Adoption im Römischen Reich

Adoption im Römischen Reich
Kaiser Augustus, der bekannteste Adoptivsohn der römischen Geschichte

In der römischen Republik war Adoption (von lateinisch adoptio, Annahme an Kindes Statt) ein üblicher Vorgang, vor allem in der Oberschicht und bei den Senatoren.

Inhaltsverzeichnis

Gründe für eine Adoption

Da Rom von einer begrenzten Anzahl von Familien regiert wurde, gehörte zu den Pflichten eines jeden Senators, Söhne zu haben, die den Besitz übernehmen, den Familiennamen und die politische Tradition fortführen konnten. Allerdings war eine große Familie auch teurer Luxus. Töchter mussten mit passender Mitgift versehen, und Söhne durch politische Ämter des cursus honorum geschleust werden. Je höher der politische Status der Familie, um so höher die Kosten. Folglich begrenzten römische Familien die Zahl ihrer Kinder, vermieden es, mehr als drei zu haben. Die sechs Söhne und Töchter des Appius Claudius Pulcher (1. Jahrhundert v. Chr.) wurden zu dieser Zeit als finanzieller und politischer Suizid angesehen. Andererseits konnte eine kleine Kinderzahl auch die falsche Entscheidung sein: sie konnten sterben und Fehlen männlicher Nachkommen war immer ein Risiko. Für Familien mit zu vielen und solchen ganz ohne Söhne war die Adoption die einzige Lösung. Sogar der reiche Lucius Aemilius Paullus Macedonicus zögerte nicht, seine zwei ältesten Söhne zur Adoption freizugeben, den einen, Publius Aemilius Paullus, an die Scipionen (aus ihm wurde Publius Cornelius Scipio Aemilianus Africanus, der Sieger des Dritten Punischen Kriegs), den anderen, Quintus Aemilius Paullus, an Quintus Fabius Maximus Verrucosus (aus ihm wurde Quintus Fabius Maximus Aemilianus). Da allerdings seine anderen Söhne jung starben, ging mit ihm auch sein Familienname unter.

Adoptio und Adrogatio

Die Römer kannten zwei unterschiedliche rechtliche Vorgänge, die nach heutigen Verständnis als Adoption bezeichnet werden können: zum einen die adoptio, die den Adoptierten der väterlichen Gewalt (patria potestas) des Adoptierenden unterstellte; zum anderen die adrogatio, bei der dies nicht der Fall war.

Römisches Recht räumte dem pater familias die Befugnis ein, Personen, die seiner patria potestas unterstanden, also Kinder und zunächst auch Frauen und Freigelassene, zur adoptio freizugeben. Die Person, um die es ging, war üblicherweise der älteste Junge, der Gesundheit und Talent zeigte. Für kinderlose Familien war die adoptio teuer und riskant. Denn zwischen den Parteien floss Geld und die Zukunft der eigenen musste durch den Angehörigen einer fremden Familie sichergestellt werden. Die adoptio wurde zwischen Familien gleichen Sozialstatus' vereinbart, oft politischen Verbündeten oder Blutsverwandten. Sie wurde vor dem Praetor urbanus vollzogen, als dreimal durchzuführende mancipatio (lateinisch für Verkauf: die Person mit bestehender patria potestas, also üblicherweise der leibliche Vater, verkauft den zu Adoptierenden an die Person mit zukünftiger patria potestas, den Adoptivvater) und manumissio (lateinisch für Entlassung in die Freiheit); der Adoptivvater macht danach, um dem Zwölftafelgesetz zu entsprechen, vor Gericht seine Vaterschaft geltend (vindicatio, lateinisch für Rechtsanspruch): Si pater filium ter venumduit, liber a patre esto" (lat.: Wenn der Vater den Sohn dreimal verkauft hat, soll er frei vom Vater sein).

Die adrogatio hingegen war die Annahme einer Person an Kindes Statt, die keiner patria potestas mehr unterstand, anfangs ausschließlich erwachsene, frei geborene Männer, in der römischen Kaiserzeit dann auch Frauen und Freigelassene. Für die adrogatio war die Volksversammlung zuständig. Sie kam in den comitia tributa durch eine rogatio vor dem pontifex maximus zusammen (Aulus Gellius 5,19,9: adrogatio autem dicta, quia genus hoc in alienam familiam transitus per populi rogationem fit). Zugehörige Formel lautete: velitis iubeatis Quirites, ut Lucius Valerius Lucio Titio tam iure legeque filius siet, quanti ex eo patre matreque eius natus esset utique ei vitae necisque potestas in eum siet uti patri endo filio est? Haec uti dixi ita vos Quirites rogo.

