Non-Governmental Organization

Non-Governmental Organization

Eine Nichtregierungsorganisation (NRO, auch NGO aus engl. non-governmental organization), d. h. eine nichtstaatliche Organisation, ist eine nicht auf Gewinn gerichtete, von staatlichen Stellen weder organisierte noch abhängige Organisation.

In Deutschland ist jede Organisation ohne Gewinnabsicht, bei Vereinen mit anerkannter Gemeinnützigkeit oder auch ohne, eine „nichtstaatliche Organisation“, darunter auch etwa Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Sportvereine oder Verwaltung. Nichtstaatliche Organisationen, die weltweit aktiv sind, werden als Internationale Nichtregierungsorganisationen bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Entstehung und Entwicklung

Nichtstaatliche Organisationen gibt es schon lange, nicht erst, seit sie, in einer stark auf den Staat und die Nation ausgerichteten öffentlichen Meinung als solche ins Bewusstsein traten. Ein Beispiel sind die bereits im 19. Jahrhundert in verschiedenen Ländern gegründeten nationalen Rotkreuz-Gesellschaften.

Der Bedeutungsgewinn solcher Organisationen in jüngerer Zeit wird häufig als Folge der Globalisierung gewertet. Herkömmliche nationalstaatliche Institutionen der Interessenvermittlung scheinen an ihre Grenzen zu stoßen. Einige Politikwissenschaftler sprechen von einer neuen Form der Demokratie. Andererseits leiden nichtstaatliche Organisationen naturgemäß daran, dass ihnen eine demokratische Legitimation fehlt.

Aus der Politikwissenschaft und Konfliktforschung kennt man Organisiertes Verbrechen, somit kriminelle nichtstaatliche Organisationen, die sich teils im Zusammenhang mit politischen Widerstandsbewegungen entwickeln und diese finanzieren.

Nach den teilweise gewaltsamen Protesten gegen die Globalisierungsbestrebungen von Politik und Wirtschaft zur Ministerkonferenz der Wirtschafts- und Handelsminister der WTO in Seattle 1999, Göteborg und Genua zeigen sich in immer stärkerem Maße die lösungsorientierten Ansätze der nichtstaatlichen Organisationen, die nach eigener Einschätzung regelmäßig beim Weltsozialforum zum Ausdruck kommen. Zwischen 50.000 und 100.000 Menschen aus aller Welt erarbeiten dort in 700 Workshops ihre Vorstellungen von einer besseren Weltordnung.

Begriff

Die deutsche Bezeichnung Nichtregierungsorganisation ist angelehnt an den englischen Ausdruck non-governmental organisation (NGO). Teilweise wird auch die inhaltlich zutreffendere Bezeichnung nichtstaatliche Organisation benutzt. Diese Bezeichnung gibt eigentlich auch eine bessere Übersetzung des anglo-amerikanischen Terminus "governmental", da dort der deutsche Begriff "Regierung" nicht mit "Government", sondern mit "Administration" gleichzusetzen ist. Unabhängig von dieser sprachlichen Frage hat sich im Deutschen aber weitgehend die englische Abkürzung NGO (Mehrzahl: NGOs) anstelle von NRO durchgesetzt.

Im herkömmlichen deutschen politischen Sprachgebrauch sind Nichtregierungsorganisationen die Verbände.

Im Englischen werden auch verwandte Begriffe verwendet: independent sector, volunteer sector, civic society, grassroots organizations oder transnational social movement organizations, private voluntary organizations, self-help organizations, häufig auch non-state actors (NSAs). Letzterer Begriff ist allerdings weiter gefasst und umschließt neben NGOs auch transnationale Unternehmen (TNCs) und zum Beispiel kriminelle Vereinigungen. In der britischen Forschung wird NGO auch in Verbindung gebracht mit der global civil society, einer globalen Zivilgesellschaft, z. B. bei Mary Kaldor.

Im Deutschen wird teils auch vom Dritten Sektor gesprochen. Dieser Begriff geht auf den US-amerikanischen Soziologen Amitai Etzioni zurück und setzte sich hier seit den 1970er Jahren durch.

Strukturen

Es zeichnet sich ab, dass nichtstaatliche Organisationen nur dann von internationalen Institutionen wie der UNO, der UNESCO, dem Europarat oder der EU-Kommission als solche anerkannt werden, wenn sie

  1. von Bürgern mit gleichen Interessen gegründet wurden, die sich für gemeinsam anerkannte Ziele zusammengeschlossen haben und damit den assoziierten kompetenten Bürger repräsentieren,
  2. demokratisch strukturiert sind und folglich ihre Vorstände wählen,
  3. bei aller für die Erreichung der Vereinsziele erforderlichen wirtschaftlichen Tätigkeit nicht gewinnorientiert arbeiten.

