Landesdenkmalpflege

Landesdenkmalpflege
Baudenkmalpflege an der Akropolis in Athen
Schale mit rekonstruktiver Ergänzung fehlender Bruchstücke, Louvre, Paris

Als Denkmalpflege bezeichnet man die geistigen, technischen, handwerklichen und künstlerischen Maßnahmen, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Denkmalschutz dagegen sind die rechtlichen Anordnungen, Verfügungen, Genehmigungen und Auflagen, die Denkmalpflege sicherstellen.

Zentrale Aufgabe ist die Bestandsaufnahme, Sichtung und Katalogisierung von Denkmalen, geschützten, und schützungswürdigen Objekten. Dazu führen die Denkmalbehörden Denkmallisten oder Denkmalverzeichnisse, die einschlägig Denkmal- bzw. Kunsttopographie genannt werden.

Inhaltsverzeichnis

Arbeitsweise

Denkmalpflege beurteilt den Zustand von Kulturdenkmälern und entscheidet über gegebenenfalls zu ergreifende Maßnahmen des Unter- oder Erhalts. In der Regel ist behördlicherseits die entsprechende wissenschaftliche und technische Kompetenz, und die finanzielle Förderung bei der zuständigen Denkmalbehörde konzentriert. Rechtliche Rahmenbedingung sind die Denkmalschutzgesetze.

Von Kulturdenkmal zu Kulturdenkmal ist individuell zu entscheiden, wie es dauerhaft erhalten kann. Die wesentlichen Vorgehensweisen sind in der Charta von Venedig festgehalten. Allerdings gibt es weite Interpretationsspielräume. Die wesentlichen Maßnahmen der Denkmalpflege sind:

  • Altern lassen: keine oder nur sehr geringe Eingriffe. Um 1800 und um 1900 vor allem bei Burgruinen ein gängiges Konzept, gegenwärtig vor allem bei großen Industrieanlagen angewandt als kontrollierter Verfall.
  • Instandhaltung: Normale Pflegearbeiten des Denkmals wie Säuberung, Anstrich etc. Dieses Pflege-Konzept gab der Denkmalpflege ihren Namen.
  • Konservierung: Einfrieren des derzeitigen Zustandes, Stoppen der Alterung. Dies wird versucht durch Ertüchtigung des Baumaterials (siehe beispielsweise Steinkonservierung) oder durch Entlastung mittels Schutzbauten gegen die Verwitterung. Ein Beispiel dafür ist der Schutzbau über der Goldenen Pforte des Freiberger Doms in Sachsen.
  • Reparatur, Instandsetzung: Erneuerung verbrauchter und beschädigter Teile des Denkmals.
  • Restaurierung: umfangreiche Erneuerung, die über Reparaturen hinausgeht.
  • Renovierung: umfangreiche Wiederherstellung in der Funktionalität.
  • Rekonstruktion: Wiederherstellen eines verloren gegangenen Erscheinungsbildes von Bauteilen oder ganzer Bauten, auf der Grundlage schriftlicher und bildlicher Quellen und Ergebnissen der Bauforschung. Rekonstruierte Objekte gelten als Neuschöpfungen. Sie sind keine Kulturdenkmäler, doch kann ihnen mit der Zeit ein Denkmalwert zuwachsen.
  • Anastilosis: Zusammensetzen eingestürzter Bauten, wird beispielsweise bei antiken Tempelanlagen angewandt; Form der Rekonstruktion.
  • Translozierung: Versetzung eines Denkmals vom ursprünglichen an einen anderen Standort. Notmaßnahme bei drohendem Totalverlust. Da ein Kulturdenkmal seinen Denkmalwert in der Regel in erheblichem Maß durch den – auch örtlichen – historischen Kontext, in dem es entstanden ist, bezieht, verliert das translozierte Objekt in der Regel seine Denkmalseigenschaft und damit auch den Denkmalschutz.

