Marihuana

Marihuana
Marihuana
Struktur des Marihuana-Hauptwirkstoffs Tetrahydrocannabinol

Marihuana (umgangssprachlich Gras) bezeichnet die getrockneten harzhaltigen weiblichen Blütenstände und Blätter der Hanfpflanze, welche als Droge konsumiert werden.[1] Neben dem Haschisch und dem Haschischöl ist es eine Form von Cannabisdrogen. Die Blüten des Cannabis bilden an der Blattoberfläche sogenannte Trichome, an denen die Pflanze das cannabinoidhaltige Harz bildet. Der im Harz enthaltene Hauptwirkstoff ist das Terpenoid Tetrahydrocannabinol (THC). Weitere Cannabinoide in signifikantem Maß sind Cannabidiol (CBD) und Cannabinol (CBN), neben mehreren Hundert weiteren vorkommenden Stoffen.

In Deutschland sind laut Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, sonstige Inverkehrbringung und Erwerb von allen Pflanzenteilen und Saatgut von Hanf strafbar bzw. genehmigungspflichtig. Im Gesetzestext ist die ganze Pflanze unter Cannabis (Marihuana) verankert.[2][3]

Sorten des Hanf, die für die kommerzielle Nutzung abseits der Verwendung als Rauschmittel angebaut werden, bezeichnet man als Nutzhanf. Dabei handelt es sich vor allem um Sorten von Cannabis sativa (Nutzhanf) und dessen Kulturform Cannabis sativa var. sativa, die unter 0,3 % THC (delta-9-Tetrahydrocannabinol) enthalten und nicht wie bei Marihuana um Cannabis sativa var. indica. Auch deren Anbau aber ist nur für Landwirte mit Sondergenehmigung und unter strengen Auflagen erlaubt. Siehe Rechtliche Aspekte von Cannabis.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die ersten Schriften zur medizinischen Nutzung von Cannabis, für die aufgrund der hohen Menge der darin enthaltenen Cannabinoide fast ausschließlich die weiblichen Blüten der Hanfpflanze verwendet werden, gehen auf ein zirka 4.700 Jahre altes chinesisches Lehrbuch über Botanik und Heilkunst zurück. Der älteste Marihuanafund datiert auf die Zeit um 700 v. Chr. und war eine Grabbeigabe.[4] Cannabis wurde seit dem ersten Kreuzzug (1096–1099) in die Volksmedizin eingeführt und figurierte in vielen Klostermedizinen. Anwendungsbereiche waren rheumatische und bronchiale Erkrankungen, auch wurde Cannabis allgemein als Opiumersatz verschrieben. Ab dem 16. Jahrhundert fand Cannabis Eingang in die Kräuterbücher. Im 19. Jahrhundert wurde es außerdem gegen Migräne, Neuralgie, epilepsie-ähnliche Krämpfe, Schlafstörungen und anderes eingesetzt. Marihuana war, bis es im Jahre 1898 von Aspirin bedrängt und schließlich als Heilmittel durch eine breite Palette neuer, synthetischer Arzneimittel abgelöst wurde, in Amerika das am häufigsten benutzte Schmerzmittel. Zwischen 1842 und 1900 machten Cannabispräparate dort die Hälfte aller verkauften Medikamente aus.[5] In Europa und damit größtenteils auch in der Schweiz waren zwischen 1850 und 1950 über 100 verschiedene Cannabismedikamente erhältlich.[6] Wegen Dosierungsschwierigkeiten, paradoxen Wirkungen und der Entwicklung synthetischer Medikamente nahmen die Verschreibungen im 20. Jahrhundert ab, bis Cannabis ca. Mitte des 20. Jahrhunderts fast weltweit komplett verboten wurde. Heute ist die medizinische Anwendung von Cannabis in vielen Ländern wieder erlaubt. In Österreich aber ist es immer noch praktisch nicht möglich, Cannabis legal als Medikament zu bekommen.[7]

