- Rohtenburg
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Filmdaten Deutscher Titel Rohtenburg Originaltitel Grimm Love (USA) bzw. Rohtenburg (DE) Produktionsland Deutschland, USA Originalsprache Englisch Erscheinungsjahr 2006 Länge 88 Minuten Altersfreigabe FSK 18 Stab Regie Martin Weisz Drehbuch T.S. Faull Produktion Marco Weber
Andreas Schmid
Vanessa CoifmanMusik Steven Gutheinz Kamera Jonathan Sela Schnitt Sue Blainey Besetzung - Thomas Kretschmann: Oliver Hartwin
- Keri Russell: Katie Armstrong
- Thomas Huber: Simon Grobeck
- Nikolai Kinski: Otto Hauser
- Valerie Niehaus: Margit
Rohtenburg ist ein Kinofilm aus dem Jahr 2006. Regie führte der frühere Videoclip-Regisseur Martin Weisz, die Hauptrolle wird von Thomas Kretschmann gespielt. Der Kinofilm orientiert sich an den tatsächlichen Ereignissen im Fall Armin Meiwes, welcher im März 2001 auf ähnliche Weise in Rotenburg einen Mann getötet hat. Der für den 9. März 2006 geplante deutsche Kinostart wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt per einstweiliger Verfügung untersagt. Der Bundesgerichtshof hob das Verbot drei Jahre später auf. Der Film lief ab dem 18. Juni 2009 in deutschen Kinos an.
Inhaltsverzeichnis
Handlung
Die junge Kriminalpsychologie-Studentin Katie Armstrong hat sich für ihre Abschlussarbeit ein ungewöhnliches Thema ausgesucht. Sie möchte einen Blick auf die medialen Schlagzeilen und die Hintergründe zu einem Mordfall in Deutschland werfen. Mit Oliver Hartwin findet sie einen Verbrecher, der über das Internet ein Opfer gesucht hat, welches bereit war, sich von ihm töten zu lassen. Das Opfer war Simon Grobeck, der in Hartwins Pläne eingewilligt und sich mit ihm auch getroffen hat.
Katie Armstrong beginnt ihre Recherchen in dem Heimatort des Mörders. Sie findet dabei Hinweise auf ein recht isoliertes Leben Hartwins, der lange Zeit ganz unter der strengen Aufsicht seiner dominanten Mutter stand. Er versuchte mehrfach, dieser Umklammerung und somit auch der Einöde seines Heimatdorfes zu entkommen. Im Laufe der Jahre entwickelte Hartwin auch immer bizarrere Gewaltfantasien. Während ihrer Recherchen wird der Studentin anonym ein Video zugespielt. Auf dieser Videokassette ist in jeder Einzelheit der gewaltsame Tod von Simon Grobeck festgehalten.
Hintergrund
Der Film spielt auf die tatsächlichen Geschehnisse um die Tötung von Bernd Brandes durch Armin Meiwes an. Im Zuge der medialen Berichterstattung um den Strafprozess gegen Meiwes wurde dieser als der „Kannibale von Rotenburg“ bekannt. Da dieser Prozess gegen Meiwes noch nicht abgeschlossen war, versuchte Meiwes, gerichtlich gegen den Film vorzugehen. Er begründete dieses unter anderem damit, dass von ihm keine Zustimmung zur Verarbeitung seines Lebens in dieser Form vorlag und der Film, insbesondere in Bezug auf laufende Strafprozesse, seine Persönlichkeitsrechte verletzte. Im Film wird Hartwin als bestialischer Mörder dargestellt, und Meiwes fürchtete so eine Vorverurteilung durch die Kinobesucher und die Medien.
Juristische Konsequenzen
Am 3. März 2006 erließ das Oberlandesgericht Frankfurt am Main auf Antrag von Armin Meiwes eine einstweilige Verfügung, welche die Aufführung des Filmes untersagte[1]. Die Persönlichkeitsrechte des Klägers wären höher einzuschätzen als eine mögliche künstlerische Aufarbeitung des Themas, zumal die Übereinstimmungen zwischen Film und Realität „hinreichend glaubhaft“ dargelegt werden konnten. Produktionsfirma und Verleih halten das Urteil für verfassungswidrig und sehen die in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Kunstfreiheit eingeschränkt. Am 17. Juni 2008 bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein Urteil des Landgerichts Kassel, welches das Inverkehrbringen des Films untersagte und damit im Wesentlichen seinen Entscheid vom 3. März 2006[2]. Gegen das Urteil wurde Revision vor dem Bundesgerichtshof eingelegt. Da diese zugelassen wurde, war das Urteil noch nicht rechtskräftig.[3] Obwohl der Film bis dato noch nicht in den Kinos lief, waren 2007 mehrere Aufnahmen mit deutscher Tonspur in mehreren Filesharingbörsen und P2P-Netzen aufgetaucht. Am 26. Mai 2009 wurde das Verbot durch den VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs unter Berücksichtigung der Kunst- und Filmfreiheit aufgehoben.[4]
Auszeichnungen
- 14. Oktober 2006 Sitges Festival Internacional de Cinema de Catalunya: Preis für die beste Regie an Regisseur Martin Weisz für Rohtenburg (spanischer Titel: Grimm Love), für die Kameraführung an Jonathan Sela sowie für schauspielerische Leistungen an Thomas Huber und Thomas Kretschmann
Kritik
Einzelnachweise
- ↑ Vorführung des Films Rohtenburg gestoppt – Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 3. März 2006, kostenlose-urteile.de, 3. März 2006
- ↑ Spielfilm Rohtenburg bleibt weiterhin verboten – Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 17. Juni 2008, kostenlose-urteile.de, 9. Juli 2008
- ↑ Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main: "Oberlandesgericht bestätigt Verbot des Spielfilms „Rohtenburg“"
- ↑ Pressemitteilung des BGH: "Spielfilm über „Kannibalen von Rotenburg“ darf gezeigt werden"
Weblinks
- Rohtenburg in der deutschen und englischen Version der Internet Movie Database
- Rohtenburg bei Filmportal.de
- Presseschau zum Film auf film-zeit.de
- Erklärung des Wahnsinns – Der Film „Rohtenburg“ wurde verboten – wem ist dadurch geholfen? von Stefan Höltgen in Telepolis
- Am Ende des Kannibalismus – Warum wir selbst einen Film wie „Rohtenburg“ brauchen. Essay auf F.LM – Texte zum Film
Kategorien:- Filmtitel 2006
- Deutscher Film
- Thriller
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