Jodocus Temme

Jodocus Temme

Jodocus Donatus Hubertus Temme (* 22. Oktober 1798 in Lette, Westfalen; † 14. November 1881 in Zürich) war ein deutscher Politiker, Jurist und Schriftsteller.

Jodocus Donatus Hubertus Temme

Inhaltsverzeichnis

Leben

Temme war der Sohn des Anwalts und Amtmanns des Stift Clarholz. Sein Onkel war der Propst dieses Klosters. Seine erste Schulbildung genoss er durch Hauslehrer. Mit zehn Jahren besuchte er 1808 das Gymnasium Paderborn. Schon im darauf folgenden Jahr bekam er nach erfolgreichen Prüfungen das Reifezeugnis verliehen.

1814 begann Temme an der Universität Münster Jura zu studieren. Später wechselte er nach Göttingen, wurde dort Mitglied des Corps Guestphalia Göttingen, und beendete dort seine Studien 1819. Am Oberlandesgericht Paderborn legte er die Auskultator-Prüfung, das Referendar- und das Assessor-Examen ab. Anschließend wechselte er als Assessor an das Fürstlich-Bentheimische Land- und Stadtgericht in Limburg a.d. Lenne.

Bereits in dieser Zeit debütierte Temme als Schriftsteller mit dem Roman Der Bluthund. Diesen veröffentlichte er zusammen mit Alfred von Tambouillot, dem Ex-Ehemann von Mathilde Franziska Anneke.

In den Jahren 1822 bis 1824 berief man Temme zum Begleiter und Erzieher des Prinzen Franz zu Bentheim-Tecklenburg. Mit seinem Zögling wirkte er nacheinander an den Universitäten Heidelberg, Bonn und Marburg.In Bonn wurde er Renonce des Corps Guestphalia Bonn. 1824 kehrte er wieder nach Limburg an seinen Arbeitsplatz zurück.

1827 heiratete er. Um seine Familie besser zu versorgen, begann er unter dem Pseudonym Heinrich Stahl für mehrere westfälische Zeitungen und Zeitschriften zu schreiben. 1832 absolvierte Temme erfolgreich die dritte juristische Staatsprüfung und wurde an das Hofgericht nach Arnsberg versetzt.

Die Beförderung zum Kreisjustizrat erfolgte 1833; allerdings verbunden mit der Versetzung nach Ragnit in Preußisch - Litauen. Seine dortige Arbeit verwertete er später in seinen Kriminalnovellen. Drei Jahre später wurde Temme als Kriminaldirektor nach Stendal in der Altmark versetzt. 1838 berief man ihn an das Hofgericht Greifswald.

Im Jahr 1844 fiel Temme dem König Friedrich Wilhelm IV. wegen liberaler Gesinnung auf. Auf königlichen Befehl beförderte man Temme zum Direktor des Land- und Stadtgericht von Tilsit und verbannte ihn damit weit weg von der Hauptstadt.

1848 wurde Temme als Staatsanwalt nach Berlin berufen. Im selben Jahr noch bekam er ein Mandat für die Preußische Nationalversammlung. Dort gehörte er der linken Fraktion an. Man versuchte ihn mit dem Amt des Direktors des Oberlandesgerichts Münster wegzuloben. Doch Temme hatte noch großen Anteil an der Auflösung der Nationalversammlung im November 1848. Er wurde durch den Wahlkreis Tilsit zum Mitglied der erstmals, aufgrund der durch den König am 5. Dezember 1849 oktroirten Verfassung, gewählten zweiten Kammer des Abgeordnetenhauses von Preußen gewählt, die von Februar bis April 1849 tagte.[1]

In der Frankfurter Nationalversammlung von 1848 in der Paulskirche zählte Temme zu den gemäßigten Linken der Fraktion Westendhall. 1849 nahm er am Stuttgarter Rumpfparlament teil. Wegen seiner Teilnahme an den hier verfassten sogenannten "Stuttgarter Beschlüssen" wurde Temme wegen fortgesetzter demokratischer Anschauung und Hochverrat vor dem Schwurgericht Münster angeklagt. Nach neunmonatiger Haft musste er aber vom Schwurgericht freigesprochen werden. Zur Jahreswende 1850/51 wurde Temme ohne rechtliche Grundlage aus dem Staatsdienst entlassen. Er verlor damit auch jegliche Pensionsansprüche.

Seinen Lebensunterhalt verdiente er ab 1851 als leitender Redakteur der "Neue Oderzeitung" in Breslau. Dieses Amt gab er nach einem Jahr wieder ab, da er und seine Familie von der Polizei ständig überwacht und drangsaliert wurde. 1852 folgte er einem Ruf als Professor des Kriminalrechts nach Zürich. Dieses – unbesoldete – Amt hatte er bis 1881 inne.

