Vinzenz Nohel

Vinzenz Nohel

Vinzenz Nohel (* 24. Dezember 1902 in Freindorf in Oberösterreich; † 27. Mai 1947 in Landsberg am Lech) war ein österreichischer Nationalsozialist, Mitglied der NSDAP und ab 1939 in der NS-Tötungsanstalt Hartheim an den „Euthanasie“-Morden beteiligt, wofür er 1946 im Dachauer Mauthausen-Prozess zum Tode verurteilt und 1947 hingerichtet wurde.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Frühes Leben

Vinzenz Nohel war nach seiner Schulzeit von 1917 bis 1926 bei einem Unternehmen in Ebelsberg beschäftigt, zunächst als Schlosserlehrling und später als Schlosser für Massenartikel. 1919 wurde er auf dem Heimweg bei stürmischem Wetter von einem umstürzenden Baum getroffen, wobei er eine Kopfverletzung erlitt. Wegen eines Schädelbasisbruches musste er im Allgemeinen Krankenhaus in Linz operiert werden und war fast ein Jahr lang arbeitsunfähig. Bleibende Unfallfolgen waren eine Gedächtnisschwäche und eine teilweise Lähmung seiner rechten Körperseite.[1]

1939 war er bei einem Unternehmen in Freindorf bei Ansfelden beschäftigt, wo er einen Wochenlohn von nur 25 Reichsmark (RM) erhielt. Nohel war verheiratet und hatte vier Kinder, seine Familie konnte er wegen seines geringen Verdienstes kaum ernähren. Er bemühte sich um zusätzliche Einkünfte und sprach deshalb auch seinen Bruder an, der zu dieser Zeit als SA-Brigadeführer aus dem Deutschen Reich ins österreichische Linz zurückkehrte. Im April 1939 wurde er von seinem Bruder mit Nationalsozialisten zusammengebracht. Vinzenz Nohel wurde als Arbeiter für die NS-Tötungsanstalt in Hartheim eingestellt, wobei er sich durch eine Vereidigung einer Schweigepflicht unterwarf und zum unbedingten Gehorsam verpflichtete.[1]

„Brenner“ in der Tötungsanstalt Hartheim

Das Schloss Hartheim, in dem sich die NS-Tötungsanstalt Hartheim befand. Ebenerdig der von der Gedenkstätte nachgebaute Verschlag, in dem während der NS-Zeit die Behinderten aus dem Transportbus geholt wurden. (2005)

Ab April 1940 wurde Nohel im Rahmen der Aktion T4 in der NS-Tötungsanstalt Hartheim in Oberösterreich (damals Reichsgau Oberdonau genannt) zunächst als Hilfsarbeiter für verschiedene Arbeiten eingesetzt, wie für den Bau eines Verbrennungsofens. Ab Mai 1940 war er in der von dem T4-Gutachter Rudolf Lonauer geleiteten Tötungsanstalt an der Vergasung und Verbrennung von behinderten und kranken Menschen beteiligt.[2][3] Zu Nohels Aufgaben gehörte das Ausbrechen von Goldzähnen.

Nohel gehörte zu einer Arbeitsgruppe, die als „Brenner“ oder „Heizer“ benannt wurde. Nach seiner späteren Aussage erhielten die Arbeiter eine überdurchschnittliche Entlohnung: je Monat 170 Reichsmark (RM) Nettolohn, dazu 50 RM Trennungszulage bei freier Unterkunft und Verpflegung, 35 RM Erschwernis-Zulage als „Heizer“ und 35 RM Zulage als Schweigeprämie. Zusätzlich gab es eine tägliche Schnapsration von einem Viertel Liter.[1]

Nach Beendigung der Aktion T4 im August 1941 wurde die zentralisierte „Euthanasie“ eingestellt und in eine dezentralisierte übergeführt, wobei in Hartheim und einigen anderen Tötungsanstalten die nationalsozialistischen Krankenmorde fortgesetzt wurden. Außerdem wurde in Hartheim, wie auch in den Tötungsanstalten Bernburg und Sonnenstein, von 1941 bis 1944 die als „Aktion 14f13“ bezeichnete Tötung von kranken beziehungsweise nicht mehr arbeitsfähigen KZ-Häftlingen durchgeführt.[2]

