Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin

Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin
Abgeordnetenhauswahl 2011
(in %)[1]
 %
30
20
10
0
28,3
23,4
17,6
11,7
8,9
1,8
8,3
Gewinne und Verluste
Im Vergleich zu 2006
 %p
 10
   8
   6
   4
   2
   0
  -2
  -4
  -6
-2,5
+2,1
+4,5
-1,7
+8,9
-5,8
-5,4
Anmerkungen:
d 2006 PDS 13,4 %; Die WASG (2,9 %) fusionierte in Berlin nicht mit der PDS
Wahlbeteiligung Berlin (1950-2011)[2]
in % der Wahlberechtigten
90%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
50
54
58
63
67
71
75
79
81
85
89
90
95
99
01
06
11

Die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen findet seit 1999 alle fünf Jahre statt. Vorher betrug die Legislaturperiode vier Jahre. Die Wahlen in den Jahren von 1948 bis einschließlich 1989 beziehen sich auf Grund der politischen Spaltung der Stadt nur auf West-Berlin.

Maßgeblich für die Rahmenbedingungen der Wahl ist das Landeswahlgesetz vom 25. September 1987, zuletzt geändert am 6. Juli 2006. Wahlberechtigt ist nach § 1 jeder Deutsche, der am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 3 Monaten in Berlin wohnt.

Inhaltsverzeichnis

Wahl 2011

Am 18. September 2011 wählten die Berliner Stimmbürger Rot-Rot ab. Die SPD gewinnt die Wahl vor der CDU und den Grünen. Erstmals zieht auch die Piratenpartei in ein Landesparlament ein.[3]

Wahlergebnisse über die Zeit

Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und anschließend gebildete Regierungen
von 1950 bis 1990 nur West-Berlin seit 1990 wieder gesamt Berlin
1950–1990 seit 1990

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vorläufiges Ergebnis vom 18. September 2011
  2. Ergebnisse der Abgeordnetenhauswahlen in Berlin (bis 1989 West-Berlin), wahlrecht.de, abgerufen am 31. Juli 2011
  3. Berlin wählt Rot-Rot ab, Die Zeit, 18. September 2011.

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