Monaco und die Europäische Union

Monaco und die Europäische Union
Monaco
Europäische Union
Lage des Fürstentums Monaco in Europa

Das an Frankreich und das Mittelmeer grenzende Fürstentum Monaco ist kein Teil der Europäischen Union. Monaco ist mit der EU durch besondere Vereinbarungen eng verbunden.

Inhaltsverzeichnis

Beziehungen zwischen Monaco und der Europäischen Union

Das Fürstentum Monaco ist kein Mitglied der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Es gilt im Verhältnis zur EU als Drittstaat.[1] Monaco ist jedoch eng mit der EU verbunden. Seit Januar 2000 unterhält Monaco eine diplomatische Vertretung bei der EU in Brüssel.[2]

Ein besonderes Verhältnis besteht seit dem 17. Jahrhundert zwischen Monaco und Frankreich. Der derzeitige Stand der Beziehungen geht auf den am 18. Mai 1963 unterzeichneten bilateralen Vertrag zur Schaffung gutnachbarlicher Beziehungen (Convention de voisinage) zurück. Das Abkommen wurde am 15. Dezember 1997 - auch in Hinblick auf das Verhältnis zwischen der EU- und Monaco - durch einen Briefwechsel ergänzt. Es ermöglicht Monaco durch Zusatzvereinbarungen die direkte Teilhabe an ausgewählten Politikbereichen der EU. Bis auf zwei direkte Abkommen zwischen der EU und Monaco wurden bislang die Übereinkünfte, die die das Verhältnis zwischen der EU und Monaco betreffen, über Frankreich vermittelt.

Zollunion und Binnenmarkt

Monaco nimmt seit 1997 an der Zollunion der EU teil[3]. Über ein Zusatzprotokoll vom Mai 2000 ist Monaco in die Warenverkehrsfreiheit des Europäischen Binnenmarkts einbezogen. Sie erstreckt sich nur auf das Innenverhältnis Monaco-EU, nicht auf den Außenhandel. Güter aus der EU können in Monaco, Güter aus Monaco innerhalb des Europäischen Binnenmarkts frei verkehren. Waren aus Monaco gelten allerdings im Außenhandel nicht als EU-Güter. Präferenzielle Handelsvereinbarungen der EU mit Drittstaaten finden auf Güter aus Monaco keine Anwendung.

Monaco und die EU haben darüber hinaus ein Abkommen zur Anwendung der Gemeinschaftsregelung über Pharmazeutika, kosmetische Produkte und medizinische Geräte unterzeichnet[4], die für die monegassische Wirtschaft Bedeutung besitzt. Das Abkommen ist am 1. Februar 2004 in Kraft trat. Ein gemeinsamer Ausschuss (EC-Monaco Joint Committee) dient der Durchführung und korrekten Umsetzung des Abkommens. Er tritt zusammen, sofern eine der Vertragsparteien eine Sitzung einberuft oder Entscheidungen notwendig sind.

Monaco wendet die meisten EU-Vorschriften über Umsatzsteuern und Verbrauchssteuern an, insbesondere in Bezug auf den freien Warenverkehr mit der EU.

Schengener Abkommen

Zwischen Frankreich und Monaco finden keine Grenzkontrollen statt. Monaco ist kein Schengen-Mitglied. Sein Staatsgebiet gehört jedoch zum Schengen-Raum[5]. Hafen und Flughafen von Monaco gelten als Schengen-Grenzübergänge.[6] Die Kontrollen obliegen Frankreich. Schengen-Visa für ausländische Staatsangehörige werden von Monaco uneingeschränkt anerkannt. Die Schengen-Staaten erkennen umgekehrt die Aufenthaltserlaubnisse Monacos grundsätzlich an.

Staatsbürger Monacos besitzen Visumfreiheit in allen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Alle Staatsangehörige der EWR-Länder genießen ein Aufenthaltsrecht in Monaco.

Finanzfragen und Euro

Traditionell galt in Monaco der Französische Franc als gesetzliches Zahlungsmittel. Im Zuge einer Währungsvereinbarung[7] mit Frankreich vom Dezember 2001 (2006 überarbeitet)[8] nimmt Monaco an der Europäischen Währungsunion teil. Seit der Einführung des Euro in Frankreich ist der Euro alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel in Monaco.

Seit 2002 besitzt Monaco ein Prägerecht für Euro-Münzen mit nationaler monegassischer Rückseite. Monaco kann vom 1. Januar 2002 an Euro-Münzen in einem Umfang ausgeben, der 1/500 der Anzahl der von Frankreich geprägten Euro-Münzen entspricht. Die Zahl der monegassischen Euro-Münzen werden dem Anteil Frankreichs zugerechnet.

Die Kreditinstitute Monacos unterliegen den rechtlichen Modalitäten der Banque de France[9]. Monaco hat sich verpflichtet, die Gemeinschaftsregelungen zur Bekämpfung der Fälschung von Euro-Banknoten und Münzen in innerstaatliches Recht umzusetzen. Die Unterzeichnung einer Vereinbarung mit Europol steht allerdings noch aus.

Seit 1. Juli 2005 ist ein Abkommen zwischen der EU und Monaco über die Zinsbesteuerung in Kraft. Es sieht eine Quellensteuer auf Zinseinkünfte von Ausländer-Konten in Monaco vor.[10] Monaco hat am 13. März 2009 seine Bereitschaft erklärt, in Steuerfragen und beim Bankgeheimnis die OECD-Standards anzuerkennen. Ein Betrugsbekämpfungsabkommen EU-Monaco wird derzeit zwischen der Europäischen Kommission und Monaco verhandelt. Es soll eine vertiefte Zusammenarbeit beim Informationsabgleich der Finanzbehörden ermöglichen.

Ausblick

Ein Beitrittsantrag Monacos zu EU oder EFTA (letzteres wäre Voraussetzung für einen Antrag Monacos auf EWR-Mitgliedschaft) steht derzeit nicht auf der Tagesordnung.

Monaco nimmt aktiv an der EU-Initiative Union für das Mittelmeer (UfM) teil.

Einzelnachweise

  1. http://www.diplomatie.gouv.mc/315Diplomatie/wwwnew.nsf/1909$/76e8276d2b5581bac12573400039efeefr?OpenDocument&4Fr
  2. http://www.diplomatie.gouv.mc/315Diplomatie/wwwnew.nsf/1909$/b5ca7bd34a804c32c12572c900592f84fr?OpenDocument&2Fr
  3. Art. 3 Absatz 2 (b) des Zollkodexes der Gemeinschaften
  4. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:332:0042:0051:EN:PDF
  5. Entscheidung des Exekutivausschusses vom 23. Juni 1998
  6. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2000:239:0001:0473:EN:PDF#page=199
  7. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/en/oj/2002/l_142/l_14220020531en00590073.pdf
  8. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/en/oj/2006/l_219/l_21920060810en00230027.pdf
  9. Art. 11 der Währungsvereinbarung
  10. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/en/oj/2005/l_019/l_01920050121en00550069.pdf

Weblinks


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