In einigen Ländern liegt auch der laufende Unterhalt einiger ausgesuchter Kulturdenkmäler – zumeist in öffentlichem Besitz – der Denkmalbehörde. Dazu kann auch eine langfristige Planung zur Wiederherstellung eines angenäherten historischen Bestands gehören.

Denkmalpflege belastet in der Regel den Denkmaleigentümer und kann eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Die Sonderbelastung des Denkmaleigentümers beruht etwa in Deutschland auf Art. 14 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz, der Sozialbindung des Eigentums. Dies ist eine Beschränkung seines Eigentums und nur im Rahmen des Zumutbaren rechtlich zulässig. Auch Denkmalpflege ist also nur in diesen Grenzen zulässig.

Bodendenkmalpflege

Ausgrabung im Archäologischen Park Xanten, 2005

Die Bodendenkmalpflege befasst sich mit Bodendenkmälern, also unbeweglichen oder beweglichen Denkmälern, die sich im Boden befinden oder befanden. Sie bedient sie sich spezieller Methoden. Bodendenkmalpflege wird unterteilt in archäologische Denkmalpflege und paläontologische Denkmalpflege.

Die Aufgaben der Bodendenkmalpflege reichen von der systematischen Bestandserfassung und Inventarisation (mittels Begehungen, Luftbildinterpretation, Bauaufnahme usw.), Überprüfung geplanter Baumaßnahmen auf bodendenkmalpflegerische Relevanz, Voruntersuchung (Prospektion), Ausgrabungen (planmäßig oder als Notgrabung bei Zerstörung durch Baumaßnahmen), Restaurierung und Katalogisierung geborgener Objekte, der wissenschaftlichen Aufarbeitung und Veröffentlichung der gefundenen Ergebnisse bis zu deren Präsentation.

Bau- und Kunstdenkmalpflege

Fresko von Masaccio: „Vertreibung aus dem Paradies“, vor und nach der Restaurierung

Die Bau- und Kunstdenkmalpflege basiert auf Kunstgeschichte und Architekturwissenschaften. Sie nimmt innerhalb der Denkmalpflege einen sehr breiten Raum ein.

Der Architekt Karl Friedrich Schinkel forderte bereits im frühen 19. Jahrhundert Schutzbehörden für Kunstdenkmäler. In Frankreich gilt Viollet-le-Duc als Begründer der stilistischen Restauration, die um 1830 einsetzte. In Preußen gab es 1843 den ersten Kurator, auch Denkmalpfleger genannt. 1850 wurde die österreichische K.k. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale gegründet. Sie war dem Ministerium für Handel und Gewerbe unterstellt.

Baron Charles de Graimberg (1774–1864/65?), der „Retter“ des Heidelberger Schlosses, gilt zumindest in Deutschland als der erste offiziell beauftragte Denkmalpfleger. U. a. Dank seiner Bild-Veröffentlichungen setzten weitere staatliche Bemühungen in Baden ein, die Ruine vor weiterem Raubbau zu schützen.

Das erste moderne deutsche Denkmalschutz- und pflegegesetz wurde 1902 im Großherzogtum Hessen erlassen. 1911 wurde in Preußen die Zentralkommission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmäler zum Staatsdenkmalamt umgewandelt. Dieses wurde in zwei Bereiche unterteilt: einen kunsthistorisch-technischen Bereich, der sich mit Denkmalpflege beschäftigte und einen juristisch-administrativen Bereich, der für die rechtlichen Grundlagen zuständig war.

Gartendenkmalpflege

Gartendenkmalpflege: Wiederhergestellter Rosengarten der Neuen Residenz, Bamberg

Die Gartendenkmalpflege ist erst seit wenigen Jahrzehnten als ein eigenes Fachgebiet der Denkmalpflege etabliert. Sie wird rechtlich – wie die Landschaftsarchitektur zum Bauwesen – zur Baudenkmalpflege gezählt.

