Reichsgau Danzig-Westpreußen

Reichsgau Danzig-Westpreußen
Reichsgaue und Generalgouvernement 1943

Der Reichsgau Danzig-Westpreußen bestand von 1939 bis 1945 als ein Reichsgau im Deutschen Reich. Er wurde nach dem Überfall auf Polen gebildet und bestand überwiegend aus annektiertem polnischen Staatsgebiet, daneben aus dem Gebiet der vormaligen Freien Stadt Danzig und dem vormaligen Regierungsbezirk Westpreußen der preußischen Provinz Ostpreußen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Sonderstempel 1939

Nach dem deutschen Überfall auf Polen und dem Beginn des Zweiten Weltkrieges wurde die Freie Stadt Danzig am 1. September 1939 in das Deutsche Reich eingegliedert. Zum Chef der Zivilverwaltung wurde der Danziger Gauleiter Albert Forster bestellt.

Mitte September 1939 entstand der deutsche Militärbezirk Westpreußen. Dieser umfasste die polnische Wojewodschaft Pomorze (Pomerellen) bis zur Netze einschließlich der polnischen Kreise Lipno und Rypin. Er grenzte damit im Westen und Osten an die alte deutsche Reichsgrenze von 1937/1939 (preußische Provinzen Pommern und Ostpreußen), im Norden an die ehemalige Freie Stadt Danzig und im Süden an den Militärbezirk Posen. Zum Chef der Zivilverwaltung im Militärbezirk Westpreußen wurde ebenfalls der Danziger Gauleiter Albert Forster ernannt.

Mit dem 26. Oktober 1939 wurde der Militärbezirk Westpreußen mit der früheren Freien Stadt Danzig und dem Regierungsbezirk Westpreußen der preußischen Provinz Ostpreußen zum neuen Reichsgau Westpreußen zusammengefasst und in das Deutsche Reich eingegliedert. Die polnischen Gebiete des Reichsgaus wurden damit annektiert. Damit trat dieses Gebiet nicht als neue Provinz in das Land Preußen.

Seit dem 2. November 1939 galt für den Reichsgau die Bezeichnung Danzig-Westpreußen, um die Tradition der früheren Freien Stadt Danzig auch im Namen fortleben zu lassen.

Verwaltungssitz wurde die Stadt Danzig, die seit dem 30. Dezember 1940 die Bezeichnung Hansestadt führte.

Reichsstatthalter in Danzig wurde der bisherige Chef der Zivilverwaltung Gauleiter Albert Forster.

Von Januar bis Mai 1945 wurde das Gebiet von Danzig-Westpreußen von der Roten Armee auf ihrem Vormarsch zur Weichselmündung besetzt.

Verwaltungsgliederung

Danzig-Westpreußen teilte sich in drei Regierungsbezirke mit der entsprechenden Anzahl von Stadt- und Landkreisen. Während die Grenzen der Regierungsbezirke völlig neu bestimmt wurden, blieb es hinsichtlich der Kreise im wesentlichen bei den früheren deutschen und polnischen Abgrenzungen.

Zum Sitz der Regierungsbezirke wurden die Städte Bromberg (Bydgoszcz), Danzig und Marienwerder bestimmt.

Zur Verwaltungsvereinfachung wurde zum 1. Januar 1943 die Behörde des Regierungspräsidenten in Danzig mit der des Reichsstatthalters in Danzig-Westpreußen zusammengelegt.

Der Reichsgau Danzig-Westpreußen bildete damit bis 1945 einen integralen Bestandteil des Deutschen Reiches.

Allerdings hatte er insoweit eine Sonderstellung inne, als er vom alten Danziger und Reichsgebiet weiterhin durch eine Polizeigrenze getrennt blieb (mit Passierscheinzwang). Diese sollte sicherstellen, dass keine unkontrollierte Bevölkerungsfluktuation zum Altreich stattfand.

Somit verlief diese Polizeigrenze mitten durch den Reichsgau, so dass eine vollständige Eingliederung - ohne Passierscheinzwang - nur hinsichtlich des bis 1939 Danziger und ostpreußischen Gebietes stattfand.

Im übrigen unterstanden dem Reichsstatthalter in Danzig auch alle staatlichen Sonderverwaltungen mit Ausnahme der Reichspost und der Reichsbahn. Das galt insbesondere auch für die Justiz. So sollte der Reichsgau als „Experimentierfeld“ genutzt werden können.

Kommunalverfassung

Zum 1. Januar 1940 wurde allen Gemeinden der früheren Freien Stadt Danzig die Deutsche Gemeindeordnung verliehen. Gleichzeitig wurden die Städte, die bereits nach polnischem Recht außerhalb eines Kreisverbandes standen, als Stadtkreise nach deutschem Recht anerkannt. Auch ihnen wurde die Deutsche Gemeindeordnung verliehen, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Mit dem 1. April 1940 wurde in allen übrigen Gemeinden die Verwaltung durch deutsche Amtskommissare eingeführt. Zum 24. Oktober 1940 wurden flächendeckend im gesamten Gebiet des Reichsgaues neue Amtsbezirke gebildet.

