Ernst II. von Sachsen

Ernst II. von Sachsen
Ernst von Sachsen, Grabmal von Peter Vischer im Magdeburger Dom

Ernst von Sachsen / Ernst von Wettin (* 26. oder 27. Juni 1464; † 3. August 1513 in Halle) war Erzbischof von Magdeburg (1476–1513) und Administrator (Verwalter) von Halberstadt (1479–1513).

Inhaltsverzeichnis

Herkunft und Familie

Ernst wurde als drittes Kind des Kurfürsten Ernst von Sachsen (1441–1486) und seiner Frau Elisabeth von Bayern (1443–1484) geboren. Er stammte aus dem Geschlecht der Wettiner und war der jüngere Bruder des späteren sächsischen Kurfürsten Friedrich III. „der Weise“ (1486–1525). Während seinem Bruder die Nachfolge des Vaters bestimmt war, sollte die standesgemäße Versorgung von Ernst durch eine geistliche Laufbahn gesichert werden. Da die Besetzung von Bischofsstühlen mit Familienmitgliedern zudem der Machterweiterung der wettinischen Dynastie diente, wurden noch vor dem Tod des bisherigen Erzbischofs von Magdeburg, Johann von Simmern-Zweibrücken, mit dem Domkapitel erste schriftliche Verhandlungen über dessen Nachfolge aufgenommen.

Postulierung zum Erzbischof von Magdeburg

Nach dem Tod des Magdeburger Erzbischofs 1475, begannen intensive Verhandlungen über die Postulierung Ernsts. Der Vorschlag der Wettiner stieß jedoch zunächst im Domkapitel auf einigen Widerstand, da Ernst zu diesem Zeitpunkt erst 11 Jahre alt war. Dank des Einflusses der Wettiner gelang es im Januar 1476 die nötige Zweidrittelmehrheit für die Postulierung von Ernst zu gewinnen. Der Wettiner erfüllte jedoch keine der formal vom Kirchenrecht vorgeschriebenen Amtsvoraussetzungen (Mindestalter von 30 Jahren, Priesterweihe und wissenschaftliche Ausbildung). Daher musste für die Rechtsgültigkeit der Wahl eine päpstliche Dispens (amtliche Befreiung von einem Ver- oder Gebot) erlangt werden, die sich Papst Sixtus IV. (1414–1484) 1478 gegen eine hohe Summe abkaufen ließ. Erst die Dispens machte die Wahl rechtskräftig und Ernst wurde postulierter Erzbischof und Landesherr über das Erzbistum Magdeburg mit den nicht zusammenhängenden Gebieten um Magdeburg und Halle sowie dem Jüterboger Land.

Verhältnis zu Halle

Ein seit langem in Halle schwelender sozialer und politischer Konflikt zwischen den Gemeinheiten und Innungen (Handwerker) sowie den herrschenden Pfännern (Salzsiederpatriziat) bot die Chance, die Macht des Erzbischofs über die Stadt Halle an der Saale zu verstärken. Von den Beratern des Erzbischofs ermuntert wagten die Innungen im September 1478 den bewaffneten Aufstand gegen die Pfänner. Dabei öffneten sie den verbündeten erzbischöflichen Truppen das Stadttor und ermöglichten die Einnahme der Stadt. Diese Gelegenheit nutzten Ernsts Verwandte und Berater, um die Stadt dem Erzbischof zu unterwerfen. Deutlich wurde dies in der Regimentsordnung von 1479 und der Willkür von 1482, in denen die Rechte der Stadt beschnitten wurden. In diesem Zusammenhang wurde auch ab 1479 mit dem Bau der Moritzburg begonnen. Die nach dem Schutzheiligen des Magdeburger Erzbistums, St. Mauritius, benannte Burg diente als Zwingburg gegen die unterworfene Stadt, sowie nach 1503 als bevorzugte Residenz des Erzbischofs.

Verhältnis zu Halberstadt

Im Jahr der Unterwerfung Halles, musste 1479 der Bischof von Halberstadt Gebhard von Hoym auf Drängen des Domkapitels zurücktreten. Da Kurfürst Ernst von Sachsen dem Domkapitel als Gegenleistung einen großzügigen Schuldenerlass anbot, wurde sein inzwischen 13-jähriger Sohn Ernst nach kurzen Verhandlungen zum Administrator im Bistum Halberstadt gewählt. Die Übernahme eines weiteren Bistums stellte jedoch eine kirchenrechtlich verbotene Pfründen- oder Ämterhäufung dar. Daher begab sich Kurfürst Ernst 1480 persönlich nach Rom, um für seinen Sohn eine erneute päpstliche Dispens zu erhalten. Als in den folgenden Jahren ein Streit um die Besetzung des Gerichts zwischen Ernst und dem Rat von Halberstadt eskalierte, wurde die Stadt 1486 von erzbischöflichen Truppen belagert. Nachdem die Stadt schließlich nach vier Wochen kapitulieren musste, wurde Halberstadt, ähnlich wie Halle, der Herrschaft des Erzbischofs unterworfen.

