- Urban VIII.
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Urban VIII. (* 5. April 1568 als Maffeo Barberini in Florenz; † 29. Juli 1644) war von 1623 bis 1644 Papst der katholischen Kirche.
Inhaltsverzeichnis
Herkunft
Maffeo Barberini entstammt einer einflussreichen Florentiner Kaufmannsfamilie und studierte bei den Jesuiten in Rom. Im Jahr 1589 promovierte er in Pisa zum Dr. jur. und schlug bald darauf eine Laufbahn in der römischen Kurie ein.
Klerikale Karriere
1601 wurde er als außerordentlicher Gesandter nach Paris an den Hof von König Heinrich IV. beordert. Im Jahr 1604 ernannte ihn Papst Clemens VIII. zum Titularerzbischof von Nazaret und zum päpstlichen Nuntius in Frankreich.
Zwei Jahre später, am 11. September 1606, ernannte ihn Papst Paul V. zum Kardinal der Titelkirche San Pietro in Montorio. Wieder zwei Jahre später ernannte ihn der Papst zum Bischof von Spoleto, 1611 zum päpstlichen Legaten in Bologna und im Jahr 1617 zum Präfekten der Signatura. Seit seiner Erhebung zum Kardinal pflegte er eine freundschaftliche Beziehung zu Galileo Galilei.
Pontifikat
Am 6. August 1623 wurde er vom Konklave zum neuen Papst gewählt. Er pflegte alle Staatsgeschäfte mit diplomatischem Geschick selbst zu führen, ohne den Rat der Kardinäle zu achten. Urban VIII. gilt als ein klassisches Beispiel für einen nepotistischen Papst. Kardinal Lorenzo Magalotti, der während seines Pontifikats innerhalb der Kurie wichtige Ämter wahrnahm, war mit ihm verschwägert. Als Kardinalnepot diente Urban VIII. sein Neffe Francesco Barberini. Auch dessen jüngeren Bruder Antonio Barberini ernannte er ebenso wie seinen Bruder Antonio Barberini den Älteren zum Kardinal. Historiker weisen jedoch darauf hin, dass ein Papst der frühen Neuzeit darauf angewiesen war, sich mit engen Verwandten oder anderweitig ihm nahestehenden Personen zu umgeben, um seine Politik durchsetzen zu können. Auch Urban VIII. hat sich diesen Zwängen gebeugt und drei seiner ihm langjährig dienenden Begleiter in den Kardinalsstand erhoben. Es sind dies Angelo Giori, der einst Hauslehrer der Familie Barberini war, sowie der maggiordomo Fausto Poli und Francesco Adriano Ceva.
Bautätigkeit
Urban VIII. verwandte große Summen für bauliche Maßnahmen in Rom, wovon heute noch die allgegenwärtigen Bienen seines Wappens zeugen, die Arbeit, Sparsamkeit und Süße symbolisieren. Am 18. November 1626 weihte er nach 120 Jahren Bauzeit den Petersdom ein. Dass er für Berninis Altarbaldachin über dem Grab des Petrus vom Pantheon die noch vorhandene Bronzeverkleidung entfernen und einschmelzen ließ, ist eine von ihm selbst lancierte Legende, um aufkommende Kritik abzufangen; vielmehr wurde die Bronze für Kanonen verwendet. Auch viele andere antike Baudenkmäler litten unter seinen Baumaßnahmen. So gab er das Kolosseum in Rom als Steinbruch frei, so dass noch heute in Rom das lateinische Sprichwort umgeht: „Quod non fecerunt Barbari, fecerunt Barberini“ – „Was die Barbaren nicht schafften, schafften die Barberini“. Er ließ die Engelsburg verstärken und mit modernen Kanonen ausrüsten. Das südöstlich von Rom gelegene Castel Gandolfo wählte er zu seiner Sommerresidenz.
Kirchenpolitik
Im Jahr 1625 schuf Urban VIII. eine erste kirchenrechtliche Regelung, die Bestimmungen zum Verfahren der Selig- und Heiligsprechungsprozesse enthielt. Er gründete 1627 das Collegium Urbanum und richtete die päpstliche Druckerei ein.
Urban VIII. bestätigte in seinem Pontifikat mehrere geistliche Orden und setzte die auf den Beschlüssen des Konzils von Trient beruhenden Regelungen für die Residenzpflicht der Bischöfe durch. Urban VIII., der sich als Förderer der Künste und Wissenschaften betätigt hatte, gelang es nicht mehr, der Inquisition Einhalt zu gebieten, obwohl er an der Spitze der Kirchenhierarchie stand. Durch das Drängen der Inquisition war Urban VIII. letztlich gezwungen, mit dem von ihm bewunderten Forscher zu brechen. Mit dem Fall Galilei wurde der Konflikt zwischen freier wissenschaftlicher Forschung und starrer päpstlicher Autorität zum ersten Mal, auch über die Kirche hinaus, ins Bewusstsein gehoben, denn der bekannte Prozess und die Verurteilung Galileo Galileis fiel in sein Pontifikat. Es ist sehr wahrscheinlich, dass Urban VIII. seinen Jugend- und Studienfreund vor dem Tod auf dem Scheiterhaufen bewahrt hat und Galilei seinetwegen mit einem erzwungenen Widerruf seiner Lehren davonkam.
