Die-Linke-Parteivorstand

Die-Linke-Parteivorstand

Der Parteivorstand der Partei Die Linke ist das höchste Gremium der Partei zwischen den Parteitagen. Er ist das politische Führungsorgan der Partei.[1] Der Parteivorstand hat seinen Sitz im Karl-Liebknecht-Haus in Berlin-Mitte. Seine Rechte und Pflichten werden in §§ 18–20 der Bundessatzung der Partei Die Linke geregelt.

Inhaltsverzeichnis

Zusammensetzung

Der Parteivorstand besteht aus 44 Mitgliedern, die vom Parteitag gewählt werden. Darunter befinden sich die zwölf Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes.[2] Bei der Wahl des ersten Parteivorstandes am 16. Juni 2007 wurden zwei Parteivorsitzende, vier Stellvertretende Parteivorsitzende, der Bundesgeschäftsführer und der Bundesschatzmeister direkt gewählt. Die restlichen vier Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes wurden gemäß der Bundessatzung auf der konstituierenden Sitzung des Parteivorstandes am 18. Juni gewählt.

Der 2. Bundesparteitag der LINKEN am 15. und 16. Mai 2010 in Rostock wählte den Parteivorstand neu und beschloss Änderungen der Satzung der Partei. Demnach besteht der geschäftsführende Parteivorstand aus den beiden Vorsitzenden, vier Stellvertretern, zwei Bundesgeschäftsführern, dem Bundesschatzmeister und drei weiteren Mitgliedern, die der erweiterte Vorstand aus seinen Reihen wählt[3].

Der Gründungsvorstand wurde für ein Jahr gewählt, ansonsten beträgt die reguläre Wahlperiode zwei Jahre (gemäß PartG).

Mitglieder des Parteivorstandes mit beratender Stimme sind die Vorsitzenden der Linksfraktion im Bundestag, ein Vertreter der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken im Europaparlament und ein Vertreter der Linksjugend ['solid].

Zur Wahl des Parteivorstandes gilt, wie bei allen internen Wahlen der Linken, eine Frauenquote. Darüber hinaus regelt die Satzung der Linken, dass maximal 22 der 44 Mitglieder des Parteivorstandes Mitglied eines Parlaments auf Europa-, Bundes- oder Landesebene sein dürfen.

Aufgaben

Als höchstes Gremium zwischen den Sitzungen des Parteitages ist der Parteivorstand für alle politischen, organisatorischen und finanziellen Fragen zuständig, die nicht in die Zuständigkeit des Parteitages fallen. Dazu zählen insbesondere Stellungnahmen zu aktuellen politischen Themen.

Der Parteivorstand organisiert die Parteitage und Sitzungen des Bundesausschusses (früher Parteirat) und ist für die Durchführung von deren Beschlüssen verantwortlich. Wenn diese Gremien Anträge an den Parteivorstand überweisen, muss der Parteivorstand darüber entscheiden.

Der Parteivorstand unterstützt die Landesverbände und bundesweiten Zusammenschlüsse der Partei und koordiniert ihre Arbeit. Weiterhin unterhält der Parteivorstand internationale Beziehungen zu anderen Linksparteien in Europa (Europäische Linkspartei) und der Welt.

Bundestagswahlkämpfe werden vom Parteivorstand ebenso vorbereitet wie die Einberufung der Bundesvertreterversammlung zur Aufstellung der Bundesliste für die Wahlen zum EU-Parlament.

Der Parteivorstand legt den Delegiertenschlüssel für Bundesparteitag und Bundesausschuss fest.

Arbeitsweise

Die Aufgabenverteilung innerhalb des Parteivorstandes wird von diesem selbst bestimmt, soweit durch die Bundessatzung, die Bundesfinanzordnung oder Beschlüsse des Parteitages nichts anderes bestimmt wird. Für seine regelmäßigen Sitzungen gibt er sich eine Geschäftsordnung.

Der Geschäftsführende Parteivorstand erledigt die laufende politische und organisatorische Arbeit im Sinne der Beschlüsse des Gesamtvorstandes, dessen Sitzungen er vorbereitet und dem gegenüber er zur Information über alle Beschlüsse und Maßnahmen verpflichtet ist.

Gerichtlich oder außergerichtlich wird die Partei durch die beiden Vorsitzenden oder jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Dies entspricht den Regelungen des BGB § 26 Abs. 2.

Der Parteivorstand ist gegenüber dem Parteitag rechenschaftspflichtig. Über seine Beschlüsse muss die Gesamtpartei unterrichtet werden, insbesondere der Bundesausschuss, die Landesvorstände und die bundesweiten Zusammenschlüsse. Die Information der einzelnen Mitglieder erfolgt durch die Öffentlichkeitsarbeit der Partei.[4]

Mitglieder

Die Mitglieder des im Mai 2010 gewählten Parteivorstandes sind in alphabetischer Reihenfolge:

Einzelnachweise

  1. Die Linke: § 18 der Bundessatzung
  2. Die Linke: § 19 der Bundessatzung
  3. Die Linke: 'Beschlüsse des Parteitages zur Satzungsänderung'
  4. Die Linke: § 20 der Bundessatzung

Weblinks


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