Die ersten kreisangehörigen Gemeinden, denen die Deutsche Gemeindeordnung am 1. September 1940 verliehen wurde, waren die Städte Dirschau, Konitz, Neustadt (Westpr.), Preußisch Stargard und Putzig in den Landkreisen Dirschau, Konitz, Neustadt (Westpr.) und Preußisch Stargard, die letzten die 11 Gemeinden in der „Koschneiderei“ (Amtsbezirk Osterwick, Kr.Konitz) im Landkreis Konitz zum 1. April 1944.

Die Landkreise wurden in entsprechender Anwendung des Sudetengaugesetzes vom 14. April 1939 verwaltet. Danach waren sie sowohl staatliche Verwaltungsbehörden als auch Selbstverwaltungskörperschaften. Der Landrat, der meist zugleich Kreisleiter der NSDAP war, führte die gesamte staatliche Verwaltung in der Kreisstufe. Damit sollte ein Eigenleben von Sonderbehörden verhindert werden.

Ortsnamen

Durch unveröffentlichten Erlass vom Dezember 1939 galten vorläufig hinsichtlich der bisher polnischen Ortsnamen die bis 1918 gültigen deutschen Ortsnamen. Diese globale Rückbenennung war möglich, da noch das gesamte deutsche Kartenwerk für die 1920 an Polen abgetretenen Gebiete (auch) die früheren deutschen Ortsnamen weitergeführt hatte. Für die polnischen Gebiete östlich der Reichsgrenze von 1918 galten vorläufig weiterhin die bislang polnischen Bezeichnungen.

1942 wurden durch Anordnung des Reichstatthalters mit Zustimmung des Reichsinnenministers alle Ortsnamen endgültig in einer deutschen Form festgelegt.

Justiz

In Danzig-Westpreußen bestanden zunächst zwei Oberlandesgerichte. Das frühere Danziger Obergericht war zum Oberlandesgericht umgebildet worden und wurde zuständig für die Landgerichte Bromberg, Danzig, Graudenz, Konitz und Thorn mit der entsprechenden Anzahl von Amtsgerichten. Der Bereich des bis 1939 ostpreußischen Teiles des Reichsgaues gehörte weiterhin zum Bezirk des Oberlandesgerichts in Marienwerder mit dem Landgericht Elbing.

Kriegsbedingt wurde ab 1. Januar 1943 das Oberlandesgericht Marienwerder aufgehoben und am gleichen Ort ein neues Landgericht eingesetzt. Die Landgerichte Elbing und Marienwerder gehörten bis 1945 ebenfalls zum Bezirk des Oberlandesgerichts Danzig.

Ferner gab es wie im Deutschen Reich Sondergerichte, und zwar in Danzig, Elbing, Graudenz und Thorn.

Kraftverkehr

Das Unterscheidungskennzeichen für in Danzig-Westpreußen zugelassene Kraftfahrzeuge war DW.

Kreise im Reichsgau Danzig-Westpreußen 1945

"Reichsgau" Danzig-Westpreußen (August 1943)

Regierungsbezirk Bromberg

Stadtkreise

  1. Bromberg
  2. Thorn

Landkreise

  1. Bromberg
  2. Kulm (Weichsel)
  3. Schwetz (Weichsel)
  4. Thorn
  5. Tuchel
  6. Wirsitz
  7. Zempelburg

Regierungsbezirk Danzig

Stadtkreise

  1. Danzig
  2. Elbing
  3. Gotenhafen
  4. Zoppot

Landkreise

  1. Berent (Westpr.)
  2. Danzig
  3. Dirschau
  4. Elbing
  5. Großes Werder [Sitz: Tiegenhof ]
  6. Karthaus (Westpr.)
  7. Konitz
  8. Neustadt (Westpr.)
  9. Preußisch Stargard

Regierungsbezirk Marienwerder

Stadtkreise

  1. Graudenz

Landkreise

  1. Briesen (Westpr.)
  2. Graudenz
  3. Leipe (Westpr.)
  4. Marienburg (Westpr.)
  5. Marienwerder
  6. Neumark (Westpr.)
  7. Rippin (Westpr.)
  8. Rosenberg i. Westpr.
  9. Strasburg (Westpr.)
  10. Stuhm

Persönlichkeiten

Literatur

  • Amtlicher Taschenfahrplan für Königsberg (Pr.) und Danzig - Jahresfahrplan 1943, Reichsbahndirektion Königsberg (Pr.) und Danzig - Jahresfahrplan 1943 - Gültig vom 17. Mai 1943, Verlag Rockstuhl, Bad Langensalza, 1. Reprint-Auflage 2006, ISBN 3-937135-97-9

Weblinks


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