- Autobahnähnliche Straße
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Unter einer autobahnähnlichen Straße versteht man eine Straße, die durch Kreuzungsfreiheit, nicht notwendigerweise baulich getrennte Richtungsfahrbahnen und Beschilderung einer Autobahn ähnelt. Die Aufnahme der bisher nur in Richtlinien beschriebenen Straßen in die Straßenverkehrsordnung befindet sich derzeit im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren.[1]
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
Definition
Autobahnähnliche Straßen sind für Deutschland definiert in den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen, kurz RWB. Solch eine Straße muss von hoher Verkehrsbedeutung sein und im Regelbetrieb eine Fahrt ohne Anhalten sicherstellen. Sie soll idealerweise mit einer autobahnähnlichen Beschilderung versehen werden. Wenn es sich um keine Autobahn im Sinne der Straßenverkehrsordnung handelt, wird dabei die Farbgebung von weißer Schrift auf blauem Hintergrund geändert. An Bundes- oder anderen überörtlichen Straßen ist diese schwarz auf gelb sowie an Innerortstraßen schwarz auf weiß ausgeführt. Zumindest jede derart beschilderte Straße ist offiziell als autobahnähnliche Straße verifiziert.
In der Rangordnung der Straßenbenutzungspflicht für Transporte gefährlicher Güter nehmen die autobahnähnlichen Straßen den zweiten Rang nach den Autobahnen ein. Damit kommt zum Ausdruck, dass der Gesetzgeber solchen Straßen einen erhöhten Sicherheitsstandard zuschreibt.
Es gibt auch Autobahnen, die keine Bundesautobahnen im Sinne des Bundesfernstraßengesetzes sind. Unter den autobahnähnlichen Straßen befinden sich auch Bundesautobahnen, die keine Autobahnen im Sinne der Straßenverkehrsordnung sind, die also nach Bundesfernstraßengesetz als Autobahnen gewidmet sind, aber nicht als solche beschildert sind.
Beschilderung
Beschilderungsvergleich zwischen Autobahn sowie autobahnähnlicher Außer- und Innerortstraße in der üblichen Reihenfolge an Ausfahrten:[2]
Die gelbe Beschilderung macht deutlich, warum in der Umgangssprache der Begriff Gelbe Autobahn genutzt wird, wenngleich diese bei den seltenen Innerortstraßen auch weiß ausgeführt ist. Eine große Mehrheit der autobahnähnlichen Straßen ist zudem als Kraftfahrstraße ausgewiesen.
Tempolimits
Entgegen einer weitverbreiteten Meinung gilt auf einer autobahnähnlichen Straße nicht unbedingt ein Tempolimit für Pkw und sonstige Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Sofern eine Straße über baulich getrennte Richtungsfahrbahnen oder zwei markierte Fahrspuren pro Richtung verfügt, gilt für diese Fahrzeuge keine Geschwindigkeitsbeschränkung, es sei denn, dass eine solche ausdrücklich angeordnet worden ist. Für diese Fahrzeuge gilt dann, genau wie auf der Autobahn, eine allgemeine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 2.c StVO)
Für andere Fahrzeuge gelten auf autobahnähnlichen Straßen die üblichen Höchstgeschwindigkeiten, wie sie auch sonst auf außerörtlichen Bundes- oder Landesstraßen gelten, also 60 km/h bzw. 80 km/h. Eine Ausnahme gilt auf autobahnähnlichen Straßen mit baulicher Trennung; hier dürfen alle Kraftfahrzeuge so schnell fahren wie auf einer Autobahn, also beispielsweise 80 km/h anstatt der sonst außerorts erlaubten 60 km/h, vorausgesetzt, es existiert ein Kraftfahrstraßenschild.
