Josef Jarolin

Josef Jarolin

Josef Jarolin (* 6. März 1904; † 28. Mai 1946 in Landsberg am Lech) war als SS-Obersturmführer Schutzhaftlagerführer im Konzentrationslager Dachau und Lagerführer des Dachauer Außenlagers Allach.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Jarolin war seit 1923 Berufssoldat und trat der SS 1935 bei.[1] Nach einem Jahr, in dem er als Wache in Berlin eingesetzt wurde, wurde er ins KZ Sachsenhausen versetzt. Am 1. September 1938 wechselte er in das KZ Dachau, wo er ab 1940 als Rapportführer eingesetzt wurde. Im Dezember 1941 stieg er zum Dritten Schutzhaftlagerführer unter dem Ersten Schutzhaftlagerführer SS-Obersturmführer Franz Hofmann auf. Im März 1943 wurde Jarolin Lagerführer des Dachauer Außenlagers Allach beim BMW-Werk II, in dem er ein „brutales Willkürregiment“[2] führte. Jarolin war verheiratet, die Ehe blieb kinderlos.

Nach Kriegsende war Jarolin ab dem 15. November 1945 zusammen mit weiteren 39 Angehörigen des Lagerpersonals Angeklagter im Dachauer Hauptprozess. Die Anklage vor dem amerikanischen Militärgericht lautete auf „Verletzung der Gesetze und Gebräuche des Krieges“, gleichermaßen gegen Zivilpersonen wie gegen Kriegsgefangene. Innerhalb der Anklage spielte der Begriff des „Common Design“,[3] des gemeinsamen Vorhabens eines Verbrechens, eine zentrale Rolle: Nicht allein die individuellen Taten des KZ-Personals wurden als verbrecherisch angesehen, sondern das System der Konzentrationslager an sich. Im Zuge der Vorermittlungen hatte es sich als schwierig erwiesen, einzelne Verbrechen den jeweiligen Angeklagten zuzuordnen, da die KZ-Häftlinge nur zum Teil überlebten, ihren Aussagen infolge der Traumatisierung die notwendige Präzision fehlte oder sie die Namen der Täter nur teilweise kannten.

Laut Aussagen ehemaliger Häftlinge hatte Jarolin im Verwaltungsgebäude des Konzentrationslagers Dachau häufig Gefangene bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen.[4] Den Angaben der Häftlinge zufolge war er zudem am 1. Juli 1942 anwesend, als zwölf Häftlinge durch Pfahlhängen bestraft wurden. Dabei habe Jarolin das Höherhängen der Gefangenen angeordnet, da deren Schuhe den Boden berührten. In einem handschriftlichen, vor Prozessbeginn entstandenen Affidavit gab Jarolin an, zwischen Mai und Dezember 1941 bei 150 Verhören Gefangene festgebunden und mit einem Ochsenziemer geschlagen zu haben.[5] Zwischen Juli und September sei er an der Hinrichtung von etwa 700 sowjetischen Kriegsgefangenen beteiligt gewesen; er habe dabei dem Hinrichtungskommando die Befehle erteilt und in 30 bis 40 Fällen selbst Gefangene erschossen. Im April 1942 war Jarolin seinen Angaben zufolge an der Auswahl von Häftlingen beteiligt, an denen der KZ-Arzt Sigmund Rascher in Dachau Menschenversuche durchführte. Danach sei er auch bei Raschers Versuchen anwesend gewesen. Zudem gab Jarolin an, ab Dezember 1942 in Dachau und auch nach seiner Versetzung nach Allach beim Vollzug der Prügelstrafe und des Pfahlhängens anwesend gewesen zu sein.

Jarolin wurde am 13. Dezember 1945 ebenso wie 35 weitere Angeklagte des Dachau-Hauptprozesses von einem amerikanischen Militärgericht wegen Kriegsverbrechen zum Tod durch den Strang verurteilt. Beim Urteil wurden als individuelle Exzesstaten bei Jarolin das Schlagen und Treten von Häftlingen auch während Verhören sowie die Tötung von drei Häftlingen berücksichtigt.[6] Das Urteil wurde am 5. April 1946 vom Oberbefehlshaber der amerikanischen Streitkräfte in Europa bestätigt, dem hierzu eine entsprechende Empfehlung durch ein „Review Board“ der Armee vorlag.[7] Jarolin wurde am 28. Mai 1946 im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg gehängt.

Einzelnachweise

  1. Zum Lebenslauf Review (pdf, 40 MB), S. 90.
  2. Constanze Werner: Kriegswirtschaft und Zwangsarbeit bei BMW. Im Auftrag von MTU Aero Engines und BMW Group. Oldenbourg, München 2006, ISBN 3-486-57792-1, S. 234.
  3. Zu „Common Design“: Robert Sigel: Im Interesse der Gerechtigkeit. Die Dachauer Kriegsverbrecherprozesse 1945-1948. Campus-Verlag, Frankfurt 1992, ISBN 3-593-34641-9, S. 42ff.
  4. Zusammenfassung der Zeugenaussagen im Review (pdf, 40 MB), S. 22, 145.
  5. Auszug aus dem Affidavit in englischer Übersetzung: Review (pdf, 40 MB), S. 23f.
  6. Lessing, Prozess, S. 320.
  7. Zusammenfassung des Reviews zu Jarolin: Review (pdf, 40 MB), S. 145. Ebenda, S. 164, die Empfehlung, im Fall von Jarolin die Todesstrafe beizubehalten.

Literatur

  • Holger Lessing: Der erste Dachauer Prozess (1945/46). Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1993, ISBN 3-7890-2933-5
  • Zdenek Zofka: Allach – Sklaven für BMW. Zur Geschichte eines Außenlagers des KZ Dachau, in: Dachauer Hefte 2 (1986), ISSN 0257-9472, S. 68–78.
  • Case No. 000-50-2 (US vs. Martin Gottfried Weiss et al) Tried 13 Dec. 45 in eng. Sprache (pdf-datei)

Weblinks


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