- Heermeister
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Der magister militum (Heermeister) war in der spätantiken römischen Armee in der Zeit zwischen Konstantin I. und Herakleios die Bezeichnung für den Oberbefehlshaber eines Verbandes des beweglichen Feldheeres.
Inhaltsverzeichnis
Entstehung und Funktion
Entstanden war dieser neue Titel, als man den praefectus praetorio um 312 seiner militärischen Kompetenzen entbunden, ihn mit zivilen Verwaltungsaufgaben betraut und dadurch seine Macht eingeschränkt hatte. Ursprünglich gab es je einen magister militum für
- die Infanterie (magister peditum) und
- die Reiterei (magister equitum),
bevor diese Funktionen unter einem einzigen magister militum bzw. einen magister utriusque militiae zusammengefasst wurden.
Seit Constantius II. wurden für die jeweiligen regionalen Heeresteile separate magistri militum eingesetzt:
- per Gallias,
- per Italiam,
- per Illyricum,
- per Orientem und
- per Thracias,
dazu zwei magistri militum praesentales als Kommandeure der Hofarmeen (palatini). Etwa seit dieser Zeit gehörte das Amt des Heermeisters zu den höchsten Stellungen im Imperium Romanum.
Im Oströmischen Reich wurden noch unter Kaiser Justinian I. weitere Militärprovinzen mit entsprechenden magistri militum geschaffen:
- der magister militum per Armeniam (teilweise auf dem Gebiet des magister militum per Orientem),
- der magister militum per Africam (im oströmischen Nordafrika) sowie
- der magister militum Spaniae (im oströmischen Gebiet Spaniens).
Unter gewissen Umständen wurden den östlichen Heermeistern Sondervollmachten (στρατηγòς αὐτοκράτωρ) eingeräumt, mit denen sie Entscheidungen faktisch unmittelbar und im Namen des Kaisers treffen konnten. Vereinzelt wurde den magistri militum auch die Kontrolle über die zivile Verwaltung übertragen. Mit einiger Berechtigung können daher die magistri militum als Vorstufe der Exarchen angesehen werden, auch wenn den Ersteren nur in Ausnahmefällen zivile Gewalt übertragen wurde.
Neben bzw. unter den eigentlichen obersten Heermeistern existierten zahlreiche magistri militum vacantes (Singular: vacans), die kein Regionalkommando innehatten, sondern die Befehlsgewalt über kleinere bis mittlere Verbände des Feldheeres ausübten.
Entwicklung
Der ranghöchste magister militum wurde ab dem 5. Jahrhundert endgültig zum Regenten und Oberbefehlshaber in der westlichen Reichshälfte. Bereits ab der zweiten Hälfte des 4. Jahrhunderts gewannen die Heermeister einen folgenschweren Einfluss auf die Politik (siehe etwa Arbogast der Ältere, Aëtius und Ricimer), auch wenn sich viele von ihnen weiter loyal zum regierenden Kaiser verhielten (wie etwa Bauto oder Stilicho). In Ostrom gelang es sehr viel besser, auch mächtige Heermeister wie Belisar unter Kontrolle zu halten. Nach dem Ende des weströmischen Kaisertums verlieh der oströmische Kaiser den Heermeistertitel auch an einige germanische Könige, etwa an die der Burgunden. Das Amt, das hauptsächlich von Männern barbarischer Abstammung bekleidet wurde, bestand im Osten noch während der gesamten Spätantike fort, verschwand dann aber im Laufe des 7. Jahrhunderts in der oströmischen Armee, als die bislang von den Heermeistern Thrakiens, Armeniens und des Orients befehligten Verbände von den Grenzen abgezogen wurden und in ihren neuen kleinasiatischen Aufstellungsräumen die Streitkräfte der neuen mittelbyzantinischen Themenordnung bildeten.
Magistri militum (in Auswahl)
Siehe auch: Liste der römischen Heermeister
- Flavius Theodosius
- Merobaudes
- Bauto
- Arbogast der Ältere
- Flavius Saturninus
- Stilicho
- Fravitta
- Flavius Felix
- Aëtius
- Avitus
- Aegidius
- Ricimer
- Aspar
- Vitalian
- Hypatius
- Sittas
- Belisar
- Germanus
- Amalafrid
- Justinian (nicht mit dem gleichnamigen Kaiser zu verwechseln, der allerdings vor seiner Thronbesteigung ebenfalls Heermeister war)
- Johannes Troglita
- Herakleios der Ältere
- Philippikos
Literatur
- Alexander Demandt: Magister militum. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band Suppl. XII, Stuttgart 1970, Sp. 553–790. (Grundlegend bezüglich der Heermeister bis zum Ende des 5. Jahrhunderts.)
- Wilhelm Enßlin: Zum Heermeisteramt des spätrömischen Reiches. Teil I: Die Titulatur der magistri militum bis auf Theodosius I. In: Klio 23, 1930, S. 306–325; Teil II: Die magistri militum des 4. Jahrhunderts. In: Klio 24, 1931, S. 102–147; Teil III: Der magister utriusque militiae et patricius des 5. Jahrhunderts. In: Klio 24, 1931, S. 467–502.
- Arnold Hugh Martin Jones, John R. Martindale, John Morris: The Prosopography of the Later Roman Empire. Drei Teile in vier Bänden, Cambridge 1971–92.
Ämter im Römischen ReichÄmter des Cursus honorum: Quästur | Volkstribunat | Ädilität | Prätur | Konsulat | Zensur
Außerordentliche Ämter: Decemviri | Triumviri | Interrex | Magister equitum | Diktator
Weitere Ämter und Ehrentitel: Vigintisexviri | Tribunus militum | Praefectus | Legatus | Magister militum | Dux | Vicarius | Pontifex Maximus | Imperator | Princeps senatus | Augustus | Caesar
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