Temme intensivierte in den 1850er Jahren seine belletristische Produktion; bis in die 1870er Jahre verfasste er u. a. zahlreiche Kriminalerzählungen, die zum großen Teil in Ernst Keils Familienzeitschrift Die Gartenlaube veröffentlicht wurden und wichtige Anstöße für die Entwicklung der deutschsprachigen Kriminalliteratur gaben.

1863/64 kehrte Temme vorübergehend nach Berlin zurück, wo er als Mitglied des Abgeordnetenhauses des preußischen Landtags gewählt worden war. 1878 zog er mit seiner Familie für kurze Zeit wieder nach Tilsit. Als dort aber nach kurzer Zeit seine Frau starb, ging er zurück nach Zürich.

Werke

Juristische Werke

  • Die Lehre von der Tödtung nach preußischem Rechte, Leipzig 1839 (Digitalisat)
  • Lehrbuch des preußischen Zivilrechts. Collmann, Leipzig 1846 (2 Bände)
  • Lehrbuch des preußischen Strafrechts. s. n., Berlin 1853
  • Archiv für die strafrechtlichen Entscheidungen der obersten Gerichtshöfe Deutschlands. Palm, Erlangen 1.1854 - 6.1859
  • Lehrbuch des schweizerischen Strafrechts. s. n., Aarau 1855
  • Lehrbuch des gemeinen deutschen Strafrechts. s. n., Stuttgart 1876
  • Lehre von der Tödtung nach preusischem Rechte. Collmann, Leipzig 1839
  • Das preussische Vormundschaftsrecht. s. n., Berlin 1847
  • Rechtliche Bedenken über die Verlegung und Vertagung der preussischen Nationalversammlung. s. n., Berlin 1848
  • Die Prozesse gegen Jocodus Temme. Georg Jeger, Braunschweig 1851

Belletristische Werke

  • Adele oder das grausame Verhängnis. Basse, Quedlinburg 1823
  • Der Bluthund. Basse, Quedlinburg 1820
  • Erinnerungen. Keip, Goldbach 1997, ISBN 3-8051-0442-1 (Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1883)
  • Otto Schütz und der Auskultator Ewald. Collmann, Leipzig 1828
  • Die Volkssagen von Pommern und Rügen. Nicolaische Buchhandlung, Berlin 1840.
  • Der tolle Graf: Eine Kriminal-Geschichte ISBN 3-506-74353-8 (Ausgabe 1991)
  • Der Studentenmord in Zürich. Criminalgeschichte. ISBN 3-0340-0768-X Zürich, Mai 2006 (Nachdruck der Erstausgabe von 1872)
  • Jodocus-Temme-Lesebuch. Zusammengestellt und mit einem Nachwort versehen von Walter Gödden und Siegfried Kessemeier [= Nylands Kleine Westfälische Bibliothek 8] ISBN 3-936235-09-0 [1]

Autobiographie

  • Temme, Jodokus Deodatus Hubertus: Erinnerungen. Herausgegeben von Stephan Born. Keil, Leipzig 1883. (Nachdruck dieser Ausgabe in der Reihe Bibliothek des deutschen Strafrechts: Meister der Moderne, Band 95. Keip, Goldbach 1997, ISBN 3-8051-0442-1)

Literatur

  • Friedrich Steinmann: Temme. Sein Leben und sein Hochverrathsprozeß. Mit und nach Aktenstücken. F. Gerard, Berlin 1850.
  • Winfried Freund: "Demokrat, Richter, Kriminalautor. Eine Wiederbegegnung mit Jodokus Donatus Hubertus Temme." In: Autoren damals und heute. Literaturgeschichtliche Beispiele veränderter Wirkungshorizonte. Herausgegeben von Gerhard P. Knapp (Amsterdamer Beiträge zur Neueren Germanistik, Band 31–33). Rodopi, Amsterdam 1991.
  • Michael Hettinger (Hrsg.): Augenzeugenberichte der deutschen Revolution 1848/49: Ein preußischer Richter als Vorkämpfer der Demokratie. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1996, ISBN 3-534-12756-0
  • Acta Borussica Band 4/I (1848-1858)
  • Acta Borussica Band 4/II (1848-1858)
  • Hans-Otto Hügel: Untersuchungsrichter, Diebsfänger, Detektive. Theorie und Geschichte der deutschen Detektiverzählung im 19. Jahrhundert. - Stuttgart: Metzler 1978,
  • Franz Brümmer: Jodocus Donatus Hubertus Temme. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 37, Duncker & Humblot, Leipzig 1894, S. 558–560.
  • Barbara Hartlage-Laufenberg: Jodocus Donatus Hubertus Temme - Jurist, Politiker, Schriftsteller. In: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), 2011, S. 714 - 718

Weblinks

 Wikisource: Jodocus Donatus Hubertus Temme – Quellen und Volltexte

Einzelnachweise

  1. Ferdinand Fischer: Geschichte der preußischen Kammern von 26. Februar bis 27. April 1849. Berlin: 1849 http://edocs.ub.uni-frankfurt.de/volltexte/2006/5408/ (abgerufen 9. September 2009

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