- Ruhrgebiet-Gesetz
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Das „Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Ruhrgebiet (Ruhrgebiet-Gesetz)“ vom 9. Juli 1974 beinhaltet die Gebietsreform im Ruhrgebiet auf der kommunalen Ebene.
Kurzbeschreibung
I. Abschnitt Gebietsänderungen im Bereich der Gemeinden § 1 Eingliederung der Städte Homberg, Rheinhausen und Walsum sowie der Gemeinde Rumeln-Kaldenhausen und Teilen von Rheinkamp-Baerl, Moers, Budberg und Dinslaken in die Stadt Duisburg; Eingliederung von Grundstücken der Stadt Rheinhausen und der Gemeinden Kapellen und Rumeln-Kaldenhausen in die Stadt Krefeld § 2 Zusammenschluss der Stadt Moers mit den Gemeinden Rheinkamp und Kapellen mit Grundstücken der Gemeinde Budberg zur neuen Stadt Moers; Eingliederung von Grundstücken der Gemeinde Rheinkamp in die Gemeinde Neukirchen-Vluyn § 3 Zusammenschluss der kreisfreien Städte Bochum und Wattenscheid zur neuen kreisfreien Stadt Bochum § 4 Zusammenschluss der kreisfreien Städte Herne und Wanne-Eickel zur neuen kreisfreien Stadt Herne § 51 Zusammenschluss der kreisfreien Städte Bottrop und Gladbeck sowie der Gemeinde Kirchhellen zur neuen kreisfreien Stadt Bottrop § 6 Eingliederung der Stadt Kettwig in die Stadt Essen; Eingliederung von Grundstücken der Stadt Kettwig (Mintard) in die Stadt Mülheim a. d. Ruhr § 7 Eingliederung von Holzen und Lichtendorf sowie von Grundstücken der Gemeinde Westhofen in die Stadt Dortmund § 8 Eingliederung von Henrichenburg in die Stadt Castrop-Rauxel § 9 Eingliederung von Rhade, Wulfen, Lembeck und Altendorf-Ulfkotte sowie von Grundstücken der Gemeinden Altschermbeck, Kirchhellen, Lippramsdorf, Gahlen in die Stadt Dorsten; Auflösung des Amtes Hervest-Dorsten; Eingliederung von Grundstücken der Gemeinde Altendorf-Ulfkotte in die Stadt Gelsenkirchen § 10 Eingliederung von Hamm und Polsum und Grundstücken der Gemeinde Lippramsdorf in die Stadt Marl; Auflösung des Amtes Marl § 11 Zusammenschluss von Haltern, Flaesheim, Kirchspiel Haltern, Hullern und Lippramsdorf zur neuen Stadt Haltern und Eingliederung von Grundstücken der Gemeinden Hamm und Kirchspiel Dülmen in diese; Auflösung des Amtes Haltern § 12 Eingliederung der Stadt Westerholt und von Grundstücken der Gemeinde Polsum in die Stadt Herten § 13 Eingliederung von Ahsen und Horneburg in die Stadt Datteln; Auflösung des Amtes Waltrop § 14 Eingliederung von Altlünen in die Stadt Lünen § 15 Zusammenschluss von Bork und Selm zur neuen Gemeinde Selm § 16 Eingliederung von Stockum in die Stadt Werne a. d. Lippe § 17 Zusammenschluss der Städte Schwerte und Westhofen sowie der Gemeinden Ergste, Geisecke, Villigst und Wandhofen zur neuen Stadt Schwerte und Eingliederung von Grundstücken der Gemeinden Holzen und Lichtendorf in diese; Auflösung der Ämter Ergste und Westhofen § 18 Eingliederung der Stadt Herbede in die Stadt Witten II. Abschnitt Gebietsänderungen im Bereich der Kreise § 19 Zusammenfassung von Lünen, Unna, Fröndenberg, Bergkamen, Kamen, Schwerte, Werne a. d. Lippe, Bönen, Holzwickede und Selm zum neuen Kreis Unna mit Sitz in Unna, welcher Rechtsnachfolger des alten Kreises Unna ist § 201 Eingliederung der Städte Recklinghausen und Castrop-Rauxel in den Kreis Recklinghausen § 21 Eingliederung der Stadt Witten in den Ennepe-Ruhr-Kreis III. Abschnitt Gerichtsorganisation § 22 Zuordnung zu den Amtsgerichten Duisburg, Duisburg-Hamborn und Duisburg-Ruhrort § 23 Zuordnung zum Amtsgericht Bochum; Auflösung der Amtsgerichte Bochum-Langendreer und Wattenscheid mit Ablauf des 31. Dezember 1977 § 24 Gerichtsgliederung in Herne § 25 Zuordnung zum Amtsgericht Bottrop § 26 Zuordnung zu weiteren Amtsgerichten; Aufhebung der Amtsgerichte Essen-Werden, Krefeld-Uerdingen; Eingliederung des Amtsgerichts Haltern in den Landgerichtsbezirk Essen § 27 Umbenennung der Amtsgerichte Mülheim (Ruhr), Wanne-Eickel und Gladbeck in Mülheim a. d. Ruhr, Herne-Wanne und Bottrop-Gladbeck § 28 Neubeschreibung des Bezirks des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen IV. Abschnitt Schlussbestimmungen § 29 Bestimmungen zur Übertragung von Kreisaufgaben auf die ehemaligen kreisfreien Städte Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Lünen und Witten § 30 Bestimmungen zu Oberstadtdirektoren und Oberbürgermeistern § 31 Gebietsänderungsverträge § 32 Inkrafttreten am 1. Januar 1975 1 Durch das Urteil des Landesverfassungsgerichts am 6. Dezember 1975 wurden die Regelungen, die die Städte und Gemeinden Bottrop, Gladbeck und Kirchhellen betrafen, aufgehoben. Mit Wirkung vom 1. Juli 1976 wurde Kirchhellen wiederum in die Stadt Bottrop eingegliedert. Gladbeck blieb eine selbstständige, aber nicht mehr kreisfreie Stadt. Sie wurde in den Kreis Recklinghausen eingegliedert.
Städteverbandsmodell
Mit der Verabschiedung des Ruhrgebiet-Gesetzes wurde das Städteverbandsmodell, das der nordrhein-westfälische Innenminister Willi Weyer als Alternative zum Städte- und Kreismodell (Eingemeindungsmodell) vorgeschlagen hat, letztlich verworfen.
Weblinks
- Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Ruhrgebiet (Ruhrgebiet-Gesetz) im Wortlaut
- Gesetz zur Änderung des Ruhrgebiet-Gesetzes
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