Begriffsgeschichte

Das Wort marihuana, auch mariguana geschrieben, stammt aus dem mexikanischen Spanisch. Die weitere Herleitung ist ungewiss, möglicherweise stammt das Wort aus einer Indianersprache. Die häufig kolportierte Herleitung vom spanischen Vornamen Mary Juana ist eine irrige Volksetymologie, die nach der Entlehnung des Wortes ins Englische wohl in den USA aufkam. So erklärt sich auch die Schreibvariante marijuana, die erst im englischen Sprachraum entstand und im spanischen nur selten anzutreffen ist.[8] Oft wird Marihuana auch als Anglizismus „Mary Jane“ bezeichnet. In Jamaika wird Marihuana auch als Ganja, dem indischen Wort für Hanf, bezeichnet.[9]

Die Begriffe Cannabis und Marihuana werden jedoch oft synonym verwendet. Die Gesetzgeber in Deutschland unterscheiden in diesem Fall nicht zwischen dem Rohstoff und der Droge, so dass beispielsweise in Deutschland die Droge im Anhang zum BtMG als Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile)[10] erwähnt wird. Dies führt dazu, dass auch in offiziellen Dokumenten immer wieder von „Marihuanapflanzen“ gesprochen wird. Im Gesetzestext ist „Marihuana“ als Bezeichnung für alle Teile jeder zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanze verankert.

Wirkstoffgehalt und Biosynthese

Biosynthese von THC-COOH

Der aktive Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) kommt nur in Hanfpflanzen (Cannabis) vor. THC wurde erstmalig 1964 von Yehiel Gaoni (* 1928) und Raphael Mechoulam (* 1930) isoliert.[11] Der Gehalt an THC hängt vom Pflanzenanteil ab: die unbefruchteten weiblichen Blütenstände enthalten zwischen 6 und 20 %, Blätter nahe der Blüte ca. 5 bis 6 %, die übrigen Pflanzenteile etwa 1 %. Die Samen der Pflanze enthalten gar kein Tetrahydrocannabinol. Männliche Pflanzen haben einen weit geringeren THC-Gehalt. Tetrahydrocannabinol liegt in der Cannabis-Pflanze überwiegend als THC-Säure vor. Durch enzymatische Kondensation aus zwei Prekursoren wird Cannabigerolsäure gebildet, diese enzymatisch in Tetrahydrocannabinolsäure umgelagert und durch Wärme und UV-Strahlung zum THC decarboxyliert.

Anbau und Konsum

Afghanistan ist mit einer Ernte von bis zu 3.500 Tonnen pro Jahr der weltweit größte Produzent von Cannabis.[12] Obwohl der Anbau illegal ist, wird es in 17 von 34 Provinzen angebaut und spielt dort eine wichtige Wirtschaftsrolle. Der Großteil wird als Haschisch exportiert. Weitere bedeutende Anbauländer sind Jamaika, Kolumbien, Libanon, Marokko, Nigeria, Pakistan, Thailand und die Türkei. In Marokko wurde 1990 auf rund 120.500 ha Fläche Hanf angebaut; damals stammten etwa 80 % des in Europa sichergestellten Haschischs von dort.[13][14]

Es ist nicht bekannt, wie viel Personen in Deutschland Produkte mit hohem THC-Gehalt konsumieren. Die Drogenbeauftragte veröffentlicht zwar Zahlen zur Steigerung beziehungsweise Verminderung der sogenannten Prävalenzwerte (wie viel Prozent der befragten Gruppe in welchen Zeitraum etwas konsumiert hat) - allerdings keine totalen Zahlen.[15] In der Polizeilichen Kriminalstatistik 2009 wurde von 2008 auf 2009 in Deutschland ein Rückgang der Rauschgiftdelikten mit Cannabis um 1,2 % (von 132.519 auf 130.963) festgestellt.[16]

Volcano Vaporizer. Nachdem der Ballon (oben) mit Dampf gefüllt worden ist, lässt er sich abnehmen und daraus inhalieren.

