- Ernst I. (Sachsen-Altenburg)
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Ernst I. Friedrich Paul Georg Nikolaus von Sachsen-Altenburg (* 16. September 1826 in Hildburghausen; † 7. Februar 1908 in Altenburg) war von 1853 bis 1908 Herzog von Sachsen-Altenburg.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Erbprinz
Ernst war ein Sohn des Herzogs Georg von Sachsen-Altenburg und dessen Gemahlin Herzogin Marie zu Mecklenburg. Er studierte gemeinsam mit seinem Bruder Moritz seit 1840 an der Universität Jena. Er war Mitglied (IdC) der Corps Franconia Jena und Saxo-Borussia Heidelberg (1892).[1] Drei Jahre später setzte er seine Ausbildung in Lausanne fort. An seinem 18. Geburtstag erhielt Ernst das Großkreuz des Sachsen-Ernestinischen-Hausordens.
1845 begann Ernst seine militärische Ausbildung in Breslau und trat danach in preußische Dienste. Bei einem Besuch seiner Cousine Alexandra, lernte er Zar Alexander II. kennen, mit dem er sich anfreundete. Nachdem er seine Ausbildung an der Universität Leipzig endgültig abgeschlossen hatte, wurde der Erbprinz Premierleutnant im 1. preußischen Garderegiment zu Fuß in Potsdam. Kurz nach seiner Ernennung zum Major heiratete Ernst am 28. April 1853 in Dessau Prinzessin Agnes (1824–1897), Tochter des Herzogs Leopold I. von Anhalt-Dessau. Unter den Hochzeitsgästen befand sich auch König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen.
Herzog von Sachsen-Altenburg
Ernsts schwer erkrankter Vater hatte ihm am 28. Mai 1853 die Regierungsgeschäfte übertragen und starb am 3. August. Daraufhin trat Ernst I. die Herrschaft im Herzogtum Sachsen-Altenburg an. Kurz danach wurde Ernst vom bayerischen König, der Hubertusorden verliehen und bei einer Reise nach Berlin erhielt er vom preußischen König den Schwarzen Adlerorden.
Ernst trat politisch kaum in Erscheinung, liebte die Jagd, war aber sozialen Problemen des Landes gegenüber sehr aufgeschlossen. Er vereinfachte die Staatsverwaltung und Altenburg entwickelte sich unter seiner Regierung zu einer bedeutenden Industriestadt. Im Jahr 1868 regelte er in einem Vertrag den Grenzverlauf mit dem Fürstentum Reuß jüngere Linie. 1864 ließ er das Rathaus in Altenburg restaurieren, 1871 wurde das Hoftheater und zwei Jahre später das Landesmuseum eröffnet. Am 29. April 1873 wurden in einem Domänen-Fideikommiss die Eigentumsverhältnisse des Herzogshauses und des Staates neu geregelt. Von Zar Alexander II. erhielt er auf einer Reise nach St. Petersburg 1873 die Inhaberschaft über das 50. Infanterieregiments “Bialystok”. Der Herzog besuchte im Anschluss auch die Türkei und Österreich-Ungarn.
Ernst erließ am 9. Februar 1855 ein Militärgesetz, das den engen Anschluss an Preußen fundamentierte. Eine Woche später wurde er zum preußischen Generalmajor à la suite und vier Jahre darauf zum Generalleutnant ernannt. Am 30. März 1862 schloss er mit Berlin eine Militärkonvention und nahm ein Jahr später am Frankfurter Fürstentag nicht mehr teil. Bei Ausbruch des Deutschen Kriegs zwischen Preußen und Österreich schloss er, trotz der Sympathien vieler Wettiner für Österreich am 21. Juni 1866 ein Militärbündnis mit Preußen. Er erkannte darin unter anderem, den von Preußen aufgestellten Entwurf für die neue Bundesordnung an und erhielt dafür im Gegenzug die Garantie für die Unabhängigkeit und Integrität seines Territoriums. Das geforderte Altenburger Kontingent wurde allerdings nicht in Kriegshandlungen verwickelt. 1866 trat Sachsen-Altenburg dem Norddeutschen Bund bei und das Militärwesen wurde nach preußischem Vorbild reformiert.
Nach der vom Bundesrat beschlossenen Mobilmachung des Heeres für den Krieg gegen Frankreich am 15. Juli 1870, reiste Ernst zwei Tage später nach Berlin um Wilhelm I. seine Bündnistreue zu erklären. Er zog zusammen mit Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg-Schwerin als Kommandant der 17. und 22. Division gegen Frankreich. Er war auch Zeuge der Kaiserproklamation Wilhelms I. am 18. Januar 1871 im Spiegelsaal von Versailles. Der Herzog verheiratete 1873 seine einzige Tochter mit dem preußischen Prinzen Albrecht. Dem von Ernst so verehrten Kaiser Wilhelm I. ließ er 1891 in Altenburg ein Denkmal errichten.
Wie schon sein Vorgänger Friedrich hielt er sich gerne auf dem Jagdschloss Hummelshain auf, welches er, nach einem Brand 1872, durch den Architekten Ernst von Ihne 1880 bis 1885 im Stil der Neorenaissance umbauen ließ.
Nach einer ungewöhnlich langen Regierungszeit von 55 Jahren übernahm nach seinem Tod 1908 sein Neffe Ernst II. von Sachsen-Altenburg die Regentschaft. Herzog Ernst I. galt als enger Freund aller drei Deutschen Kaiser. Wilhelm II. bemerkte bei seinem Ableben: „Ich und mein Haus verlieren in dem Dahingeschiedenen einen wahren, aufrichtigen Freund, seine Landeskinder einen fürsorglichen Vater, das Reich einen treuen, erprobten Fürsten, der sein langes, reichgesegnetes Leben stets in den Dienst des Vaterlands gestellt.“
Nachkommen
Aus seiner Ehe hatte Ernst, neben einem im Säuglingsalter gestorbenen Sohn, eine Tochter:
- Marie (1854–1898)
- ∞ 1873 Prinz Albrecht von Preußen (1837–1906)
- Georg (*/† 1856)
Einzelnachweise
- ↑ Kösener Korps-Listen 1910, 124, 638; 120, 1299
Literatur
- Heinrich Ferdinand Schoeppl: Die Herzoge von Sachsen-Altenburg. Bozen 1917, Neudruck Altenburg 1992
Weblinks
- Ernst im Meyers Konversations-Lexikon auf peter-hug.ch
- http://www.foerderverein-schloss-hummelshain.de/der_herzog.htm
Vorgänger Amt Nachfolger Georg Herzog von Sachsen-Altenburg
1853–1908Ernst II. Kategorien:- Ernestiner
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