- Konrad Redeker
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Konrad Redeker (* 21. Juni 1923 in Mülheim an der Ruhr) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Rechtsanwalt.
Inhaltsverzeichnis
Werdegang
Konrad Redeker wollte ursprünglich Musiker werden. Bevor er eine entsprechende Ausbildung beginnen konnte, wurde er zum Wehrdienst eingezogen und nahm als Infantrieoffizier am Zweiten Weltkrieg teil. Durch eine Kriegsverletzung an beiden Beinen wurde ihm eine Tätigkeit als Musiker unmöglich.[1] Er lernte stattdessen in einem Kriegsgefangenenlager in Ägypten Hans Ulrich Scupin kennen, der ihn dort in die Rechtswissenschaft einführte. Nach der Entlassung aus der Gefangenschaft studierte Redeker vier Semester an der Universität Hamburg und promovierte 1951. Er leistete sein Referendariat unter anderem in der Kanzlei des Strafverteidigers Hans Dahs ab. Nach dem Zweiten Staatsexamen wurde Redeker 1954 als Rechtsanwalt in Bonn zugelassen. Im gleichen Jahr qualifizierte er sich noch zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht, bevor diese Qualifikation wieder abgeschafft wurde. 1958 ging er mit Rechtsanwalt Dahs eine Partnerschaft ein und war in der Folge in der heute Redeker Sellner Dahs heißenden Kanzlei als Anwalt tätig. Er vertrat unter anderem General Günter Kießling im Rahmen der Kießling-Affäre.[1]
1978 wurde er Honorarprofessor an der Universität Bonn.
Verbandstätigkeit
Redeker war 1956 bis 1982 Mitglied im Verwaltungsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und saß dem Ausschuss ab 1970 vor. Redeker gehörte von 1971 bis 1981 dem Vorstand des Anwaltvereins an und war ab 1975 der stellvertretende Vorsitzende des DAV.
Konrad Redeker wurde 1964 in die ständige Deputation des Deutschen Juristentages gewählt und gehörte der Deputation bis 1976 an. Von 1966 bis 1970 war er der Vorsitzende der Deputation und war Präsident der Juristentage in Nürnberg 1968 und in Mainz 1970.
Er setzte sich besonders für die Wiedereinführung der Qualifizierung zu Fachanwälten ein. Unter anderem auf sein Engagement zu dieser Frage ist die Wiedereinführung der Fachanwälte 1986 zurückzuführen.
Wissenschaftliches Werk
Redeker veröffentlichte zahlreiche Urteilsbesprechungen, Fachaufsätze in Fachzeitschriften und Festschriften, Rezensionen zu Fachbüchern. Besonders nennenswert ist indessen der von ihm zusammen mit Hans-Joachim von Oertzen verfasste und herausgegebene Gesetzeskommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung, der als Standardkommentar auf dem Gebiet gilt.[2] Redeker hat sich neben der Auseinandersetzung mit dem Verwaltungsrecht auch mit der moralischen Verantwortung der Juristenschaft, insbesondere zur Zeit der Herrschaft des Nationalsozialismus auseinandergesetzt. So ging der Rücktritt von Theodor Maunz vom Amt des bayerischen Kultusministers auf eine Veröffentlichung Redekers in der Neuen Juristischen Wochenschrift[3] zurück, in der Redeker die Äußerungen von Maunz während des Nationalsozialismus darstellte.[4] Diese Veröffentlichung war eine der ersten kritischen Veröffentlichungen zur NS-Verstrickung deutscher Juristen. Anstoß waren zwei Prozesse des Landes Schleswig-Holstein gegen Franz Schlegelberger und Ernst Lautz, in denen Redeker das Land vertrat.[1] Während des Deutschen Juristentages 1966 setzte er sich mit dem Referat „Individualschuld und Mitverantwortung von Staat und Gesellschaft“ ebenfalls kritisch mit der Vergangenheitsbewältigung bei den Juristen auseinander.
Redeker war von 1973 bis 2003 Herausgeber der Neuen Juristischen Wochenschrift.
Ehrungen
Literatur
- Felix Busse: Konrad Redeker zum 70. Geburtstag, NJW 1993, 1632.
- Hans-Jürgen Rabe, Konrad Redeker zum 80. Geburtstag, NJW 2003, 1783.
Weblinks
- Literatur von und über Konrad Redeker im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Vita auf Kanzleiwebsite
Einzelnachweise
- ↑ a b c Der Anwalt des geschaßten Generals, Die Zeit, Ausgabe Nr. 05/1984 vom 27. Januar 1984.
- ↑ Felix Busse, Konrad Redeker zum 70. Geburtstag, NJW 1993, 1632.
- ↑ NJW 1964, 1097
- ↑ Fahnen im Wind – unverwüstliche Juristenkarrieren im Portrait, Jura-Magazin Hamburg
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