Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)

Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)

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Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
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Motto per aspera ad astra
Gründung 1994
Ort Rothenburg/Oberlausitz
Bundesland Sachsen
Staat Deutschland
Prorektor Kriminaldirektor Ralph Berthel
Website www.polizei.sachsen.de/fhpol

Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) ist eine interne Fachhochschule der sächsischen Polizei in Rothenburg/Oberlausitz. Sie wurde am 1. Oktober 1994 mit Unterzeichnung der Gründungsurkunde formal gegründet. Pro Jahr werden ca. 120-150 Studentinnen und Studenten für den gehobenen Polizeivollzugsdienst ausgebildet. Den größten Teil der Studenten (75%) stellen Aufstiegsbeamte. Etwa ein Viertel der Studenten sind Seiteneinsteiger, die in einer 6-monatigen Vorausbildung auf das Polizeistudium vorbereitet werden. Ein Viertel der Studierenden sind Frauen. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums erfolgt die Ernennung zum/r Polizei- bzw. Kriminalkommissar/in. Außerdem wird jährlich eine geringe Anzahl ausgewählter Beamte des gehobenen Dienstes der Sächsischen Polizei als Anwärter für ein Studium zum höheren Dienst an der Deutschen Hochschule der Polizei in vorbereitenden Lehrgängen ausgebildet.

Inhaltsverzeichnis

Studienvoraussetzungen

Voraussetzungen für das Studium sind die allgemeine oder fachgebundene (Fach-)Hochschulreife, körperliche und gesundheitliche Eignung, ein Höchstalter von 31 Jahren und das Bestehen des mehrgliedrigen Auswahlverfahrens.

Historie

Bereits im Jahre 1991 erfolgte eine Entscheidung des sächsischen Kabinetts zur Errichtung einer Fachhochschule für Polizei im Freistaat Sachsen. Im Mai 1992 begann die Arbeit des Aufbaustabes der Fachhochschule an der Landes-Polizeischule Sachsen (LPS) in Bautzen. Der erste Ausbildungslehrgang begann im Juni des Jahres 1992 in Bautzen mit der Ausbildung. Erst 1994 wurde mit Baumaßnahmen am Gebäude des ehemaligen Fliegerausbildungsgeschwaders 15 des Kommandos Luftstreitkräfte/Luftverteidigung (LSK/LV) der NVA der DDR für die zukünftige Fachhochschule begonnen. Mit dem Sächsischen Polizeifachhochschulgesetz (SächsPolFHG) vom 24. Mai 1994 erhielt die Einrichtung ihre rechtliche Grundlage, woraufhin am 4. Oktober 1992 die ersten Studenten ihr Studium in Rothenburg begannen, welches sie im September 1997 abschlossen. Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung der Sächsischen Verwaltung kommt es zur Namensänderung in "Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)". Mit Beginn des 17. Studienganges im Oktober 2010 führte die Hochschule den im Rahmen der auch von Deutschland unterzeichneten Erklärung von Bologna einen neuen, modularen Studiengang ein, der nach dreijähriger Ausbildung mit dem Titel "Bachelor of Arts B. A." abschließt.

Fachbereiche

Die Ausbildung zu Grundlagen der freien Wirtschaft und modernem Haushalt wird eng verbunden mit Fragen der Polizeiarbeit.

Die Studierenden müssen obligatorisch eine der folgenden Sprachen belegen: Englisch, Polnisch, Tschechisch, Russisch. Darüber hinaus sind Sprachpraktika (auf eigene Kosten) in diesen Ländern möglich. Formal wird auch Sorbisch als Fremdsprache angeboten. Aus verschiedenen Gründen kam es aber noch nie zur Sprachausbildung in Sorbisch.

Im Rahmen der Ausbildung führen die Studenten verschiedene Praktika zumeist bei Behörden (Justiz, Zoll und Bundespolizei) durch.

Auslandsbeziehungen

Die Hochschule unterhält Auslandsbeziehungen zu folgenden Einrichtungen

Siehe auch

Weblinks


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