Autobahnähnliche Straßen mit baulich getrennten zweistreifigen Richtungsfahrbahnen
Autobahnähnliche Straßen mit baulich getrennten zweistreifigen Richtungsfahrbahnen weisen in einigen Fällen, wie zum Beispiel der B 6n, keinen augenfälligen Unterschied zu einer Autobahn auf, außer dass die Beschilderung gelb-schwarz statt blau-weiß ist. Gründe hierfür können sein:
- Der Ausbaustandard liegt deutlich unter dem einer Autobahn:
- kleiner Regelquerschnitt mit schmalem Mittelstreifen (zum Beispiel B 239 bei Herford)
- enge Kurvenradien,
- Die Straße wird nicht vom Bund betrieben.
- Die Straße ist Fortsetzung einer überregionalen Autobahn und erfüllt am Endstück nur noch untergeordnete Zwecke (zwei überregional bekannte Beispiele sind die Hüttentalstraße in Siegen als Verlängerung der A4 und die ausgebaute B3 von Gießen nach Marburg als Verlängerung der A485).
- Es handelt sich um ein bereits gebautes Teilstück einer wieder aufgegebenen Autobahnplanung (zum Beispiel die B 66 bei Bielefeld, früher geplant als A35).
Mitunter sind derartig ausgebaute Straßen auch nur für Fahrräder und Leichtkrafträder gesperrt, was ein Befahren mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen und das Betreten durch Fußgänger erlaubt. Teilweise bestehen auch keine Beschränkungen für den Fahrzeugverkehr.
In einigen Fällen sind auch solche Straßen mit einer autobahnähnlichen Beschilderung versehen, bei denen die jeweils zweistreifigen Richtungsfahrbahnen lediglich durch durchgehende Doppelstreifen getrennt sind.
2+1-System
Das 2+1-System stellt eine neuere Schnellfahrvariante einer kreuzungsfreien Kraftfahrstraße mit getrennten Richtungsfahrbahnen sowie autobahnähnlichen Auf- und Abfahrten dar. Auch solche Straßen sind teilweise mit der autobahnähnlichen Beschilderung (siehe oben) versehen. Hier verlaufen die Fahrtrichtungen im Wechsel für etwa 1,5 bis 2 km zweispurig, während die Gegenrichtung nur eine Spur besitzt. Die Richtungsfahrbahnen gelten wie bei Autobahnen als strikt getrennt. Eine Nutzung der Gegenfahrbahn sowie ihrer Auf- und Abfahrten ist verboten. Diese Straßen benötigen insgesamt nur drei Spuren, bieten aber dennoch einen guten Überholkomfort. Allerdings sind die Beschilderung und die Straßenmarkierung äußerst aufwendig, da jeder 2-1-Wechsel mehrfach angekündigt werden muss. Zudem muss diese aufwendige Straßenmarkierung insbesondere im Wechselbereich zwingend in einem guten Zustand gehalten werden.
Das System wurde geschaffen, um bei relativ wenig Landschaftsverbrauch einen guten Überholkomfort zu schaffen. So ist das System auf einer Straßenbreite von insgesamt drei Fahrstreifen zu bewerkstelligen, wenn man auf einen baulich angelegten Mittelstreifen verzichtet, was in einer Vielzahl der Fälle auch so gehandhabt wird. Die Spurtrennung besteht dann zumeist aus einer doppelstreifigen durchgehenden Fahrbahnmarkierung oder einer Betonmauer. Nach den guten Erfolgen auf einigen Referenzstrecken wird das System bei neuen Bundesstraßen oft angewandt, wenn eine Autobahn dem Verkehrsaufkommen nicht angemessen wäre, dennoch aber insbesondere in ländlichen Gebieten weite Entfernungen überbrückt werden sollen.
Durch die fehlende bauliche Trennung geraten Fahrzeuge leicht in den Gegenverkehr, insbesondere wenn sich zwei Spuren wieder zu einer Spur verengen. Da Straßen im 2+1-System keine Autobahnen sind, gelten hier die üblichen Vorschriften zur Höchstgeschwindigkeit, d. h. in der Regel Tempo 100. Teilweise sind jedoch bei übersichtlichen Strecken höhere Geschwindigkeiten zugelassen, so ist zum Beispiel auf der B 31n nach Stockach sowohl in den zweispurigen als auch in den einspurigen Bereichen Tempo 120 erlaubt.
