Montenegro und die Europäische Union

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Montenegro
Europäische Union
Montenegro und die Europäische Union

Montenegro ist seit dem 17. Dezember 2010 offizieller Beitrittskandidat der Europäischen Union (EU).[1]

Inhaltsverzeichnis

Beziehungen zwischen Montenegro und der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union hat am 23. April 2009 die Weiterleitung des montenegrinischen Beitrittsantrags an die Europäische Kommission beschlossen. Er hat damit das formale Beitrittsverfahren nach Art. 49 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) eingeleitet. Die Europäische Kommission erarbeitet derzeit ihre Stellungnahme zum montenegrinischen Beitrittsantrag. Sie hat Montenegro im Juli 2009 einen umfangreichen Fragenkatalog übermittelt[2], auf den die Regierung in Podgorica im Dezember 2009 ihre Antworten vorgelegt hat. Am 9. November 2010 stand die Europäische Kommission Montenegro den Kandidatenstatus zu[3]. Dieser wurde auf dem EU-Gipfel am 17. Dezember 2010 vom Europäischen Rat offiziell vergeben.

Reformstand

Die Europäische Kommission überwacht die Reformfortschritte Montenegros auf seinem Weg in die Europäische Union in ihrer Erweiterungsstrategie[4] und den Fortschrittsberichten[5], die jedes Jahr im Herbst erscheinen. Der Rat der Europäischen Union betonte in seinen Schlussfolgerungen vom 7./8. Dezember 2009 zu Montenegro:

„Der Rat würdigt die Fortschritte in vielen Bereichen, insbesondere bei der zügigen Umsetzung des Interimsabkommens. Die Parlamentswahlen entsprachen nahezu allen internationalen Standards, obwohl es einige Mängel gab und den Empfehlungen des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte nachzukommen ist. Montenegro wird größere Anstrengungen bei der Konsolidierung der Rechtsstaatlichkeit – einschließlich der Unabhängigkeit der Justiz – unternehmen und nachhaltige Ergebnisse bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption vorweisen müssen. Die Stärkung der Verwaltungskapazitäten zur wirksamen Durchsetzung des geltenden Rechts ist auch weiterhin eine wichtige Aufgabe Montenegros. Verstärkte Bemühungen sind nötig, was die Gewährleistung der Meinungsfreiheit und insbesondere der Medienfreiheit anbelangt.
Der Rat weist darauf hin, dass er die Kommission im April 2009 ersucht hat, ihre Stellungnahme zu Montenegros Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union vorzulegen. Der Beitrittsantrag wird auf der Grundlage der im Vertrag verankerten Grundsätze, der 1993 vom Europäischen Rat in Kopenhagen festgelegten Kriterien und der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Tagung vom Dezember 2006) über den erneuerten Konsens über die Erweiterung bewertet. Der Rat kommt überein, auf diesen Punkt zurückzukommen, wenn die Stellungnahme der Kommission vorliegt.“

Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess

Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) zwischen der EU und Montenegro wurde am 15. Oktober 2007 unterzeichnet. Ein Interimsabkommen, das vor allem handelspolitische Teile enthält, trat am 1. Januar 2008 in Kraft.[6] Das SAA selbst musste von allen EU-Mitgliedstaaten und von Montenegro in parlamentarischen Verfahren ratifiziert werden. Es ist am 1. Mai 2010 in Kraft getreten.

Finanzielle EU-Unterstützung des Reformprozesses in Montenegro

Die EU unterstützt Montenegro finanziell vor allem im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA). Für 2008–2012 stellt die EU nach derzeitigen Planungen für Montenegro ca. 170 Mio. € zur Verfügung. 2010 soll Montenegro 33,5 Mio. € aus IPA-Geldern erhalten.

Euro

Montenegro gehört nicht der Europäischen Währungsunion an. Dennoch ist der Euro gesetzliches Zahlungsmittel des Landes.

Montenegro hatte seit November 2000 einseitig den jugoslawischen Dinar aus dem Verkehr gezogen. Bereits ein Jahr zuvor, mit den währungspolitischen Turbulenzen durch den Kosovokrieg, war die D-Mark als Parallelwährung eingeführt worden, die 2002 durch den Euro ersetzt wurde.

Visaliberalisierung

Am 1. Januar 2008 sind mit allen Staaten des Westlichen Balkans (außer Kosovo) Visumerleichterungs-[7] und Rückübernahmeabkommen[8] mit der EU in Kraft getreten. Anschließend hat die Europäische Kommission gemeinsam mit den beteiligten Staaten Fahrpläne für eine Visabefreiung übergeben. Nachdem Montenegro, Serbien und Mazedonien die Bedingungen der Fahrpläne vollständig erfüllt hatten, gewährt die EU seit 19. Dezember 2009 Visafreiheit für diese Länder. Sie gilt für touristische Reisen in alle Schengen-Staaten für bis zu 90 Tage. Voraussetzung ist, dass Reisende einen biometrischen Pass besitzen und keine Erwerbstätigkeit aufnehmen.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1084835
  2. http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/news/press_release_about_questionnaire_en.pdf
  3. http://de.reuters.com/article/worldNews/idDEBEE6A80O320101109
  4. http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2009/strategy_paper_2009_de.pdf
  5. http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2009/mn_rapport_2009_en.pdf
  6. http://www.elarg.cec.eu.int/pdf/country/montenegro/Interim%20Agreement.pdf
  7. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:334:0109:0119:EN:PDF
  8. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:334:0026:0044:EN:PDF

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