- Helmut Brandt (DDR)
-
Helmut Alfred Brandt (* 16. Juli 1911 in Berlin; † 31. Oktober 1998 in Königswinter) war für die CDU Stadtverordneter von Berlin und Mitglied des Deutschen Volksrates. Zwischen 1950 und 1964 war er in DDR-Gefängnissen inhaftiert.
Leben
Brandt wurde 1911 als Sohn eines Polizeibeamten in Berlin-Spandau geboren. Er studierte Rechtswissenschaft und Volkswirtschaft und promovierte in beiden Fächern. Anschließend arbeitete er bei der Deutschen Bank. Politisch engagierte er sich seit 1929 als Sekretär in der Deutschen Volkspartei (DVP), für die er bis 1933 im Reichstag tätig war. Nach einer kurzzeitigen Beschäftigung am Kaiser-Wilhelm-Institut für Völkerrecht trat Brandt 1938 in eine Anwaltspraxis ein. Während des II. Weltkrieges war er an der West- und Ostfront sowie im Rüstungsministerium eingesetzt. Nach kurzer amerikanischer Kriegsgefangenschaft kehrte er im Juni 1945 nach Berlin zurück. Dort eröffnete er eine Anwaltspraxis und nahm einen Lehrauftrag an der Berliner Universität an.
Brandt gehörte als Fachmann für Rechtsfragen zu den Mitbegründern der CDU in Berlin. Als diese sich in Folge des gestiegenen politischen Drucks 1948 spaltete, schloss er sich dem pro-sowjetischen Landesverband im Ostteil der Stadt an. In West-Berlin bezichtigte man ihn daher der Spaltung der CDU. Noch im gleichen Jahr zog er für die CDU in den Ersten Deutschen Volksrat ein. Wegen seiner bürgerlich-konservativen Grundhaltung wurde er jedoch bald von den pro-kommunistischen Kräften um Arnold Gohr, der sein Nachfolger als Vorsitzender des Landesverbandes im sowjetischen Sektors Berlins wurde, verdrängt. Ab Oktober 1949 arbeitete er als Staatssekretär im DDR-Justizministerium. Im Mai 1950 forderte er vom Justizminister Max Fechner (SED) und vom CDU-Vorsitzenden Otto Nuschke eine Neuauflage der Waldheimer Prozesse, bei denen 3.324 ehemalige Insassen sowjetischer Speziallager in Schnellverfahren wegen angeblicher NS-Verbrechen abgeurteilt worden waren. Im September 1950 wurde er von Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) auf offener Straße festgenommen. Da trotz fast vierjähriger Untersuchungshaft (u.a. im Kellergefängnis der Untersuchungshaftanstalt Berlin-Hohenschönhausen) kein belastendes Material ermittelt werden konnte, ordnete das MfS Brandt willkürlich der angeblichen „Verschwörergruppe“ um Georg Dertinger zu. Im Juni 1954 verurteilte ihn das Oberste Gericht der DDR in einem Geheimprozess wegen angeblicher „staatsfeinlicher Arbeit“ zu zehn Jahren Zuchthaus.
Nach einem Gnadengesuch Otto Nuschkes wurde er Anfang September 1958 aus der Sonderhaftanstalt Bautzen II entlassen. Um einen Auftritt vor westlichen Journalisten zu verhindern, wurde er jedoch nur 36 Stunden später, beim Versuch nach West-Berlin zu gelangen, wieder festgenommen. Nach erneuter Untersuchungshaft in Hohenschönhausen verurteilte ihn das Bezirksgericht Frankfurt/Oder im März 1959 wegen angeblicher Spionage, Verleitung zur Republikflucht sowie staatsgefährdender Propaganda und Hetze noch einmal zu zehn Jahren Freiheitsentzug.
Nach 5.095 Tagen in Haft wurde Brandt als einer der ersten politischen Gefangenen im August 1964 durch die Bundesrepublik freigekauft. Er siedelte ins Rheinland über, arbeitete an verschiedenen Universitäten und war bis 1977 als wissenschaftlicher Gutachter für den Deutschen Bundestag tätig. Brandt, dem eine erneute politische Karriere bei der CDU verwehrt blieb, trat 1977 zur CSU über. Nach der Wiedervereinigung beteiligte er sich aktiv an der Aufarbeitung der Waldheimer Prozesse. 1998 starb er nach langer Krankheit in Königswinter bei Bonn.
Literatur
- H. Wentker: Ein deutsch-deutsches Schicksal. Der CDU-Politiker Helmut Brandt zwischen Anpassung und Widerstand, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 3/2001, S. 465-506.
- Helmut Müller-Enbergs: Brandt, Helmut. In: Wer war wer in der DDR? 5. Ausgabe. Ch. Links Verlag, Berlin 2010, ISBN 978-3-86153-561-4, Band 1.
Weblinks
- Kurzbiografie Brandts bei der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen
Wikimedia Foundation.