Städtebauliche Denkmalpflege

Das Baudenkmal oder das Denkmalensemble steht in einem räumlichen Kontext. Die städtebauliche Entwicklung soll Rücksicht auf Baudenkmäler und deren Umgebung nehmen, um deren Wert und Wirkung nicht zu beeinträchtigen. Deshalb haben Städte mit großen historischen Baubeständen häufig Satzungen und Pläne zum Schutz der Silhouette, der Dach- und Fassadengestaltung entwickelt. Dazu kann auch der Erhalt historischer Platz- und Strassenzüge gehören. Die Festschreibung des Verlaufs der Gebäudefronten sichert zugleich auch die historischen Strassenräume. Eines der Instrumente zur historischen Analyse des Stadtgrundrisses ist die Stadtmorphologie. Bei besonders wichtigen historischen Gebäuden und Ensembles sind Schutzzonen erforderlich, die das Bauen in der Umgebung begrenzen und regeln. So hat z. B. die UNESCO von der Stadt Köln Schutzzonen für das Weltkulturerbe Kölner Dom gefordert, oder erkennt Dresden des Status wegen gewisser Bautätigkeiten wieder ab.

Historische Bauforschung

Restaurierungsarbeiten am Dom in Speyer

Die Bauforschung dient der Erforschung der Bau- und Nutzungsgeschichte und der Substanz eines Bauwerks. Darüber hinaus liefert sie Daten für die von der Substanz unabhängige Dokumentation. Ihre Ziele sind die Einschätzung des historischen Wertes und das Erlangen von Erkenntnissen für angemessene Maßnahmen der Denkmalpflege, auch im Falle einer Sanierung.

Bei der Bauforschung geht man schrittweise vor, meist steht am Anfang eine maßstabsgerechte, meist sogar verformungsgenaue Zeichnung, die sogenannte Bauaufnahme. Diese vermittelt Erkenntnisse über die Morphologie des Bauwerks und konservatorische Probleme. Ein weiterer Schritt ist das Raumbuch, eine zeichnerische, photographische und beschreibende Dokumentation des Bauwerks und seiner Teile. Wichtig ist die systematische Gliederung, die von einer einmal festgelegten -oder zeitlich erzwungenen- Genauigkeitsstufe nicht mehr abweicht, also nicht mehr weiter subjektiv auswählt. Zusammen mit der Auswertung von Archivmaterialien erreicht die Bauforschung so eine präzise Erkenntnis des historischen Wertes eines Bauwerks, die für anstehende Maßnahmen und für die reine Dokumentation von Daten im Archiv dienen.

Aktuelle Lage der Denkmalpflege in Deutschland

Tag des offenen Denkmals”, hier 2005 in Berlin: Führung durch die Zwischenebene des U-Bahnhofs Moritzplatz

Derzeit stoßen die Landesdenkmalämter aufgrund der finanziell angespannten Finanzsituation und ihrer personellen Ausstattung an Grenzen ihrer Handlungsfähigkeit und Belastbarkeit. Zahlreiche Fachbehörden verloren in den letzten Jahren ihre wissenschaftliche Eigenständigkeit und ihre damit verbundene unabhängige Position, einige Fachämter wurden aufgelöst. Umsomehr gefordert sind und gefördert werden bürgerschaftliches Engagement.[1].

Seit den 1990er Jahren scheint auch die Ökonomisierung Eingang in die Denkmalpflege gefunden zu haben und damit möglicherweise ein Paradigmenwechsel[2]. Dies spiegelt sich unter anderem in der öffentlichen Meinung und besonders in der Politik wider. Dabei kommt der qualitativen Diskussion des archäologischen und bauhistorischen Erbes kaum mehr eine Bedeutung zu.

26 Resolutionen des Europarats befassen sich mit verschiedenen Aspekten der Denkmalpflege. Die Umsetzung der Resolutionen gestatltet sich schwierig. Derzeit wird an einer gemeinsamen europäischen Plattform gearbeitet, da die grenzüberschreitende fachliche Zusammenarbeit noch zu wünschen übriglässt. Im April 2006 wurde in London auf Einladung von English Heritage von Leitern von Denkmalämtern aus 23 europäischen Staaten ein European Heritage Heads Forum (kurz EHHF) gebildet[3]. Es soll jährlich als gemeinsame Lobby zu einem Gedankenaustausch tagen, gemeinsame Workshops und Aktionen organisieren und bestehende Netzwerke zwischen Denkmalpflege und Tourismus stärken und ausbauen.

