- Grazer Kreis
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Der Grazer Kreis war eine Verwaltungseinheit des Herzogtums Steiermark in Innerösterreich. Er wurde als nördlicher Teil der Untersteiermark bezeichnet und auch 1808 noch „Grätzer Viertel“[1] genannt.
Inhaltsverzeichnis
Entstehung
Der Grazer Kreis entstand im Rahmen der Verwaltungsreform unter Maria Theresia ab 1748. Diese Reform, welche die frühere Einteilung der Steiermark in Viertel ablöste, wurde unter Graf Haugwitz eingeleitet und ab 1760 unter Graf Kaunitz fortgeführt. Seit Ende des 15. Jahrhunderts hatte die Steiermark fünf[2] Viertel gezählt: Judenburg, Enns- und Mürztal (Brucker Viertel), Vorau (später Hartberg, mit Graz), das Viertel zwischen Mur und Drau und das Viertel Cilli südlich der Drau. Mit der Kreiseinteilung und ihren Ämtern war erstmals eine Verwaltungseinrichtung geschaffen, die zwischen den Verwaltungen der Grundherrschaften und der Regierungsebene lag.
Lage
Der Grazer Kreis lag auf dem Gebiet des Vorauer Viertels, welches im Wesentlichen die Oststeiermark und zunächst nur einige Pfarrsprengel im nördlichen Grazer Feld westlich von Graz umfasst hatte. An seiner Spitze stand ein Kreishauptmann, der das Kreisamt mit Beamten führte.
Die Grenzen des Kreises erwiesen sich bald als unzweckmäßig: Viele Gebiete im Westen von Graz, die von der Stadt aus rasch erreichbar gewesen wären, waren (wie vorher dem Viertel zwischen Mur und Drau) dem Marburger Kreis zugeordnet geblieben. Ihr zuständiges Kreisamt befand sich weit entfernt in Leibnitz, ab 1752 in Marburg. Ab 1. November 1783 wurde der Grazer Kreis um die Pfarren im Kainachtal sowie St. Stefan ob Stainz, Stainz, Preding, Hengsberg, Wildon und Lebring erweitert, diese Gebiete wurden aus dem Marburger Kreis abgezogen.
1805 wurde die Südgrenze des Grazer Kreises noch weiter südlich verlegt und die Gemeinden zwischen dem Stainzbach und der Laßnitz (Werbbezirke Stainz und Hornegg bei Preding) ebenfalls aus dem Marburger Kreis ausgeschieden und in den Grazer Kreis aufgenommen. Von da an blieben die Grenzen des Kreises bis zu seiner Auflösung durch die Verwaltungsreform in den Jahren ab 1848 unverändert.[3]
Im Norden des Grazer Kreises lag an der Grenze nördlich von Frohnleiten (Gamsgraben) der Brucker und im Westen, an der Stub- und Packalm der Judenburger Kreis, im Nordosten das Viertel unter dem Wienerwald (heutiges Industrieviertel in Niederösterreich mit der Buckligen Welt), im Osten das ungarische Komitat Eisenburg (Vasvár), im Süden und Westen zunächst der Marburger Kreis. Nach Einbeziehung des Gebietes aus dem Bezirk Voitsberg grenzte der Grazer Kreis im Westen an den Klagenfurter Kreis in Kärnten.
1788 wurden im Grazer Kreis 296.424 Einwohner gezählt.