Marihuana lässt sich im Vergleich zu Haschisch leichter pur (also ohne Tabak) rauchen. In vielen Ländern, etwa den USA, ist diese reine Konsumform die allgemein übliche, in Deutschland wird Marihuana noch häufig mit Tabak vermischt geraucht.

Marihuana wird üblicherweise in Joints geraucht, die mit normalem Zigarettenpapier oder mit speziellem Jointpapier („Longpapers“) gedreht werden. Eine Abwandlung dieser Konsumform ist das Rauchen im Blunt, wobei eine Zigarrenhülle entleert und mit Cannabis gefüllt wird. Des Weiteren wird Marihuana der Sparsamkeit wegen in speziellen Kleinpfeifen ("One-hitters"), Bongs und Vaporizern konsumiert, welches gegen Verschwendung von THC hilft.

Seltener werden sowohl Haschisch als auch Marihuana Speisen beigemengt, zum Beispiel Kuchen oder Pudding. Auch wird Marihuana gelegentlich als Tee getrunken. Bei Aufnahme über den Magen-Darm-Trakt setzt die typische Wirkung später ein, ist jedoch deutlich intensiver und dauert länger als beim Rauchen. Ebenfalls ist das Essen oder Trinken weniger gesundheitsschädlich, da hier keine toxischen Verbrennungsgase und -Feinstäube entstehen.

Grow-houses

Das in Deutschland erhältliche Marihuana wird heute vermutlich größtenteils illegal im Inland unter Kunstlicht angebaut (siehe unten), seltener aus der Schweiz, Tschechien oder den Niederlanden importiert. Auch Freiluftanbau ist in Deutschland prinzipiell möglich, insbesondere in wärmeren Regionen (Outdoor-Growing). Der ungesetzliche Anbau kann wegen des charakteristischen Aussehens der Pflanzen relativ leicht entdeckt werden.

Getrocknete Blüten
Jamaikanisches Marihuana

Das Anbauen von Marihuana unter Kunstlicht in der eigenen Wohnung, das so genannte Indoor-Growing (etwa im Growschrank), hat in Deutschland in den letzten Jahren offenbar deutlich zugenommen. Insbesondere regelmäßige Konsumenten können so den Kontakt zum Schwarzmarkt vermeiden und das Entdeckungsrisiko, das beim Freiland-Anbau in hohem Maße gegeben ist verringern, sofern der Growschrank nach außen hin unauffällig bleibt und mit einer Entlüftungsanlage versehen ist. Die dabei vor allem für die Beleuchtung langfristig aufgewandte Energiemenge ist erheblich, ohne Berücksichtigung der Arbeitszeit „rechnet“ es sich im Vergleich zum Schwarzmarktpreis (2010 etwa vier bis zehn Euro pro Gramm) jedoch durchaus. Es bleibt die Illegalität, die bei Entdeckung rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

Rechtslage (Geschichte)

Deutschland

Auf der zweiten Opiumkonferenz am 19. Februar 1925 in Genf unterzeichnete Deutschland ein überarbeitetes Abkommen aus der ersten Opiumkonferenz über den Handel mit Drogen. Es wurde am 25. September 1928 in Kraft gesetzt. Daraufhin wurden auch Drogen wie Heroin, Kokain und, auf das Drängen von Ägypten hin, auch Cannabis mit in die Liste aufgenommen und mit Opiaten gleichgestellt.

Indien, das auch als einziges Land eine wissenschaftliche Forschung vorzeigen konnte, widersprach aus religiösen und kulturellen Gründen. Auch Deutschland sah keinen Grund, Cannabis mit aufzunehmen. Daraufhin drohte Ägypten mit Importbeschränkungen für Kokain (Merck KGaA) und Heroin (Bayer AG).[17] Bayer intervenierte bei der damaligen Regierung und diese schloss sich dann dem Verbot an. 1929 wurde ein neues Opiumgesetz verabschiedet. Cannabis wurde durch die direkte Überführung des Opiumgesetzes des Deutschen Reiches in der Fassung vom 10. Dezember 1929 (RGBl. I S. 215) in das Betäubungsmittelgesetz am 24. Dezember 1971 (BGBl. I S. 2092) illegalisiert.