Studiengänge

Deutschland

Siehe auch

Literatur

Bücher
  • Hannes Eckert, Joachim Kleinmanns, Holger Reimers: Denkmalpflege und Bauforschung. Aufgaben, Ziele, Methoden; Karlsruhe 2000
  • Norbert Huse (Hrsg.): Denkmalpflege. Deutsche Texte aus drei Jahrhunderten . 3. Auflage. Verlag C. H. Beck, München 2006 , ISBN 3-406-40544-4
  • Gert Th. Mader, Michael Petzet: Praktische Denkmalpflege, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart, Berlin, Köln 1993.
  • Dieter J. Martin, Michael Krautzberger (Hrsg.): Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege - einschließlich Archäologie, Recht, fachliche Grundsätze, Verfahren, Finanzierung, hrsg. in Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, C. H. Beck Verlag, München 2004, 750 S., ISBN 3-406-51778-1; ausführliche Rezension von Jürgen Klebs in: Die Denkmalpflege Band 63, 2005, Heft 1, S. 91-95 "Rezensionen"
  • Guenther Ruffert: Sanieren von Baudenkmälern, Beton-Verlag, 1981
  • Ingrid Scheurmann und Hans-Rudolf Meier (Hrsg.): Echt - alt - schön - wahr. Zeitschichten der Denkmalpflege. Deutscher Kunstverlag, München/Berlin 2006, ISBN 978-3-422-06653-3
  • Schriftenreihe Stadtentwicklung und Denkmalpflege. JOVIS Verlag Berlin: Band 10, Stadt Raum Zeit, Stadtentwicklung zwischen Kontinuität und Wandel. 2008, ISBN 978-3-939633-72-3; Band 11, Stadtbild und Denkmalpflege, Konstruktion und Rezeption von Bildern der Stadt. 2008, ISBN 978-3-939633-73-0
Deutschland
  • Wolfgang Götz: Beiträge zur Vorgeschichte der Denkmalpflege (Die Entwicklung der Denkmalpflege in Deutschland vor 1800). Dissertation Leipzig 1956
  • Gottfried Kiesow: Denkmalpflege in Deutschland. Eine Einführung. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2000. 4., überarbeitete Auflage (1. Auflage 1982; 2., verbesserte Auflage 1989; 3., gegenüber der 2. unveränderte Auflage 1995)
  • August Gebeßler und Wolfgang Eberl: Schutz und Pflege von Baudenkmälern in der Bundesrepublik Deutschland. Köln 1980
  • Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz (Hrsg.): "Denkmäler in Deutschland - Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien", 1. limitierte Auflage Dezember 2003, ISBN 3-922153-14-3
Zeitschriften
  • Landesdenkmalamt Baden-Württemberg, Esslingen (Hrsg.): Denkmalpflege in Baden-Württemberg
  • Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg): Die Denkmalpflege, Wissenschaftliche Zeitschrift
  • Geschäftsstelle des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (Hrsg.): DENKMALSCHUTZ Informationen, ISSN: 0723-2314
  • Bundesdenkmalamt (Hrsg.): Österreichische Zeitschrift für Kunst und Denkmalpflege. 1947ff, ISSN 0029-9626 (verlag-berger.at ; vierteljährlich). 
  • Bundesdenkmalamt (Hrsg.): Restauratorenblätter. (jährlich). 
  • Bundesdenkmalamt (Hrsg.): Studien zu Denkmalschutz und Denkmalpflege. (unregelmäßig). 

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Themenspecial Denkmalpflege der Zeitschrift „Das Parlament”
  2. Diskussion über die Ökonomisierung der Denkmalpflege (PDF-Datei; 0,2 MB)
  3. Flyer der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland (PDF-Datei; 0,5 MB)

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