In hügeligen Gebieten findet der Spurwechsel meist genau im Tal bzw. auf der Kuppe statt. Dadurch wird gewährleistet, dass stets der bergaufführenden Richtung zwei Streifen zu Verfügung stehen und LKW und langsamere Fahrzeuge überholt werden können.
Beispiele: B 1, B 4 bei Uelzen, B 10 zwischen Pirmasens und Landau, B 16, B 20, B 25 zwischen Möttingen und Harburg (Schwaben), B 33, B 54, B 56n, B 67 zwischen Bocholt und Maria-Veen, B 72, B 71 bei Gardelegen, B 178, B 210, B 300, B 314 bei Blumberg, B 482.
Höhenfreie zweispurige Straße
Bei der höhenfreien zweispurigen Straße besteht die Autobahnähnlichkeit lediglich in der Ausfahrtsankündigung und den höhenfreien Aus- und Einfahrten (zum Beispiel: B 218, Ortsumgehung Bramsche-Engter).
Baustellen
Baustellen werden auf autobahnähnlichen Schnellstraßen meist weniger aufwendig eingerichtet als auf Autobahnen. Während man bei Autobahnbaustellen nach Möglichkeit stets versucht, mindestens zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung bereitzustellen, wird bei Baustellen auf autobahnähnlichen Schnellstraßen oft nur ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung bereitgestellt.
LKW-Maut
Seit 1. Januar 2006 gilt die Lkw-Maut auch für ausgewählte autobahnähnliche Bundesstraßen, entsprechende Abschnitte sind ausgeschildert.
Weitere Länder
Niederlande
Auch in den Niederlanden gibt es autobahnähnliche Straßen. Diese Straßen werden meist als Autoweg (plural: autowegen) bezeichnet und als Kraftfahrstraße () beschildert. Sie sind offiziell keine Autobahnen, verfügen jedoch teilweise über je zwei baulich getrennte Fahrbahnen oder „nur“ über autobahnähnliche Auf- und Abfahrten. Die Höchstgeschwindigkeit ist 100 km/h. Ein Beispiel ist die N 281.
Italien
In Italien werden autobahnähnliche Straßen, die nicht mautpflichtig sind, Superstrada (deutsch: Schnellstraße, wörtlich: Superstraße) genannt. Formell heißen solche Straßen Strada extraurbana principale (außerörtliche Hauptstraße). Auf ihnen kann maximal 110 km/h gefahren werden (zum Vergleich: auf den Autobahnen max. 130 und auf nicht ausgebauten Staatsstraßen 90 km/h). Dabei handelt es sich oft um Autobahnzubringer (raccordo autostradale) oder Umfahrungsstraßen oder um Ausbaustrecken von Staatsstraßen. Die Beschilderung ist blau, wie auf den normalen Straßen, während die Autobahnen grün beschildert sind.
Island
Auf Island gibt es keine Autobahnbeschilderung, aber es gibt einige autobahnähnliche Straßen. Bis 2008 waren es insgesamt 16 km, alle in der Umgebung von Reykjavík. Ende 2008 wurde eine weitere 28 km lange autobahnähnliche Straße eröffnet, die von Keflavík in Richtung Reykjavík führt.
Baltische Staaten
In Estland und Lettland gibt es keine Autobahnbeschilderung, aber es gibt autobahnähnliche Straßen nahe Tallinn und Riga.
Tschechien
In Tschechien sind hauptsächlich Rychlostní silnice (R) autobahnähnlich ausgebaut. Die Autobahnen in Tschechien tragen die Bezeichnung Dálnice (D 1 bis D 47).