Anbau, Besitz und Weitergabe von Pflanzen oder Pflanzenteilen sind in Deutschland strafbar gemäß § 29 a Abs. 1 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz (siehe auch: geringe Menge). Der Konsum selbst wird im Betäubungsmittelgesetz jedoch nicht erwähnt.

Niederlande

In den Niederlanden dürfen, durch eine Dehnung des Opiumgesetzes Anfang der 1970er, in den sog. Coffee Shops Marihuana und Haschisch in bestimmter Menge frei abgegeben werden. Marihuana und Haschisch sind aber auch in den Niederlanden nicht legal, sondern werden lediglich toleriert (Opportunitätsprinzip).[18] In den Niederlanden gibt es professionelle, staatlich lizenzierte und kontrollierte Cannabis-Lieferanten.

USA

Harry J. Anslinger startete 1930 zusammen mit dem Verleger William Randolph Hearst eine landesweite Kampagne gegen die als mordende Droge dargestellte Pflanze, die nun "Marihuana" statt "Hemp" (Hanf) genannt wurde. Anslinger wechselte dafür aus dem diplomatischen Dienst auf den Posten eines Commissioners im "Bureau of Narcotics", eingesetzt vom damaligen Finanzminister Andrew Mellon, dessen angeheirateter Neffe Anslinger war.

Andrew Mellon war damals auch Bankier und größter Geldgeber von DuPont und William Randolph Hearst, dem die Paper Manufacturing Company und mehrere Zeitungen der Yellow Press gehörten. Der Finanzminister Andre Melown stellte für die Kampagne 100.000 Dollar zu Verfügung, in einer Zeit, in der die USA sich in einer Rezessionsphase befanden. Es sollte bewiesen werden, dass Marihuana eine tödliche, zu verbietende Droge sei.

Kritiker meinen, diese Darstellung wurde durch den damals herrschenden Rassismus unterstützt; zu dieser Zeit wurden vornehmlich Mexikaner, Farbige und Latinos mit der Droge in Zusammenhang gebracht.[19] Auch könnten wirtschaftliche Gründe für ein gefordertes Verbot eine Rolle gespielt haben, da zu der Zeit Erntemaschinen erfunden wurden, die das Verarbeiten von Hanf kostengünstiger gestalteten und Hanf somit zu einer Konkurrenz für DuPont (Chemie) und Hearst (Wald und Papier) wurde.[20] Hearst druckte in seiner Boulevardpresse die Berichte und Anslinger benutzte diese in seinen Vorträgen als zuverlässige Quellen.[21]

Im Herbst 1937 endete der Feldzug gegen den Hanf erfolgreich mit dem Marihuana Tax Act von 1937. Dieses Steuergesetz wurde am 1. September 1937 von Präsident Roosevelt unterzeichnet. Darin wird Marihuana erstmals gesetzlich definiert und die Art der Besteuerung festgelegt.