Verhältnis zu Magdeburg

Auch das Verhältnis des Erzbischofs zu Magdeburg war vor allem durch Spannungen und Konflikte geprägt. Denn Magdeburg sah sich selbst als reichsunmittelbar, also nur dem Kaiser unterstellt, während Ernst sich als Herr der Stadt betrachtete. Bereits 1482 kam es zum Konflikt, als der Magdeburger Rat die Zahlung der »Reichstürkensteuer« an Ernst verweigerte und die Steuer als Zeichen der Unabhängigkeit direkt an den Kaiser entrichten wollte. Obwohl beide Seiten auch mit militärischen Mitteln drohten, wurde der Streit zunächst am Hof Kaiser Friedrichs III. (1415–1493) juristisch ausgetragen und zog sich dort in die Länge. Nach der Belagerung und militärischen Unterwerfung Halberstadts 1486 stimmte Magdeburg jedoch noch im selben Jahr einem Vergleich mit dem Erzbischof zu und gab den Anspruch auf Reichsunmittelbarkeit (zunächst) auf.

Judenvertreibung

Ein persönlicher Konflikt zwischen zwei Juden und zwei Franziskanern eskalierte durch öffentliche Aufrufe eines der Ordensbrüder zu Übergriffen gegen die Magdeburger Juden, bei denen ein Jude ermordet wurde. Der Magdeburger Rat unterstützte die Übergriffe und verhinderte deren Bestrafung durch den Möllenvogt (Richter), um durch diesen Konflikt die verschiedenen Gruppen der Stadt gegen den Schutzherrn der Juden, den Erzbischof, zu einen. Nachdem sich die Juden an den Erzbischof gewandt hatten, stellte sich dieser jedoch nicht auf deren Seite. Um sich der politischen Belastung zu entledigen, befahl Ernst stattdessen 1493 die Vertreibung der 150 bis 200 Mitglieder zählenden jüdischen Gemeinde aus dem Erzbistum.

Tod und Bestattung

Bereits seit 1503 traten bei Erzbischof Ernst erstmals Symptome auf, die auf eine Ansteckung mit der Syphilis schließen lassen. Es ist jedoch unklar, ob die Syphilis direkt zum Tod führte oder ob Ernst schließlich einer anderen Infektion erlag. Da er seinen nahen Tod vorhersah, legte er am 2. August 1513 die Beichte ab und starb am darauf folgenden Tag in seiner Residenz, der Moritzburg in Halle. Seinem Wunsch entsprechend wurde das Herz des Erzbischofs in der Maria-Magdalenen-Kapelle der Moritzburg beigesetzt. Der übrige Leichnam wurde dagegen nach Magdeburg überführt. Im dortigen Dom hatte Ernst bereits 1494 eine der Hl. Maria geweihte Kapelle gestiftet, deren Mittelpunkt eine 1495 gegossene prächtige Grabtumba aus Messing bildete. Er ordnete 1477 die Wiederaufnahme der 1363 eingestellten Bauarbeiten am Magdeburger Dom an und gilt daher als Vollender der größten jemals fertiggestellten gotischen Kathedrale des Mittelalters. In dieser Grablege wurde der Leichnam von Erzbischof Ernst schließlich am 10. August 1513 beigesetzt.

Literatur

  • Helmut Asmus, Manfred Wille: 1200 Jahre Magdeburg: Von der Kaiserpfalz zur Landeshauptstadt. Band 1: Die Jahre 805 bis 1631. Magdeburg 2000.
  • Fritz Backhaus: Judenfeindschaft und Judenvertreibung im Mittelalter: Zur Ausweisung der Juden im Mittelelbraum im 15. Jahrhundert. In: Otto Büsch, Klaus Zernach (Hrsg.): Jahrbuch für die Geschichte Mittel- und Ostdeutschlands, Band 36, Berlin 1987, S. 275–332.
  • Sven Hauschke: Die Grablege von Erzbischof Ernst von Wettin. In: Andreas Tacke (Hrsg.): Kontinuität und Zäsur: Ernst von Wettin und Albrecht von Brandenburg. Göttingen 2005, S. 232–249.
  • Jörg Rogge: Ernst von Sachsen. Erzbischof von Magdeburg und Administrator von Halberstadt (1476–1513). In: Werner Freitag (Hrsg.): Mitteldeutsche Lebensbilder. Menschen im späten Mittelalter. Köln / Weimar / Wien 2002, S. 27–68.
  • Michael Scholz: Residenz, Hof und Verwaltung der Erzbischöfe von Magdeburg in Halle in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Sigmaringen 1998.
  • Markus Leo Mock: Kunst unter Erzbischof Ernst von Magdeburg. Berlin 2007.
  • Berent Schwineköper: Ernst. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 4, Duncker & Humblot, Berlin 1959, S. 615.
  • Karl Janicke: Ernst. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 6, Duncker & Humblot, Leipzig 1877, S. 291–293.

Weblinks


Vorgänger Amt Nachfolger
Johann von Pfalz-Simmern Erzbischof von Magdeburg
1476–1513
Albrecht von Brandenburg


Vorgänger Amt Nachfolger
Gebhard von Hoym Bischof von Halberstadt
1480–1513
Albrecht von Brandenburg

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