-9, S. 324
  4. Jonathan Phillips: The Fourth Crusade and the Siege of Constantinople. 2004. S. 222-226.

Literatur

  • Hans-Georg Beck: Senat und Volk von Konstantinopel. Probleme der byzantinischen Verfassungsgeschichte (Bayerische Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse, Sitzungsberichte 1966, 6). München 1966.
  • Peter Schreiner: Senat II. (Byzanz). In: Lexikon des Mittelalters. Bd. 7, Sp. 1745f.

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