Regionen der Tschechischen Republik

Regionen der Tschechischen Republik

Der Artikel 99 der tschechischen Verfassung gliedert die Tschechische Republik in Gemeinden (obec), welche elementare selbstverwaltende Gebietseinheiten sind, und in Regionen (kraj), welche höhere selbstverwaltende Gebietseinheiten sind. Die höheren selbstverwaltenden Gebietseinheiten wurden durch das Verfassungsgesetz Nr. 347/1997 Sb.[1] und eine Verfassungsänderung zum 1. Januar 2000 errichtet. Es entstanden 14 selbstverwaltende Regionen. Die Grenzen der Regionen wurden durch das Gebiet der okresy (Sg. okres) definiert.

Inhaltsverzeichnis

Regionen

Tschechien wird seit 2000 in 14 höhere selbstverwaltende Gebietseinheiten gegliedert, die als kraj bezeichnet werden. In älterer Literatur wird „kraj“ im österreichischen Sinne als „Kreis“ (d.h. im Sinne von Reichskreis, der größer ist als ein Bezirk) übersetzt, als deutsche Übersetzungen kommt weiter „Bezirk“ (d.h. im preußischen Sinne eines Regierungsbezirks, also größer als ein (Land-)Kreis) vor. Sinnvoll ist auch der Ausdruck „Region“[2], den die meisten kraje in ihrer deutschsprachigen Selbstdarstellung verwenden. Die Regionen üben in erster Reihe Tätigkeiten der eigenen Selbstverwaltung aus, ebenfalls sind ihnen Aufgaben der staatlichen Verwaltung im übertragenen Sinne zugewiesen.

Die Region wird von einem Parlament (zastupitelstvo kraje) verwaltet. Weitere Organe sind der Rat (rada kraje), der Hauptmann (hejtman) und das Amt der Region (krajský úřad). Das Parlament besteht unterschiedlich nach Einwohnerzahl aus 45 – 55 Vertretern. Es entscheidet in Angelegenheiten des autonomen Wirkungsbereiches (Selbstverwaltung), in Angelegenheiten der übertragenen staatlichen Verwaltungstätigkeit nur soweit es das Gesetz vorsieht. Der Rat ist das Exekutivorgan der Region und besteht je nach Einwohnerzahl aus 9 – 11 Mitgliedern. Mitglieder sind der Hauptmann, sein(e) Stellvertreter und weitere Mitglieder des Rates. Der Rat entscheidet in exekutiven Angelegenheiten des autonomen Wirkungsbereiches (Selbstverwaltung) und ist dem Parlament der Region Verantwortlich, in Angelegenheiten der übertragenen staatlichen Verwaltungstätigkeit trifft er Entscheidungen nur soweit es das Gesetz vorsieht. Der Hauptmann repräsentiert die Region nach außen. Ihn und seine Stellvertreter werden vom Parlament der Region aus eigenen Reihen gewählt. Das Amt der Region besteht aus dem Direktor und den Mitarbeitern. Das Amt erhält vom Parlament oder vom Rat Aufgaben im Bereich des autonomen Wirkungsbereichs (Selbstverwaltung) und übt im übertragenen Sinne die staatliche Verwaltungstätigkeit aus. Der Direktor wird vom Hauptmann mit voriger Billigung des Innenministers ernannt.

Die Grenzen der kraje wurden durch das Gebiet der älteren okresy (Sg. okres) definiert, die etwa den österreichischen politischen Bezirken und den deutschen Landkreisen entsprechen. Im Gegensatz zu den deutschen Kreisen hatten die okresy aber keinen autonomen Wirkungsbereich. Okres wird gemäß der österreichischen Verwaltungstradition in Tschechien mit Bezirk übersetzt, heute kommt auch die Übersetzung Kreis vor. Die okresy sind ab dem 1. Januar 2003 keine Verwaltungseinheit mehr. Ihre Kompetenzen wurden teils auf die Regionen, hauptsächlich aber auf die Kommunen übertragen.

Die Errichtung der "kraje" war nach dem Sturz des kommunistischen Regimes im Jahre 1989 politisch umstritten und der heutige Zustand wurde Anfangs oft als misslungen kritisiert. Es wurde ausgesetzt, dass die kraje zu klein sind und daher politisch zu schwach. Es wurde auch kritisiert, dass die Grenzen der kraje nicht mit den historischen Grenzen zwischen Böhmen, Mähren und Mährisch Schlesien übereinstimmen. Diese Abgrenzungen sollten angeblich u. a. auch einem Regionalismus der Mährer vorbeugen, die anfangs der 1990er Jahre zum Teil eine Autonomie forderten.