Viele nichtstaatliche Organisationen fordern von der Europäischen Kommission die Schaffung einer Rechtsform „Europäischer Verein“, um so eine der Europäischen Aktiengesellschaft ähnliche gemeinschaftsweite Rechtsfähigkeit zu schaffen.

Typen

Für die verschiedenen Formen von nichtstaatlichen Organisationen haben sich teilweise eigene Fachbegriffe eingebürgert, darunter:

  • Internationale Nichtregierungsorganisation (engl. International Non governmental organisation; INGO), z. B. Amnesty International
  • Wirtschaftsorientierte nichtstaatliche Organisationen (engl. Business-oriented International Non-Governmental Organisation; BINGO), z. B. die Lobbygruppe WBCSD
  • Umweltpolitische nichtstaatliche Organisationen (engl. environmental Non Governmental Organisation; ENGO), z. B. Greenpeace
  • Regierungsgesteuerte Nichtregierungsorganisation (engl. government-organized Non-Government Organisation; GONGO oder engl. Governmentally Regulated and Initiated NGO; GRINGO) – solche Organisationen wurden von Regierungen initiiert, um sie als nichtstaatliche Organisationen erscheinen zu lassen und von deren gutem Ruf profitieren zu können.
  • Quasiautonome nichtstaatliche Organisationen (engl. quasi-autonomous non-governmental organisation; QUANGO), z. B. die Normungsorganisation ISO
  • Spender-/geberorganisierte nichtstaatliche Organisationen (engl. Donor-Organized non-governmental organisation; DONGO), z. B. UNICEF

Es existieren verschiedene Klassifikationssysteme für nichtstaatliche Organisationen. Das der Weltbank etwa unterscheidet zwischen operativen und beratenden Organisationen.[1]

Finanzierung

Größere Nichtregierungsorganisationen weisen mitunter Jahresbudgets von mehreren Millionen Euro auf. Der Haushalt der Human Rights Watch etwa umfasste 2003 21,7 Mio. US-Dollar. Haupteinnahmequellen sind neben den Mitgliedsbeiträgen vor allem auch Spenden, die Erlöse aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen sowie staatliche Zuwendungen.

Anders als der Begriff nahelegt, hängen aber auch viele Nichtregierungsorganisationen in erheblichem Maße von staatlichen Mitteln ab. So wird etwa das 162 Mio. US-Dollar umfassende Budget der Hungerhilfe-Organisation Oxfam zu einem Viertel aus Mitteln des Vereinigten Königreichs sowie der Europäischen Union finanziert.

Weiterhin werden Nichtregierungsorganisationen auch betrieben, um inoffiziell Einfluss auf die Politik und öffentliche Meinung in anderen Ländern zu nehmen. So hat die russische Regierung den USA mehrfach vorgeworfen, etwa die Aufstände in der Ukraine (Orangene Revolution) und Georgien (Rosenrevolution) massiv finanziell zu fördern und hat mit dieser Begründung im Jahre 2005 selbst strengere Gesetze für NGOs im eigenen Land erlassen.[2]

Einzelnachweise

  1. Duke University Libraries: World Bank and NGOs
  2. In The National Interest: Russian Legislation Restricting NGO's

Literatur

  • Brunnengräber/ Klein / Walk (Hrsg.): NGOs im Prozess der Globalisierung. VS Verlag, Bonn 2005, ISBN 3-8100-4092-4
  • Kuhn, Berthold: Entwicklungspolitik zwischen Markt und Staat. Möglichkeiten und Grenzen zivilgesellschaftlicher Organisationen, Frankfurt a.M., 2005, ISBN 3-593-37742-X
  • Adama Sow: Chancen und Risiken von NGOs - Die Gewerkschaften in Guinea während der Unruhen 2007 - EPU Research Papers: Issue 03/07, Stadtschlaining 2007
  • Weltbürger und Lokalpatrioten, Eine Einführung in das Thema Nichtregierungsorganisationen, PD Dr. Volker Heins, Hrsg. Bayerische Landeszentrale für politische Bildung (Bestellnummer A110), 2001, München
  • Greenpeace Magazin (Hrsg.): Das NGO-Handbuch: Non Governmental Organisations. GREENPEACE Media GmbH, Hamburg 2007, ISBN 978-3-9811689-0-7
  • Christian Reder: Afghanistan, fragmentarisch (Flüchtlingshilfe des "Österreichischen Hilfskomitees für Afghanistan"), Edition Transfer bei Springer Wien-New York 2004, ISBN 3-211-20428-8

Siehe auch

Weblinks


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