- Ärzteversorgung Westfalen-Lippe
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Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe (ÄVWL) ist ein berufsständisches Versorgungswerk und eine Einrichtung der Ärztekammer Westfalen-Lippe mit Sitz in Münster (Westfalen). Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt der Selbstverwaltung des Berufsstandes. Die ÄVWL wurde am 1. April 1960 gegründet und hatte Ende 2010 rund 37.000 Mitglieder, die im Jahr 2010 rund 408 Millionen Euro an Versorgungsabgaben einzahlten. An die rund 12.500 Rentenbezieher wurden im Jahr 2010 rund 348,9 Millionen Euro an Versorgungsleistungen ausgezahlt. Die ÄVWL gehört der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) mit Sitz in Berlin an.
Ärzteversorgung Westfalen-Lippe Rechtsform: Körperschaft des öffentlichen Rechts Gründung: 1. April 1960 Sitz: Münster Mitglieder: rund 37.000 (Ende 2010) Rentenbezieher: rund 12.500 (Ende 2010) Leitung: Karl-Heinz Müller (Vorsitzender Aufsichtsausschuss) Dr. med. Günter Kloos (Vorsitzender Verwaltungsausschuss)
Dr. rer. pol. Andreas Kretschmer (Hauptgeschäftsführer)
Markus Altenhoff (Geschäftsführer Kapitalanlage)
Webseite: www.aevwl.de Inhaltsverzeichnis
Wesen und gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe ist das Heilberufsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Dort ist im § 6 a Abs. 1 geregelt, dass die Ärztekammern durch eine besondere Satzung eine Versorgungseinrichtung für ihre Kammerangehörigen und deren Familienmitglieder zu schaffen haben. Die Aufsichtsbehörde der ÄVWL ist nach § 3 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes Nordrhein-Westfalen das Finanzministerium in NRW.
Die ÄVWL ist eine Versorgungseinrichtung auf der Basis der Pflichtmitgliedschaft für alle Ärztinnen und Ärzte, die im Kammerbereich Westfalen-Lippe die ärztliche Tätigkeit aufnehmen. Im gegliederten System der Altersversorgung in der Bundesrepublik Deutschland ist sie der so genannten „ersten Säule“ zuzurechnen. Sie steht als eine Altersversorgungseinrichtung „eigener Art“ vollkommen selbstständig neben der gesetzlichen Rentenversicherung. Da die im Angestelltenverhältnis tätigen Ärztinnen und Ärzte sowohl der Pflichtmitgliedschaft bei der ÄVWL als auch der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, wurde ihnen vom Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, sich gemäß § 6 SGB VI von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu Gunsten der berufsständischen Versorgungseinrichtung befreien zu lassen.
Organe
Die Organe der ÄVWL sind die Kammerversammlung, der Aufsichtsausschuss und der Verwaltungsausschuss. Die Kammerversammlung als oberstes Organ hat unter anderem die Aufgabe, Änderungen der Satzung zu beschließen, den Jahresabschluss und den Lagebericht entgegenzunehmen und festzustellen sowie jährlich über eine Dynamisierung von Renten und Rentenanwartschaften zu befinden. Der Aufsichtsausschuss überwacht unter anderem die Geschäftstätigkeit, stellt die Richtlinien für die Kapitalanlage auf und beschließt Änderungen im Geschäftsplan. Der Verwaltungsausschuss führt die Geschäfte, soweit sie nicht anderen Organen übertragen sind, ist für die Durchführung der Beschlüsse der Kammerversammlung und des Aufsichtsausschusses zuständig und muss spätestens sieben Monate nach Beendigung des Geschäftsjahres den Jahresabschluss nebst Lagebericht vorlegen. Die Mitglieder des Aufsichts- sowie des Verwaltungsausschusses werden durch Seminare (gem. ABV-Vorgaben) geschult, um ihre Sachkunde zu erweitern beziehungsweise zu erneuern. Die Erledigung der laufenden Geschäfte der ÄVWL ist gemäß der Satzung an eine hauptamtliche Geschäftsführung übertragen. Gerichtlich und außergerichtlich wird die ÄVWL durch die Präsidentin oder den Präsidenten der Ärztekammer Westfalen-Lippe vertreten (§ 26 des Heilberufsgesetzes Nordrhein-Westfalen). Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses vertritt die Präsidentin oder den Präsidenten im Falle ihrer oder seiner Verhinderung.
Leistungen
Die Aufgabe der ÄVWL ist, ihren Mitgliedern und deren Familienangehörigen Versorgungsleistungen in angemessener Höhe dauerhaft zu gewährleisten. Die Angemessenheit sollte sich in einer Erhöhung der Rentenanwartschaften und laufenden Renten, abhängig vom jeweiligen wirtschaftlichen und politischen Umfeld der ÄVWL, widerspiegeln. Die ÄVWL gewährt als Kernleistungen Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten. Die Leistungen der ÄVWL sind beitragsabhängig. Zur Finanzierung der Leistungen wird das so genannte offene Deckungsplanverfahren eingesetzt. Das offene Deckungsplanverfahren ist ein kapitalbildendes Verfahren und zeichnet sich im Wesentlichen dadurch aus, dass auch Beiträge und Leistungen von zukünftigen Mitgliedern in die versicherungsmathematischen Kalkulationen einbezogen werden.