Auflistung der Regionen

Name Verwaltungssitz Einwohner Bevölkerungsdichte
(Einw./km²)
Fläche
(km²)
Gemeinden Karte
Hlavní město Praha
(Hauptstadt Prag)
Prag 1188126 496 2395,42 1
Středočeský kraj
(Mittelböhmische Region)
Prag 1175254 107 11014,73 1146
Plzeňský kraj
(Region Pilsen)
Plzeň 554537 73 7561,08 501
Karlovarský kraj
(Region Karlsbad)
Karlsbad 304602 92 3314,55 132
Ústecký kraj
(Region Aussig)
Ústí nad Labem 823265 154 5334,53 354
Liberecký kraj
(Region Reichenberg)
Liberec 430774 136 3162,96 215
Královéhradecký kraj
(Region Königgrätz)
Hradec Králové 549643 116 4758,38 448
Pardubický kraj
(Region Pardubice)
Pardubice 507751 112 4518,59 451
Kraj Vysočina
(Region Hochland)
Jihlava 511645 75 6795,63 704
Jihočeský kraj
(Südböhmische Region)
České Budějovice 630006 63 10056,88 623
Jihomoravský kraj
(Südmährische Region)
Brno 1132563 157 7196,3 673
Olomoucký kraj
(Region Olmütz)
Olomouc 639894 121 5266,77 398
Moravskoslezský kraj
(Region Mährisch-Schlesien)
Ostrava 1249290 230 5426,98 299
Zlínský kraj
(Region Zlín)
Zlín 589839 149 3963,54 304

Quelle: [3] (Stand zum 31. Dezember 2006)

Siehe auch: Flaggen und Wappen der tschechischen Regionen

Gemeinden

Die Gemeinden (Sg. obec) sind elementare selbstverwaltende Gebietseinheiten. Neben den Aufgaben einer Selbstverwaltung üben die Gemeinden auch die staatliche Verwaltungstätigkeit aus. In dieser Hinsicht werden die Gemeinden nach Ausmaß der Ausübung weiter unterschieden. Die Zahl der Gemeinden ist etwa 6250.

Die Kommunen mit erweitertem Wirkungsbereich (tschechisch: obec s rozšířenou působností, Abk. ORP) bilden die dritte Verwaltungsebene in Tschechien und sind Zwischenglied der übertragenen staatlichen Verwaltungstätigkeit zwischen den Regionen (kraj) und den Gemeinden. Kommunen mit erweitertem Wirkungsbereich haben gegenüber üblichen Gemeinden mehr Kompetenzen und führen diese auch für andere (kleinere) Orte in einem bestimmten Umkreis aus. Die Anzahl der Kommunen mit erweitertem Wirkungsbereich beträgt 205.

Die folgende untergeordnete Verwaltungseinheit ist die Kommune mit beauftragtem Gemeindeamt (tschechisch: obec s pověřeným obecním úřadem, Abk. OPOU). Diese unterscheidet sich von der Kommune mit erweitertem Wirkungsbereich mit einem kleineren Wirkungsumkreis und mit einer kleineren Anzahl der vom Staat übertragenen Verwaltungskompetenzen. Anzahl dieser Kommunen ist 389.

Die Errichtung der Kommunen mit erweitertem Wirkungsbereich und der Kommunen mit beauftragtem Gemeindeamt wurde im Gesetz Nr. 314/2002 Sb. [4] beschlossen. Die Zugehörigkeit der Gemeinden zu den beiden Verwaltungseinheiten wurde in der Verordnung des Innenministeriums Nr. 388/2002 Sb.[5] durch namentliche Aufführung festgelegt.

Entstehung der heutigen Verwaltungsgliederung

Die heutige Verwaltungsgliederung Tschechiens entwickelte sich nach der politischen Wende 1989 aus der Verwaltungsgliederung der kommunistischen Tschechoslowakei. Diese Gliederung bestand aus drei Ebenen der Nationalkomitees in den Kommunen, Bezirken und Kreisen. Die Nationalkomitees wurden ursprünglich als revolutionäre Organe im Zuge der Wiederherstellung des Staates am Ende des Zweiten Weltkriegs gebildet und später mit der kommunistischen Verfassung von 1948 als reguläre Verwaltungsorgane festgelegt. In der Verfassung der ČSSR aus dem Jahre 1960 wurden die Nationalkomitees als Organe verankert, die ausschließlich zur lokalen Ausübung der zentralistischen staatlichen Gewalt dienten und selbst über keine eigene Entscheidungskompetenz verfügten.

Nach der politischen Wende 1989 wurde die öffentliche Verwaltung im Jahre 1990 wieder in die staatliche Verwaltung und die örtliche Selbstverwaltung aufgeteilt. Elementare Einheiten der Selbstverwaltung wurden die Kommunen. Die Kreisnationalkomitees (krajský národní výbor) wurden abgeschafft, womit die „alten“ kraje ihre Verwaltungsfunktion verloren (wurden aber nicht aufgelöst). Die Bezirksnationalkomitees (okresní národní výbor) wurden in Bezirksämter (okresní úřad) transformiert. Die Bezirksämter blieben ausführende Organe staatlicher Verwaltung und die Bezirke wurden so nicht zu selbstverwaltenden Gebietseinheiten. Die Abschaffung der „alten“ kraje als Verwaltungseinheit verstärkte den Einfluss der zentralen staatlichen Behörden. In den folgenden Jahren wurde intensiv über eine Dezentralisierung mittels Einführung einer höheren Selbstverwaltungseinheit diskutiert.