Nach Einrichtung der comitia centuriata gerieten die comitia curiata in ihrer ursprünglichen Funktion zwar allmählich außer Gebrauch, bewahrten aber einerseits in der formellen Übertragung des imperium, die ausschließlich durch eine lex curiata möglich war, sowie andererseits in der Zeremonie der adrogatio die auch weiterhin lediglich in dieser Comitia getätigt wurde, über die Republik hinaus bis unter Augustus einen Schatten der alten Verfassung.

Der Adoptierte nahm den Namen des Adoptivvaters an, dem ein cognomen hinzugefügt wurde, das seinen ursprünglichen Familiennamen anzeigte: aus Aemilius wurde Aemilianus (siehe oben), aus Octavius wurde Octavianus (siehe unten). Er erwarb auch den Status des Adoptivvaters, das hieß, falls der Adoptierte aus einer patrizische Familie stammte, wurde er durch Adoption Plebejer und umgekehrt. Adoption wurde nicht verschwiegen oder als beschämend angesehen. Auch wurde nicht erwartet, dass der Adoptierte die Verbindungen zu seiner bisherigen Familie abbrach. Wie ein Ehevertrag war die Adoption ein Weg, interfamiliäre und politische Allianzen zu verstärken. Der Adoptierte war oft in der privilegierten Situation, die Beziehungen der ursprünglichen und der Adoptivfamilie nutzen zu können. Fast jede politisch tätige römische Familie machte Gebrauch davon.

Beispiele: die Julier und die Adoptivkaiser

Der wohl berühmteste adoptierte Mann in der Republik war Augustus; geboren als Gaius Octavius, wurde er von seinem Großonkel Gaius Iulius Caesar testamentarisch adoptiert und bekam den Namen Gaius Iulius Caesar – den üblichen Zusatz Octavianus schien er nicht geführt zu haben, auch wenn in der Literatur oft als Octavian bezeichnet. Allerdings ist die rechtliche Wirksamkeit (nicht jedoch die politische Bedeutung) dieser Adoption in der historischen und rechtsgeschichtlichen Forschung umstritten.[1]

Während der Kaiserzeit war Adoption der übliche Weg, den Thron ohne Gewaltanwendung zu besteigen. Während des 2. Jahrhunderts wurden die besten Thronfolger von Kaiser adoptiert, wodurch ihre Position legalisiert wurde. Kaiser wie Trajan, Hadrian oder Marcus Aurelius sind adoptierte Nachfolger, Adoptivkaiser.

Weiteres Beispiel ist Nero. Er war Sohn von Gnaeus Domitius Ahenobarbus und Agrippina Minor, einer Frau aus der kaiserlichen Familie, und wurde Lucius Domitius Ahenobarbus genannt. Im Jahr 49 heiratete seine Mutter den Kaiser Claudius und überzeugte ihn, Lucius zu adoptieren. Dieser bekam dann den Namen Tiberius Claudius Nero Domitianus und erbte den Thron im Jahr 54 als Nero.

Adoption erwies sich im Römischen Kaiserreich als flexibleres und durchführbareres Mittel, ordentliche Nachfolge sicherzustellen, als natürliche Nachfolge es sein konnte. Sie garantierte, dass vielversprechende Leute, oft mit nachgewiesenen Fähigkeiten, zu Nachfolgern in ein Amt ernannt werden konnte, das tatsächlich einer Militärdiktatur entsprach. Andererseits wurde die Nachfolge von Marcus Aurelius durch seine eigenen Sohn Commodus Wendepunkt zum Abstieg des Reichs.

Anmerkungen

  1. Jochen Bleicken, Augustus (2000), S. 35ff. u. S. 692ff. (plädiert für die Wirksamkeit), Dietmar Kienast, Augustus (1999), S. 6ff. (plädiert für die Wirksamkeit) sowie Klaus Bringmann, Augustus (2007), S. 256 (plädiert für die Wirksamkeit): „Wahrscheinlich ist, dass im ersten Jahrhundert v. Chr. kein Unterschied mehr zwischen der Adoption unter Lebenden und der Namensübertragung durch testamentarische Verfügung gemacht wurde.“ Dagegen vertritt Leonhard Schumacher in Oktavian und das Testament Caesars, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte (Romanistische Abteilung), 116, 1999, S. 49–70, die Ansicht, Octavian habe durch die Annahme des Testaments zunächst nur Caesars Vermögen geerbt und in die gens Iulia sei er erst 43 v. Chr. eingetreten, nach der Bestätigung der Adoption durch ein Kuriatsgesetz.

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