Um für ihre Mitglieder eine dynamische Altersversorgung sicherzustellen, strebt die ÄVWL eine Überschussrendite auf das gesamte Vermögen von zurzeit rund 8,5 Milliarden Euro unter Einhaltung des Grundsatzes der Anlagesicherheit und der Risikostreuung an. Als Minimalziel ist dabei die jährliche Erreichung einer Kapitalanlagerendite in Höhe des Rechnungszinses von derzeit 4 Prozent zu sehen. Das Versorgungswerk ist dabei verpflichtet, die Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie die Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen (AnlV) zu beachten.
Kapitalanlage
Im Rahmen der Kapitalanlage sind sowohl die Risikotragfähigkeit der ÄVWL (effizientes Risikomanagement) als auch die Kapitalstruktur und -bindungsdauer der Verbindlichkeiten auf der Passivseite (effizientes Asset & Liability-Management) zu berücksichtigen. Des Weiteren wird auf die Aufrechterhaltung und den Ausbau eines hohen Qualitäts- und Serviceniveaus in allen Bereichen und Prozessen der Kapitalanlage, des Mitglieder- und Rentenbestands sowie des Versicherungsbetriebs Wert gelegt. Dabei spielt die Gewährleistung einer zukunftsorientierten und effizienten Verwaltung zur Sicherung eines niedrigen Verwaltungskostenniveaus für die Kapitalanlage und den Versicherungsbetrieb eine wichtige Rolle.
Der zentrale Baustein der Anlage-Philosophie der Kapitalanlage ist die so genannte „3-Säulen-Strategie“, welche mit insgesamt rund 70 % in die Säulen Renteneigenbestand, Darlehen und Immobilien investiert. Diese weisen langfristig stabile Cashflows (fixe Kuponzahlungen, Tilgungen, Mieterträge) und ein geringes Risikoprofil auf. Aufgrund der Veränderung der Kapitalmarktbedingungen und der immer schwieriger werdender Rahmenbedingungen (langanhaltendes Niedrigzinsumfeld) investiert die ÄVWL innerhalb der restlichen 30 % häufig in Engagements, die in der Regel aufgrund von Illquditätsspreads, Risikoprämien, komplexeren Strukturen oder Losgrößen > 50 Millionen Euro - und somit nur für ausgewählte Investoren zugänglich - höhere Renditeerwartungen aufweisen. Das mehrfach prämierte Immobiliensegment nimmt bei der ÄVWL eine besondere Rolle ein. So werden schon seit einigen Jahren Projektentwicklungen durchgeführt, Opportunitäten können aufgrund des hohen internen Know-hows (Architekten, Gutachter, Portfoliomanager) und der Kapitalstruktur der ÄVWL wahrgenommen werden. Derzeit ist insbesondere die Überführung direkt gehaltener Immobilien in selbst gemanagte Immobilienfonds zwecks einheitlicher Bewertung und Steuerung der Liquiditätsflüsse fokussiert. Außerdem ist die Bandbreite der Immobilieninvestitionen (Büro-, Einzelhandel- und Gewerbeimmobilien) um Wohnimmobilien ergänzt worden. Die generellen quantitativen Beschränkungen der einzelnen Engagements werden durch externe Richtlinien oder Gesetze (siehe III.2) sowie durch interne Kapitalanlagerichtlinien beschränkt. Besonders hervorzuheben sind jedoch die qualitativen Beschränkungen wie zum Beispiel „Investment-Grade“ im Bereich Renteneigenbestand, erstrangige Besicherung von Darlehen oder nachweislich erfolgreiches Management bei Fonds und Alternatives.
Awards
- Portfolio Institutionell Awards 2007 „Bester Investor alternative Asset-Klassen”
- Portfolio Institutionell Awards 2008 „Beste Altersvorsorge-Einrichtung II”
- IPE Real Estate Awards 2009 „Best European Institutional Investor 2009“
- IPE Real Estate Awards 2009 „Best Large European Institutional Investor 2009“
- IPE Real Estate Awards 2009 „Best Institutional Investor in Austria/Germany/Switzerland“
- MIPIM Awards 2009 Business Centre für das Kranhaus 1 in Köln
- IPE Real Estate Awards 2010 „Best European Institutional Investor 2010“
- IPE Real Estate Awards 2010 „Best Large European Institutional Investor 2010“
- IPE Real Estate Awards 2010 „Best Direct Investment“
- IPE Real Estate Awards 2010 „Best Core Investment“
Kooperationen
Die ÄVWL betreut seit Gründung das Kapitalanlagemanagement der Ärzteversorgung Land Brandenburg sowie des Versorgungswerkes des Landtags Nordrhein-Westfalen.
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