- Verschwindenlassen
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Beim Verschwindenlassen oder auch erzwungenen Verschwinden (span. Desaparición forzada, engl. Forced Disappearance) handelt es sich um eine Form der staatlichen Willkür, bei der staatliche oder quasi-staatliche Organe Menschen in ihre Gewalt bringen und dem Schutz des Gesetzes längere Zeit entziehen, wobei dies gleichzeitig gegenüber der Öffentlichkeit geleugnet wird. Das Verschwindenlassen wird als Mittel der staatlichen Unterdrückung in der Regel gegen politische Gegner, vermeintliche Straftäter bzw. auch nur der herrschenden Gruppierung missfallende Personen angewendet.
Dabei werden die Opfer meist von anonym bleibenden Mitgliedern von Sicherheitskräften verhaftet oder entführt und an einen geheim gehaltenen Ort gebracht. Die Angehörigen und die Öffentlichkeit erfahren – auch auf ausdrückliche Nachfrage oder gerichtliche Anordnung – nichts über das plötzliche „Verschwinden“ und über den Aufenthaltsort des Verschwundenen. In den meisten Fällen werden die Opfer nach kurzer bis mehrmonatiger Haft, während der sie oft auch gefoltert werden, ohne gerichtliches Verfahren umgebracht; ihre Leichen werden beseitigt.
Das Verschwindenlassen ist im Rahmen des 2002 in Kraft getretenen Rom-Statuts als Verbrechen gegen die Menschlichkeit definiert. Es bildet damit eine der Rechtsnormen für die Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag. Das Statut definiert den Tatbestand wie folgt:
„Zwangsweises Verschwindenlassen von Personen bedeutet die Festnahme, den Entzug der Freiheit oder die Entführung von Personen; durchgeführt, unterstützt oder gebilligt durch einen Staat oder eine politische Organisation, gefolgt von der Weigerung, diese Freiheitsberaubung anzuerkennen oder Auskunft über das Schicksal oder den Verbleib dieser Personen zu erteilen, in der Absicht, sie für längere Zeit dem Schutz des Gesetzes zu entziehen.“
Besonders bekannt ist das Schicksal der zehntausenden sogenannten Desaparecidos (deut. die Verschwundenen) in Lateinamerika, die Opfer von Diktaturen wurden. In neuerer Zeit wurden die USA für ihre Vorgehensweise im Krieg gegen den Terror kritisiert, bei der Terrorverdächtige entführt und ohne Gerichtsverfahren in Geheimgefängnissen gefangen gehalten wurden. Amnesty International hat festgestellt, dass dies außer von den USA auch von einer Vielzahl weiterer Länder praktiziert wird.[1]
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Die Taktik des Verschwindenlassens wurde 1941 durch Hitlers sogenannten Nacht-und-Nebel-Erlass vom 7. Dezember 1941 erstmals eingeführt und vergesetztlicht. Hintergrund war die Erkenntnis, dass in besetzten Gebieten durchgeführte Festnahmen und öffentliche Hinrichtungen über einen längeren Zeitraum dazu führten, dass die Ermordeten als Märtyrer gefeiert und der Widerstand gestärkt wurde. Franzosen, die sich den Deutschen im Zweiten Weltkrieg widersetzten, wurden daher bei Nacht und Nebel entführt und auf deutsches Territorium verbracht, wo sie von ihrer ursprünglichen Umgebung isoliert waren. Die Behörden der Sowjetischen Besatzungszone übernahmen in den Nachkriegsjahren diese Methoden; die Zahlen der in Speziallagern spurlos Verschwundenen waren denn auch im deutschen Osten in den Jahren 1945 bis 1949 hoch (nach Schätzungen etwa 65.000 Opfer), das Tatgebiet führte bis in die Berliner Westsektoren hinein.
