Horst Locher

Horst Locher

Horst Locher (* 20. Oktober 1925; † 24. August 2011) war ein deutscher Rechtsanwalt und Rechtswissenschaftler mit Forschungsschwerpunkt Baurecht.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Nach Studium, Referendariat und Promotion begann Horst Locher seine berufliche Laufbahn als Rechtsanwalt mit einer Tätigkeit in der Rechtsanwaltskanzlei von Eduard Leuze in Reutlingen. 1957 machte sich Locher als Anwalt in eigener Kanzlei selbsttätig. Diese Kanzlei entwickelte sich ab dem Beginn der 1970er-Jahre zu einer mittelgroßen, auf das private und öffentliche Baurecht spezialisierten Kanzlei. Es entstand schließlich eine überregional tätige Sozietät. Locher selbst war in baurechtlichen Angelegenheiten unter anderem als Schiedsrichter und als Obmann in Schiedsgerichtsverfahren tätig.

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit begann er früh, Fortbildungskurse zum Baurecht für Richter, Anwaltskollegen und Baubeteiligte zu veranstalten, unter anderem gemeinsam mit Hermann Korbion. Locher wurde Honorarprofessor für Baurecht an der Universität Tübingen und der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste in Stuttgart.

Werk

Mit „Recht der bildenden Kunst“, seiner ersten, 1969 erschienenen Monographie, legte Locher als erster Autor die theoretischen Grundlagen des Rechts der bildenden Künste dar. Mit baurechtlichen Fragestellungen befasste er sich bereits in Veröffentlichungen seit 1964, so behandelte er als Erster 1964 das Problem der sogenannten Bausummenüberschreitung. Locher entwickelte hierbei die Grundsätze, nach denen solche Fälle noch immer in Rechtsprechung und Praxis behandelt werden. Die erste Buchveröffentlichung Lochers zum Baurecht war „Baubetreuungs- und Bauträgerrecht“. Dieses Werk erschien in vier Auflagen. Locher begründete den ersten Kommentar zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und verfasste das Lehrbuch „Das private Baurecht“. Gemeinsam mit Korbion verfasste er das als grundlegend geltende[1] Werk „AGBG und Bauerrichtungsverträge“. Er veröffentlichte ferner ein Lehrbuch zum Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das auch ins Japanische übersetzt wurde.

Er wurde für sein Werk 1990 mit einer Festschrift zu seinem 65. Geburtstag geehrt.

Literatur

  • Wolfgang Koeble, Horst Locher zum 75. Geburtstag, NJW 2000, 3192.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wolfgang Koeble, Horst Locher zum 75. Geburtstag, NJW 2000, 3192.

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Locher (Begriffsklärung) — Locher bezeichnet: ein Bürohilfsmittel, siehe Locher ein Stanzwerkzeug, siehe Locheisen Locher ist der Name folgender Unternehmen: Locher Cie, ein ehemaliges Schweizer Bauunternehmen Brauerei Locher, eine Schweizer Bierbrauerei Locher ist der… …   Deutsch Wikipedia

  • Grasski-Weltmeisterschaft 1985 — Logo der Grasski Weltmeisterschaft 1985 Die 4. Grasski Weltmeisterschaft fand vom 6. bis 8. September 1985 am Teckberg in Owen im deutschen Bundesland Baden Württemberg statt. Veranstalter war der Internationale Grasskiverband (IGSV),… …   Deutsch Wikipedia

  • Pauschalvertrag — Der Pauschalvertrag (auch Pauschalpreisvertrag) stellt eine bestimmte Art dar, wie beim Bauvertrag die Vergütung für die Bauleistung bemessen wird. Während beim Einheitspreisvertrag, der üblichen Variante des Leistungsvertrages, Preise für… …   Deutsch Wikipedia

  • Anrechenbare Kosten — Basisdaten Titel: Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure Kurztitel: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Abkürzung: HOAI Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deu …   Deutsch Wikipedia

  • HOAI — Basisdaten Titel: Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure Kurztitel: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Abkürzung: HOAI Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deu …   Deutsch Wikipedia

  • Honorarordnung für Architekten und Ingenieure — Basisdaten Titel: Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieurleistungen Kurztitel: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Abkürzung: HOAI Art: Bundesrechtsverordnung …   Deutsch Wikipedia

  • Wolfgang Ketterer — (* 9. September 1920 in Bräunlingen; † 14. Oktober 2009 in Kreuth) war ein deutscher Kunsthändler. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Bedeutung 3 Weblinks …   Deutsch Wikipedia

  • Architektenvollmacht — Die Architektenvollmacht regelt, inwieweit der Architekt für den Bauherrn bindende Erklärungen abgeben kann. Ist der Architekt nicht bevollmächtigt, dann ist er nach den allgemeinen Regelungen zur Vollmacht selbst verpflichtet ((§ 179 BGB).… …   Deutsch Wikipedia

  • Bastian Fuchs — (* 12. November 1974) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler. Leben Nach dem Abitur und der Bundeswehrzeit studierte Fuchs 7 Semester Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg und legte danach das 1. juristische Staatsexamen ab. Nach der… …   Deutsch Wikipedia

  • Bausoll — Als Bausoll (manchmal auch Bau Soll geschrieben) wird die laut Bauvertrag zu erbringende Bauleistung bezeichnet. Diese Leistung wird durch den Bauvertrag definiert, insbesondere durch die beigefügte Leistungsbeschreibung oder das… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”