- Föderalismuskommission
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Föderalismuskommissionen gab es in der bundesdeutschen Geschichte bisher dreimal:
- Die Unabhängige Föderalismuskommission bestand von 1991 bis 1992;
- die Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung von 2003 bis 2004;
- am 8. März 2007 konstituierte sich die Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (Föderalismuskommission II). (siehe auch: Föderalismusreform)
Die Aufgabenstellungen unterschieden sich jeweils voneinander.
Inhaltsverzeichnis
Unabhängige Föderalismuskommission (1991–1992)
Die sogenannte „Unabhängige Föderalismuskommission“ wurde nach einem Beschluss des Bundestages vom 20. Juni 1991 eingesetzt. Diese paritätisch von Mitgliedern des Bundestages und -rates besetzte Kommission mit insgesamt 31 Mitgliedern sollte Vorschläge machen, welche Bundeseinrichtungen in die neuen Bundesländer verlagert werden sollten. Vorsitzender war Dr. Bernhard Vogel.
Am 27. Mai 1992 gab die Kommission ihre Empfehlungen – die mit Zweidrittelmehrheit zu fassen waren, da es sich um Änderungen des Grundgesetzes handelte – ab. Insgesamt sollten 16 Behörden in die neuen Bundesländer verlegt werden.
Unter anderem
- Bundesarbeitsgericht von Kassel nach Erfurt;
- Bundesverwaltungsgericht von Berlin nach Leipzig;
- Umweltbundesamt von Berlin nach Dessau;
- 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs und die ihm zugeordnete Dienststelle des Generalbundesanwalts nach Leipzig.
- Schaffung von 3 Dienststellen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (jetzt Deutsche Rentenversicherung Bund) in den neuen Bundesländern (Gera, Stralsund, Brandenburg/Havel)
Neue Einrichtungen des Bundes sollten in den ostdeutschen Ländern angesiedelt werden.
Der Bundestag nahm die Beschlüsse am 26. Juni 1992 zustimmend zur Kenntnis.
Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung (2003–2004)
Als Föderalismuskommission wird in der Presse bündig die „Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung“ (Bundesstaatskommission) in Deutschland bezeichnet. Ihr Ziel war es, den Föderalismus in Deutschland und somit die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern zu reformieren. Hintergrund ist die komplizierte Zuständigkeit in der Gesetzgebung Deutschlands; diese Kompetenzverteilung führt dazu, dass ca. 60 % aller Bundesgesetze neben der Mehrheit im Bundestag auch die Zustimmung im Bundesrat erfordern. Die Föderalismuskommission sollte Vorschläge erarbeiten, wie die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern umverteilt werden können, um politische Entscheidungen schneller und effizienter zu ermöglichen und die politischen Verantwortlichkeiten auf beiden Regierungsebenen (Bundes- und Landesebene) klarer zu strukturieren.
Themen
Es werden die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und den Ländern, die Mitwirkungsrechte der Länder bei Bundesgesetzen und die Finanzbeziehungen untereinander auf den Prüfstand gestellt. In die Betrachtungen sollen auch erkennbare Weiterentwicklungen der Europäischen Union und die Auswirkungen auf die Kommunen einfließen.
Behandelt werden sollten auch die höchst problematischen Fragen der Neugliederung der Länder und der Finanzverfassung.
Mitglieder und Vertreter
Stimmberechtigt
Die Kommission hatte 32 stimmberechtigte Mitglieder, jeweils 16 Mitglieder des Bundestags (8 SPD-Abgeordnete, 6 CDU, 1 Grüne, 1 FDP) und 16 Mitglieder des Bundesrats (Ministerpräsidenten bzw. Regierende Bürgermeister oder von ihnen beauftragte Stellvertreter).
Vorsitzende der Kommission waren Edmund Stoiber, Ministerpräsident des Freistaats Bayern (und CSU-Vorsitzender) als Vertreter der Länderseite, und Franz Müntefering, Chef der SPD-Bundestagsfraktion (und Bundesvorsitzender der SPD) als Vertreter des Bundes. Die Entscheidung für die Einsetzung von zwei gleichberechtigten Vorsitzenden erfolgte, um die „Gleichgewichtigkeit beider Bänke“ zu betonen.
Nicht stimmberechtigt
Beratende Mitglieder der Bundesregierung waren Brigitte Zypries (Justizministerium), Hans Eichel (Finanzministerium), Renate Künast (Verbraucherschutzministerium), sowie Frank-Walter Steinmeier (Chef des Bundeskanzleramts).
Des Weiteren gehören der Kommission 6 Vertreter der Landtage und 3 Mitglieder der Kommunalen Spitzenverbände an, sowie 12 Hochschullehrer als Sachverständige.
Verlauf
Die konstituierende Sitzung des Gremiums war am 7. November 2003. Die Föderalismuskommission tagte danach regelmäßig und orientierte sich dabei an den Sitzungen des Bundesrates (zu denen die Mitglieder aus den Ländern meist ohnehin in Berlin waren). Insgesamt gab es 11 Sitzungen. Einzelaspekte wurden in 7 Projekt- und 2 Arbeitsgruppen diskutiert.
Der Zeitplan sah vor, dass die Kommission am 17. Dezember 2004 ihre Ergebnisse vorstellt. Wäre die Kommission dabei zur Auffassung gekommen, dass zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung Änderungen im Grundgesetz nötig seien, so hätte sie den Auftrag gehabt, konkrete Vorschläge Bundestag und Bundesrat zur weiteren Befassung vorzulegen.