Wie Nohel in seiner späteren Aussage angab, seien nach seiner Schätzung bis Ende 1944 in der Tötungsanstalt Hartheim „im ganzen etwa 30.000 Menschen ums Leben gekommen“.[1] Ende 1944 wurden die Tötungen eingestellt und bis Mitte Januar 1945 wurden die baulichen Spuren der Tötungseinrichtung durch Abbruch- und Umbaumaßnahmen beseitigt, wobei zuletzt der Verbrennungsofen abgerissen wurde.[2]

Kriegsverbrecherprozess und Todesurteil

Die US-amerikanischen Truppen erreichten Anfang Mai 1945 Oberösterreich; und am 8. Mai 1945, dem V-E-Day, endete der Zweite Weltkrieg in Europa. Nohel kam in Haft und wurde bei der Kriminalpolizei Linz am 4. September 1945 vernommen.[1] Ihm wurden Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem KZ Mauthausen und dessen Nebenlagern zur Last gelegt, weil er in der NS-Tötungsanstalt Hartheim an der Ermordung von kranken und arbeitsunfähigen KZ-Häftlingen aus diesen Lagern mitgewirkt hatte, und es wurde Anklage gegen ihn erhoben.[4]

Der Verhandlungssaal im Internierungslager Dachau mit Blick auf den Richtertisch (hier am 4. Dezember 1945, während des Dachau-Hauptprozesses)

Nohel gehörte zu den 61 Angeklagten des Mauthausen-Hauptprozesses, einem Kriegsverbrecherprozess der United States Army im Rahmen der sogenannten Dachauer Prozesse in der amerikanischen Besatzungszone am Militärgericht in Dachau. Dieser Prozess fand vom 29. März 1946 bis zum 13. Mai 1946 im Internierungslager Dachau statt, wo sich bis Ende April 1945 das Konzentrationslager Dachau befunden hatte. Die Angeklagten bestanden überwiegend aus SS-Mitgliedern, die meistens im KZ Mauthausen und dessen Nebenlagern tätig gewesen waren, sowie aus einigen Zivilisten, darunter auch Nohel.[4]

Der in den amerikanischen Akten als „Fireman at Castle Hartheim“ bezeichnete Nohel war „der einzige Angeklagte, der dem Gericht offen schilderte, was seine Arbeit in der ‚Euthanasie‘-Anstalt Hartheim gewesen war“. Er, der an der Ermordung von Zehntausenden angeblich Geisteskranken beteiligt war, versuchte nun, durch Vortäuschung einer Geisteskrankheit einer Verurteilung zu entkommen. Eine vom Gericht ernannte Untersuchungskommission entschied jedoch, dass Nohel, obwohl von „subnormal mentality“, für seine Taten voll verantwortlich war.[4]

Vinzenz Nohel wurde am 13. Mai 1946 zum Tod durch den Strang verurteilt. Alle 61 Angeklagten wurden für schuldig befunden, mit Nohel erhielten 58 von ihnen die Todesstrafe und drei Angeklagte lebenslanges Gefängnis. Alle stellten einen Antrag auf Überprüfung des Urteils, eine „Petition of Review“. Das Überprüfungsverfahren endete im April 1947, wobei das Strafausmaß für einige wenige Angeklagte herabgesetzt und die Todesstrafe in lebenslängliches Gefängnis umgewandelt wurde. Das Urteil gegen Vinzenz Nohel blieb unverändert und Nohel wurde am 27. Mai 1947 im Kriegsverbrechergefängnis in Landsberg am Lech hingerichtet, wo er auch begraben wurde.[4]

Bedeutung

Die NS-Tötungsanstalt Hartheim war eines der Zentren der Vernichtung von Menschen im Rahmen der Aktion T4 von 1940 bis 1941. Auch nach Einstellung der zentralisierten „Euthanasie“ wurde diese dort als dezentralisierte fortgeführt, und bis Ende 1944 wurden in Hartheim auch kranke und arbeitsunfähige KZ-Häftlinge im Rahmen der „Aktion 14f13“ ermordet. Der „fabrikmäßige“ Massenmord an den von der NS-Rassenhygiene als minderwertig eingestuften Behinderten („lebensunwertes Leben“) in den „Euthanasie“-Tötungsanstalten diente der Erfindung und Entwicklung von Mordtechniken, ohne die die Ermordung von Millionen hauptsächlich jüdischen Menschen aus ganz Europa in den Vernichtungslagern nicht möglich gewesen wäre.[5]

