- Verwaltungsgliederung Deutschlands
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Die Verwaltungsgliederung Deutschlands bezeichnet die in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden vertikalen administrativen Strukturen.
Inhaltsverzeichnis
Eigenstaatlichkeit von Bund und Ländern
Die Verwaltungsgliederung ist zunächst dadurch gekennzeichnet, dass aufgrund des Föderalismus zwischen zwei staatlichen Ebenen (Bund und Länder) unterschieden werden muss.
Die Länder bilden dabei nicht im organisatorischen Sinne eine Verwaltungsuntergliederung des Bundes, sondern allenfalls im funktionellen Sinne bei der Bundesverwaltung durch landeseigene Verwaltung.
In organisatorischer Hinsicht sind zu unterscheiden:
- Bundeseigene Verwaltung
- unmittelbare Bundesverwaltung (durch Bundesbehörden)
- mittelbare Bundesverwaltung (insbesondere durch bundesunmittelbare Körperschaften)
- Landeseigene Verwaltung
- unmittelbare Landesverwaltung (durch Landesbehörden)
- mittelbare Landesverwaltung (insbesondere durch kommunale Körperschaften)
In funktioneller Hinsicht kann unterschieden werden zwischen:
- Bundesverwaltung durch bundeseigene Verwaltung
- Bundesverwaltung durch landeseigene Verwaltung im Auftrag des Bundes
- Bundesverwaltung durch landeseigene Verwaltung als eigene Angelegenheit der Länder
- Landesverwaltung durch landeseigene Verwaltung
Verwaltungsgliederung der einzelnen Länder
Jedes der Länder der Bundesrepublik Deutschland weist eine eigene Verwaltungsgliederung auf. Die Strukturen der verschiedenen Länder sind nur zum Teil vergleichbar.
Dabei bestehen in allen Ländern Gemeinden, die in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg allerdings mit dem Land identisch sind. Der Zweistädtestaat Freie Hansestadt Bremen ist in nur zwei Stadtgemeinden (Bremen und Bremerhaven) gegliedert. In den übrigen 13 Ländern (Flächenstaaten) sind die kleineren Gemeinden in Landkreisen oder ähnlichen Gemeindeverbänden zusammengefasst.
Kleinste Gemeinden gehören teilweise noch zu einem Amt oder ähnlichen Gemeindeverband. Unterhalb der Ebene der Gemeinde finden sich in den größten Städten weitere Verwaltungseinheiten. In manchen Ländern existieren oberhalb der Kreisebene höhere Kommunalverbände.
Übersicht über die Verwaltungsebenen
Unter Vorbehalt der Eigenstaatlichkeit der Länder und der Eigentümlichkeiten der Verwaltungsgliederung innerhalb der Länder kann schematisch wie folgt unterschieden werden:
- Bund
- Land
- Staatliche Mittelinstanz: Regierungsbezirk (nur BW, BY, HE, NW, SN) / Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (nur RP) / Landesverwaltungsamt (nur ST, TH) / Struktur- und Genehmigungsdirektion (nur RP)
- Staatliche Unterinstanz: Landrat, Oberbürgermeister als untere Landesbehörde
- Höherere Kommunalverbände: Landschaftsverband (nur NW) / Bezirk (nur BY) / Bezirksverband Pfalz (nur RP)
- Kreisebene: Landkreis (BW, BY, BR, HE, MV, NI, RP, SL, ST, SN, TH) / Kreis (nur NW, SH) / Kreisfreie Stadt (BY, BR, HB [Bremerhaven], HE, MV, NI, NW, RP, SH, ST, SN, TH) / Stadtkreis (nur BW) / Stadtgemeinde (HB) / Region Hannover (NI) / Regionalverband Saarbrücken (SL) / Städteregion Aachen (NW)
- Verwaltungseinheit zwischen Gemeinde und Kreis: Amt (nur BR, MV, SH) / Gemeindeverwaltungsverband (BW) / Samtgemeinde (NI) / Verbandsgemeinde (RP, ST) / Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft (BW) / Verwaltungsgemeinschaft (BY, SN, TH) / Verwaltungsverband (SN)
- Gemeindeebene: Gemeinde / Stadt / Markt / Stadtgemeinde (nur HB) / Land (BE) / Freie und Hansestadt (HH)
- Subkommunale Verwaltungseinheiten: Bezirk (BE, HH) / Ortsbezirk (HE, RP)
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Verwaltungsgliederung der Staaten von:
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