- Hans Herbert von Arnim
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Hans Herbert von Arnim (* 16. November 1939 in Darmstadt) ist ein deutscher Verfassungsrechtler und Parteienkritiker, Mitglied des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und Leiter der Sektion I (Modernisierung von Staat und Verwaltung) am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung. Er veröffentlichte verschiedene Bücher zu Grundfragen von Staat und Gesellschaft.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Nach dem Studium der Rechts- und der Wirtschaftswissenschaften, das er 1967 mit dem juristischen Staatsexamen bzw. 1966 dem Diplom in Volkswirtschaftslehre abschloss, promovierte er 1969 über Die Verfallbarkeit von betrieblichen Ruhegeldanwartschaften in Heidelberg. Von 1968 bis 1978 war Arnim Leiter des Karl-Bräuer-Instituts des Bundes der Steuerzahler in Wiesbaden. 1976 habilitierte er sich mit der Schrift Gemeinwohl und Gruppeninteressen. Die Durchsetzungsschwäche allgemeiner Interessen in der pluralistischen Demokratie. Ein Beitrag zu verfassungsrechtlichen Grundfragen der Wirtschaftsordnung für Staats- und Verwaltungsrecht, Finanz- und Steuerrecht an der Universität Regensburg.
1978 nahm Arnim eine Professur in Marburg an. Seit 1981 hatte er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Kommunalrecht, Haushaltsrecht und Verfassungslehre in Speyer inne. 1988 erhielt er einen Ruf auf den Lehrstuhl für Staatslehre und Politik an der Universität Göttingen, den er aber ablehnte. Von 1993 bis 1996 war er zudem Mitglied des Verfassungsgerichts Brandenburg sowie von 1993 bis 1995 Rektor der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. In den Jahren 2000 und 2001 war Arnim als Gastprofessor an der Medizinischen Universität Lübeck tätig; er ist seit dem 1. April 2005 im Ruhestand.
Seit den 1980er Jahren ist von Arnim vor allem als Parteienkritiker in Erscheinung getreten, der in einer Reihe populärwissenschaftlicher Publikationen und Beiträgen eine Instrumentalisierung des Staates durch die „politische Klasse“ für ihre Zwecke konstatiert und mehr direkte Demokratie in der Form von Volksbegehren und Volksentscheiden fordert.[1] Mit 30 weiteren Verfassungsrechtlern legte von Arnim 2010 Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Europawahl 2009 ein. Darin kritisiert er die Fünf-Prozent-Hürde bei der Wahl zum Europäischen Parlament als verfassungswidrig, weil damit Wählerstimmen nicht berücksichtigt würden.[2] Das Bundesverfassungsgericht entschied am 09.11.2011 zugunsten dieser Klage und stufte die in Deutschland geltende Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ein.[3]
Veröffentlichungen
- Staat ohne Diener: was schert die Politiker das Wohl des Volkes., Kindler, München 1993
- Demokratie ohne Volk: Plädoyer gegen Staatsversagen, Machtmißbrauch und Politikverdrossenheit Droemersche Verlagsanstalt Th. Knaur Nachf., München 1993
- Fetter Bauch regiert nicht gern. Die politische Klasse – selbstbezogen und abgehoben., Kindler, München 1997
- Das Europa-Komplott. Wie EU-Funktionäre unsere Demokratie verscherbeln. Hanser Verlag, München 2006 (4. Aufl.)
- Das System. Die Machenschaften der Macht. Droemer Verlag, München 2001
- Korruption. Netzwerke in Politik, Ämtern und Wirtschaft. Knaur Verlag, München 2003
- Die EU-Verordnung über die Parteienfinanzierung. LIT-Verlag, Münster September 2004
- Die Deutschlandakte. Was Politiker und Wirtschaftsbosse unserem Land antun. C.Bertelsmann Verlag, München 2008
- Volksparteien ohne Volk. Das Versagen der Demokratie. C.Bertelsmann Verlag, München 2009
Weblinks
Wikiquote: Hans Herbert von Arnim – Zitate- Literatur von und über Hans Herbert von Arnim im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Homepage bei der DHV Speyer mit ausführlicher Publikationsliste
Einzelnachweise
- ↑ Hans Herbert von Arnim: Staat ohne Diener. Was schert die Politiker das Wohl des Volkes? München 1993, S. 337; Hans-Herbert von Arnim: Vom schönen Schein der Demokratie. Politik ohne Verantwortung, am Volk vorbei. München 2000, S. 272ff.
- ↑ Wahl angefochten. In: Der Spiegel 37/2010 (13. September 2010)
- ↑ Fünfprozentklausel bei Europawahl ist verfassungswidrig. In: Spiegel Online vom 08. November 2011
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