Nohel hat in seiner Nachkriegsvernehmung ausführlich über das „T4“-Tötungsverfahren berichtet. Seine „Schilderung eines unmittelbar Beteiligten“ gehört zu den „eindringlichsten Quellen zu Hartheim“,[6] seine Aussage ermöglichte der US-amerikanischen Anklagebehörde, im Mauthausen-Hauptprozess eine Verbindung vom KZ Mauthausen zur NS-Tötungsanstalt Hartheim herzustellen,[4] und wurde in einigen Folgeprozessen sowie auch in späteren NS-Kriegsverbrecherprozessen mit als Beweismittel herangezogen.

Nohel hatte mit der Todesstrafe das höchste Strafausmaß all jener bekommen, die in der NS-Tötungsanstalt Hartheim gearbeitet hatten. Der erste Hartheimer Prozess in Oberösterreich endete im November 1947 mit sechs Freisprüchen für fünf Pflegerinnen und die Büroleiterin, 2 ½ Jahre schwerem Kerker für einen Transportbegleiter und „Brenner“ sowie 3 ½ Jahre schwerem Kerker für den Leiter der Hartheimer Transportbus-Fahrer. Zwei der Haupttäter, Franz Stangl und Georg Renno, standen später ebenfalls vor Gericht. Stangl, Verwaltungsleiter in Hartheim und danach unter anderem Lagerkommandant des Vernichtungslagers Treblinka, wurde 1970 in Düsseldorf wegen gemeinschaftlichen Mordes an mindestens 400.000 Juden zu lebenslanger Haft verurteilt. Renno, ab 1940 als stellvertretender ärztlicher Leiter der Tötungsanstalt Hartheim mitverantwortlich für die Ermordung von etwa 30.000 Menschen, kam 1967 in Frankfurt am Main vor Gericht; das Verfahren wurde später wegen Rennos Verhandlungsunfähigkeit eingestellt.[7]

Literatur

Filme

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c d e Dokumente: „Aussage Nohel 1 – 6“. KZ-Gedenkstätte Mauthausen (www.mauthausen-memorial.at), beim Online-Archiv verfügbar >> Suchwort „Nohel“ eingeben, abgerufen am 27. Dezember 2009 (PDF-Dateien,
    Aussage von Vinzenz Nohel bei der Kriminalpolizei Linz am 4. September 1945).
  2. a b c Brigitte Kepplinger: Die Tötungsanstalt Hartheim 1940 – 1945. Education Highway – Innovationszentrum für Schule und Neue Technologie (www.eduhi.at), Fachaufsatz, S. 1–28, abgerufen am 27. Dezember 2009 (PDF-Datei).
  3. Tom Matzek: Das Mordschloss. Auf den Spuren von NS-Verbrechen im Schloss Hartheim. Wien 2002.
  4. a b c d e Florian Freund: Der Dachauer Mauthausenprozess. In: Jahrbuch 2001. Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes, Wien 2001, S. 35–66, abgerufen am 27. Dezember 2009 (PDF-Datei).
  5. Henry Friedlander: Die Entwicklung der Mordtechnik. In: Ulrich Herbert u. a. (Hrsg.): Die nationalsozialistischen Konzentrationslager. Band 1. Göttingen 1998, S. 493–507.
  6. Herwig Czech: NS-Medizinverbrechen in der Heil- und Pflegeanstalt Gugging. Hintergründe und historischer Kontext. Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands, S. 7–8, abgerufen am 27. Dezember 2009 (PDF-Datei).
  7. Reinhold Gärtner: „Den Gnadentod gewähren…“ In: Informationen der GFPA Nr. 60. Gesellschaft für politische Aufklärung (GFPA), Innsbruck und Wien, März 1999, abgerufen am 27. Dezember 2009 (PDF-Datei).

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