Der Begriff "Marihuana" bezeichnet danach alle Bestandteile der Pflanze Cannabis sativa, ob sie wächst oder nicht, oder auch die Saat, das extrahierte Harz aus jeglichem Teil der Pflanze, jeden Bestandteil, jegliches Produkt, Salze, Derivate, Mixturen oder Aufbereitungen einer solchen Pflanze, ihrer Saat oder des Harzes, er beinhaltet (steuerrechtlich) hingegen nicht: die vollentwickelten Pflanzenstengel, Fasern, die aus diesen Stengeln gewonnen werden, Öle oder Kuchen, die aus den Saaten oder einem anderen Bestandteil solch einer Pflanze gemacht werden, Bereitungen, Salze, Derivate, Mixturen oder Aufbereitungen von solchen ausgewachsenen Stengeln (außer dem Harz, das daraus bereitet wird), Fasern, Öl oder Kuchen, oder die sterilisierte Saat einer solchen Pflanze, welche unfähig zur Keimung ist.[22] Die Steuer betrug nun 1 Dollar pro Unze, bzw. 100 Dollar bei unregistrierten Händlern. Die Strafe bei Nichteinhaltung ging von 2000 Dollar Geldstrafe bis fünf Jahre Haft. Die Hanfbauern produzierten daraufhin illegal, was wiederum ein generelles, mit hohen Strafen verbundenes, totales Verbot zufolge hatte. Es wurden angeklagte Marihuanahändler in den USA zusätzlich der Steuerhinterziehung angeklagt. Daher wurden Marihuanasteuermarken herausgegeben, die dieser Steuerhinterziehung entgegenwirken sollten.[23]

Die American Medical Association (AMA), Gegner eines gesetzlichen Verbots, erfuhr erst zwei Tage vor der Anhörung davon, dass es sich bei der mordenden Droge Marihuana um Hanf handelte. Der AMA war es in der kurzen Zeit vor der Verabschiedung nicht mehr möglich, gegen das Gesetz zu opponieren. Als die Kommission in einer Debatte fragte, ob die AMA zu dem Inkrafttreten des Gesetzentwurfes befragt wurde, erklärte der Abgeordnete Vinson einfach, dass sie deren Einverständnis hätten.[24]

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Marijuana – Album mit Bildern und/oder Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Wissenschaft-Online-Lexika: Eintrag zu Cannabis im Lexikon der Biochemie, abgerufen am 15. November 2008
  2. § 3 Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln
  3. www.gtfch.org/tk/tk73_2/Fritschi1.pdf
  4. Der weltweit älteste Marihuanafund ist eine Grabbeigabe. Meldung in Shortnews.de vom 30. November 2008
  5. Jack Herer, Mathias Bröckers: Die Wiederentdeckung der Nutzpflanze Hanf, Cannabis Marihuana. 11. Auflage, Nachtschatten, 2008, ISBN 303788181X (dt. Übersetzung)
  6. Manfred Fankhauser: Haschisch als Medikament: zur Bedeutung von Cannabis sativa in der westlichen Medizin. 1996
  7. Cannabislegal.de Cannabis als Medizin
  8. Oxford English Dictionary
  9. Report der jamaikanischen Nationalkommission (engl.)
  10. Betäubungsmittelgesetz (Deutschland)
  11. Gaoni, Y. & Mechoulam, R.: Isolation, structure and partial synthesis of an active constituent of hashish. J. Amer. Chem. Soc. 86:1646–7, 1964.
  12. Jonathon Burch: Afghanistan now world's top cannabis source: U.N. Meldung vom 31. März 2010 bei Reuters.com.
  13. Thieme Chemistry (Hrsg.): Eintrag zu Cannabis im Römpp Online. Version 3.14. Georg Thieme Verlag, Stuttgart 2011, abgerufen am 3. Mai 2011.
  14. Suchtgefahren 36, 1–17 (1990).
  15. DHV-Newsletter: Rundbrief zur Cannabispolitik vom 26. Juni 2009. 26. Juni 2009
  16. Polizeiliche Kriminalstatistik 2009. Bundesministerium des Inneren.
  17. League of Nations 1925; Records of the Second Opium conference. Volume I, Plenary Meetings, S. 132–135
  18. www.drug-infopool.de/gesetz/coffeeshops-niederlande-deutsches-recht.html
  19. www.planet-wissen.de/natur_technik/pflanzen/hanf/harry_anslinger.jsp
  20. www.druglibrary.org/schaffer/hemp/popmech1.htm
  21. reefermadnessmuseum.org
  22. Marihuana Tax Act von 1937
  23. Hanf Museum Berlin: Marihuana Steuermarken
  24. www.druglibrary.org/SCHAFFER/Library/studies/vlr/vlr4.htm
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