Durch die Verwaltungsreform ab 1848 wurde der „Grazer Kreis“ beibehalten, aber mit anderen (nur verwaltungstechnischen) Aufgaben betraut, während die Gerichtsbarkeit den Landes- und Kreisgerichten übertragen war. Dieser Kreis umfasste zusätzlich zum Gebiet seines Vorgängers auch die Gerichtsbezirke Radkersburg (mit Mureck), Leibnitz (mit Arnfels, Eibiswald und Wildon) und Stainz (mit Voitsberg und Landsberg/Deutschlandsberg). Diese Gebiete waren vorher im Marburger Kreis gelegen. Der neue Grazer Kreis hatte eine Fläche von 117,7 Quadratmeilen und 443.012 Einwohner.[4]
Literatur
- Joseph Baptist Schütz: Allgemeine Erdkunde für denkende und gebildete Leser oder, Beschreibung aller Länder der fünf Welttheile, ihrer Lage, ihres Klimas, ihrer Naturprodukte, Landeskultur, merkwürdigsten Städte, schönsten Gegenden, interessantesten Kunstwerke, Ruinen und Denkmähler, dann ihrer Einwohner, deren Lebensart, Kleidung, Handel, Künste, Wissenschaften, Religion und Staatsverfassung Band 12. Verlag A. Doll. Wien 1808. S. 172–173. Schütz, Allgemeine Erdkunde in der Google Buchsuche
- Georg Göth: Das Herzogthum Steiermark, geographisch-statistisch-topographisch dargestellt. Manuskript zum Grazer Kreis im steirischen Landesarchiv (Veröffentlichungen nur für Brucker und Judenburger Kreis)
- Josef Andreas Janisch: Topographisch-statistisches Lexikon von Steiermark mit historischen Notizen und Anmerkungen Graz. Leykam-Josefsthal 1878–85. Nachdruck: Graz. Verlag für Sammler 1978–79.
- Fritz Posch: Vorgeschichte und Anfänge der Bezirkshauptmannschaften in der Steiermark. Erweiterter Festvortrag anlässlich der Hundertjahrfeier der steirischen Bezirkshauptmannschaften im Rittersaal des steirischen Landhauses in Graz am 11. Oktober 1968. In: Mitteilungen des steirischen Landesarchivs, Band 18, Graz 1968, S. 101–117. In gekürzter Fassung abgedruckt in: Johannes Gründler: Festschrift „100 Jahre Bezirkshauptmannschaften in Österreich". Selbstverlag der österreichischen Bundesländer (mit Ausnahme von Wien), 1970, S. 61–71. [1]
- Werner Ogris: Staats- und Rechtsreformen. In: Walter Koschatzky (Hrsg.): Maria Theresia und ihre Zeit. Eine Darstellung der Epoche von 1740–1780 aus Anlaß der 200. Wiederkehr des Todestages der Kaiserin. Residenz Verlag Salzburg und Wien, 1979, ISBN 3-7017-0236-5, S. 56–66.
- Gernot Peter Obersteiner: Kreisamt und Kreishauptmann in der Steiermark nach 1748. Einrichtung und Tätigkeit der neuen landesfürstlichen Unterbehörden Maria Theresias. In: Geschichtsforschung in Graz. Festschrift zum 125-Jahr-Jubiläum des Instituts für Geschichte der Karl-Franzens-Universität Graz. Hrsg. von Herwig Ebner, Horst Haselsteiner u. a. Selbstverlag des Institutes für Geschichte an der Karl-Franzens-Universität Graz, Graz 1990, S. 195–208.
- Gernot Peter Obersteiner: Die steirischen Bezirkshauptmannschaften 1868 bis 1918. (mit Vorgeschichte) In: Mitteilungen des Steiermärkischen Landesarchivs 42/43 (1993), S. 77–98. [2]
- Gernot Peter Obersteiner: Die theresianisch-josephinischen Verwaltungsreformen in Vorder- und Innerösterreich. Ein Überblick. In: Franz Quarthal, Gerhard Faix (Hrsg.): Die Habsburger im deutschen Südwesten. Neue Forschungen zur Geschichte Vorderösterreichs. Stuttgart 2000, ISBN 3-7995-0124-X, S. 415–424.
Einzelnachweise
- ↑ Schütz, S. 172.
- ↑ Posch: Bezirkshauptmannschaften. S. 103.
- ↑ Walter Brunner: Karten des Grazer und Marburger Kreises. In: Steiermark Edition, Teil Grenzmark-Herzogtum-Bundesland, STE 01014. Archiv Verlag. Wien 1991 ff.
- ↑ Erlass des Ministeriums des Inneren vom 23. August 1849, womit die in Folge Allerhöchster Entschließung vom 13. August 1849 genehmigte Organisierung der politischen Verwaltungsbehörden in dem Kronlande Steiermark kundgemacht wird. Mit Beilage „Allerunterthänigster Vortrag des treugehosamsten Ministers des Inneren Alexander Bach über die Organisirung der politischen Verwaltungsbehörden in dem Kronlande Steiermark“. Österreichisches Reichsgesetzblatt Nummer 373 Jahrgang 1849 (Ergänzungsband Dezember 1848–Oktober 1849), S. 663–666 (zum Grazer Kreis S. 665).
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