- Listenverbindung
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Bei einer Listenverbindung sind mehrere Wahlvorschläge bei einer Verhältniswahl verbunden und werden im ersten Auszählungsgang wie eine einzige Wahlliste behandelt.
Von einer Listenverbindung zu unterscheiden ist eine Listenvereinigung oder (bei Kommunalwahlen) ein gemeinsamer Wahlvorschlag, bei dem mehrere Parteien oder Wählergruppen eine gemeinsame Liste aufstellen.
Bei der Zuteilung wird zwischen der Ober- und Unterzuteilung differenziert. Bei der Oberzuteilung werden die Stimmen der beteiligten Listen zusammengezählt, als ob es sich nur um eine Partei handeln würde. Bei der Unterzuteilung werden die auf die Listenverbindung entfallenden Sitze auf die an der Verbindung beteiligten Parteien nach dem gleichen Verfahren verteilt. Dabei ist es denkbar, dass in den beiden Zuteilungsschritten unterschiedliche Zuteilungsmethoden verwandt werden.
Wird in der Oberzuteilung die Zuteilungsmethode nach D'Hondt, welches große Parteien bevorzugt, verwandt, so erhöht sich durch eine Listenverbindung die Chance auf mehrere Sitze. Bei Anwendung des Hare-Niemeyer-Verfahrens ergeben sich keine systematischen Vor- oder Nachteile.
Inhaltsverzeichnis
Listenverbindungen in Deutschland
Bei Bundestagswahlen sind die Landeslisten einer Partei miteinander verbunden, sofern dies nicht explizit ausgeschlossen ist. Listenverbindungen verschiedener Parteien sind nicht zulässig. Bei Landtags- bzw. Bundestagswahlen können lediglich Parteien nach der Definition des Parteiengesetzes kandidieren und erhalten damit die Möglichkeit mit der Zweitstimme nach dem Verhältniswahlrecht gewählt zu werden.
In mehreren deutschen Bundesländern sind Listenverbindungen bei Kommunalwahlen möglich.
Bei den Sozialwahlen sind die meisten Listen mit anderen Listenverbindungen eingegangen.
Listenverbindungen bei den Wahlen zum Europäischen Parlament
Bei der Europawahl von 2009 gab es in den Niederlanden, Dänemark und Finnland Listenverbindungen.
- Niederlande: In der Oberzuteilung wird das D’Hondt-Verfahren, und in der Unterzuteilung die Methode nach Hare/Niemeyer angewandt
- Dänemark: In der Oberzuteilung und in der Unterzuteilung wird das D’Hondt-Verfahren verwandt.
- Finnland: In der Oberzuteilung wird das D’Hondt-Verfahren verwandt. In der Unterzuteilung erhalten diejenigen Kandidaten ein Mandat, welche die meisten Präferenzstimmen (Vorzugsstimmen) haben.
Listenverbindungen in der Schweiz
Zweistufigkeit
Bei den Nationalratswahlen gibt es zweistufige Listenverbindungen:
- Mehrere Listen einer Partei, z.B. regionale Parteilisten oder nach Geschlechtern oder Alter getrennte Listen einer Partei bilden eine Unterlistenverbindung.
- Mehrere Parteilisten oder Unterlistenverbindungen können wiederum eine Listenverbindung eingehen. Diese werden bei der ersten Mandatszuteilung jeweils als eine einzige Liste betrachtet.
Bei allen Verteilungsschritten wird für die Berechnung das Hagenbach-Bischoff-Verfahren angewendet.
Kantonale Ausnahmen
Im Kanton Zürich wurden für die Kantonsratswahlen Listenverbindungen mit dem Gesetz über die politischen Rechte (GPR; LS 161) von 2005 zugunsten der Zuteilungsmethode Doppelter Pukelsheim abgeschafft.[1] Bei den Kantonsratswahlen im Kanton St. Gallen sind nur Listenverbindungen möglich, wenn eine Partei mehrere Listen hat. Der Kanton Zug hat im März 2010 mittels einer Volksabstimmung die Listenverbindungen abgeschafft. [2] [3]
Numerisches Beispiel
Bei den Nationalratswahlen 2007 gab es im Kanton Jura zwei Nationalratssitze zu verteilen. Die größten Parteien erzielten folgende Ergebnisse (Unterlistenverbindungen bereits miteingerechnet):[4]
- Sozialdemokratische Partei der Schweiz: 36,9 %
- Christlichdemokratische Volkspartei: 25,0 %
- Schweizerische Volkspartei: 13,7 %
- Freisinnig-Demokratische Partei: 13,4 %
- Unabhängig-Christlichsoziale Partei: 11,0 %
Der erste Sitz ging, wie aufgrund der obigen Ergebnisse zu erwarten, an die Sozialdemokratische Partei der Schweiz. Anders jedoch der zweite zu vergebende Sitz, der nämlich nicht an die zweitrangierte Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) ging. Denn für diese Wahl waren die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP) und die Schweizerische Volkspartei (SVP) eine Listenverbindung eingegangen. Zusammen erzielten diese beiden Parteien mit 27,1% einen etwas größeren Wähleranteil als die CVP. Damit verlor die CVP ihren Sitz an diese Listenverbindung. Innerhalb der Listenverbindung schließlich erhielt die knapp stärkere SVP das Mandat, obwohl sie nur etwas mehr als die Hälfte der Stimmen der CVP erzielt hatte.
Allgemeine Wirkung von Listenverbindungen
Bis zu den Nationalratswahlen von 2003 galt die Vermutung, dass bei Listenverbindungen grundsätzlich die großen Parteien (SVP, SP, FDP, CVP) gewinnen, während die kleinen verlieren (GPS, EVP, GLP).
2007 wurde die Verteilung von 12 Sitzen (6 % der Mandate) im Schweizer Nationalrat durch Listenverbindungen beeinflusst. Der grundsätzliche Nutzen für die großen Parteien wurde dabei nicht bestätigt: Verliererinnen der Listenverbindungsstrategien waren die SVP (-4) und die FDP (-3), während die GPS stark zulegte (+4). Die CVP, die GLP und die CSP gewannen je ein Mandat.
Einzelnachweise
Kategorien:- Wahlrecht (Deutschland)
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