Nach der Auflösung der Tschechoslowakei wurde in der neuen tschechischen Verfassung aus dem Jahre 1992 die Teilung der öffentlichen Verwaltung verankert. Die Verwaltungstätigkeit wurde einerseits direkt vom Staat ausgeübt (Bezirksämter) und andererseits von den Gebietsselbstverwaltungseinheiten (Kommunen). Durch das Verfassungsgesetz Nr. 347/1997 Sb.[1] wurden höhere selbstverwaltende Gebietseinheiten (vyšší územní samosprávné celky) eingeführt. Zum 1. Januar 2000 entstanden so 14 neue Verwaltungsgebietseinheiten, die ebenfalls als kraj bezeichnet werden, deutsch aber öfter als Region übersetzt. Die Grenzen der neuen Regionen ähneln deutlich der Kreiseinteilung von 1949 bis 1960.[6] Mit der Einführung der Regionen wurden die Kompetenzen der Bezirksämter (okresní úřad) reduziert. Im Jahre 2003 wurden die Bezirksämter abgeschafft. Ihre Kompetenzen wurden teils den Regionen, hauptsächlich aber den Kommunen abgetreten. Auf die Regionen und Kommunen wurde damit auch die Ausübung der staatlichen Verwaltungstätigkeit übertragen.

Die 1960 errichteten [7] sieben Kreise [8] („alte“ kraje) und die Bezirke (okres) existieren als Gebietseinheiten weiter, haben aber keine Verwaltungsfunktion mehr. Die Bezirke werden noch von einigen Staatlichen Institutionen (z. B. Gerichten, Staatsanwaltschaften, Polizei) weiterbenutzt und dienen auch als statistische Einheit. Die Justiz benutzt für ihre Kreisgerichte weiterhin die sieben 1960 errichteten „alten“ kraje, das Gleiche gilt für die regionalen Behörden der Staatsanwaltschaft und Direktionen der Polizei. Als überlebender Rest der noch älteren Einteilung in Länder nennen manche Autoren die zwei nebeneinander existierenden Oberen Gerichte in Prag (für Böhmen) und in Olomouc (für Mähren).

Fußnoten

  1. a b Verfassungsgesetz Nr. 347/1997 Sb. über die Herstellung der höheren selbstverwaltenden Gebietseinheiten ... (Ústavní zákon č. 347/1997 Sb. o vytvoření vyšších územních samosprávných celků a o změně ústavního zákona České národní rady č. 1/1993 Sb., Ústava České republiky)
  2. Die deutsche Übersetzung als Region ist eine Rückübersetzung aus dem Englischen, wo diese Bezeichnung mangels anderer Ausdrücke eingeführt wurde. Die meisten kraje fingen an diese Bezeichnung auch als deutsche Übersetzung zu verwenden, was im Deutschen oft zu Verwechslungen mit dem allgemeinen Begriff führt.
  3. Tschechisches Statistisches Amt: 2-1. Area of the Czech Republic; population, density of population and municipalities: 31 December 2006 [1]
  4. Gesetz Nr. 314/2002 Sb. über die Festlegung der Kommunen mit erweitertem Wirkungsbereich und der Kommunen mit beauftragtem Gemeindeamt. (Zákon č. 314/2002 Sb., o stanovení obcí s pověřeným obecním úřadem a stanovení obcí s rozšířenou působností)
  5. Verordnung Nr. 388/2002 Sb. über die Festlegung der Verwaltungsbezirke der Kommunen mit erweitertem Wirkungsbereich und der Kommunen mit beauftragtem Gemeindeamt. (Vyhláška č. 388/2002 Sb., o stanovení správních obvodů obcí s pověřeným obecním úřadem a správních obvodů obcí s rozšířenou působností)
  6. Größter Unterschied zwischen den Grenzen der Kreise von 1949 bis 1960 und den der heutigen Regionen besteht in der neu entstandenen Mittelböhmischen Region. Das Gesetz Nr. 280/1948 Sb. über die Kreiseinteilung (Zákon č. 280/1948 Sb., o krajském zřízení) beinhaltete eine Aufteilung in nur 13 Gebietseinheiten.
  7. Gesetz Nr. 36/1960 Sb. über die territoriale Gliederung des Staates (Zákon č. 36/1960 Sb., o územním členění státu).
  8. Die sieben Kreise („alte“ kraje) sind: Středočeský kraj (Mittelböhmischer Kreis) mit Sitz in Prag, Jihočeský kraj (Südböhmischer Kreis) mit Sitz in České Budějovice, Západočeský kraj (Westböhmischer Kreis) mit Sitz in Pilsen, Severočeský kraj (Nordböhmischer Kreis) mit Sitz in Ústí nad Labem, Východočeský kraj (Ostböhmischer Kreis) mit Sitz in Hradec Králové, Jihomoravský kraj (Südmährischer Kreis) mit Sitz in Brünn und Severomoravský kraj (Nordmährischer Kreis) mit Sitz in Ostrava.

Siehe auch

Weblinks


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