Willi Schmidt (SA-Führer)

Willi Schmidt (SA-Führer)

Karl Oswald Willi Schmidt (* 2. Mai 1907 in Friedelshausen, Kreis Meiningen, Sachsen-Meiningen; † 8. März 1972 in Freiburg im Breisgau) war ein deutscher SA-Führer.

Inhaltsverzeichnis

Leben und Wirken

Jugend und Weimarer Republik (1907 bis 1933)

Willi Schmidt wuchs als Sohn des Kaufmanns Rudolf Schmidt und der Lina Arnold in Friedelshausen auf. Als Schmidt vierzehn Jahre alt war, siedelte die Familie nach Berlin über. Dort besuchte er die Albrecht-Dürer-Oberrealschule in Neukölln bis zur Tertia. Anschließend arbeitete er praktisch und im Büro des Wäschereibetriebes seines Vaters.

Am 25. November 1924 oder am 28. Januar 1925 trat Schmidt in die Neuköllner Ortsgruppe des Bundes Oberland ein. Nach der Auflösung des Bundes wurde Schmidt im März 1926 automatisch in die damals erstmals gegründete Berliner Sektion der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) aufgenommen. In die NSDAP trat er erst am 1. Oktober oder 1. Dezember 1930 ein (Mitgliedsnummer 388.091).

Nach einem einjährigen Aufenthalt in Bayern im Jahr 1928 lebte Schmidt seit 1929 erneut in Neukölln oder Pankow.[1] Im Berliner Raum wurde Schmidt, der in der SA unter dem Spitznamen „Schweinebacke“ bekannt wurde, in den Folgejahren als Rabauke und Schlägertyp berüchtigt, der auch polizeilich durch seine ständige Beteiligung an Straßen- und Saalschlachten der Nationalsozialisten mit Kommunisten und Sozialdemokraten auffiel. Vor 1933 war er fünfmal vorbestraft wegen Landfriedensbruch, Sachbeschädigung, Waffenbesitz und Körperverletzung. Der Gestapo-Chef Rudolf Diels beschrieb ihn nach 1945 als „die hervorragendste Totschlägergestalt der Berliner SA, ein origineller, gemütvoller Schwerverbrecher“.[2] Der ihm zeitweise vorgesetzte Brigadeführer Schwarz attestierte ihm in einem übereinstimmenden Urteil „sämtliche schlechten Eigenschaften eines Landsknechtes“.

In SA-Kreisen galt Schmidt insbesondere als Spießgeselle des Adjutanten beziehungsweise Stabschefs der Berliner SA Karl Ernst. Ernst war es auch der Schmidt am 1. April 1931 vom SA Sturm 27 in die von ihm geführte Stabswache aufnahm. Im Frühjahr 1932 kam Schmidt zum Stab der Berliner SA-Untergruppe Ost. Später wurde er zum SA-Sturm 51 versetzt.

NS-Zeit

Anfangsjahre (1933 bis 1934)

Nach der nationalsozialistischenMachtergreifung“ im Frühjahr 1933 und der Ernennung Ernsts zum Führer der SA-Gruppe Berlin-Brandenburg wurde Schmidt Mitglied im dortigen Verbindungsstab der SA. Er galt dabei als der „Mann fürs Grobe“ in der „Kumpanei“ um Ernst.

Werner Schäfer, der Kommandant des KZ Oranienburg, der 1933 mit Schmidt zusammenarbeite, beschrieb diesen für das Jahr 1933 als einen „außerordentlich rührigen und aktiven Nationalsozialisten“, der an der „Säuberung Berlins von gefährlichen roten Elementen durch persönlichen Einsatz wesentlichen Anteil“ gehabt habe.

Am 4. August 1933 übernahm Schmidt die Führung des SA-Sturmes 22/3. Am 1. Oktober desselben Jahres wurde er als Kriminalassistent ins Geheime Staatspolizeiamt übernommen. Seine Eignung für die Polizeilaufbahn stellte er durch das Bestehen eines dreimonatigen Kursus unter Beweis. Bei der Polizei schied er anlässlich der Ereignisse vom 30. Juni 1934 wieder aus.