Im Vietnamkrieg wurde das Verschwindenlassen als Teil der psychologischen Kriegführung praktiziert. Hintergrund war die Erkenntnis, dass nicht so sehr der Tod von Angehörigen die in den Krieg verwickelten Vietnamesen psychisch verwundbar machte, sondern die Unmöglichkeit, die einem Toten zustehende Trauer- und Abschiedszeremonie vollziehen zu können.
Zahlreiche latein- und südamerikanische Regierungen ließen in so genannten schmutzigen Kriegen in den 1970er und 1980er Jahren zehntausende Menschen verschwinden. Diese wurden als Desaparecidos (span. Verschwundene) bekannt. Traurige Berühmtheit erlangte in diesem Zusammenhang Argentinien, in dem das Militär während des Prozesses der Nationalen Reorganisation zwischen 9.000 und 30.000 Menschen verschwinden ließ. In anderen Ländern wie Peru und Guatemala wurden diese Zahlen jedoch noch weit übertroffen.
Vorgehen der USA im Krieg gegen den Terror
Seit etwa 2001 waren die USA dazu übergegangen, terrorverdächtige Personen zu entführen und ohne Gerichtsverfahren über längere Zeit in weltweit verteilten Geheimgefängnissen zu inhaftieren, die das US-Militär als Black sites bezeichnet[2]. Es sind mehrere Fälle bekannt geworden, bei denen sich nach mehrmonatiger bis jahrelanger Haft herausstellte, dass die Verhafteten unschuldig bzw. Opfer einer Verwechslung waren. Der bekannteste ist der des in Deutschland lebenden Türken Murat Kurnaz, ein weiterer aufsehenerregender Fall war der des Kanadiers Maher Arar.
Da die CIA offiziell keine Folter anwenden darf, wurde es gängige Praxis, die Gefangenen in befreundete Länder auszufliegen, wo sie von Verhörspezialisten dieser Länder vernommen werden. Besonders kritisiert wurde in diesem Zusammenhang die auch von US-Stellen mehrfach bestätigte Tatsache, dass dabei Länder bevorzugt werden, die systematisch foltern, etwa Syrien und Ägypten.
Im Jahr 2006 erklärte der oberste Gerichtshof der USA einige der oben angeführten Praktiken der US-Regierung für ungesetzlich. Um eine legale Grundlage für ihr weiteres Vorgehen zu schaffen, schuf die Bush-Regierung daher das umstrittene Gesetz Military Commissions Act. In einem in der Öffentlichkeit wenig beachteten Teil enthält das Gesetz eine Art Generalamnestie für von US-Bürgern verübte Verbrechen vor Inkrafttreten des Gesetzes, was von Kommentatoren als auf die oben genannten Praktiken bezogen gedeutet wurde. Die Regierung von Präsident Bush fordert seit Jahren eine Immunität für US-Bürger vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, die dieser bislang aber nicht gewähren will. Mit mehr als 50 Staaten haben die USA daher inzwischen bilaterale Abkommen geschlossen, die eine Auslieferung von US-Bürgern aus diesen Ländern nach Den Haag verhindern sollen.[3]
In Deutschland sind im Zusammenhang mit der Entführung des deutschen Staatsbürgers Khaled al-Masri Haftbefehle gegen 10 CIA-Agenten ausgesprochen worden.[4] In Italien werden wegen der Entführung des Imams Abu Omar 26 CIA-Agenten per Haftbefehl gesucht.[5][6]
Nach offiziellen US-Angaben von 2006 waren die von der CIA betriebenen Geheimgefängnisse im Laufe dieses Jahres geschlossen worden. Laut einem Bericht der Financial Times wurde diese unter anderem vom Menschenrechtsrat der UNO lange geforderte Entscheidung dadurch beschleunigt, dass Verhörspezialisten der CIA sich wegen der unklaren Rechtslage geweigert hatten, in diesen Einrichtungen weiterhin Gefangene zu verhören.[7]
Am 21. Januar 2009, an einem der ersten Tage nach seiner Amtsübernahme, befahl Präsident Barack Obama mit sofortiger Wirkung die Schließung aller CIA-Geheimgefängnisse.[8]
Tatbestand im deutschen Recht
Das deutsche Grundgesetz hat im Artikel 104 Absatz 4 die Maxime übernommen, dass der Staat keinen Menschen spurlos verschwinden lassen darf.
