- Gustav Adolf Steengracht von Moyland
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Gustav Adolf Steengracht von Moyland (* 15. November 1902 in Moyland/Kreis Kleve; † 7. Juli 1969 auf Schloss Moyland) war ein deutscher Diplomat und nationalsozialistischer Politiker.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Steengracht, dessen Vater Rittergutsbesitzer war, studierte nach landwirtschaftlichen Tätigkeiten Rechtswissenschaft, Agrarwissenschaft und Volkswirtschaft. Nach Abschluss des Studiums promovierte er zum Dr. jur..[1] Steengracht trat 1933 der NSDAP und der SA bei und wurde im selben Jahr NS-Kreisbauernführer von Kleve. 1936 bis 1938 war er an der Deutschen Botschaft London für die Dienststelle Ribbentrop tätig. Im Oktober 1938 trat er als Legationssekretär seinen Dienst im Auswärtigen Amt an. Von 1940 bis 1943 arbeitete er im Persönlichen Stab des Reichsaußenministers Joachim von Ribbentrop, ab 1941 als Stellvertretender Chefadjutant. Am 31. März 1943 wurde er Nachfolger des bisherigen Staatssekretärs Ernst von Weizsäcker und blieb bis zum Kriegsende im Amt. Damit amtierte er als letzter Staatssekretär des Auswärtigen Amts in der NS-Zeit. Steengracht hatte zuletzt den Rang eines SA-Brigadeführers.
Nach seiner Festnahme im Mai 1946 wurde Steengracht während der Nürnberger Prozesse im Wilhelmstraßen-Prozess angeklagt und als Kriegsverbrecher im April 1949 zu sieben Jahren Haft verurteilt. Er wurde u.a. für schuldig befunden, die Behandlung der im Auftrag der britischen Regierung erfolgten diplomatische Anfrage des Schweizer Gesandten Peter Anton Feldscher vom 12. Mai 1943 beim Auswärtigen Amt, ob Bereitschaft bestünde, 5000 jüdische Kinder aus dem deutschen Herrschaftsbereich nach Palästina ausreisen zu lassen, die amtsintern als Feldscher-Aktion bezeichnet wurde, wissentlich so lange verschleppt zu haben, bis eine Rettung der Kinder unmöglich war.[2] Wegen einer Amnestie wurde er jedoch nach einigen Monaten bereits Ende Januar 1950 aus dem Kriegsverbrechergefängnis Landsberg entlassen. Anschließend lebte er auf Schloss Moyland.[1]
Die Titulierung „Baron“ (Freiherr) ist insoweit nicht richtig, dass Gustav Adolf Steengracht kein Baron war. Sein Vater Nicolaas Adriaan Steengracht van Moyland (1834-1906) erhielt mit dem Königlichen Beschluss vom 19. Dezember 1888 den (niederländischen) Titel Baron bei Erstgeburt. Baron Nicolaas Johan wurde 1902 in Preußen naturalisiert. Nach niederländischem Adelsrecht vererbte der Titel Baron auf seinen ältesten Sohn, Baron Hendrik (1869-1932) und nachher auf seinen Enkel Baron Henry Adolf Adriaan Gustav (1905-1977) und Urenkel Baron Henry Nicolaas Antony Westrouw Nigel (geboren 1930).
Der jüngere Sohn Gustav Adolf führte auf Grund seiner Geburtsurkunde nach 1919 den Geschlechtsnamen „Baron Steengracht van Moyland“. Sowohl Gustav Adolf als auch seine Kinder und weitere Nachkommen sind nur berechtigt das niederländische Adelsprädikat „jonkheer“ bzw. „jonkvrouw“ zu führen.
Er war seit 1923 Mitglied des Corps Borussia Bonn.
Literatur
- Eckart Conze, Norbert Frei, Peter Hayes und Moshe Zimmermann: Das Amt und die Vergangenheit. Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik, Karl Blessing Verlag, München 2010, ISBN 3-89667-430-7, ISBN 978-3-89667-430-2 (auch Schriftenreihe, Bd. 1117 der Bundeszentrale für politische Bildung. Bonn 2011)
- Chronik Schloss Moyland. Stephan de Lange und B.o.s.s. Druck und Medien, Kleve 2001 (in dieser Chronik weitere Quellenhinweise)
- Nederland's Adelsboek 1986"
- Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Fischer, Frankfurt am Main 2007. ISBN 978-3-596-16048-8. (Aktualisierte 2. Auflage)
- Hermann Weiß (Hrsg.): Biographisches Lexikon zum Dritten Reich, Fischer-Verlag, Frankfurt am Main, 1998, ISBN 3-10-091052-4
Weblinks
- Literatur von und über Gustav Adolf Steengracht von Moyland im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Biographie über Gustav Adolf Steengracht von Moyland
Einzelnachweise
- ↑ a b Hermann Weiß (Hrsg.): Biographisches Lexikon zum Dritten Reich, Frankfurt am Main, 1998, S. 441f.
- ↑ Sebastian Weitkamp: Braune Diplomaten. Horst Wagner und Eberhard von Thadden als Funktionäre der „Endlösung“ . J.H.W. Dietz. Bonn 2008. ISBN 978-3-8012-4178-0, S. 230; das Urteil ist abgedruckt in: Das Urteil im Wilhelmstraßen-Prozess. Der amtliche Wortlaut der Entscheidung im Fall Nr.11 des Nürnberger Militärtribunals gegen von Weizsäcker und andere, mit abweichender Urteilsbegründung, Berichtigungsbeschlüssen, den grundlegenden Gesetzesbestimmungen, einem Verzeichnis der Gerichtspersonen und Zeugen. Einführungen von Robert M. W. Kempner und Carl Haensel. Alfons Bürger Verlag. Schwäbisch Gmünd 1950, S. 101-104.
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