Am 30. Juni 1934 wurde Schmidt, der damals den Rang eines SA-Sturmführers bekleidete, im Zusammenhang mit der als „Röhm-Putsch“ bekannt gewordenen politischen Säuberungswelle der Nationalsozialisten vom Frühsommer 1934 in Berlin verhaftet. Nach einem vorübergehenden Aufenthalt im Hausgefängnis der Gestapo wurde er mit dem Verweis „keinesfalls zur Entlassung geeignet“ in das KZ Lichtenburg verbracht. Von dort wurde er nach einigen Monaten Haft schließlich wieder ins Gestapa verlegt und von dort auf freien Fuß gesetzt.

Nach seiner Haftentlassung war Schmidt bis zum 30. November 1935 als Kraftfahrer und Ortsgruppenwalter bei der Deutschen Arbeitsfront tätig. Anschließend war er erwerbslos, bis er im Oktober 1936 eine Stellung beim Amt für Volkswohlfahrt erhielt, wo er jedoch nach nur einer Woche aufgrund seiner erneuten Verhaftung durch die Gestapo wieder ausschied. In der SA ist er 1935 als Sturmhauptführer beim Sturm 10/3 nachweisbar.

Angebliche Verwicklungen in den Reichstagsbrand und in politische Morde im Jahr 1933

Einer nach 1945 durch den Gestapo-Chef Rudolf Diels aufgestellten – und wahrscheinlich nicht zutreffenden – Behauptung zufolge entführte und ermordete Schmidt im Sommer 1933 den ehemaligen SA-Angehörigen Adolf Rall, der seit 1932 im Zuchthaus eingesessen und dort 1933 behauptet habe, die SA wäre für den Reichstagsbrand vom Februar 1933 verantwortlich gewesen. Motiv der Tat war einem Artikel im Spiegel von 1961 zufolge das Bestreben der SA, Rall auf diese Weise mundtot zu machen, um zu verhindern, dass er weitere, ihrem Ansehen und dem Ansehen des NS-Staates abträgliche (zutreffende oder unzutreffende) Behauptungen aufstellen würde.[3] Ein anderer Mord, mit dem Schmidt wiederholt in Verbindung gebracht wurde, war die Tötung des Hellsehers Erik Jan Hanussen.[4]

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Schmidt schließlich auch mit dem eigentlichen Ereignis des Reichstagbrandes in Verbindung gebracht. So behauptete beispielsweise Hans Bernd Gisevius, Schmidt sei Mitglied eines SA-Kommandos gewesen, das unerkannt in das Reichstagsgebäude eingedrungen und es in Brand gesteckt habe.[5] In der wissenschaftlichen Literatur griffen Verfechter der Behauptung einer nationalsozialistischen Urheberschaft für den Reichstagsbrand diese Behauptung wiederholt auf,[6] während die Vertreter der so genannten Alleintäterthese, die den Niederländer Marinus van der Lubbe als alleinigen Brandstifter identifizierten, sie verwarfen.

Bei einer polizeilichen Vernehmung im Jahr 1968 räumte Schmidt allerdings ein, an einem anderen vielbeachteten Ereignis des Jahres 1933 beteiligt gewesen zu sein, nämlich der „Exekution“ des Zuhälters Albrecht Höhler, der 1930 den SA-Mann Horst Wessel, den nach seinem Tod von der NS-Propaganda zum Märtyrer stilisiert wurde, erschossen hatte. Am 20. September 1933 will Schmidt von Karl Ernst telefonisch zum Polizeigefängnis am Alexanderplatz bestellt worden sein. Dort habe er Höhler zusammen mit Ernst, dem Gestapo-Chef Diels und einigen anderen von der Polizei übernommen und anschließend mit dem Automobil in ein Waldgebiet außerhalb von Berlin gebracht haben, wo man Höhler erschossen habe. Da Schmidt nur Beihilfe zum Mord nachgewiesen werden konnte – was im Gegensatz zu Mord bereits verjährt war – wurde kein Verfahre gegen ihn eingeleitet.

