- Kennlicht
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Das Kennlicht ist ein weißes Licht an Lichtsignalen der Eisenbahn in Deutschland, welches anzeigt, dass das Signal durch den zuständigen Fahrdienstleiter oder automatisch durch die Signaltechnik zeitweilig betrieblich abgeschaltet ist. Der Lokführer darf also so fahren, als ob das Signal nicht vorhanden wäre. Der am letzten Signal gezeigte Signalbegriff gilt weiter bis zum nächsten Haupt- oder Sperrsignal.
Inhaltsverzeichnis
Zweck des Kennlichtes
Bei der Eisenbahn gilt ein dunkles Hauptsignal als gestört und das am Signal angebrachte Mastschild verpflichtet den Lokführer anzuhalten. Die Weiterfahrt ist nur auf schriftlichen Befehl, Ersatzsignal (Zs1) oder Vorsichtsignal (Zs7) gestattet. Aus diesem Grund wird bei betrieblich abgeschalteten Signalen ein weißes Licht gezeigt.
Anwendung
Das Kennlicht wird sowohl im H/V- (nur bei Lichtsignalen), Hl- als auch Ks-Signalsystem verwendet. Auch alleinstehende betrieblich nicht genutzte Vorsignale zeigen ein Kennlicht, abgeschaltete Vorsignale am Mast eines Hauptsignals werden dagegen dunkel geschaltet.[1].
Einsatz
An Hauptsignalen
Das Kennlicht kommt meist dann zum Einsatz, wenn zwei Hauptsignale einander nicht im Bremswegabstand folgen. Hierbei besteht das Problem, dass ein rechtzeitiger Halt nicht möglich wäre. Wird der Fahrweg vom ersten Signal über das zweite zu einem dritten Signal eingestellt, wird das zweite Signal auf Kennlicht geschaltet. Die Sicherung des Fahrwegs wird dann durch das erste Signal vorgenommen. Andere Kombinationen sind möglich.
Wird der Fahrweg nur bis zu einem Zwischensignal durchgeführt, kommt eventuell der Frühhaltanzeiger (Zs13) in Form eines um 90° nach links gedrehten T am vorhergenden Signal zum Einsatz.
Bei Kleinbahnen, auf Nebenstrecken, Parkeisenbahnen oder zeitweilig nicht besetzten Betriebsstellen besteht die Möglichkeit des Kennlichtbetriebes, wobei die Signale der nicht besetzten Betriebsstelle des gesicherten Fahrwegs ausgeschaltet werden und nur das Kennlicht zeigen. Dadurch wird ermöglicht, dass beispielsweise ein Bahnhof zeitweise mit weniger Personal betrieben werden kann. Die Sicherung des Bahnverkehrs wird von der rückgelegenen Betriebsstelle übernommen.
Bei zeitweilig nicht besetzten Betriebsstellen mit Formsignalen bei der Deutschen Bahn werden die notwendigen Signale auf Fahrt gestellt, die Sicherung erfolgt wie bei Kennlichtbetrieb von der rückgelegenen Betriebsstelle.
An Sperrsignalen
Bevor Fahrzeuge bewegt werden, ist in der Regel die Zustimmung des Weichenwärters erforderlich. Die Zustimmung zur Fahrt wird vom Weichenwärter z. B. durch die Fahrtstellung des Sperrsignals angezeigt. Sollen die Weichen und Sperrsignale in einem festgelegten Bereich eines Bahnhofs durch andere selbst bedient werden, wird ein sogenannter Nahstellbereich eingeschaltet. Wird nun in diesem Bereich ein Rangierfahrweg von einem Sperrsignal aus eingestellt, wird an diesem Sperrsignal meist das Kennlicht angeschaltet. Dagegen werden alle Signale, die einen Fahrweg in den Nahstellbereich sperren können, in diese Sperrstellung gebracht.
Weblinks
Quellen
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