Großbritannien
Neben den Autobahnen gibt es auch ein dichtes Netz von vierspurigen richtungsgetrennten Fernstraßen (A roads), auf denen aber alle Arten von Fahrzeugen zugelassen sind und die sich mit anderen Straßen kreuzen. Diese Art von Schnellstraßen wird auch als dual carriageway bezeichnet und entsprechen den autobahnähnlichen Straßen im deutschsprachigen Raum. Mehrspurige Straßen haben in unregelmäßigen Abständen so genannte „U-Turns“ (Deutsch: Halbkreiswende) oder Roundabouts (Kreisverkehre).
USA
In USA gibt es mindestens 80.000 km autobahnähnliche Straßen, die keine gesonderte Autobahnbeschilderung haben. Die meisten Schnellstraßen gehören zum bundesfinanzierten Interstate-Highway-System, dem Gegenstück des bundesweiten Autobahnnetzes. Daneben gibt es bundesfinanzierte US-Highways, deren schwarzweißes Design des Nummernschilds sich an das Nummernschild der Interstates anlehnt, und State Routes (oder State Highways, je nach Bundesland). Innerhalb von größeren Städten und in deren Umfeld, aber auch zwischen Städten, denen ein Interstate „fehlt“, werden diese beiden Typen zum Teil als Schnellstraßen mit begrenzten Auffahrten und/oder baulich getrennten zweistreifigen Richtungsfahrbahnen.
Kanada
In Kanada gibt es viele autobahnähnliche Straßen mit einer Gesamtlänge von rund 15.000 km. Sie haben keine gesonderte Autobahnbeschilderung. In der Provinz Québec werden sie Autoroutes genannt (mit gesonderter Beschilderung).
Spanien
In Spanien gibt es viele autobahnähnliche Straßen, genannt Autovía, mit einer speziellen Beschilderung. Ein Großteil sind „echte“ Autobahnen, für die keine Maut zu entrichten ist, da sie von öffentlichen Trägern und z.T. mit EU-Geldern gebaut wurden. Auf einer Autopista muss man dagegen mit Mautgebühren rechnen.
Auf allen Autovías gilt die max. zulässige Höchstgeschwindigkeit für Autobahnen (derzeit 120 km/h), sofern nicht anders gekennzeichnet.Peru
Im Großraum Lima sind die Panamericana und einige andere Hauptstraßen autobahnähnlich ausgebaut.
Schweden
Es gibt in Schweden rund 300 km Kraftfahrstraßen mit 2+1-System, Kreuzungsfreiheit und baulicher Trennung. Sie haben ein Sicherheitsniveau ähnlich wie Autobahnen.
Thailand
Neben den Autobahnen gibt es auch ein dichtes autobahnähnliches Schnellstraßennetz in Thailand. Thailands Schnellstraßen haben insgesamt eine Länge von über 60.000 Kilometern. Die meisten thailändischen Schnellstraßen sind zweispurig befahrbar und besitzen oft einen Seitenstreifen, hard shoulder genannt. Mehrspurige Schnellstraßen haben in regelmäßigen Abständen so genannte „U-Turns“ (Deutsch: Halbkreiswende) und ampelgesteuerte Kreuzungen, welche den Verkehrsfluss verlangsamen. Diese mehrspurigen Straßen sind vergleichbar mit den in Großbritannien üblichen „dual carriageway“. Sie werden in Thailand auch „Divided Highway“ genannt, bei dem die beiden Richtungsfahrbahnen getrennt sind. In vielen Ortsdurchfahrten und an manchen Kreuzungen gibt es parallel auf jeder Seite eine Nebenfahrbahn (Frontage Road). Die Höchstgeschwindigkeit beträgt innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h.
Siehe auch
Portal:Straßen – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Straßen
- Autobahn
- Straßensystem
- Deutschland:
Einzelnachweise
- ↑ http://www.umwelt-online.de/PDFBR/2009/0154_2D09.pdf
- ↑ http://www.umwelt-online.de/PDFBR/2009/0154_2D09.pdf S67 und S77
Weblinks
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