Wenige Wochen vor diesem Termin äußerten sich Teilnehmer der Kommission kritisch über Erfolgschancen, da die notwendigen verfassungsändernden Mehrheiten (2/3) nicht sicher seien; als hochproblematisch erweise sich unter anderem der Bereich der Hochschulpolitik.
Am 17. Dezember 2004 wurde verkündet, dass die Gespräche gescheitert seien. Als Hauptkonflikt hatte sich die Bildungspolitik erwiesen. Konkret erwies sich die Formulierung der Gemeinschaftsaufgabe „Bildungsplanung“ nach Art. 91b GG als unvereinbar. Während die Länderseite auf einer Vollkompetenz im Bereich der Bildung und daher auf einer Streichung der Formulierung bestand, argumentierte die Seite der Bundesvertreter, dass vor dem Hintergrund des grundgesetzlich verankerten Ziels der „Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen“ diese Mitgestaltungsmöglichkeit beibehalten werden sollte. Teilweise wird jedoch auch behauptet, Grund für das Scheitern wäre das „politische System an sich“ gewesen. Denn schließlich hatte man bei dem Vorhaben die gleiche Situation, wie wenn man bei der Trockenlegung eines Teichs die Frösche fragen würde. Letztendlich muss nämlich jeder der Akteure Macht abgeben. Einige Politiker konnten sich nämlich gerade durch die Möglichkeit der Mitsprache, die ihnen die hohe Politikverflechtung gab, profilieren. Auch bei einer Reföderalisierung der Landtage bekommen nicht die Ministerpräsidenten mehr Macht, sondern ausschließlich die Landtage. Von manchen Seiten wird auch der Mangel an „überzeugten Föderalisten“ in der Bundesrepublik beklagt.
Die Politiker warfen sich gegenseitig vor, für das Scheitern verantwortlich zu sein. Wegen der Dringlichkeit des Umbaus des Föderalismus zeigte sich allenthalben Bestürzung, u.a. im gesamten Spektrum der Presse und von verschiedenen Experten; eventuell soll jedoch ab 2005 auf Grundlage der Ergebnisse der Kommission weitergearbeitet werden. Ein Vermittlungsgespräch beim Bundespräsidenten im Januar 2005 brachte jedoch keinen Erfolg.
In den Koalitionsgesprächen nach der Bundestagswahl 2005 wurde das Thema wieder aufgegriffen. Nach weiteren Sitzungsrunden im Jahr 2006 einigten sich Bund, Länder und die Koalitionsparteien auf eine Gesetzesvorlage zur Föderalismusreform. Bundestag und Bundesrat stimmten der bisher umfangreichsten Änderung des Grundgesetzes mit der nötigen Zweidrittelmehrheit zu. Am 1. September 2006 ist das Gesetzeswerk in Kraft getreten. Die Reform der staatlichen Finanzverfassung wurde dabei zunächst ausgeklammert und soll erst in einem weiteren Schritt beschlossen werden.
Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (Föderalismuskommission II – 2007-2009)
Themen
Bei der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen geht es um drei Themenkomplexe aus dem Bereich der Finanzverfassung:
- Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern: Steuerrechtliche Fragen, insbesondere zur Aufteilung von Steuereinnahmen sowie die Kompetenz des Bundes, Gesetze zu beschließen, deren finanzielle Folgen die Länder und Kommunen zu tragen haben.
- Länderfinanzausgleich: Hier geht es um ein Umverteilungsvolumen von 30 Milliarden Euro zwischen reichen und armen Bundesländern.
- Verfahren, um die Verschuldung der öffentlichen Haushalte zu begrenzen
Mitglieder
Die Föderalismuskommission II hat 32 stimmberechtigte Mitglieder, jeweils 16 Mitglieder des Bundestags (6 SPD-Abgeordnete, 6 CDU, 2 FDP, 1 Grüne, 1 Die Linke) und 16 Mitglieder des Bundesrats (Ministerpräsidenten bzw. Regierende Bürgermeister oder von ihnen beauftragte Minister). Vorsitzende sind Dr. Peter Struck für den Bundestag und der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger für den Bundesrat.
Weiterhin gehören der Kommission vier Vertreter der Landtage mit Antrags- und Rederecht (jedoch nicht stimmberechtigt) sowie drei Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände an.
Insgesamt besteht die Kommission aus 36 Männern und 3 Frauen.
Verlauf und Zeitplan
Die konstituierende Sitzung fand am 8. März 2007 statt. Weitere Sitzungen sind für den 29. März 2007 vorgesehen, am 22. Juni 2007 wird eine Sachverständigenanhörung stattfinden sowie am 13. und 14. September 2007 eine Klausurtagung. Die Kommission hat ihre Arbeit im März 2009 abgeschlossen.
Siehe auch
- Föderalismus in Deutschland
- Föderalismusreform
- Neugliederung
- Politisches System Deutschlands
- Föderalismus
Weblinks
- Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung
- Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 13-14/2005) Föderalismus
- Aus Politik und Zeitgeschichte (B 29-30/2003) Föderalismus
- Occasional Paper des Europäischen Zentrums für Föderalismus-Forschung
- FAZ-Themen-Seite zur Föderalismusreform
- Überblick: Die Föderalismusreform („Tagesspiegel“, 27. Juni 2006)
- Michael Naumann:Die kalte Revolution in Die Zeit online 2. März 2006
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