Mit dem Vordringen des Rechtsstaatsgedankens in den Strafprozess des neunzehnten Jahrhunderts wurde erstmals das Recht des Festgenommenen normiert, seine Angehörigen zu informieren. Eine Pflicht zur Benachrichtigung, die das einzig wirksame Instrument zum Schutz des Individuums ist, gelangte erst nach 1945 ins deutsche Recht. 1949 wurde ein subjektives Grundrecht im deutschen Grundgesetz verankert, die Strafprozessordnung zog nach. Die Bundesrepublik hat somit seit vielen Jahren eine valide Vorschrift, und die Pflicht zur Benachrichtigung steht in der Theorie jenseits aller dogmatischen Kontroversen.
Langsamer vollzieht sich dieser Schutz auf internationaler Ebene. Diverse völkerrechtliche Normen bleiben derzeit noch hinter dem deutschen Niveau zurück.
Siehe auch
- Desaparecidos
- Internationaler Tag der Verschwundenen
- Todesschwadron
- Schmutziger Krieg
- Operation Condor
Literatur
- Christoph Grammer: Der Tatbestand des Verschwindenlassens einer Person. Transposition einer völkerrechtlichen Figur ins Strafrecht (= Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht. S, Strafrechtliche Forschungsberichte 105). Duncker & Humblot Verlag, Berlin 2005, ISBN 3-86113-880-8, S. 253 (Zugleich: Freiburg i.Br., Univ., Diss., 2003/2004).
- Kai Cornelius: Vom spurlosen Verschwindenlassen zur Benachrichtigungspflicht bei Festnahmen (= Juristische Zeitgeschichte. Abteilung 1: Allgemeine Reihe 18). Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2006, ISBN 3-8305-1165-5, S. 464 (Zugleich: Heidelberg, Univ., Diss., 2004/2005).
- Leonie von Braun, David Diehl: Die Umsetzung der Konvention gegen das Verschwindenlassen in Deutschland. Zur Erforderlichkeit eines eigenen Straftatbestandes. In: Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik. 4, 2011, S. 214–229, online (PDF; 208 KB)
Weblinks
- Themenseite von Amnesty International
- Internationale Konvention der UNO zum Schutz gegen das Verschwindenlassen
- Nunca mas (Niemals wieder) - Bericht der argentinischen Untersuchungskommission CONADEP über die Verschwundenen während der argentinischen Militärdiktatur (englisch)
Einzelnachweise
- ↑ amnesty international: Niemand darf "verschwinden"! Abgerufen am 23. Oktober 2008.
- ↑ Amnesty International: Off the Record - U.S. Responsibility for Enforced Disappearances in the “War on Terror”
- ↑ USA streichen 35 Staaten die Militärhilfe. In: Spiegel Online. 2. Juli 2003, abgerufen am 20. August 2008.
- ↑ Al-Masri-Entführung: Haftbefehle gegen 13 CIA-Agenten, Die Zeit, 31. Januar 2007
- ↑ Ermittlungen gegen die CIA auch in Italien, die tageszeitung, 1. Februar 2007
- ↑ Haftbefehl gegen 26 Personen in Italien Flug nach Ägypten Blick.ch Die Liste von Henry Habegger und Beat Kraushaar, 1. Februar 2007.
- ↑ CIA-Beamte verweigerten Verhöre in Geheimgefängnissen. In: Spiegel Online. 21. September 2006, abgerufen am 22. August 2008.
- ↑ Obama Issues Directive to Shut Down Guantánamo. In: New York Times. 21. Januar 2009, abgerufen am 12. August 2009.
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