Als theologie- und kirchengeschichtlich bedeutsam erwies sich, dass Urban VIII. mit der Bulle „In eminenti“ 1643 die erste päpstliche Verurteilung des Jansenismus veröffentlichte und damit einen langanhaltenden Konflikt auslöste.
Auffallend zurückhaltend agierte der Barberini-Papst im Dreißigjährigen Krieg, der in sein Pontifikat fiel. Im Gegensatz zu seinem Vorgänger Papst Gregor XV. gewährte er Kaiser Ferdinand II. keine Gelder mehr.
Als am 20. Mai 1631 die Truppen der katholischen Liga mit 26.800 Soldaten unter den Feldherren Pappenheim und Tilly die Stadt Magdeburg stürmten, wurden alle Einwohner, ohne Ausnahme des Geschlechts, für vogelfrei erklärt. Es kam zu tagelangen Raubzügen, Vergewaltigungen und Ermordungen, bei denen mehr als 20.000 Bürger getötet wurden. In ganz Europa war man über dieses Massaker entsetzt und es gilt als das größte und schlimmste während des Dreißigjährigen Krieges. Es hieß, die Taten und der Schrecken seien in ihrer Entsetzlichkeit „nicht in Worte zu fassen und nicht mit Tränen zu beweinen“. Papst Urban VIII. hingegen verfasste am 24. Juni 1631 ein Schreiben, in dem er seine Freude über die „Vernichtung des Ketzernestes“ zum Ausdruck brachte.
Seine Sympathien waren auf der Seite Frankreichs, doch als „Vater der Christen“, wie er sich selbst sah, versuchte er sich in diesem Konflikt so weit wie möglich neutral zu verhalten.
Er ergriff auch keine wirksamen Maßnahmen gegen den französischen Kardinal Richelieu. Einzig das Bündnis Frankreichs mit Schweden 1631 versuchte er offen zu verhindern.
Tod
Das römische Volk, das unter den schwelgerischen Extravaganzen Urbans VIII. zu leiden hatte, soll bei der Nachricht von seinem Tod am 29. Juli 1644 in stürmischen Jubel ausgebrochen sein. Beigesetzt wurde er in einem prachtvollen Grabmal in St. Peter, das zu den Meisterwerken Berninis zählt.
Werke
- Copia Indulti Apostolici Sanctissimi Domini Nostri Urbani PP. VIII : Quo Ex Illustri, Nobili, Et Equestri Genere Extra Circulum Rheni, Ex Westphalico & Aliis Circulis Inclytae Nationis Germanicae Oriundi, Ab Annis Aliquot à Metropolitana Ecclesia Moguntina, injuria exclusi, Ad Praebendas, Canonicatus, Dignitates, caeteraque Beneficia dictae Ecclesiae, Auditis hinc inde partibus, habiles & qualificati, nec non Statutis & Indultis quibuscunque contrariis non obstantibus, admittendi declarantur. Anno Reparatae salutis M DC XXVIII. Mensis Novembris die nona. Stahl, Dusseldorpi 1726. (Digitalisierte Ausgabe der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf)
Literatur
- Carolin Behrmann: Die Rückkehr des lebenden Toten. Berninis Grabmal für Urban VIII. Barberini. In: Horst Bredekamp, Volker Reinhardt (Hrsg.): Totenkult und Wille zur Macht. Die unruhigen Ruhestätten der Päpste in St. Peter. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2004, ISBN 3-534-17224-8, S. 179–196.
- Franz Daxecker: Der Physiker und Astronom Christoph Scheiner. Universitäts-Verlag Wagner, Innsbruck 2006, ISBN 3-7030-0424-X.
- Ernst Pulsfort: Urban VIII. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 12, Herzberg 1997, ISBN 3-88309-068-9, Sp. 929–933.
- Christoph Schmälzle: Rhetorik religiöser Machtentfaltung. Barock im Vatikan: Ein Bonner Gipfeltreffen der internationalen St.-Peter-Forschung. In: FAZ, 8. März 2006, S. N3.
- Sebastian Schütze: Kardinal Maffeo Barberini, später Papst Urban VIII., als Auftraggeber und Mäzen (= Römische Forschungen der Bibliotheca Hertziana. Band 32). Hirmer, München 2007, ISBN 978-3-7774-9670-2.
Siehe auch
Weblinks
- Druckschriften von und über Urban VIII. im VD 17
- Literatur von und über Urban VIII. im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Eintrag in der Catholic Encyclopedia (englisch, Ausgabe 1913)
Vorgänger Amt Nachfolger Gregor XV. Papst
1623–1644Innozenz X. Vorgänger Amt Nachfolger Alfonso Visconti Bischof von Spoleto
1608–1617Lorenzo III. Castrucci
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