1934 bis 1945

Obwohl im Zuge der Röhm-Affäre auch zahlreiche Schmidt nahe stehende SA-Führer wie Karl Ernst, Walter von Mohrenschildt und Daniel Gerth auf Befehl der Staatsführung erschossen worden waren, machte er in der Folgezeit keine Anstalten, seinen Lebenswandel zu ändern. Viel mehr fiel er bei seinen Vorgesetzten und bei den Behörden auch weiterhin in altbekannter Weise negativ auf. Die SA-Führung stellte bei disziplinarischen Untersuchungen fest, dass Schmidt sich wie früher schon regelmäßig betrank und in angetrunkenem Zustand Streitigkeiten und Schlägereien mit „Volksgenossen“ anfing.

So attackierte Schmidt am 19. Februar 1936 den Gastwirt Emilt Schüssel in dessen Lokal, indem er diesen ins Gesicht schlug und ihm ein Bierglas mit dem Kommentar an den Kopf warf:

„Ich bin der bekannte SA-Führer in Berlin, Schweinebacke, du hast Glück dass ich heute abend nicht in Form bin, sonst würdest du durch deine eigenen Scheiben hinausgehen.“

Einen ehemaligen preußischen Offizier pöbelte Schmidt bei gleicher Gelegenheit mit der Bemerkung an: „Ich bin königlich-preußischer Obersturmbannführer der SA“.

1935 wurde Schmidt wegen Zechprellerei gerichtlich bestraft. Einer Vorladung in anderer Sache leistete er 1936 keine Folge, so dass er gerichtlich vorgeführt werden musste. Später im selben Jahr folgte ein SA-Ehrenverfahren wegen Dienstvernachlässigung, Schuldenmachen, Nichtflaggen bei feierlichen Anlässen und Schlägereien. Ebenfalls 1936 wurde Schmidt wegen zwei Fällen von räuberischer Erpressung und schweren Raubes vom April 1933 vor Gericht gestellt und zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt.

Hermann Walch, der Leiter des Strafgefangenenlagers, in dem Schmidt einsaß, führte 1937 in einer Beurteilung Schmidts ständige Zusammenstöße mit der Staatsgewalt darauf zurück, dass dieser „der Typ des Rabauken“ gewesen sei, der „nach der Machtergreifung die Umstellung“ nicht habe finden können. Präzise sei es ihm nicht gelungen, „sich vom Staat bekämpfen auf den legalen Staatsaufbau umzustellen“. Die SA-Gruppe Berlin-Brandenburg kam in einer Beurteilung Schmidts zur selben Zeit zu dem Ergebnis, dass diesem seine eigene „Schlägerleidenschaft“, die er nicht zu bändigen gewusst habe, zum Verhängnis geworden sei.

Nach seiner Haftentlassung im Herbst 1938 arbeitete Schmidt als Angestellter (Ortsgruppenverwalter) bei der Deutschen Arbeitsfront Ortsgruppe Richardplatz und für die NS-Volkswohlfahrt, für die er bereits im Oktober 1936 eine Woche lang gearbeitet hatte.

Privat war Schmidt seit 1934 mit Elfriede Erika Pallagst verheiratet. Aus der Ehe gingen mindestens zwei Kinder (* 1934 und 1936) hervor.

Nachkriegszeit

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Schmidt verschiedentlich von der bundesrepublikanischen Justiz verhört und als historischer Zeuge von Forschern wie Fritz Tobias befragt.

Archivalien

  • Personenunterlagen beim Amt für Volkswohlfahrt (Bundesarchiv Lichterfelde: NS 37/3837)
  • SA-Unterlagen (Bundesarchiv Lichterfelde, Bestand SA 4000, Film D 243 "Schmidt-Heinrich - Schmidt, Wilhelm", Bilder 2605-2918).

Einzelnachweise

  1. Rudolf Diels: Lucifer ante Portas, 1950, S. 243.
  2. Diels: Lucifer ante Portas, 1950, S. 243.
  3. Rudolf Diels: Lucifer ante Portas, 1950, S. 305 und „Der letzte Zeuge“, in: Der Spiegel 6/1961.
  4. Daniel Siemens: Horst Wessel. Tod und Verklärung eines Nationalsozialisten, 2009, S. 223.
  5. Gisevius: Bis zum bittern Ende, Bd. 1, S. 93.
  6. Pierre Grégoire: Der Reichstagsbrand 1978, S. 159.

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